SL:Politik/Arbeitspapiere/Laizismus - Trennung von Kirche und Staat

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Tango-locked.svg Dies ist ein vom Landesparteitag des Landesverbands Saarland angenommenes Arbeitspapier. Es stellt nur einen internen Diskussionsstand zum Zeitpunkt der Annahme dar, ist also keine offizielle Programmaussage der Piratenpartei. Eine Änderung oder Rücknahme ist trotz allem nur über einer Parteitagsbeschluss möglich, weshalb es für die Bearbeitung gesperrt ist.


Titel

Laizismus - Trennung von Religion und Staat

Text

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Trennung von Staat und Religion im Grundgesetz verankert. Dies wird allerdings durch Staatsverträge und Sonderstellungen der großen Kirchen untergraben.

Um die Gleichberechtigung von Religionsgemeinschaften und Angehöriger dieser zu gewährleisten, sollten die Sonderstellung bestimmter Kirchen und Glaubensgemeinschaften aufgehoben werden oder alle Religionsgemeinschaften diese Sonderstellung erhalten. Da letzteres, aufgrund der hohen Anzahl an Glaubensrichtungen weder finanziell noch organisatorisch umgesetzt werden kann, sollten allen Religionsgemeinschaften Sonderrechte entzogen werden und gleichberechtigt unter dem Vereinsrecht organisiert werden.

Kirchensteuer

Die Glaubensangehörigkeit wird direkt in der Lohnsteuerkarte vermerkt. Dies widerspricht der Freiheit des Glaubens (GG Art.4), da der Arbeitgeber direkt über die Konfessionszugehörigkeit seiner Angestellten unterrichtet wird. Durch die Aufhebung der Kirchenprivilegien wird auch die Kirchensteuer wegfallen. Nach derzeitiger Rechtslage ist die Erhebung der Kirchensteuer zu größten Teilen Aufgabe des Staates. Die Kirchensteuer verursacht dadurch dem Steuerzahler zusätzliche Kosten - auch wenn dieser zu keiner dieser privilegierten Glaubensgemeinschaften angehört. Für die weitere Finanzierung ihrer Institutionen sind die Glaubensgemeinschaften selbst verantwortlich.

Karitative Organisationen

Von vielen Kirchenvertretern wird ihre existenzberechtigung durch ihre gemeinnützige Arbeit begründet. Allerdings werden die Kosten für "Caritas" und "Diakonie", die sich jährlich auf 45 Milliarden Euro belaufen, nur 840 Millionen Euro (ca. 1,86 %) von den Kirchen getragen. Diese Organisationen werden also fast ausschließlich durch allgemeine Finanzmittel finanziert.
Gemeinnützige Organisationen die derzeit von den Kirchen betrieben werden sollten daher den allgemeinen Gesetzen unterstellt werden,m also insbesondere keine Sonderrechte im Arbeitsrecht genießen.

Theologische Fakultäten und Hochschulen

Diese dienen ausschließlich der Ausbildung künftiger Kirchenfunktionäre (Geistliche, Religionslehrer und sonstige Mitarbeiter). Studierende für das geistliche Amt sind ebenso wie alle Geistlichen vom Wehr- und Ersatzdienst befreit. Weil nicht nur Theologische Fakultäten, sondern auch besondere Lehrstühle in anderen Fächern (Philosophie und Geschichte), an denen Kirchen ein Interesse an ideologisch "reinem" Unterricht haben, der Ausbildung des kirchlichen Funktionärsnachwuchs dienen, beanspruchen die Kirchen entscheidende Mitwirkung bei der Ernennung und Entlassung von ProfessorInnen, bei der Gestaltung von Lehrplänen und Prüfungsordnungen sowie bei der Durchführung von Prüfungen, Promotionen und Habilitationen. Obwohl der Einfluß der Kirchen nahezu vollkommen ist, so daß in den Theologischen Fakultäten die in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes verbürgte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre nicht wirksam werden kann, werden diese Einrichtungen doch samt und sonders aus allgemeinen Steuermitteln finanziert.
(Quelle: http://www.ibka.org/infos/privilegien.html) (Copy & Paste)

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen. (GG Art. 7 Abs. 3)

Um Extremistische Entwicklung in Glaubensgemeinschaften entgegenzuwirken, wird der freiwillige Religionsunterricht an Schulen befürwortet. Allerdings darf dieser dem aktuellen Kenntnisstand in anderen Schulfächern, z.B. Biologie, Erdkunde oder Physik nicht widersprechen und die Allgemeinbildung nicht beeinträchtigen. Lehrkräfte in Religionsfächern werden von den Religionsgemeinschaften zur Verfügung gestellt und verursachen dem Steuerzahler keine zusätzlichen Kosten. Jeder Religionsgemeinschaft steht es zu Religionsunterricht anbieten zu dürfen. Die Einhaltung der Schranken steht unter staatlicher Kontrolle.

Wir fordern die Abschaffung der Sonderrechte für Glaubensgemeinschaften und die Abschaffung von verplfichtendem Religionsunterricht. Als Pflichtfach soll ein Fach über Ethik, Weltanschauung und Religion eingeführt werden.

Referenzen:

Beschlossen auf dem LPT

2011.1