SH:LPT2015.2/Anträge/S093 - Dezentrale Gebietsversammlung

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2015.2.

Antrag Nummer S093 an den Landesparteitag 2015.2.
Beantragt von
HenningLange
Titel 
Dezentrale Gebietsversammlung
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§9c – Die Gebietsversammlung

Antragstext

Es wird beantragt, in der Landessatzung im Abschnitt § 9c „Die Gebietsversammlung“ den Abs. 8 wie folgt zu ändern:

Aktuelle Fassung:

(8) Eine Gebietsversammlung wird vom Vorstand des zuständigen Verbands einberufen, wenn 1. der betreffende Vorstand es beschließt. 2. mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Gebiets es verlangen.

Neue Fassung:

(8) Eine Gebietsversammlung wird vom Vorstand des zuständigen Verbands einberufen, wenn 1. der betreffende Vorstand es beschließt. 2. mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Gebiets es verlangen. Der Vorstand des zuständigen Verbands kann beschließen, dass die Gebietsversammlung als dezentrale Gebietsversammlung verteilt auf mehrere miteinander vernetzte Versammlungsorte durchgeführt wird.

Begründung

s. Antrag zum dezentralen Parteitag


Diskussion
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