SH:LPT2014.2/Anträge/X031.a - Wahl einer Wahlprogrammkommission für die kommende Landtagswahl (19. Legislaturperiode)

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.2.

Antrag Nummer X031.a an den Landesparteitag 2014.2.
Beantragt von
Winderprobt [Hauke Bruhns]
Titel 
Wahl einer Wahlprogrammkommission für die kommende Landtagswahl (19. Legislaturperiode)
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
N. N.

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

»Zur Erstellung des Wahlprogramms für die kommende Landtagswahl (19. Wahlperiode) wählt der Landesparteitag eine Wahlprogrammkommission. Diese besteht aus acht Mitgliedern. Die Kommission soll sich paritätisch aus Basispiraten, Kommunalpiraten, Mitgliedern des Landesvorstandes und Mitgliedern der Landtagsfraktion zusammensetzen. Die Mitglieder der Kommission werden durch den Landesparteitag mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung gewählt.

Die Kommission ernennt einen Sprecher, der den Mitgliedern monatlich elektronisch sowie auf den folgenden Landesparteitagen berichtet. Falls Mitglieder der Kommission zurücktreten, werden diese paritätisch durch den Landesvorstand nachbesetzt. 

Diese Wahlprogrammkommission hat die Aufgabe, die Aussagen des bestehenden Wahlprogrammes auf ihre Aktualität hin zu prüfen, die aktuelle politische Lage zu analysieren und aus dieser, aus bestehenden Beschlüssen (z. B. Positionspapiere und Fraktionsbeschlüsse), aus sonstigen Anträgen (z. B. Anträge und Programme des Landesverbandes, anderer Landesverbände und des Bundesverbandes) einen Entwurf für Positionen innerhalb eines neuen Wahlprogramms anzufertigen. Die Aufgaben der Kommission beinhalten die redaktionelle und sprachliche Erstellung und Formulierung des Wahlprogramms. Vorschläge der Mitgliederbasis sind erwünscht und bis spätestens April 2015 an die Wahlprogrammkommission zu richten. Diese nimmt eine Vorab-Prüfung vor und stellt den Mitgliedern bereits geprüfte Anträge online zur Verfügung (bspw. wie in Antragsportalen zu Bundesparteitagen). Die Wahlprogrammkommission wird dem Landesparteitag bis spätestens Juni 2015 eine Wahlprogrammempfehlung vorlegen und diese zur Diskussion und Abstimmung stellen. Das grundlegende Recht der Mitglieder Anträge zum Wahlprogramm auf einem Landesparteitag einzubringen, bleibt hiervon unberührt.«



Begründung

Das bestehende Wahlprogramm muss der aktuellen politischen Lage angepasst und für einen – ggf. noch vor 2017 - stattfindenen Landtagswahlkampf aufbereitet werden. Da die Arbeitsgruppen innerhalb des Landesverbandes derzeit personell und strukturell nur eingeschränkt dazu in der Lage scheinen, ein vollumfängliches, ganzheitliches Wahlprogramm für den Schleswig-Holsteinischen Landtagswahlkampf zu erstellen, erscheint es dringend geboten, dieses von einer Wahlprogrammkommission vorbereiten zu lassen.


Diskussion
Diskussionsseite


Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.