SL:Kreisverbände/Saarbrücken/Vorstand/Geschäftsordnung

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

§1 Allgemeines

1. Zweck

Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei vertrauensvoll zusammen.

2. Aufgaben

Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so übernimmt sein Vertreter diese Aufgabe. Der stellvertretende Vorsitzende gilt grundsätzlich und in allen Belangen als Vertreter des Vorsitzenden. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung eines anderen Vorstandsmitglieds berechtigt und verpflichtet.

3. Tätigkeitsberichte

Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen, im Umfang in angemessener Weise begrenzten, Tätigkeitsbericht an.

§2 Sitzungen

1. Einladung

a) Regelmäßige Vorstandssitzungen

Eingeladen wird vom Vorsitzenden per Mail an alle Vorstandsmitglieder mit einer Frist von 7 Tagen. Die vorläufige Tagesordnung wird in einem Piratenpad gesammelt. Termin und Ort sind öffentlich bekannt zu geben. Ein regelmäßiger Termin oder ein langfristiger Terminkalender ist anzustreben. In diesem Fall ist nur eine einmalige Einladung erforderlich.

b) Ad-Hoc-Vorstandssitzungen

In dringenden Fällen kann eine Vorstandssitzung ohne Fristen durchgeführt werden, dies muss aber begründet werden und allen Vorstandsmitgliedern zum Zeitpunkt des Beginns der Sitzung verbindlich bekannt sein. Die Begründung ist zu protokollieren. Auf einer Ad-Hoc-Vorstandssitzung kann die Geschäftsordnung nicht geändert werden. Beschlüsse dürfen nur gefasst werden, wenn diese dringlich sind und von der protokollierten Begründung erfasst sind.


c) Vorstandssitzung auf Antrag

Auf Verlangen von zwei Vorstandsmitgliedern oder von 10% der Mitglieder des Kreisverbandes ist innerhalb von 14 Tagen eine Vorstandssitzung durchzuführen

d) Kontinuität

Der Termin der jeweils nächsten Vorstandssitzung sollte zum Ende einer Vorstandssitzung feststehen. Zwischen zwei Vorstandssitzungen dürfen nicht mehr als 8 Wochen liegen.

2. Durchführung

a) Form:

Die Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Sitzungen können persönlich oder fernmündlich sein. Rein virtuelle Sitzungen (IRC) sind nicht zulässig.

b) Sitzungsleitung:

Der Vorsitzende hat im Normalfall die Sitzungsleitung. Sie kann mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder an ein anderes Parteimitglied abgegeben werden.

c) Rederecht:

Gästen kann von der Sitzungsleitung Rederecht erteilt oder entzogen werden. Eine Verweigerung des Rederechts ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss begründet werden.

d) Öffentlichkeitsauschluss

Auf begründeten Antrag kann die Öffentlichkeit zu Teilen der Sitzung ausgeschlossen werden. Die Öffentlichkeit ist in jedem Fall auszuschließen, wenn der Datenschutz dies gebietet.

e) Beschlussfähigkeit

Eine Vorstandssitzung ist mit zwei Vorstandsmitgliedern beschlussfähig.

3. Protokoll

a) Protokollführer

Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollführer bestimmt. Der Protokollführer kann sich durch weitere Anwesende unterstützen lassen, übernimmt aber die Gesamtverantwortung für die Fassung des Protokolls.

b) Inhalt

Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen, sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Im Falle von Öffentlichkeitsausschlüssen, Rederechtsentzug, Vertagung, Verweisen oder Nichtbefassen von Anträgen, Schatzmeistervetos gegen Finanzentscheidungen oder auch bei Ad-Hoc-Sitzungen müssen Begründungen hierfür im Protokoll festgehalten werden.

c) Veröffentlichung

Das Protokoll ist dem Vorstand vor Veröffentlichung vorzulegen und spätestens auf der nächsten Vorstandssitzung zu genehmigen. Nach Genehmigung wird das Protokoll im Wiki veröffentlicht. Wenn möglich, wird das Protokoll im Piratenpad von allen Sitzungsteilnehmern unter der Leitung des Protokollführers gemeinsam gestaltet, direkt nach Ende der Sitzung genehmigt und durch einen aus den Anwesenden bestimmten Verantwortlichen sofort im Wiki veröffentlicht.

§3 Beschlussfassung

1. Allgemein

Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst, soweit diese Geschäftsordnung nichts anderes vorschreibt. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Zur Änderung dieser Geschäftsordnung ist die absolute Mehrheit aller Vorstandsmitglieder notwendig.

2. Umlaufentscheide

Dringende oder organisatorische Beschlüsse können auch zwischen Vorstandssitzungen per Umlaufentscheid über Mail oder Threema gefasst werden. Auf diesem Wege kann die Geschäftsordnung nicht geändert werden. Umlaufentscheide sollen im Laufe der nächsten Vorstandssitzung erwähnt und ins Protokoll aufgenommen werden. Organisatorische Beschlüsse sind (nicht abschließend):

  • Bestellungen unter 300 EUR
  • Terminabsprachen
  • Teilnahme an Veranstaltungen, Aktionen, usw. wenn keine Aussprache gewünscht wird
  • Pressemitteilungen

3. Absolute Mehrheit

Bei Personalentscheidungen und Änderungen der Geschäftsordnung sowie bei allen Umlaufentscheiden ist eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder notwendig.


§4 Anträge

1. Antragsberechtigte

Jedes Mitglied des Kreisverbandes Saarbrücken, die Mitglieder des Landesvorstandes Saarland sowie Mitglieder des Bundesvorstandes sind antragsberechtigt. Anträge werden auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder mit Begründung vertagt. Über dringende und unkritische Anträge kann auch per Umlaufentscheid entschieden werden. Anträge von anderen natürlichen Personen können zugelassen werden

2. Form

Anträge können per Mail an die Mailadresse vorstand-sb@piratenpartei-saarland.de oder schriftlich an den Vorstand gerichtet werden.

3. Vertagung / Nichtbefassung / Verweis

Anträge können begründet und mit einfacher Mehrheit auf die nächste Sitzung vertagt werden. Ein Antrag, der nicht in die Verantwortung des Vorstandes fällt kann, ebenfalls mit Begründung und einfacher Mehrheit, an ein anderes Gremium verwiesen werden. Nichtbefassung ist zu vermeiden.


§5 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

1. Allgemeine Aufgabenbereiche

Die angegebenen Aufgabenbereiche stellen keine vollständige Aufzählung dar und es ist den Vorstandsmitgliedern auch freigestellt, Aufgaben im Einzelfall anders unter sich aufzuteilen.

a.) Vorsitzender

  • Vertretung des KV gegenüber dem Landesvorstand
  • Einberufung, Vorbereitung und Leitung der Vorstandssitzungen
  • Einberufung, Vorbereitung und Eröffnung der Mitgliederversammlung
  • Koordination von Untergliederungen
  • Verantwortung für im Besitz des Kreisverbandes befindlicher Güter zusammen mit dem Schatzmeister
  • Kontakt zu den Arbeitsgruppen
  • Kontakt zu den Crews
  • Organisation von Veranstaltungen, insbesondere Mitgliederversammlungen

b.) Stellvertretender Vorsitzender

  • Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in seinen Tätigkeiten und vertritt ihn bei Abwesenheit.

c.) Schatzmeister

  • Spendenmanagement und Fundraising
  • Vorbereitung der Rechenschaftslegung gemäß Parteiengesetz für die Buchhaltung
  • Auskünfte zur Finanzlage
  • Verschicken der gestellten Rechnungen und Quittungen
  • Prüfung des Rechenschaftsberichts und Bearbeitung der sich daraus ergebenden Notwendigkeiten
  • Bearbeitung der Anträge auf Beitragsermäßigung in Abstimmung mit den zuständigen Gliederungen
  • Verschicken der Einladungen zu Mitgliederversammlungen
  • Akkreditierung der Mitglieder bei Mitgliederversammlungen
  • Verwaltung der Mitgliederdaten
  • Auskunftserteilung über Mitgliederdaten an die jeweiligen Gliederungen
  • Erfassen der Mitgliedsanträge in Abstimmung mit den zuständigen Gliederungen

§6 Beauftragungen

Der Kreisvorstand kann für verschiedene Aufgaben geeignete Beauftragungen vergeben. Die Ausschreibung für Beauftragungen muss öffentlich stattfinden und auf KV Mailingliste und im Newsletter veröffentlicht werden. Zwischen Ausschreibung und Beauftragung müssen mindestens 1 Wochen liegen Die Besprechung und Vergabe der Beauftragung findet in einem nichtöffentlichen Teil der regulären Sitzungen des Kreisvorstands statt. Bei mehreren Bewerbungen für eine Beauftragung wird mit absoluter Mehrheit gewählt. Die Beauftragung muss umgehend in KV Mailingliste, im Newsletter sowie auf der KV Webseite veröffentlicht werden. Die Beauftragung endet mit der Neuwahl eines neuen Vorstandes oder durch einen Vorstandsbeschluss.


§7 Pressearbeit

Der Vorstand kann einen oder mehrere Pressesprecher, sowie einen oder mehrere Pressereferenten benennen. In Zusammenarbeit und Koordination mit dem Vorstand sollen diese Pressemitteilungen verfassen, verbreiten und den Kontakt zur lokalen Presse sowohl aktiv suchen, als auch für Rückfragen als Kontaktperson zur Verfügung stehen. Pressemitteilungen werden nach einer angemessenen Frist veröffentlicht. Jedes Vorstandsmitglied kann eine Veröffentlichung durch ein Veto vorerst stoppen. Über eine Veröffentlichung muss in einem solchen Fall per Vorstandsbeschluss abgestimmt werden.

Beschlossen am 31.05.2014 Geändert am 15.09.2014 Protokoll Vorstandsitzung