SH:Landtagswahl 2012/Briefwahl

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Jeder Wahlberechtigte kann ohne Angabe von Gründen die Briefwahlunterlagen bei seiner Gemeinde beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden mit der Post verschickt, vom Wahlberechtigten zuhause ausgefüllt und mit der Post an das zuständige Amt (meist das Wahlamt) zurückgeschickt. Briefwahl kann auch beantragt werden, wenn du die Wahlbenachrichtigung noch nicht empfangen wurde. Die Unterlagen müssen bei der Gemeinde beantragt werden, bei der man gemeldet ist. Dies kann persönlich, per Post und teilweise per E-Mail oder auf der Website der Gemeinde geschehen.

Wer die Unterlagen persönlich beim Wahlamt seiner Gemeinde abholt, kann die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle ausüben. Briefwahlunterlagen werden bis zum Freitag vor der Wahl, 12.00 Uhr, erteilt. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen. [1]

Briefwahl ist anfällig für Wahlfälschung und damit in etwa so unsicher wie Wahlcomputer. Beachtet daher auf jeden Fall die Kritik an der Briefwahl.

Hier wird eine Liste der Gemeinden mit Link zum Antragsformular eingebunden.