SL:Kreisverbände/Saarbrücken/Mitgliederversammlungen/2015.2/Satzungsänderungsanträge

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Satzungsänderungsanträge zum Kreisparteitag der 2015.2 des Kreisverbandes Saarbrücken am 18.10.2015

Satzungsänderungsantrag 1

§ 8 Der Vorstand, Absatz 1. der Satzung des Kreisverbandes Saarbrücken wird folgendermaßen geändert:

alt:

1. Dem Vorstand gehören folgende Mitglieder an:

  • Ein Vorsitzender,
  • zwei Stellvertreter
  • sowie bis zu vier Beisitzer.

neu:

1. Dem Vorstand gehören mindestens drei Mitglieder an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister sowie optional eine gerade Anzahl an Beisitzern.

Begründung:

Umsetzung der in Aufgabenverteilung im Vorstand vorgegebenen Struktur.

Satzungsänderungsantrag 2

§ 8 Der Vorstand, Absatz 3. der Satzung des Kreisverbandes Saarbrücken wird folgendermaßen geändert:

alt:

3. Die Mitglieder des Vorstandes werden auf dem Kreisparteitag in geheimer Wahl nach relativer Akzeptanz für die Dauer von höchstens zwei Kalenderjahren gewählt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf dieser Frist geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Sollten einzelne Vorstandsmitglieder aus dem Vorstand ausscheiden, ist keine gesonderte Nachwahl dieser Vorstandspositionen möglich.

neu:

3. Die Mitglieder des Vorstandes werden auf dem Kreisparteitag in geheimer Wahl nach relativer Akzeptanz für die Dauer von höchstens zwei Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf dieser Frist geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Sollten einzelne Vorstandsmitglieder aus dem Vorstand ausscheiden, ist keine gesonderte Nachwahl dieser Vorstandspositionen möglich.

Begründung:

Bei der Formulierung "zwei Kalenderjahre" endet die Amtszeit mit Ablauf des auf das Jahr der Wahl folgenden Jahres, was jedoch auch eine tatsächliche Amtszeit von kaum mehr als einem Jahr bedeuten kann.