Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2015.2.
- Antrag Nummer S100 an den Landesparteitag 2015.2.
- Beantragt von
- HenningLange
- Titel
- Dezentrale Aufstellungsversammlung
- Empfehlung der Antragskommission
- Formal OK
- Hinweise der Antragskommission
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- betrifft Abschnitt/Kapitel
- § 10 – Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen und öffentlichen Ämtern
Antragstext
Es wird beantragt, in der Landessatzung im Abschnitt § 10 „Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen und öffentlichen Ämtern“ den Abs. 3 wie folgt zu ändern:
Aktuelle Fassung:
(3) Der Landesvorstand oder ein Beauftragter des Landesvorstands lädt zu einer Aufstellungsversammlung mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen ein. Der Landesvorstand kann diese Aufgaben an den Vorstand eines untergeordneten Gebietsverbands übertragen.
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Neue Fassung:
(3) Der Landesvorstand oder ein Beauftragter des Landesvorstands lädt zu einer Aufstellungsversammlung mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen ein. Der Landesvorstand kann beschließen, dass die Aufstellungsversammlung als dezentrale Aufstellungsversammlung verteilt auf mehrere miteinander vernetzte Versammlungsorte durchgeführt wird. Der Landesvorstand kann diese Aufgaben an den Vorstand eines untergeordneten Gebietsverbands übertragen.
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Begründung
s. Antrag zum dezentralen Parteitag
- Diskussion
- Diskussionsseite
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