SL:Mitgliederversammlungen/Aufstellungsversammlungen/Aufstellungsversammlung 2013.1

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Mitgliederversammlungen zur Aufstellung eines Direktkandidaten im Wahlkreis 298 "St. Wendel"

  • Ort: Wirtshaus Big Eppel; Europaplatz; 66571 Eppelborn
  • Beginn: Sonntag, 14. Juli 2013, 14:00 Uhr
  • Zuschnitt des Wahlkreises: Landkreis St. Wendel; vom Landkreis Neunkirchen die Gemeinden Eppelborn, Illingen, Merchweiler, Ottweiler, Schiffweiler (Übrige Gemeinden s. Wkr. 299); vom Landkreis Saarlouis die Gemeinden Lebach, Schmelz (Übrige Gemeinden s. Wkr. 297); vom Regionalverband Saarbrücken die Gemeinde Heusweiler (Übrige Gemeinden s. Wkr. 296, 299)

Die Einteilung in Wahlkreise ist eine andere als bei der Landtagswahl, bei der es auch nur drei Wahlkreise gibt und ist auch nicht deckungsgleich mit einem oder mehreren Kreisen im Saarland. Die Einteilung nach Wahlkreisen bestimmt sich nach http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_13/wahlkreiseinteilung/wahlkreiseinteilung.pdf Die Wahlberechtigung sowie das Recht auf Kandidatur bei dieser Mitgliederversammlung bestimmt sich nach dem Bundeswahlgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/).

Bitte beachtet, dass es unbedingt notwendig ist, dass Ihr bei der Akkreditierung einen gültigen Personalausweis dabei habt. Auch werden wir eine Akkreditierungsliste führen, in der Ihr bitte mit Unterschrift bestätigt, dass Ihr das aktive Wahlrecht besitzt.

Vorläufige Tagesordnung:

  • Akkreditierung
  • Eröffnung durch den Landesvorstand
  • Beschluss der Tagesordnung
  • Beschluss der Geschäftsordnung
  • Frage nach Zweifeln an der Gültigkeit der Akkreditierung
  • Wahl des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des Protokollanten
  • Bestimmung von zwei Zeugen nach Bundeswahlgesetz
  • Aufstellung des Wahlvorschlags:
    • Vorstellung der Kandidaten
    • Wahlgänge
  • Frage nach Einsprüchen gegen die Rechtmäßigkeit der Versammlung oder der Wahl
  • Weitere Formalien zur Rechtgültigkeit der Vorschläge
  • Ende der Versammlung

Hinweise für Kandidaten

Das Recht auf Kandidatur bestimmt sich nach dem Bundeswahlgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/). Dies bedeutet im Wesentlichen, dass Ihr gewählt werden könnte, wenn Ihr Deutsche seid, die am Wahltag das passive Wahlrecht zum Bundestag besitzen, also insbesondere das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, nicht Mitglied einer anderen Partei sind und keiner anderen Partei die Zustimmung zur Aufstellung auf die Landesliste erteilt haben. Die genaue Regelung findet Ihr in §15 des Bundeswahlgesetzes.

Solltet Ihr auch nur mit dem entfernten Gedanken spielen, zu kandidieren, dann bringt bitte folgende Formulare mit:


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