SH:LPT2017.1/Anträge/Straßenerhaltungskosten und Straßenbaubeiträge

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Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2017.1.

Antrag Nummer   an den Landesparteitag 2017.1.
Beantragt von
Cord Böge
Titel 
Straßenerhaltungskosten und Straßenbaubeiträge
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

die Versammlung möge beschließen das an entsprechender Stelle folgenden Programmpunkt in das Wahlprogramm zu LTW 2017 aufgenommen wird:

Wir wollen, dass die Instandhaltung und Erneuerung der kommunalen Infrastrukturen zukünftig alleinig aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Dazu wollen wir die Landesgesetzgebung so ändern, dass diese Kosten künftig von öffentlichen Einnahmen anteilig und zweckgebunden finanziert werden können.

Zu ändernde Vorschriften bzw. Gesetze: §§ 8 und 8a, des Kommunalabgabengesetz (KAG)



Begründung

Vorwiegend begründet in der Sparpolitik der letzten Jahrzehnte wurde viele Kommunale Straßen nicht rechtzeitig fachgerecht repariert oder saniert. Es wurde nur oberflächlich und auch nur stellenweise die Verschleißdecke repariert. Die sich darunter befindende Tragschicht, die durch die Schäden in der Verschleißdecke regelmäßig selbst auch in Mitleidenschaft gezogen worden war, wurde zu selten mit instandgesetzt. Dieses kurzsichtige und nicht fachgerechte Verhalten der Kommunen führte in den letzten Jahren zu einem rasant steigenden Erneuerungsbedarf mit wesentlich höheren Kosten als bei einer rechtzeitigen und fachgerechten Instandsetzung. Anstatt instand setzen zu können, müssen die Kommunen jetzt häufig die Straßen total erneuern. Die Kosten dafür werden den Anlieger entsprechend der jeweiligen Gebührenordnung der Kommune beteiligt. Die Anlieger haben keinen Einfluss, sondern werden mit, im aufwendigen Berechnungsverfahren bis in den hohen 5stelligen oder auch 6stelligen Bereich mit Gebühren belastet. Die bei der dazu notwendigen Berechnung entstehenden Verwaltungskosten stehen stehen dabei in keinem Verhältnis zu dem verbleibenden restlichen echten Einnahmen. Vielfach hat sich die Nutzung von Straßen nach deren Erstellung geändert, ohne das diese den dafür notwendigen Bedingungen angepasst wurden. Den Anlieger entstehen so Kosten für die sie in der Höhe nicht verantwortlich sind. Nachdem durch die Energetische Sanierung viele Hauseigentümer am den Rand der finanziellen Belastbarkeit sind, andere erhebliche Einnahmekürzungen bei Lohn oder Rente hinnehmen mussten, sind heute von Anliegern individuelle Straßenbaukosten nicht mehr flächendeckend zu tragen. Sie gehören daher abgeschafft und durch ein zeitgemäßes Konzept ersetzt.


Lösungsmöglichkeit: Die Kommunen sind in die Lage zu versetzen, künftig rechtzeitig fach- und bedarfsgerecht die Infrastruktur instand halten zu können. Dazu sollen ein modernes Konzept entwickelt werden, durch das die Straßeninstandhaltungskosten anteilig auf die Einnahmen durch die Verursacher verteilt werden. Zur Sicherstellung des zweckgerichteten Umgangs mit diesen Finanzmitteln sollen diese in einen Landesfonds ausgelagert werden, aus dem sich dann nur unter Nachweis der tatsächlichen zweckgerichteten Verwendung bedient werden kann. Das Land stattet diesen Fonds im Wege einer so genannten „Anschubfinanzierung“ auskömmlich aus. Auf diese Weise werden die Straßenerhaltungs- und Straßenerneuerungskosten dauerhaft berechenbar und durch die Verteilung auf die Verursacher in ihrer Höhe so reduziert, dass sie für alle Beteiligten tragbar sind. Durch die gleichzeitig entstehende Transparenz ist fehlerhaftes Handeln sichtbar und in der Verantwortlichkeit damit auch adressierbar. Das wird dazu führen, dass die Entscheidungen zeitnaher und sachgerechter als bisher getroffen werden. Insgesamt wird so ein System auf den Weg gebracht, dass Investitionen in die Infrastruktur nachhaltiger und kostengerechter als bisher auf den Weg bringt.


Diskussion
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