SN:Ämter/Rechnungsprüfer

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Kassenprüfer

Seit dem Landesparteitag 2012.2 am 22.09.2012 wurde das Amt des bisherigen Rechnugsprüfers durch einen Satzungsänderungsantrag aus der Satzung gestrichen. Seitdem tragen die Kassenprüfer die Bezeichnung Rechnungsprüfer.

Aufgaben

Den Rechnungsprüfern obliegen die Prüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Landesparteitag und die Prüfung, ob die Finanzordnung und das Parteiengesetz eingehalten wird. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu erhalten. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Landesparteitag die letzte Prüfung der Finanzen durchzuführen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag vor der Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes verkündet und zu Protokoll genommen. Die Amtszeit der Rechnungsprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Landesvorstandes.

Für detailierte Angaben gibt es eine Vorgabe für Kassenprüfer der Piratenpartei Deutschland.