SH:LPT2014.2/Anträge/X031.b - Alternativantrag: Wahl einer Wahlprogrammkommission

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Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.2.

Antrag Nummer X031.b an den Landesparteitag 2014.2.
Beantragt von
Malte S.
Titel 
Alternativantrag: Wahl einer Wahlprogrammkommission
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

"Zur Erstellung des Wahlprogramms für die kommende Landtagswahl (19. Wahlperiode) wählt der Landesparteitag eine Wahlprogrammkommission. Diese besteht aus neun Mitgliedern. Insofern der Landesvorstand, der Kommunalpiraten und der Landtagsfraktion nicht vertreten sind, werden sie aufgefordert, Mitglieder mit beratender Stimme zu entsenden. Die Mitglieder der Kommission werden durch den Landesparteitag mit einfacher Mehrheit gewählt.

Die Kommission ernennt einen Sprecher, der den Mitgliedern monatlich elektronisch sowie auf den folgenden Landesparteitagen berichtet. Falls Mitglieder der Kommission zurücktreten oder sich nicht im erforderlichen Umfang beteiligen, werden diese durch den Landesvorstand nachbesetzt. 

Die Wahlprogrammkommission hat die Aufgabe, Vorschläge für ein Wahlprogramm zur nächsten Landtagswahl zu erarbeiten. Hierzu hat sie die Aussagen des bestehenden Wahlprogrammes auf ihre Aktualität hin zu prüfen, die aktuelle politische Lage zu analysieren und aus dieser, aus bestehenden Beschlüssen (z. B. Positionspapiere und Fraktionsbeschlüsse), aus sonstigen Anträgen (z. B. Anträge und Programme des Landesverbandes, anderer Landesverbände und des Bundesverbandes) einen Entwurf für Positionen innerhalb eines neuen Wahlprogramms anzufertigen. Die Aufgaben der Kommission beinhalten die redaktionelle und sprachliche Erstellung und Formulierung des Wahlprogramms. Vorschläge der Mitgliederbasis sind erwünscht und bis spätestens April 2015 an die Wahlprogrammkommission zu richten. Diese nimmt eine Vorab-Prüfung vor und stellt den Mitgliedern bereits geprüfte Anträge online zur Verfügung (bspw. wie in Antragsportalen zu Bundesparteitagen). Die Wahlprogrammkommission wird dem Landesparteitag bis spätestens Juni 2015 eine Wahlprogrammempfehlung vorlegen und diese zur Diskussion und Abstimmung stellen. Das grundlegende Recht der Mitglieder Anträge zum Wahlprogramm auf einem Landesparteitag einzubringen, bleibt hiervon unberührt."

Aktuelle Fassung:

»Zur Erstellung des Wahlprogramms für die kommende Landtagswahl (19. Wahlperiode) wählt der Landesparteitag eine Wahlprogrammkommission. Diese besteht aus acht Mitgliedern. Die Kommission soll sich paritätisch aus Basispiraten, Kommunalpiraten, Mitgliedern des Landesvorstandes und Mitgliedern der Landtagsfraktion zusammensetzen. Die Mitglieder der Kommission werden durch den Landesparteitag mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung gewählt.

Die Kommission ernennt einen Sprecher, der den Mitgliedern monatlich elektronisch sowie auf den folgenden Landesparteitagen berichtet. Falls Mitglieder der Kommission zurücktreten, werden diese paritätisch durch den Landesvorstand nachbesetzt. 

Diese Wahlprogrammkommission hat die Aufgabe, die Aussagen des bestehenden Wahlprogrammes auf ihre Aktualität hin zu prüfen, die aktuelle politische Lage zu analysieren und aus dieser, aus bestehenden Beschlüssen (z. B. Positionspapiere und Fraktionsbeschlüsse), aus sonstigen Anträgen (z. B. Anträge und Programme des Landesverbandes, anderer Landesverbände und des Bundesverbandes) einen Entwurf für Positionen innerhalb eines neuen Wahlprogramms anzufertigen. Die Aufgaben der Kommission beinhalten die redaktionelle und sprachliche Erstellung und Formulierung des Wahlprogramms. Vorschläge der Mitgliederbasis sind erwünscht und bis spätestens April 2015 an die Wahlprogrammkommission zu richten. Diese nimmt eine Vorab-Prüfung vor und stellt den Mitgliedern bereits geprüfte Anträge online zur Verfügung (bspw. wie in Antragsportalen zu Bundesparteitagen). Die Wahlprogrammkommission wird dem Landesparteitag bis spätestens Juni 2015 eine Wahlprogrammempfehlung vorlegen und diese zur Diskussion und Abstimmung stellen. Das grundlegende Recht der Mitglieder Anträge zum Wahlprogramm auf einem Landesparteitag einzubringen, bleibt hiervon unberührt.«

Neue Fassung:

"Zur Erstellung des Wahlprogramms für die kommende Landtagswahl (19. Wahlperiode) wählt der Landesparteitag eine Wahlprogrammkommission. Diese besteht aus neun Mitgliedern. Insofern der Landesvorstand, der Kommunalpiraten und der Landtagsfraktion nicht vertreten sind, werden sie aufgefordert, Mitglieder mit beratender Stimme zu entsenden. Die Mitglieder der Kommission werden durch den Landesparteitag mit einfacher Mehrheit gewählt.

Die Kommission ernennt einen Sprecher, der den Mitgliedern monatlich elektronisch sowie auf den folgenden Landesparteitagen berichtet. Falls Mitglieder der Kommission zurücktreten oder sich nicht im erforderlichen Umfang beteiligen, werden diese durch den Landesvorstand nachbesetzt. 

Die Wahlprogrammkommission hat die Aufgabe, Vorschläge für ein Wahlprogramm zur nächsten Landtagswahl zu erarbeiten. Hierzu hat sie die Aussagen des bestehenden Wahlprogrammes auf ihre Aktualität hin zu prüfen, die aktuelle politische Lage zu analysieren und aus dieser, aus bestehenden Beschlüssen (z. B. Positionspapiere und Fraktionsbeschlüsse), aus sonstigen Anträgen (z. B. Anträge und Programme des Landesverbandes, anderer Landesverbände und des Bundesverbandes) einen Entwurf für Positionen innerhalb eines neuen Wahlprogramms anzufertigen. Die Aufgaben der Kommission beinhalten die redaktionelle und sprachliche Erstellung und Formulierung des Wahlprogramms. Vorschläge der Mitgliederbasis sind erwünscht und bis spätestens April 2015 an die Wahlprogrammkommission zu richten. Diese nimmt eine Vorab-Prüfung vor und stellt den Mitgliedern bereits geprüfte Anträge online zur Verfügung (bspw. wie in Antragsportalen zu Bundesparteitagen). Die Wahlprogrammkommission wird dem Landesparteitag bis spätestens Juni 2015 eine Wahlprogrammempfehlung vorlegen und diese zur Diskussion und Abstimmung stellen. Das grundlegende Recht der Mitglieder Anträge zum Wahlprogramm auf einem Landesparteitag einzubringen, bleibt hiervon unberührt."

Begründung

Der Antrag ist als Alternative zu dem Antrag "Wahl einer Wahlprogrammkommission für die kommende Landtagswahl (19. Legislaturperiode)" eingestellt. Er unterscheidet sich hiervon wie folgt:

Anzahl der Mitglieder Die Anzahl der Mitglieder sollte, wie in allen anderen Gremien der Piratenpartei auch, ungerade sein, um eine Pattsituation zu verhindern.

Paritätische Besetzung Die Vorgabe einer paritätischen Besetzung wurde gestrichen. Zwar ist es wünschenswert, dass sich LaVo, Kommunalpiraten und Landtagsfraktion in der Kommission einbringen. In der vorgeschlagenen Aufteilung (Basis 2, LaVo 2, Kommunalpiraten 2, #6Piraten 2) wird jedoch die Basis deutlich zu gering repräsentiert und die Amts- bzw. Mandatsträger überrepräsentiert. Es sollte dem LPT überlassen bleiben, wen er in diese Funktion wählt. Als Ergänzung werden jedoch die jeweiligen Gruppen aufgefordert, beratende Mitglieder zu entsenden, wenn niemand aus ihren Reihen Mitglied ist. Hierdurch werden Informationsvermittlung und -austausch sichergestellt.

Verlust der Mitgliedschaft bei zu geringer Beteiligung Zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, dass engagierte Piraten nach einiger Zeit nicht mehr mitwirken. Hierfür sollte es die Möglichkeit geben, diese aus der Kommission zu entfernen, auch wenn sie trotz fehlender Mitarbeit nicht zurücktreten. Das Stimmrecht in der Kommission sollte nur denjenigen zukommen, die auch aktiv mitarbeiten.

Paritätische Nachbesetzung Hier gilt das zur Besetzung der Kommission allgemein gesagte. Der LaVo ist hierbei natürlich gehalten, zuvor Meinungen unter den Piraten einzuholen.

Aufgabe Rein sprachliche Änderung, die den eigentlichen Auftrag in den Vordergrund stellt und im Anschluss die Art der Ausführung erläutert.

Wahlmodus Der Wahlmodus ist Bestandteil der in der Satzung verankerten Geschäftsordnung und kann durch einen sonstigen Antrag nicht abgeändert werden. Personenwahlen finden jedoch ohnehin grundsätzlich offen statt, so dass sich eine Änderung in der Sache nicht ergibt.


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