SN:Ämter/Landesschiedsgericht/2011

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Wahl auf dem Landesparteitag 2011.2

  • Dr. Thomas Walter
  • Theodor Reppe
  • Dr. Bettina Müller LL.M.

Ersatzrichter sind:

  • Matthias Fitzke
  • Carolin Mahn-Gauseweg

Dr. Thomas Walter wurde als Vorsitzender durch die konstituierende Sitzung am 1.10.2011 bestimmt. Postadresse ist die Landesgeschäftsstelle.

-- Privacy 22:21, 1. Okt. 2011 (CEST)

Verfahren des LSG-SN

Offene Fälle

Abgeschlossene Verfahren

Entscheidungen

LSG-SN-2/11 (Okt 2011)

  • Bericherstatter: Thomas Walter
  • Beschwerde gegen dieFestlegung des Ortes für den LPT 2011/2 durch den Vorstand und deshalb Anfechtung des LPT
  • Beratung 31.10.2011, Feststellung, dass das LSG nicht in eigener Sache tätig sein darf, da auch dessen Wahl durch den Kläger angefochten wurde
  • Nach erfolglosen Mediationsversuchen Verweisung an das BSG (26.11.2011)

LSG-SN-3/11 (Okt 2011)

  • Berichterstatter: Theodor Reppe
  • Beschwerde wegen politischer Einlassungen eines Kreisverbandsvorstandes mit der Gefahr der negativen Emotionen gegen Piraten durch Bürger
  • Beratung am 31.10.2011
  • Beratung am 28.11.2011 - Vorbereitung eines Hinweisbeschlusses
  • Klagerücknahme durch den Kläger am 6.1.2012

LSG-SN-4/11 (Okt 2011)

  • Berichterstatter: Bettina Müller
  • Beratung am 28.11.2011
  • Verfügung am 11.1.2012
  • 28.3.2012 Befangenheitsantrag des Klägers gegen Thomas Walter
  • 29.3./12.4.2012 Beratung mit Ersatzrichter Matthias Fitzke wegen Befangenheitsantrag
  • 14.4.2012 Beschluss über Ablehnung des Befangenheitsantrages
  • 23.4.2012 Verfügung: - Terminierung einer mündlichen Verhandlung für den 10.5.2012
  • 2.5.2012 Eingang der Erklärung der Beklagten - Einverständnis zum schriftlichen Verfahren
  • 6.5.2012 Beratung
  • 7.5.2012 Aufhebungsverfügung für den Termin am 10.5.2012 und Ankündigung eines Urteils binnen Monatsfrist
  • 25.6.2012 Verkündung der Klageabweisung

LSG-SN-5/11 (Okt 2011)

  • Berichterstatter: Thomas Walter
  • Beschwerde wegen unsachgemäßer Versammlungsleitung auf einem Kreisparteitag
  • Beratung am 28.11.2011
  • Verfügung und Hinweisbeschluss am 11.12.2011
  • Klagerücknahme durch den Kläger am 7.1.2012

LSG-SN-1/12 (Jan 2012)

  • Berichterstatter: Thomas Walter
  • Antrag auf Eilentscheidung wegen Fristsetzung für den Eingang von Briefen zu einer Urabstimmung
  • Wegen Eilbedürftigkeit Beschluss durch eine Alleinentscheidung des Vorsitzenden Richters, Antrag wurde als unzulässig und unbegründet abgewiesen

LSG-SN-2/12 (Feb 2012)

  • Berichterstatter: Theodor Reppe
  • 16.2.2012 Klage auf Parteiausschluss eines Mitgliedes gegen ein anderes Mitglied
  • 17.2.2012 Auf Nachfrage und Klärung Umdeutung als Klageantrag mit obigem Inhalt
  • Beratung am 17.2.2011
  • 20.2.2011 Verfügung - Verfahrenseröffnung - Mündliche Verhandlung Terminfestsetzung/Ladung 20.3.2012 - Rechtliche Hinweise - Vergleichsvorschlag
  • 21.2.2012 Befangenheitsantrag des Klägers gegen alle Mitglieder des Schiedsgerichtes
  • 22.2.2012 Weiterleitung des Antrages auf Feststellung der Befangenheit an das BSG
  • 23.2.2012 Beschluss des BSG - Ablehnung aller Befangenheitsanträge, Verfahrensrückverweisung an das LSG
  • 20.3.2012 Klagerücknahme und Terminaufhebung
  • 20.3.2012 19:00 Parteiöffentliche mündliche Verhandlung Ort: Landesgeschäftsstelle (aufgehoben)

LSG-SN-3/12 (Mai 2012)

  • Berichterstatter: Bettina Müller
  • 2.5.2012 Klage gegen Vorsitzenden eines Kreisverbandes auf öffentliche Entschuldigung für Äußerungen über den Kläger im Rahmen einer öffentlichecn Vorstandssitzung
  • 6.5.2012 Beratung
  • 7.5.2012 Information an Kläger, Anfrage nach Kontaktdaten des Beklagten beim KV
  • Das Verfahren ruht, da ein Schlichtungsverfahren eingeleitet wurde.
  • Juli 2012 Rücknahme der Klage nach Aussprache der Beteiligten

LSG-SN-4-5/12 (Mai 2012)

  • Berichterstatter: Matthias Fitzke
  • 17.5.2012 Anfechtungsklagen gegen die Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Leipzig vom 3.5.2012
  • 17.5.2012 Befangenheitsanträge gegen 2 Richter
  • 17.5.2012 Vorläufige Eingangsbestätigung an die Parteien
  • 17.5.2012 Dienstliche Erklärung des Vorsitzenden zur eigenen Befangenheit
  • 19.5.2012 Dienstliche Erklärung des Ersatzrichters zu eigenen Befangenheit
  • 23.5.2012 Nochmaliger Hinweis auf Verfahrensregeln
  • 22.5. - 7.6 Terminierung, schriftliche und mündliche Beratung zu den Befangenheitsanträgen
  • 14.6.2012 Verhinderungsanzeige des stellvertrtenden Vorsitzenden
  • 14.6.2012 Bekanntgabe der Beschlüsse zu den Bfeangenheitsanträgen
  • 15.6.2012 Information des Vertreters der Beklagten
  • 10.7.2012 Beratung
  • 12.7.2012 Eröffnungsbeschluss
  • 17.7.2012 Antrag auf Beiladung
  • 17.7.2012 Beratung
  • 9.8.2012 19.00 (Partei-)Öffentliche Verhandlung - Soziokulturelles Zentrum "DIE VILLA" Lessingstr. 7 04109 Leizig
  • 18.9.2012 Urteilsverkündung


LSG-SN-6/12 (Juni 2012)

Berichterstatter: Theodor Reppe

  • 5.7.2012 E-Mail Ankündigung eines Antrages auf einstweilige Verfügung
  • 5.7.2012 Eingangsbestätigung der Ankündigung
  • 6.7.2012 Hinweis auf Mangel des Klageschriftsatzes
  • 8.7.2012 Erledigungserklärung des Klägers
  • 10.7.2012 Eingang des Klageschriftsatzes
  • 21.7.2012 Beschluss: Abweisung des Antrages

LSG-SN-7/12 (Juli 2012)

Berichterstatter: Bettina Müller

  • 30.7.2012 E-Mail Eingang des Antrages auf einstweilige Verfügung
  • 31.7.2012/2.8.2012 Eingang des Antrages per Post
  • 2.8.2012 Beratung
  • 2.8.2012 Eingangsverfügung und Hinweisbeschluss; Aufforderung zur Stellungnahmen an Antragsteller, Kreis- und Landesvorstand
  • 8.8.2012 Beratung
  • 8.8.2012 Beschluss: Abweisung des Antrages

Tätigkeitsbericht

Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 1. Nov. 2011 bis 22.Sept. 2012: Im Berichtszeitraum waren beim LSG insgesamt 11 Verfahren anhängig. 2 von verschiedenen Piraten beantragte Verfahren wurden wegen des weitgehend identischen Antragsbegehrens zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden. Das kürzeste Verfahren dauerte 2 Tage, das längste Verfahren dauerte ca. 8 Monate. Im erstgenannten Fall ging es besonders schnell, da es einen nichtaufschiebbaren (aber unzulässigen und unbegründeten) Eilantrag betraf, der durch den Vorsitzenden alleine entschieden werden konnte und musste. Im anderen Fall gab es Verzögerungen wegen Nicht-Empfangs der Antragsemail, schleppender Mitwirkung von Beteiligten sich auf Hinweise des Gerichtes zu äußern, unbegründeten Befangenheitsantrag und beruflicher Verhinderung des Berichterstatters. Ansonsten bewegte sich die Verfahrensdauer zwischen 2 Wochen und 3 Monaten, in dem verbundenen Verfahren 4+5/12 jedoch 4 Monate. Alle Verfahren bis auf das Verfahren LSG-SN-04+05/2012 konnten ohne mündliche Verhandlung durchgeführt werden. 4 Verfahren beruhten auf Anträgen eines einzigen Piraten. Diese beinhalteten auch die umfänglichsten Schriftsätze. Dessen Anträge wurden überwiegend wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen. Ein Verfahren wurde nach erfolglosem Schlichtungsversuch, da es die Anfechtung der eigenen Wahl des LSG betraf, an das BSG verwiesen, das die Klage als unbegründet abwies. 3 Verfahren endeten durch Rücknahme, nachdem das LSG auf die mögliche Unzulässigkeit (einmal Unbegründetheit) hingewiesen hatte. Im verbundenen Verfahren 4+5/12 wurde die zulässige Klage in wesentlichen Teilen zurückgenommen, nachdem das LSG auf die teilweise Unbegründetheit hingewiesen hatte. In einem Teilbereich wurde dem Antrag stattgegeben. Im Übrigen wurden alle anderen Anträge als unzulässig abgewiesen. Von den 11 Verfahren betrafen 3 Verfahren Eilanträge, die jedoch sämtlich unzulässig waren, denn es lag die laut Satzung geforderte irreversible Gefährdung von Rechten nicht vor. Es gab 3 Befangenheitsanträge gegen Richter. Zwei davon waren unbegründet. In einem Fall hat sich der Richter selbst für befangen erklärt, da er bei dem angefochtenem KPT als Antragsteller selbst maßgebend beteiligt war. Im verbundenen Verfahren 4+5/12 waren die beiden Ersatzrichter berufen, nachdem zwei Hauptrichter ausgefallen waren. In einem weiteren Verfahren kam ein Ersatzrichter zum Einsatz, nachdem ein Hauptrichter aus persönlichen Gründen ausgefallen war. Insgesamt war das interne Arbeiten des LSG sehr kollegial, konstruktiv und ohne Reibungsverluste. Extern hat das LSG einiges an massiven Beleidigungen und Angriffen hinnehmen müssen. Dies reicht von dem Vorwurf, das „juristische Gelabere“ sei nicht zu ertragen, bis hin zum Vorwurf des Dilettantismus, der Unfähigkeit und Rechtsbeugung. Hierzu sei erwähnt, dass solche Anwürfe nur von zwei Antragstellern herrührten. Schließlich wurde das LSG in analoger Anwendung von Art 20 Abs. 4 GG für abgesetzt erklärt, was jedoch vom BSG nicht so gesehen wurde. Dennoch hat sich das LSG von solchen Angriffen nicht beeinflussen lassen und nach Recht und Gesetz weiter gehandelt. Auf Grund der gemachten Erfahrungen muss das LSG ausdrücklich rügen, dass der Landesvorstand in zwei Fällen und zweimal verschiedene Kreisvorstände nicht ihrer angeforderten Mitwirkungspflicht zur Sachaufklärung nachgekommen sind. Dies mag auf Überlastung, Ignoranz oder Unkenntnis beruhen, stellt jedoch ein rechtswidriges Verhalten da, das die innere Ordnung der Partei verletzt und könnte bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit auch Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben. Insoweit wird an alle Vorstände appelliert, dies künftigernster zu nehmen. Abschließend sei nochmals auf folgendes hingewiesen: Das LSG ist nur zuständig bei der Verletzung von satzungsgemäßen Rechten eines Piraten. Dies beinhaltet im Wesentlichen nur die Anfechtung von Beschlüssen und Wahlen von Mitgliederversammlungen, Ordnungsmaßnahmen von Organen oder Maßnahmen von Parteiorganen, die in die Rechte eines Mitgliedes eingreifen könnten. Kein Antragsrecht hat ein Pirat, wenn er sich mit einem anderen oder mehreren Piraten streiten möchte. Dazu wäre er auf den ordentlichen Zivilrechtsweg zu verweisen. Im Übrigen bedarf es manchmal einer Schlichtung vor einem LSG-Verfahren. Schließlich sei noch erwähnt , dass alle Mitglieder des LSG zusammen mit zwei weiteren auswärtigen Schiedsrichtern erfolgreich die Reform der Schiedsgerichtsordnung auf dem BPT in Neumünster am 28.4.2012 beantragt hatten. Wesentliche Rechtsmängel der Bundessatzung konnten so beseitigt werden. Ferner standen die Mitglieder des LSG häufig zu allgemeinen Fragen im Satzungsrecht zur Verfügung, ohne dass die Gefahr einer Befangenheit sich realisierte. Dresden

Public Key des Schiedsgerichtes 2011

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