SL:Kreisverband Saarlouis/Vorstand

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Piratenpartei Deutschland


 Geschäftsordnung     
Kreisvorstand Saarlouis

Fassung vom 25. Januar 2012


Die Geschäftsordnung wurde am 25.01.2012 bei der 1. Vorstandssitzung beschlossen. Vorstandssitzungen Einladung zu Vorstandssitzungen Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen per E-Mail oder telefonisch eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung angemessen veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Setzung von Abgabefristen für Eingaben zu Themen ist möglich. Die endgültige Tagesordnung wird zu Beginn der Sitzung verabschiedet. Die Tagesordnung umfasst die Festlegung des Datums für die nächste Sitzung. Änderungen sind 7 Tage vorher telefonisch abzustimmen.

Anträge zu einer Vorstandssitzung Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisverbandes werden an den Kreisverband gerichtet und sollten auf der nächsten Sitzung behandelt werden. Nichtbehandlung von Anträgen müssen vom Vorstand begründet und protokolliert werden. Antragsberechtigt sind alle Piraten, die im Kreisverband Saarlouis oder einer seiner Untergliederungen organisiert sind.


Öffentlichkeit Piraten können der Sitzung des Kreisverbandes beiwohnen. Ihr Mitsprache- und Rederecht kann Ihnen durch den Sitzungsleiterin begründeten Fällen entzogen werden. Der Vorstand verpflichtet sich zur transparenten und für die Piraten nachvollziehbaren Geschäftsführung. Leitung der Vorstandssitzungen Ein Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt. Abstimmungen Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Vorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder. Umlaufentscheide sind per e-mail zulässig Protokollführung Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse,Umlaufentscheide,Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den anwesenden Parteimitgliedern ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Das Protokoll ist bis spätestens eine Woche nach der Vorstandssitzung im Wiki zu veröffentlichen und über die Kreismailingliste bekannt zu machen. Kassen- und Kontoführung Entfällt , ist in der Satzung geregelt Mitgliederverwaltung und deren Zugriff und Sicherung 1. Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. 2. Diese werden vom Bundesvorstand oder entsprechend Beauftragten verwaltet. 3. Der übergeordnete Verband kann per Beschluss Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. 4. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden. 5. Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. 6. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. 7. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen. 8. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.


Vertretung des Vorstandes Der Vorstand wird vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes oder zwei Vorstandsmitglieder. Aufgabenverteilung Vorsitzender/Stellvertreter - Planung des Jahresprogramms des Vorstands - Einberufung der Mitgliederversammlung - Jahresberichte, Dokumentation - Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen - Führung der laufenden Geschäfte , Personalfragen - Pressekontakte


• Schatzmeister

- Behördliche Kontakte und Genehmigungen - Zuschüsse und Spendenwesen - Verwaltung der Kontakte zum Landesverband und nach geordneten Gebietsverbänden

• Beisitzer

-Protokolle - Koordination von Aktionen, wie z.B. Infostammtische,Flyeraktionen, Unterschriftensammlungen, andere Aktivitäten Vorstandsmitglieder können alle Aufgaben an Parteimitglieder delegierten.