SH:LPT2017.1/Anträge/Tag des Grundgesetzes als neuer gesetzlicher Feiertag
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2017.1.
Es wird beantragt in Kapitel 5. (Inneres und Justiz) des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2017 an geeigneter Stelle einzufügen: Tag des Grundgesetzes als neuer gesetzlicher Feiertag Das Grundgesetz und die darin verbrieften Grundrechte sind ein Grund zu feiern. Deshalb soll der Tag des Grundgesetzes, der 23. Mai, gesetzlicher Feiertag in Schleswig-Holstein werden.
Schleswig-Holstein ist eines der Bundesländer mit der niedrigsten Zahl an gesetzlichen Feiertagen. Neun Feiertagen im Norden stehen 13 in Bayern gegenüber. Wir wollen, dass die Beschäftigten in Schleswig-Holstein zukünftig dauerhaft von einem zusätzlichen gesetzlichen Feiertag profitieren.
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