SH:LPT2014.2/Protokoll

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Application-certificate.svg Dieser Artikel ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei und daher gesperrt. Willst Du etwas ändern, so musst Du entweder den Verantwortlichen für diese Seite ansprechen oder gar einen Änderungsantrag auf dem nächsten Parteitag stellen.

Protokoll des Landesparteitags Schleswig-Holstein 2014.2 in Neumünster

  • Ort: Neumünster, Kiek-In
  • Datum: Samstag, den 25.10.2014

1. Eröffnung der Versammlung

  • Eröffnung der Versammlung um 11:00 durch den Landesvorsitzenden Christian Thiessen.
  • Streaming wird nach Satzung zugelassen. Keine Gegenreden.

2. Begrüßung durch den Landesvorstand

  • Begrüßung durch den Landesvorsitzenden.

3. Wahl der Versammlungsämter

  • Maik Saunus wird ohne Gegenstimmen zum Versammlungsleiter gewählt.
  • Stefan Koch wird ohne Gegenstimmen zum Protokollanten gewählt.

4. Beschluss über die Tages- und Geschäftsordnung

Die Tagesordnung wird beschlossen laut http://wiki.piratenpartei.de/wiki/index.php?title=SH:LPT2014.2/Tagesordnung&oldid=2382538
11:16 Die Tagesordnung wird wie folgt geändert:
1 Zulassung von Streaming und ggf. Aufzeichnung
2 Begrüßung durch den Landesvorstand
3 Wahl der Versammlungsämter
4 Beschluss über die Tages- und Geschäftsordnung
5 Bericht aus der Fraktion
6 Antrag X011
7 Programmanträge
8 Satzungsänderungsanträge
9 sonstige Anträge
10 Berichte der AGs der Piraten-Renaissance
11 Verschiedenes

5. Bericht aus der Fraktion

11:17 Bericht der Fraktion: Torge Schmidt berichtet aus der Arbeit der Fraktion.
11:31 Antrag auf Änderung der TO durch die VL. Die VL beantragt die Grußworte der LVs Bayern und Hamburg vorzuziehen. - Die Änderung wird mit zwei Gegenstimmen angenommen.
1 Zulassung von Streaming und ggf. Aufzeichnung
2 Begrüßung durch den Landesvorstand
3 Wahl der Versammlungsämter
4 Beschluss über die Tages- und Geschäftsordnung
5 Bericht aus der Fraktion
5a Grußworte
6 Antrag X011
7 Programmanträge
8 Satzungsänderungsanträge
9 sonstige Anträge
10 Berichte der AGs der Piraten-Renaissance
11 Verschiedenes

5.a. Grußworte

11:33 Grußwort der stellvertretenden Landesvorsitzenden LV Bayern, Astrid Semm.
11:37 Grußwort des Spitzenkandidaten zur Bürgerschaftswahl in Hamburg 2015, Burkhardt Masseida.

6. Antrag X011

11:52 Antrag auf Änderung der Tagesordnung "X011b soll nach X011 abgestimmt werden". Der Antrag wird nach Gegenrede mehrheitlich abgelehnt.
11:55 Behandlung von X011 - Siggi Hansen und Sven Stückelschweiger stellen den Antrag vor.
12:05 Sven Stückelschweiger und Siggi Hansen stellen Antrag auf geheime Abstimmung. Nach GO wird der Antrag geheim abgestimmt.
12:06 Es folgt die Aussprache über den Antrag.
12:43 Auf Grund der geheimen Abstimmung wird die Wahl einer Wahlleitung nötig. Michael Ebner wird ohne Gegenstimme zum WL gewählt. Michael erklärt die Abstimmungsmodalitäten.
12:44 Carsten Sawosch und Thomas Ganzkow werden zum Wahlhelfern ernannt.
12:50 Der Wahlgang wird eröffnet.
12:51 Hauke Uphues wird zum Wahlhelfer ernannt.
13:06 Der Wahlgang wird geschlossen.
13:07 Der VL unterbricht den LPT bis 14:00 zwecks Mittagessen.
14:02 Die Versammlung wird fortgesetzt. Der WL verkündet das Ergebnis der geheimen Abstimmng zu X011: Der Antrag ist abgelehnt.
14:03 Antrag auf Änderung von Patrik Breyer und Angelika Beer auf der Tagesordnung: "X011b soll vorgezogen werden." Der Antrag wird angenommen.
14:05 Antrag X011b. Christian Thiessen stellt den Antrag vor. Es folgt die Aussprache. Der Antrag wird angenommen.

7. Programmanträge

14:19 P001 von Antragssteller "Old Elf" wird nicht behandelt, da der Antragssteller nicht zugegen ist und der Antrag nicht übernommen wurde.
14:20 P004. Hauke Bruhns stellt seinen Antrag vor. Es folgt die Aussprache. Der Antrag wird bei 3 Gegenstimmen angenommen.
14:23 P006. Hauke Bruhns stellt seinen Antrag vor. Es folgt die Aussprache. Der Antrag wird mit einer Gegenstimme angenommen.


8. Satzungsänderungsanträge

14:29 S003a. Malte Sommerfeld übernimmt den Antrag und stellt ihn vor. Der konkurrierende Antrag S003b von "Old Elf" wird nicht verhandelt, da ihn niemand übernimmt.
14:30 Die VL fragt ein Meinungsbild ab: Will jemand irgendeinen Antrag von "Old Elf" übernehmen? - Die VL teilt sich mit, dass niemand dies möchte.
14:30 Über Antrag S003a folgt die Aussprache. Der Antrag wird mit einer Gegenstimme abgelehnt.
14:45 Die folgenden SÄ-Anträge von "Old Elf" werden nicht behandelt.
14:45 S009-1. Christian Thiessen zieht den Antrag zurück.
14:49 S009-2. Christian Thiessen stellt den Antrag vor. Es folgt die Aussprache. Der Antrag verfehlt die 2/3-Mehrheit und wird daher abgelehnt.
15:10 Christian Thiessen fragt ein Meinungsbild ab, ob ein BEO-artiges Ding geschaffen werden soll, um Empfehlungen an die Landtagsfraktion zu liefern. Das Meinungsbild ist klar positiv. Christian will bis zum nächsten LPT etwas ausarbeiten.

9. sonstige Anträge

15:11 X021. Malte Sommerfeld stellt den Antrag vor. Es folgt die Aussprache. Der Antrag wird mit drei Gegenstimmen angenommen.
15:29 X022. Malte Sommerfeld stellt den Antrag vor. Es folgt die Aussprache. Der Antrag wird ohne Gegenstimme angenommen.
15:36 X023. Malte Sommerfeld stellt den Antrag vor. Es folgt die Aussprache. Der Antrag wird mit einer Gegenstimme angenommen.
15:41 X024. Mario Tants stellt seinen Antrag vor. Auf Grund einer Antragskonkurrenz wird der Antrag vor der Aussprache zurückgestellt.
15:46. X025. Mario Tants stellt den Antrag vor. Es gibt keine Redebeiträge. Der Antrag wird ohne Gegenstimme angenommen.
15:48 X026. Mario Tants stellt den Antrag vor. Es folgt die Aussprache. Der Antrag wird angenommen.
16:00 X031a und X031b, konkurrierende Anträge. Hauke Bruhns und Malte Sommerfeld stellen die Anträge vor. Hauke Bruhns zieht seinen Antrag X031a zurück. Es gibt keine Redebeiträge zu X031b. Der Antrag X031b wird bei zwei Gegenstimmen angenommen.
16:03 X041. Siggi Hansen stellt seinen Antrag vor. Es folgt die Aussprache. Der Antrag wird bei vier Gegenstimmen angenommen.
16:08 X042. Siggi Hansen stellt seinen Antrag vor. Es folgt die Aussprache. Der Antrag wird mit 16 zu 14 Stimmen angenommen.
16:23 X024. Mario Tants erstellt den Antrag mit geändertem Text erneut vor. Es folgt die Aussprache. Der Antrag wird bei sieben Gegenstimmen angenommen.
Die Behandlung der Anträge ist damit beendet.


16:28 Die VL unterbricht die Versammlung bis 16:45.
16:49 Die Versammlung wird fortgesetzt.
Der Parteitag beschließt auf Antrag von Wolfgang Dudda mit 2 Gegenstimmen, das Wahlprogramm-Gremium am Anfang des nächsten Parteitags zu wählen.

10. Berichte der AGs der Piraten-Renaissance

16:53 Es folgen die Berichte der AGs "Piraten-Rennaissance". Anne Burmeister spricht über Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
17:05 Sven Stückelschweiger stellt Antrag auf Änderung der Tagesordnung. "Der Antrag X400 soll nach den Berichten der AGs verhandelt werden." Der Antrag wird angenommen.
17:10 Siggi Hansen spricht für die AG "Allgemein-und-wie-geht-es-weiter". Die Existenz der AG ist zwar nicht gesichert, aber das ist bei der Rennaissance ja auch nicht unüblich. Es folgen weitere Ankündigungen.
Es folgt eine Aussprache über Siggis Bericht.
17:18 Siggi Hansen fragt ein Meinungsbild ab: "Findet die Versammlung es gut, dass die Landtagsfraktion das Land in sechs Bereiche aufteilt und 'bespielt'?" Die Teilnahme am Meinungsbild ist verhalten, der Ausfall leicht positiv.
Es folgt weitere Aussprache.
17:21 Der Versammlungsleiter ist away without official leave.
17:26 Ein Antrag auf Ermordung der Redeliste wird positiv abgestimmt.
17:30 X400. Sven Stückelschweiger stellt den Antrag vor. Es folgt Aussprache.
17:34 Sven Stückelschweiger zieht den Antrag X400 zurück. Malte Sommerfeld und Christian Thiessen übernehmen den Antrag. Es folgt weitere Aussprache. Der Antrag wird bei 4 Gegenstimmen angenommen.


11. Verschiedenes

17:36 Der VL ruft den Tagesordnungspunkt Verschiedenes auf.
17:37 @DutziNDS erhält eine geheimnisvolle manilafarbene Tüte vom Landesvorsitzenden.

Ende der Versammlung

17:38 Der VL dankt allen freiwilligen Helfern und schließt den Parteitag.


Auf dem Landesparteitag behandelte Anträge

Programmanträge

Symbol support vote.svg P004 Abschaffung der Abschiebungshaft
Beantragt von
Winderprobt [Hauke Bruhns]
betrifft Abschnitt/Kapitel 
4. Inneres und Justiz - Neueinfügung
Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

»Die Piratenpartei fordert die sofortige Abschaffung der Abschiebungshaft (Vorbereitungs- und Sicherungshaft) für Ausländer. Die aktuelle Rechtssprechungen des Europäischen Gerichtshofes schließt ein Unterbringung von Abzuschiebenden in Einrichtungen des regulären Strafvollzuges aus. Wir lehnen auch eine alternative Unterbringung von Ausländern / Drittstaatlern in speziellen Abschiebungshaftanstalten prinzipiell ab. Darüber hinaus fordert die Piratenpartei eine Rückkehr zur tatsächlichen Egalität, mit einer humanen Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik sowie einer gelebte Umsetzung der Menschenrechte der Vereinten Nationen - vor allem der Rechte auf Freiheit, Eigentum und Sicherheit der Person sowie Reisefreiheit. Nachgeordnete Schutz- und Grundrechte, Abkommen und nationale Rechtsvorschriften haben sich diesen Grundsätzen unterzuordnen.«





Symbol support vote.svg P006 Abschaffung der Fallpauschalen (G-DRG-System) im Gesundheitswesen
Beantragt von
winderprobt [Hauke Bruhns]
betrifft Abschnitt/Kapitel 
6. Arbeit und Gesundheit
Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

»Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass das derzeitige Fallpauschalengesetz (G-DRG-System) als Hauptkriterium für die Bezahlung von Krankenhausleistungen abgeschafft wird und durch ein neues zukunftsweisendes und nachhaltiges Finanzierungssystem für Krankenhäuser ersetzt wird. Dieses soll den Einfluss rein wirtschaftlicher Interessen auf medizinische Entscheidungen ausschließen, für alle Beteiligten im Gesundheistwesen trasparent, nachvollziehbar und weniger verwaltungsintensiv sein, Fehlanreize mit dem Ziel der Erlös- und Gewinnoptimierung rückgängig machen und stattdessen finanzielle Anreize für eine höhere Ergebnisqualität mit ganzheitlichem Behandlungsansatz schaffen.«

Neue Fassung

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass das derzeitige Fallpauschalengesetz (G-DRG-System) als Hauptkriterium für die Bezahlung von Krankenhausleistungen abgeschafft wird und durch ein neues zukunftsweisendes und nachhaltiges Finanzierungssystem für Krankenhäuser ersetzt wird. Dieses soll den Einfluss rein wirtschaftlicher Interessen auf medizinische Entscheidungen ausschließen, für alle Beteiligten im Gesundheistwesen trasparent, nachvollziehbar und weniger verwaltungsintensiv sein, Fehlanreize mit dem Ziel der Erlös- und Gewinnoptimierung rückgängig machen und stattdessen finanzielle Anreize für eine höhere Ergebnisqualität mit ganzheitlichem Behandlungsansatz schaffen.




Satzungsänderungsanträge

Symbol declined.svg S003.a Wiederaufnahme von ehemaligen Mitgliedern
Beantragt von
Uli
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§3 Abs. 4
Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen,

An § 3 der Landessatzung wird ein neuer Absatz 4 angefügt:

Neue Fassung

(4) Über die Aufnahme von Personen, welche in der Vergangenheit Mitglied der Piratenpartei Deutschland waren und die Mitgliedschaft durch Nichtzahlung der Beiträge oder Austrittserklärung beendet haben, entscheidet der Landesvorstand. Liegt die Beendigung der Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des erneuten Mitgliedsantrages weniger als 24 Monate zurück, entscheidet der Landesparteitag unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Abweichende Regelungen nachgeordneter Gliederungen sind unwirksam. § 3 Absatz 2 S. 2,3 der Bundessatzung bleiben unberührt.




Symbol abstention vote.svg S009-1 BEO als Organ des Landesverbandes
Beantragt von
Christian Sylt
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§ 9 (1)
Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung § 9 (1) – Organe des Landesverbandes, zu ändern in:

(1) Organe sind der Vorstand, der Landesparteitag, Basisentscheid und Basisbefragung, das Landesschiedsgericht, die Gebietsversammlung und die Gründungsversammlung.

Aktuelle Fassung

(1) Organe sind der Vorstand, der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht, die Gebietsversammlung und die Gründungsversammlung.
Neue Fassung

(1) Organe sind der Vorstand, der Landesparteitag, Basisentscheid und Basisbefragung, das Landesschiedsgericht, die Gebietsversammlung und die Gründungsversammlung.




Symbol declined.svg S009-2 Regelungen zum BEO
Beantragt von
Christian Sylt
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§9d Basisentscheid und Basisbefragung (neu)
Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung §9d neu einzufügen:

§ 9d – Basisentscheid und Basisbefragung

(1) Die Mitglieder fassen in einem Basisentscheid einen Beschluss, der einem Beschluss des Parteitags gleichsteht. Ein Beschluss zu Sachverhalten, die dem Parteitag vorbehalten sind oder eindeutig dem Parteiprogramm widersprechen, gilt als Basisbefragung mit lediglich empfehlenden Charakter. Urabstimmungen zur Auflösung und Verschmelzung werden in Form eines Basisentscheids durchgeführt, zu dem alle stimmberechtigten Mitglieder in Textform eingeladen werden. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für Anträge bzw. Abstimmungen. Wahlen von Personen sind nicht möglich.

(2) Teilnahmeberechtigt sind alle persönlich identifizierten, am Tag der Teilnahme stimmberechtigten Mitglieder gemäß Abschnitt A § 4 (4) der Bundessatzung, die mit ihren Mitgliedsbeiträgen nicht im Rückstand sind. Um für Quoren und Abstimmungen berücksichtigt zu werden, müssen sich die teilnahmeberechtigten Mitglieder zur Teilnahme anmelden.

(3) Über einen Antrag wird nur abgestimmt, wenn er innerhalb eines Zeitraums ein Quorum von Teilnehmern als Unterstützer erreicht oder vom Parteitag eingebracht wird. Der Vorstand darf organisatorische Anträge einbringen. Konkurrierende Anträge zu einem Sachverhalt können rechtzeitig vor der Abstimmung eingebracht und für eine Abstimmung gebündelt werden. Eine erneute Abstimmung über den gleichen oder einen sehr ähnlichen Antrag ist erst nach Ablauf einer Frist zulässig, es sei denn die Umstände haben sich seither maßgeblich geändert. Über bereits erfüllte, unerfüllbare oder zurückgezogene Anträge wird nicht abgestimmt. Der Parteitag soll die bisher nicht abgestimmten Anträge behandeln.

(4) Vor einer Abstimmung werden die Anträge angemessen vorgestellt und zu deren Inhalt eine für alle Teilnehmer zugängliche Debatte gefördert. Die Teilnahme an der Debatte und Abstimmung muss für die Mitglieder zumutbar und barrierefrei sein. Anträge werden nach gleichen Maßstäben behandelt. Mitglieder bzw. Teilnehmer werden rechtzeitig über mögliche Abstimmungstermine bzw. die Abstimmungen in Textform informiert.

(5) Die Teilnehmer haben gleiches Stimmrecht, das sie selbstständig und frei innerhalb des Abstimmungszeitraums ausüben. Abstimmungen außerhalb des Parteitags erfolgen entweder pseudonymisiert oder geheim. Bei pseudonymisierter Abstimmung kann jeder Teilnehmer die unverfälschte Erfassung seiner eigenen Stimme im Ergebnis überprüfen und nachweisen. Statt einer pseudonymisierten Abstimmung kann auch eine anonyme, mit Hilfe von kryptographischen Verfahren nachvollziehbare, elektronische Abstimmung durchgeführt werden. Das Verfahren darf nur eingeführt werden, wenn es mindestens genauso manipulationssicher und kryptografisch nachvollziehbar ist wie das pseudonymisierte. Bei personellen Sachverhalten oder auf Antrag einer Minderheit muss die Abstimmung geheim erfolgen. In einer geheimen Abstimmung sind die einzelnen Schritte für jeden Teilnehmer ohne besondere Sachkenntnisse nachvollziehbar und die Stimmabgabe erfolgt nicht elektronisch. Die Manipulation einer Abstimmung oder die Veröffentlichung von Teilergebnissen vor Abstimmungsende sind ein schwerer Verstoß gegen die Ordnung der Partei.

(6) Das Nähere regelt die Entscheidsordnung, welche durch den Parteitag beschlossen wird und auch per Basisentscheid geändert werden kann.

Aktuelle Fassung

nicht vorhanden
Neue Fassung

§9d – Basisentscheid und Basisbefragung

(1) Die Mitglieder fassen in einem Basisentscheid einen Beschluss, der einem Beschluss des Parteitags gleichsteht. Ein Beschluss zu Sachverhalten, die dem Parteitag vorbehalten sind oder eindeutig dem Parteiprogramm widersprechen, gilt als Basisbefragung mit lediglich empfehlenden Charakter. Urabstimmungen zur Auflösung und Verschmelzung werden in Form eines Basisentscheids durchgeführt, zu dem alle stimmberechtigten Mitglieder in Textform eingeladen werden. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für Anträge bzw. Abstimmungen. Wahlen von Personen sind nicht möglich.

(2) Teilnahmeberechtigt sind alle persönlich identifizierten, am Tag der Teilnahme stimmberechtigten Mitglieder gemäß Abschnitt A § 4 (4) der Bundessatzung, die mit ihren Mitgliedsbeiträgen nicht im Rückstand sind. Um für Quoren und Abstimmungen berücksichtigt zu werden, müssen sich die teilnahmeberechtigten Mitglieder zur Teilnahme anmelden.

(3) Über einen Antrag wird nur abgestimmt, wenn er innerhalb eines Zeitraums ein Quorum von Teilnehmern als Unterstützer erreicht oder vom Parteitag eingebracht wird. Der Vorstand darf organisatorische Anträge einbringen. Konkurrierende Anträge zu einem Sachverhalt können rechtzeitig vor der Abstimmung eingebracht und für eine Abstimmung gebündelt werden. Eine erneute Abstimmung über den gleichen oder einen sehr ähnlichen Antrag ist erst nach Ablauf einer Frist zulässig, es sei denn die Umstände haben sich seither maßgeblich geändert. Über bereits erfüllte, unerfüllbare oder zurückgezogene Anträge wird nicht abgestimmt. Der Parteitag soll die bisher nicht abgestimmten Anträge behandeln.

(4) Vor einer Abstimmung werden die Anträge angemessen vorgestellt und zu deren Inhalt eine für alle Teilnehmer zugängliche Debatte gefördert. Die Teilnahme an der Debatte und Abstimmung muss für die Mitglieder zumutbar und barrierefrei sein. Anträge werden nach gleichen Maßstäben behandelt. Mitglieder bzw. Teilnehmer werden rechtzeitig über mögliche Abstimmungstermine bzw. die Abstimmungen in Textform informiert.

(5) Die Teilnehmer haben gleiches Stimmrecht, das sie selbstständig und frei innerhalb des Abstimmungszeitraums ausüben. Abstimmungen außerhalb des Parteitags erfolgen entweder pseudonymisiert oder geheim. Bei pseudonymisierter Abstimmung kann jeder Teilnehmer die unverfälschte Erfassung seiner eigenen Stimme im Ergebnis überprüfen und nachweisen. Statt einer pseudonymisierten Abstimmung kann auch eine anonyme, mit Hilfe von kryptographischen Verfahren nachvollziehbare, elektronische Abstimmung durchgeführt werden. Das Verfahren darf nur eingeführt werden, wenn es mindestens genauso manipulationssicher und kryptografisch nachvollziehbar ist wie das pseudonymisierte. Bei personellen Sachverhalten oder auf Antrag einer Minderheit muss die Abstimmung geheim erfolgen. In einer geheimen Abstimmung sind die einzelnen Schritte für jeden Teilnehmer ohne besondere Sachkenntnisse nachvollziehbar und die Stimmabgabe erfolgt nicht elektronisch. Die Manipulation einer Abstimmung oder die Veröffentlichung von Teilergebnissen vor Abstimmungsende sind ein schwerer Verstoß gegen die Ordnung der Partei.

(6) Das Nähere regelt die Entscheidsordnung, welche durch den Parteitag beschlossen wird und auch per Basisentscheid geändert werden kann.




Sonstige Anträge

Symbol declined.svg X011 Resolution 1337 - Selbstverständnisse der Piratenpartei
Beantragt von
SiHansen und Sven Stückelschweiger
Antragstext

Der Landesparteitag möge folgende Resolution beschließen:

Der Landesparteitag der Piratenpartei fordert die Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag unmissverständlich auf, das Wahlprogramm zur Landtagswahl 2012 Punkt 11.6 „Fraktionsfinanzierung begrenzen“ unverändert umzusetzen. Insbesondere fordert sie den Fraktionsvorsitzenden der Piratenfraktion auf, vorerst auf einen eigenen Dienstwagen mit Fahrer für den Fraktionsvorsitzenden zu verzichten.

Des Weiteren verlangt der Landesparteitag, dass ein „Paradigmenwechsel“ oder der Weg zu einer "etablierteren" Partei nicht von der Landtagsfraktion eigenständig ohne einen ausreichenden Dialog mit der Partei verkündet werden kann.

Es ist ein offener und ehrlicher Dialog zu führen, in dem nicht nur ein Dienstwagen oder Fraktionsmittel thematisiert werden sollen, sondern auch die Kernfragen des politischen Handels in Parlamenten und die Erwartungen an Abgeordnete der Piratenpartei. Es wird verlangt, dass sich sowohl die Abgeordneten aller Parlamente in Schleswig-Holstein, als auch die Mitglieder der Piratenpartei aktiv daran beteiligen. Alle Vorstellungen und Erwartungen sollen unter Einbeziehung der gewonnenen Parlamentserfahrung einem Faktencheck unterzogen werden. Das Ergebnis soll einem Landesparteitag zur Abstimmung vorgelegt werden.

Bis dahin stellt sich der Landesparteitag, das höchste Gremium der Piratenpartei Schleswig-Holstein, gegen die aktuellen Entwicklungen und erachtet etwaige Handlungen, die im Gegensatz zu dieser Resolution stehen, insbesondere die Nutzung eines persönlichen Dienstwagens, als parteischädigendes Verhalten.





Symbol support vote.svg X011.b Kernfragen des politischen Handels in Parlamenten
Beantragt von
Christian Sylt Kathie Jasper
Antragstext

Der Landesparteitag möge folgende Resolution beschließen:

Wir Piraten sind jetzt seit 2 1/2 Jahren im Landtag Schleswig-Holstein vertreten. In der Präambel von unseren Grundsatzprogramm fordern wir uns selbst auf zu lernen. Daher fordert der Landesparteitag, dass ein offener und ehrlicher Dialog zu führen ist, in dem nicht nur ein Dienstwagen oder Fraktionsmittel thematisiert werden sollen, sondern auch die Kernfragen des politischen Handels in Parlamenten und die Erwartungen an Abgeordnete der Piratenpartei. Die zu wählende Wahlprogrammkommission (Bei Annahme X031 a/b sonst Arbeitsgruppe) wird vom Parteitag aufgefordert diese Fragen auf den Prüfstand zu stellen und eine Beschlussvorlage für den nächsten Parteitag zu erstellen. Alle Vorstellungen sollen unter Einbeziehung der gewonnenen Parlamentserfahrung einem Faktencheck unterzogen werden. Das Ergebnis soll dem nächsten Landesparteitag zur Abstimmung vorgelegt werden. Bis zur Klärung dieser Fragen wird der Fraktionsvorsitzende gebeten von einem Fahrer und Dienstwagen nicht Gebrauch zu nehmen.





Symbol support vote.svg X021 Verfassungsschutz abschaffen
Beantragt von
Malte S.
Antragstext

Der Landesparteitag möge das folgende Positionspapier beschließen

Verfassungsschutz abschaffen

Vom Celler Loch über den NSU-Skandal hin zu den Enthüllungen Snowdens haben Geheimdienste immer wieder gezeigt, dass sie vor allem eines sind:

Eine Gefahr für die Demokratie

Die Piratenpartei fordert deshalb die Auflösung des Landesverfassungsschutzes Schleswig-Holstein. Die Kontrolle des Verfassungsschutzes findet faktisch nicht statt. Gerade in Schleswig-Holstein weigert sich die Landesregierung selbst Abgeordneten gegenüber Informationen über seine Tätigkeit zu erstatten und verhindert so den letzten Rest einer demokratischen Kontrolle.

Lediglich dem parlamentarischen Kontrollgremium gegenüber will sie Bericht erstatten. Einem Gremium, welches mit wenigen Abgeordneten besetzt ist und aufgrund der Geheimhaltung keine fachliche Unterstützung hinzuziehen kann und darf. Die Mitglieder dieses Gremium dürfen keinem anderen Abgeordneten Informationen über den Verfassungsschutz weitergeben, ohne sich der Gefahr eines strafbaren Geheimnisverrats auszusetzen. In dieser Form ist der für jede demokratische Veränderung erforderliche Diskurs über die Tätigkeit des Verfassungsschutzes nicht möglich. Damit hat sich der Verfassungsschutz als argumentativ unangreifbarer Staat im Staate positioniert, der schon deshalb nicht kontrolliert oder eingeschränkt werden kann, weil die Auseinandersetzung über ihn nicht mehr möglich ist.

In der Abwehr von Wirtschaftsspionage und staatlicher Spionage ist der Landesverfassungsschutz mit gerade einmal zwei hierfür zur Verfügung stehenden Stellen nicht von Bedeutung. Die weiteren Aufgaben der Gefahrenabwehr können in deutlich bürgerrechtsfreundlicherer Umsetzung durch bereits bestehende Behörden, wie z.B. die Polizei vorgenommen werden. Aufgrund des Erfordernisses einer konkreten Gefahrenlage würde dadurch auch das bedenkliche Einschleusen von V-Leuten oder eigenen Mitarbeitern in politisch missliebigen Gruppierungen unterbunden.

Die Analyse der Entwicklung extremistischer oder verfassungsfeindlicher Bestrebungen innerhalb der Bevölkerung, die von dem Verfassungsschutz ganz überwiegend durch die analyse öffentlich zugänglicher Informationen betrieben wird, kann an ein unabhängiges und öffentlich arbeitendes Institut übertragen werden. Dieses muss seine Analysen auf wissenschaftlicher Grundlage betreiben und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Denn nur eine informierte Öffentlichkeit kann wirkungsvoll gegen jede Form von Extremismus einstehen.

In dem Wissen, dass eine Auflösung des Verfassungsschutzes nicht von heute auf morgen möglich sein wird, fordert die Piratenpartei bis dahin, die demokratische Kontrolle durch den Landtag quantitativ und qualitativ zu stärken.

  • Derzeit werden Fragen von Abgeordneten fast durchgängig unter Missachtung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht beantwortet, weil das PKG zuständig sei. Daran schließen sich zwei maßgebliche Probleme an.
    • Es ist nur noch einem kleinen Teil des Parlamentes möglich, die dem gesamten Parlament obliegende Kontrolle des Verfassungsschutzes auszuüben. Alle anderen Abgeordneten sind hiervon ausgeschlossen.
    • Die Beschränkung der Informationserteilung auf die Mitglieder des PKG unterminiert in erheblichem Maße die Vorteile eines pluralistischen und mehrlöpfigen Parlaments. Obwohl kein Abgeordneter alle politischen Vorgänge selbstständig im Auge behalten und bewerten kann, kommt es immer wieder vor, dass einzelne Abgeordnete sich mit Vorgängen beschäftigen, die nicht ihrem Fachgebiet zugehörig sind. Der neue Blickwinkel, den diese Abgeordneten haben, ist für die Verhinderung einer "Kontrollroutine" gerade in Fragen des Verfassungsschutzes besonders wichtig.
  • Den Abgeordneten ist es nach Auffassung der Landesregierung nicht gestattet, die über den Verfassungsschutz erlangten Informationen mit anderen Abgeordneten aber auch Fachleuten zu besprechen. Hierbei ist zu beachten, dass die von ihnen zu beurteilenden Materien von einiger tatsächlicher und rechtlicher Komplexität sind. Ohne eine adäquate fachliche Unterstützung ist es daher den allermeisten Abgeordneten nicht oder nur schwer möglich, die Sachverhalte eigenständig vollumfänglich zu bewerten und hieraus Folgerungen zu ziehen. Hierbei könnte der Ausschuss für Verfassungsschutz im Berliner Abgeordnetenhaus Musterbeispiel sein, zu dem auch bei nicht-öffentlicher Sitzung (sicherheitsüberprüfte) Mitarbeiter der Fraktionen in der Regel Zutritt haben, ohne dass es zu erheblichen Problemen gekommen ist.
  • Das PKG erhält derzeit Informationen über den Verfassungsschutz ausschließlich gefiltert durch die Stabsabteilung des Innenministeriums. Es ist vollkommen unrealistisch zu glauben, dieses würde von sich aus Probleme und Fehler des Verfassungsschutzes mitteilen. Vielmehr dient die - im Übrigen bei allen parlamentarischen Anfragen erfolgende - Filterung durch die Stabsstellen gerade dem Zweck, politisch brisante Informationen nicht oder wenigstens nur versteckt mitzuteilen. Das PKG erhält daher in der Regeln von vornherein nur solche Informationen, die nicht für den Verfassungsschutz selbst nachteilig sind.
  • Mitarbeitern des Verfassungsschutzes ist es zudem aufgrund ihrer Verpflichtung zur Geheimhaltung verwehrt, dem Parlament Informationen über den Verfassungsschutz und etwaige Missstände zu offenbaren. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob sie dies von sich heraus oder auf Veranlassung des Landtages wollen.
  • Das PKG tagt derzeit, anders als z.B. der Ausschuss für Verfassungsschutz in Berlin, ausschließlich nicht öffentlich. Dies wird mit der Geheimschutzbedürftigkeit kraft Natur der Sache begründet. Selbst wenn man die Existenz eines Geheimdienstes an und für sich für erforderlich erachtet, bedeutet dies aber noch nicht, dass man jegliche Information über diesen als Geheim ansehen muss. Regelmäßige Berichte über gefahrdrohende Entwicklungen, aufgrund von Informationen des Verfassungsschutzes eingeleiteter Strafverfahren, abgeschlossener Sachverhalte können in aller Regel auch öffentlich erfolgen, weil eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit des Verfassungsschutzes nicht mehr droht.
  • Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Verfassungsschutzes ist in der Regel schon deshalb ausgeschlossen, weil die Betroffenen nur in den seltensten Fällen von der Maßnahme Kenntnis erlangen. Die Rechtmäßigkeitskontrolle der Exekutive, die grundsätzlich den Gerichten obliegt, ist daher faktisch ausgeschaltet. Dem Landtag kommt ausschließlich eine politische Kontrolle zu. Aufgrund des Bestrebens der regierungstragenden Fraktionen, politischen Schaden von der Regierung abzuwenden, ist selbst dies jedoch auf ein Minimum reduziert.
  • Auch bei unterlassenen Informationen oder gar aktiven Täuschungen sind daran keine rechtlichen Folgen geknüpft. Auch hier werden die Mehrheitsverhältnisse im Landtag einen effektiven Schutz der Verantwortlichen bedeuten.

Diese Einschränkungen der Kontrolle des Verfassungsschutzes sind aufzuheben oder durch andere Kontrollmechnismen zu kompensieren. In jedem Fall müssen

  • in Zukunft allen Abgeordneten von ihnen angeforderte Informationen zum Verfassungsschutz gewährt werden.
  • die Abgeordneten die Möglichkeit erhalten, diese Informationen mit anderen Abgeordneten und Fachleuten, die sie selbst bestimmen können, zu besprechen und bewerten.
  • die Abgeordneten ist ein jederzeitiges Betretungs- und Befragungsrecht in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes erhalten.
  • die Mitarbeitern des Verfassungsschutzes die Möglichkeit erhalten, sich jederzeit ohne Nachteile an das PKG oder einzelne Abgeordnete zu wenden.
  • eine Möglichkeit geschaffen werden, mittels derer einzelne Abgeordnete bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen des Verfassungsschutzes diese gerichtlich prüfen zu lassen.
  • im Falle pflichtwidrig nicht erteilter Informationen oder gar Täuschungen Berichtspflichten der Landesregierung im öffentlich tagenden Plenum ebenso wie rechtliche Sanktionsmöglichkeiten angedacht werden.






Symbol support vote.svg X022 Bürgerbeteiligung stärken
Beantragt von
Malte S.
Antragstext

Der Landesparteitag möge das folgende Positionspapier beschließen:

Bürgerbeteiligung stärken

Gesellschaftliche Gestaltung setzt die Beteiligungsmöglichkeit der betroffenen Menschen voraus. Ohne sie ist die Akzeptanz der Politik als Grundlage der Demokratie nicht zu gewährleisten. Die mit Unterstützung der Piratenpartei Schleswig-Holstein und ihrer Landtagsfraktion erfolgte Stärkung der Bürgerbeteiligung in Kommunen ist ein zwingend erforderlicher Schritt gewesen. Dennoch bestehen weiterhin rechtliche und tatsächliche Einschränkungen der Bürgerbeteiligung, die in Zukunft abgebaut werden müssen.

(1) Die Initiatoren von Bürgerbegehren sehen sich regelmäßig einer kommunalen Verwaltung gegenüber, die das Ziel des Begehrens ablehnt. Der Verwaltung stehen für die öffentlichkeitswirksame Verbreitung ihrer Meinung deutlich mehr Ressourcen zur Verfügung, als dies bei den Initiatoren der Fall ist. Hieraus resultiert ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen Initiatoren und Verwaltung bei der Vertretung und Bewerbung der jeweiligen Anliegen. Wie im Fall Möbel Kraft (Kiel) kommen auf der Seite der Verwaltung zudem auch private Investoren mit einer noch weitergehenden Werbe- und Finanzkraft hinzu, was von vornherein die Initiatoren benachteiligt.

Die Piratenpartei fordert daher, dass bei Bürgerentscheide die kommunale Verwaltung nur dann eigene Mittel zur Bewerbung der eigenen Position aufwenden darf, wenn auch den Initiatoren Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung gestellt werden. Bei Privaten, welche in Bezug auf den Gegenstand des Bürgerentscheids mit der Kommune oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts verbunden sind, ist zudem eine Beschränkung der Werbemöglichkeit (z.B. im Wege der Versagung von Sondernutzungsgenehmigungen) oder eine entsprechende Gleichstellung der Initiatoren aus den kommunalen Mitteln in Erwägung zu ziehen.

(2) Die Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung kann in jedoch auch faktisch ausgeschaltet werden, indem die Kommune ihre Aufgaben auf einen Zweckverband überträgt. Das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (GkZ) sieht zwar die Einwohnerunterrichtung, Fragestunde sowie das kommunale Petitionsrecht, nicht jedoch die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens oder gar -entscheids vor. Die im Grunde zu befürwortende kommunale Zusammenarbeit bewirkt dadurch eine Einschränkung der Bürgerbeteiligung.

Die Piratenpartei fordert daher eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Bürgerbeteiligung bei Aufgabenübertragungen an Zweckverbände.

(3) Auch bei dem kommunalen Petitionsrecht (§§ 16e GO, 16d KrO) besteht Verbesserungsbedarf. Zwar hat danach jeder Bürger das Recht, sich mit Anregungen und Beschwerden an die kommunale Vertretung zu wenden und über deren Stellungnahme informiert zu werden. Allerdings sieht das Gesetz weder eine Frist zur Behandlung der Eingaben vor, noch ist die Information der Petenten an eine Form gebunden.

Wünschenswert ist es daher, gesetzlich eine Reaktionsfrist für kommunalen Vertretungsorgane zu schaffen und sie zur schriftlichen Information zu verpflichten.





Symbol support vote.svg X023 Landesparlamente auf Bundesebene stärken
Beantragt von
Malte S.
Antragstext

Der Landesparteitag möge des folgende Positionspapier beschließen:

Landesparlamente auf Bundesebene stärken

Die Landesparlamente müssen bei Angelegenheiten, die Landespolitik betreffen beteiligt werden. Durch den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit; besonders relevant ist das, wenn Bundesgesetze Auswirkungen auf die Länder haben. Obwohl es sich hierbei um Gesetzgebung handelt, sind es nicht die Landesparlamente, sondern die Landesregierungen, die über gesetzgeberische Entscheidungen im Bundesrat entscheiden. Sie unterliegen hierbei bestenfalls einer politischen Kontrolle, können sich aber jederzeit auch gegen den klaren politischen Willen ihrer eigenen Parlamente wenden. Nach der überwiegenden Auffassung ergibt sich diese Unabhängigkeit aus der originären Mitgliedschaft der Landesregierungen im Bundestag aus Art. 51 Abs. 1 GG.

Die Mitwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes sollte jedoch bei dem Landesgesetzgeber liegen, welcher die Vertreter im Bundesrat ernennt. Hierzu ist voraussichtlich eine Grundgesetzänderung erforderlich.

Darüber hinaus ist die Mitwirkung der Länder bei Staatsverträgen des Bundes, Art. 32 Abs. 2 GG, zu stärken. Derzeit wird aufgrund des Linderauer Abkommens von 1957 zwischen Bund und Ländern den Ländern die Möglichkeit eines Vetos eingeräumt. Auch hier sind es allerdings die Landesregierungen und nicht die Parlamente, welche dann als Gesetzgeber - durch Ablehnung oder Zustimmung - auftreten. Deshalb ist auch auf eine Änderung der Bund-Länder-Beziehungen bei Staatsverträgen, welche die Gesetzgebungskompetenz der Länder berühren, hinzuwirken, um den Landesparlamenten ein Mitspracherecht zukommen zu lassen.





Symbol support vote.svg X024 Öffentlichen Personennahverkehr stärken
Beantragt von
Mario
Antragstext

Der Landesparteitag möge als Positionspapier beschließen:

Die Sicherstellung eines ausreichenden öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird von der Piratenpartei Schleswig-Holstein als Teil des öffentlichen Verkehrs (ÖV) im Rahmen der Daseinsvorsorge als wichtige staatliche Aufgabe verstanden.

Dabei sind siedlungsgeografische Faktoren, sozio-demografische Faktoren sowie der Wertewandel in der Gesellschaft bei politischen Entscheidungen, die den ÖPNV betreffen, in besonderem Maße zu berücksichtigen.

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein tritt einer zunehmenden Privatisierung der Schienen- und Straßeninfrastruktur als Grundlage des ÖPNV entgegen und drängt bei öffentlichen und privaten Betrieben, Anbietern und Vermittlern auf verbindliche Mindeststandards hinsichtlich der Arbeitsbedingungen des Personals, Qualifikation von Fahrern, der Qualität von Fahrzeugen, der Absicherung der Fahrgäste und des Gepäcks und der Versicherungspflicht in allen Formen des ÖPNV.





Symbol support vote.svg X025 Wirkliche Transparenz beim Strompreis
Beantragt von
Mario
Antragstext

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein setzt sich für eine vollständige transparente Ausweisung der Preisbestandteile in der Strom- und Gasversorgung ein. Alle Verbraucher müssen erkennen können, wer für mögliche Preissteigerungen verantwortlich ist und wie sie sich verteilen.

Die Pflichten der Versorgungsunternehmen sollen dahingehend konkretisiert werden, dass die Versorgungsunternehmen nicht nur den Allgemeinen Preis, sondern auch die in dessen Kalkulation einfließenden staatlich veranlassten Preisbestandteile und im Strombereich zusätzlich auch die Netzentgelte und die Entgelte der Betreiber von Energieversorgungsnetzen für den Messstellenbetrieb und die Messung auszuweisen hat.

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein drängt bei Versorgern aus Schleswig-Holstein an denen das Land oder Kommunen direkt oder indirekt beteiligt sind, auf die freiwillige Ausweisung auch der aus Steuermitteln finanzierten Fördersummen für konventionellen Strom und die durch die Grubenwasserhaltung anfallenden Ewigkeitskosten.





Symbol support vote.svg X026 Ordentliche Haushaltsführung auch bei institutionellen Empfängern von Landesmitteln
Beantragt von
Mario
Antragstext

Der Landesparteitag möge als Positionspapier beschließen:

Ordentliche Haushaltsführung auch bei institutionellen Empfängern von Landesmitteln

Es ist Auftrag und Ziel verantwortlichen politischen Handelns, Steuergelder effizient und verteilungsgerecht einzusetzen. Damit in Fragen der Verteilung und Verhältnismäßigkeit des Einsatzes von Steuermitteln eine Entscheidung getroffen werden kann, ist eine belastbare Datengrundlage erforderlich. Das Land Schleswig-Holstein verfügt mit dem Landesrechnungshof Schleswig-Holstein über ein unabhängiges und gut funktionierendes Instrument der Finanzkontrolle.

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein setzt sich für einen umfassend plausiblen Einsatz von Steuergeldern ein. Dazu sind weitere Anstrengungen nach zusätzlicher Transparenz über Steueraufkommen und Steuerverwendung erforderlich. Die Steuermittel werden im Landeshaushalt für unterschiedliche Aufgaben und Empfänger vorgesehen. Dazu gehören neben dem Land, den kommunalen Körperschaften sowie anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts auch institutionelle Empfänger von Landesmitteln.

Die ordentliche und nachvollziehbare Haushalts- und Wirtschaftsführung dieser Aufgabenträger ist vor einer weiteren Mittelbereitstellung zu prüfen und zu bestätigen. Die Dispositionsfreiheit des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein ist auszuweiten.





Symbol abstention vote.svg X031.a Wahl einer Wahlprogrammkommission für die kommende Landtagswahl (19. Legislaturperiode)
Beantragt von
Winderprobt [Hauke Bruhns]
Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

»Zur Erstellung des Wahlprogramms für die kommende Landtagswahl (19. Wahlperiode) wählt der Landesparteitag eine Wahlprogrammkommission. Diese besteht aus acht Mitgliedern. Die Kommission soll sich paritätisch aus Basispiraten, Kommunalpiraten, Mitgliedern des Landesvorstandes und Mitgliedern der Landtagsfraktion zusammensetzen. Die Mitglieder der Kommission werden durch den Landesparteitag mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung gewählt.

Die Kommission ernennt einen Sprecher, der den Mitgliedern monatlich elektronisch sowie auf den folgenden Landesparteitagen berichtet. Falls Mitglieder der Kommission zurücktreten, werden diese paritätisch durch den Landesvorstand nachbesetzt. ??Diese Wahlprogrammkommission hat die Aufgabe, die Aussagen des bestehenden Wahlprogrammes auf ihre Aktualität hin zu prüfen, die aktuelle politische Lage zu analysieren und aus dieser, aus bestehenden Beschlüssen (z. B. Positionspapiere und Fraktionsbeschlüsse), aus sonstigen Anträgen (z. B. Anträge und Programme des Landesverbandes, anderer Landesverbände und des Bundesverbandes) einen Entwurf für Positionen innerhalb eines neuen Wahlprogramms anzufertigen. Die Aufgaben der Kommission beinhalten die redaktionelle und sprachliche Erstellung und Formulierung des Wahlprogramms. Vorschläge der Mitgliederbasis sind erwünscht und bis spätestens April 2015 an die Wahlprogrammkommission zu richten. Diese nimmt eine Vorab-Prüfung vor und stellt den Mitgliedern bereits geprüfte Anträge online zur Verfügung (bspw. wie in Antragsportalen zu Bundesparteitagen). Die Wahlprogrammkommission wird dem Landesparteitag bis spätestens Juni 2015 eine Wahlprogrammempfehlung vorlegen und diese zur Diskussion und Abstimmung stellen. Das grundlegende Recht der Mitglieder Anträge zum Wahlprogramm auf einem Landesparteitag einzubringen, bleibt hiervon unberührt.«





Symbol support vote.svg X031.b Alternativantrag
Wahl einer Wahlprogrammkommission
Beantragt von
Malte S.
Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

"Zur Erstellung des Wahlprogramms für die kommende Landtagswahl (19. Wahlperiode) wählt der Landesparteitag eine Wahlprogrammkommission. Diese besteht aus neun Mitgliedern. Insofern der Landesvorstand, der Kommunalpiraten und der Landtagsfraktion nicht vertreten sind, werden sie aufgefordert, Mitglieder mit beratender Stimme zu entsenden. Die Mitglieder der Kommission werden durch den Landesparteitag mit einfacher Mehrheit gewählt.

Die Kommission ernennt einen Sprecher, der den Mitgliedern monatlich elektronisch sowie auf den folgenden Landesparteitagen berichtet. Falls Mitglieder der Kommission zurücktreten oder sich nicht im erforderlichen Umfang beteiligen, werden diese durch den Landesvorstand nachbesetzt. ??Die Wahlprogrammkommission hat die Aufgabe, Vorschläge für ein Wahlprogramm zur nächsten Landtagswahl zu erarbeiten. Hierzu hat sie die Aussagen des bestehenden Wahlprogrammes auf ihre Aktualität hin zu prüfen, die aktuelle politische Lage zu analysieren und aus dieser, aus bestehenden Beschlüssen (z. B. Positionspapiere und Fraktionsbeschlüsse), aus sonstigen Anträgen (z. B. Anträge und Programme des Landesverbandes, anderer Landesverbände und des Bundesverbandes) einen Entwurf für Positionen innerhalb eines neuen Wahlprogramms anzufertigen. Die Aufgaben der Kommission beinhalten die redaktionelle und sprachliche Erstellung und Formulierung des Wahlprogramms. Vorschläge der Mitgliederbasis sind erwünscht und bis spätestens April 2015 an die Wahlprogrammkommission zu richten. Diese nimmt eine Vorab-Prüfung vor und stellt den Mitgliedern bereits geprüfte Anträge online zur Verfügung (bspw. wie in Antragsportalen zu Bundesparteitagen). Die Wahlprogrammkommission wird dem Landesparteitag bis spätestens Juni 2015 eine Wahlprogrammempfehlung vorlegen und diese zur Diskussion und Abstimmung stellen. Das grundlegende Recht der Mitglieder Anträge zum Wahlprogramm auf einem Landesparteitag einzubringen, bleibt hiervon unberührt."

Aktuelle Fassung

»Zur Erstellung des Wahlprogramms für die kommende Landtagswahl (19. Wahlperiode) wählt der Landesparteitag eine Wahlprogrammkommission. Diese besteht aus acht Mitgliedern. Die Kommission soll sich paritätisch aus Basispiraten, Kommunalpiraten, Mitgliedern des Landesvorstandes und Mitgliedern der Landtagsfraktion zusammensetzen. Die Mitglieder der Kommission werden durch den Landesparteitag mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung gewählt.

Die Kommission ernennt einen Sprecher, der den Mitgliedern monatlich elektronisch sowie auf den folgenden Landesparteitagen berichtet. Falls Mitglieder der Kommission zurücktreten, werden diese paritätisch durch den Landesvorstand nachbesetzt. ??Diese Wahlprogrammkommission hat die Aufgabe, die Aussagen des bestehenden Wahlprogrammes auf ihre Aktualität hin zu prüfen, die aktuelle politische Lage zu analysieren und aus dieser, aus bestehenden Beschlüssen (z. B. Positionspapiere und Fraktionsbeschlüsse), aus sonstigen Anträgen (z. B. Anträge und Programme des Landesverbandes, anderer Landesverbände und des Bundesverbandes) einen Entwurf für Positionen innerhalb eines neuen Wahlprogramms anzufertigen. Die Aufgaben der Kommission beinhalten die redaktionelle und sprachliche Erstellung und Formulierung des Wahlprogramms. Vorschläge der Mitgliederbasis sind erwünscht und bis spätestens April 2015 an die Wahlprogrammkommission zu richten. Diese nimmt eine Vorab-Prüfung vor und stellt den Mitgliedern bereits geprüfte Anträge online zur Verfügung (bspw. wie in Antragsportalen zu Bundesparteitagen). Die Wahlprogrammkommission wird dem Landesparteitag bis spätestens Juni 2015 eine Wahlprogrammempfehlung vorlegen und diese zur Diskussion und Abstimmung stellen. Das grundlegende Recht der Mitglieder Anträge zum Wahlprogramm auf einem Landesparteitag einzubringen, bleibt hiervon unberührt.«

Neue Fassung

"Zur Erstellung des Wahlprogramms für die kommende Landtagswahl (19. Wahlperiode) wählt der Landesparteitag eine Wahlprogrammkommission. Diese besteht aus neun Mitgliedern. Insofern der Landesvorstand, der Kommunalpiraten und der Landtagsfraktion nicht vertreten sind, werden sie aufgefordert, Mitglieder mit beratender Stimme zu entsenden. Die Mitglieder der Kommission werden durch den Landesparteitag mit einfacher Mehrheit gewählt.

Die Kommission ernennt einen Sprecher, der den Mitgliedern monatlich elektronisch sowie auf den folgenden Landesparteitagen berichtet. Falls Mitglieder der Kommission zurücktreten oder sich nicht im erforderlichen Umfang beteiligen, werden diese durch den Landesvorstand nachbesetzt. ??Die Wahlprogrammkommission hat die Aufgabe, Vorschläge für ein Wahlprogramm zur nächsten Landtagswahl zu erarbeiten. Hierzu hat sie die Aussagen des bestehenden Wahlprogrammes auf ihre Aktualität hin zu prüfen, die aktuelle politische Lage zu analysieren und aus dieser, aus bestehenden Beschlüssen (z. B. Positionspapiere und Fraktionsbeschlüsse), aus sonstigen Anträgen (z. B. Anträge und Programme des Landesverbandes, anderer Landesverbände und des Bundesverbandes) einen Entwurf für Positionen innerhalb eines neuen Wahlprogramms anzufertigen. Die Aufgaben der Kommission beinhalten die redaktionelle und sprachliche Erstellung und Formulierung des Wahlprogramms. Vorschläge der Mitgliederbasis sind erwünscht und bis spätestens April 2015 an die Wahlprogrammkommission zu richten. Diese nimmt eine Vorab-Prüfung vor und stellt den Mitgliedern bereits geprüfte Anträge online zur Verfügung (bspw. wie in Antragsportalen zu Bundesparteitagen). Die Wahlprogrammkommission wird dem Landesparteitag bis spätestens Juni 2015 eine Wahlprogrammempfehlung vorlegen und diese zur Diskussion und Abstimmung stellen. Das grundlegende Recht der Mitglieder Anträge zum Wahlprogramm auf einem Landesparteitag einzubringen, bleibt hiervon unberührt."

Begründung

Der Antrag ist als Alternative zu dem Antrag "Wahl einer Wahlprogrammkommission für die kommende Landtagswahl (19. Legislaturperiode)" eingestellt. Er unterscheidet sich hiervon wie folgt:

Anzahl der Mitglieder Die Anzahl der Mitglieder sollte, wie in allen anderen Gremien der Piratenpartei auch, ungerade sein, um eine Pattsituation zu verhindern.

Paritätische Besetzung Die Vorgabe einer paritätischen Besetzung wurde gestrichen. Zwar ist es wünschenswert, dass sich LaVo, Kommunalpiraten und Landtagsfraktion in der Kommission einbringen. In der vorgeschlagenen Aufteilung (Basis 2, LaVo 2, Kommunalpiraten 2, #6Piraten 2) wird jedoch die Basis deutlich zu gering repräsentiert und die Amts- bzw. Mandatsträger überrepräsentiert. Es sollte dem LPT überlassen bleiben, wen er in diese Funktion wählt. Als Ergänzung werden jedoch die jeweiligen Gruppen aufgefordert, beratende Mitglieder zu entsenden, wenn niemand aus ihren Reihen Mitglied ist. Hierdurch werden Informationsvermittlung und -austausch sichergestellt.

Verlust der Mitgliedschaft bei zu geringer Beteiligung Zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, dass engagierte Piraten nach einiger Zeit nicht mehr mitwirken. Hierfür sollte es die Möglichkeit geben, diese aus der Kommission zu entfernen, auch wenn sie trotz fehlender Mitarbeit nicht zurücktreten. Das Stimmrecht in der Kommission sollte nur denjenigen zukommen, die auch aktiv mitarbeiten.

Paritätische Nachbesetzung Hier gilt das zur Besetzung der Kommission allgemein gesagte. Der LaVo ist hierbei natürlich gehalten, zuvor Meinungen unter den Piraten einzuholen.

Aufgabe Rein sprachliche Änderung, die den eigentlichen Auftrag in den Vordergrund stellt und im Anschluss die Art der Ausführung erläutert.

Wahlmodus Der Wahlmodus ist Bestandteil der in der Satzung verankerten Geschäftsordnung und kann durch einen sonstigen Antrag nicht abgeändert werden. Personenwahlen finden jedoch ohnehin grundsätzlich offen statt, so dass sich eine Änderung in der Sache nicht ergibt.



Symbol support vote.svg X041 Keine Landesmittel für Elbfährverbindungen
Beantragt von
SiHansen
Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle einzufügen: Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung in Schleswig-Holstein auf, keinerlei finanzielle Mittel für den möglichen Betrieb von Elbfährverbindungen wie zum Beispiel der Fährverbindung Cuxhaven – Brunsbüttel bereit zu stellen.





Symbol support vote.svg X042 Bauliche Umsetzung des Abschnitts Sieben der A 20 zwischen der A 23 (Hohenfelde) und der B 431 (Glückstadt) sofort nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses in Angriff nehmen
Beantragt von
SiHansen
Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung in Schleswig-Holstein auf, die bauliche Umsetzung des Abschnitts 7 der A20 zwischen der A 23 (Hohenfelde) und der B 431 (Glückstadt) sofort nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses in Angriff zu nehmen.





Symbol support vote.svg X400
Beantragt von
Sven77
Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Vorstand, unabhängig von der Wahl einer Programmkommission, einen Diskurs mit allen Piraten initiert, um bereits auf dem nächsten Landesparteitag zumindest die Chance zu haben, bereits im Vorfeld diskutierte Anträge den Antrag X011.b definierten Themen abstimmen zu können.