SH:Verfahrensverzeichnis

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Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach BDSG § 4e

Name der verantwortlichen Stelle

Piratenpartei Deutschland

Landesverband Schleswig-Holstein

vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden

Anschrift der verantwortlichen Stelle

Piratenpartei Schleswig-Holstein

Ringstrasse 58

24103 Kiel

Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein (im folgenden Piratenpartei) ist eine politische Partei nach GG Art. 21.

Im Rahmen der Mitgliederverwaltung und der politischen Tätigkeit verwendet (erhebt, verarbeitet und nutzt) die Piratenpartei Daten.

Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

Mitgliederdaten und Daten von Interessenten, Spendern und Geschäftspartnern, sofern diese zur Erfüllung des oben genannten Zweckes erforderlich sind. Diese sind die nachfolgend im wesentlichen aufgeführten Daten bzw. Datenkategorien.

Im Rahmen der Mitgliederverwaltung und parteiinternen Organisation:

  • Mitglieder: Adressdaten, Staatsbürgerschaft, Geburtsdatum im Rahmen der Mitgliederverwaltung
  • Spender: Adress- und Spendendaten
  • Geschäftspartner: Adressdaten, Bestelldaten sowie für die Abwicklung von Lieferungen notwendige Daten (bspw. USt.-ID, Steuer- und Kontonummer)

Im Rahmen der öffentlichen politischen Tätigkeit:

  • Interessenten und Mitglieder: Kontaktdaten wie E-Mailadressen und Textbeiträge auf Mailinglisten, im Wiki und ähnlichen Kommunikationssystemen; die Daten werden von dieser Personengruppe selbst in diese Systeme eingepflegt. IP-Adressen werden ohne Zuordnung zu Personen im Rahmen der Webseiten-Statistik, sowie in Zugriffs-, Fehler- und Sicherheitsprotokollen (Ausnahme: Zugriffsprotokoll der Webseite) der Kommunikationssysteme erfasst.

Empfänger, denen Daten mitgeteilt werden dürfen

  • Die Daten der Mitglieder, Interessenten, Spender und Geschäftspartner werden im Regelfall nur den zuständigen Vorstandsmitgliedern und deren Erfüllungsgehilfen mitgeteilt. Beim Vorliegen eines berechtigten Interesses werden sie auch weiteren Funktionsträgern (beispielsweise den Parteischiedsgerichten) mitgeteilt.
  • Mitgliedsdaten werden gegebenenfalls an über- und untergeordnete Gliederungen übermittelt soweit von Satzung und PartG vorgesehen oder vorgegeben. Daten von Spendern werden ggf. an den Bundesverband übermittelt, soweit vom PartG vorgeschrieben.
  • Die in den Kommunikationssystemen gespeicherten Inhalte (z.B. E-Mails an Mailinglisten oder Textbeiträge) werden im Regelfall veröffentlicht, sind also jedermann zugänglich. Die zum Betrieb dieser Systeme nötigen Kommunikationsdaten sind im Regelfall nur den Administratoren dieser Systeme zugänglich, eine Ausnahme bilden Mailadressen von Mails an Mailinglisten, die allen Teilnehmern der Mailingliste zur Verfügung stehen.
  • Wenn ein Mitglied sich öffentlich als solches zu erkennen gibt, erfolgt auf berechtigte Nachfrage Dritter eine Auskunft, die die Mitgliedschaft bestätigt. Weitere Daten über das Mitglied werden nicht weiter gegeben.

Regelfristen für die Löschung der Daten

Die Regelfrist wurde vorläufig auf 10 Jahre festgelegt. Es wird derzeit geprüft, für welche Daten welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten.

Geplante Übermittlung an Drittstaaten

Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant.

Datenschutzaufsicht

Datenschutzbeauftragter

[1]