SH:LPT2014.2/Anträge/X023 - Landesparlamente auf Bundesebene stärken

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Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.2.

Antrag Nummer X023 an den Landesparteitag 2014.2.
Beantragt von
Malte S.
Titel 
Landesparlamente auf Bundesebene stärken
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge des folgende Positionspapier beschließen:

Landesparlamente auf Bundesebene stärken

Die Landesparlamente müssen bei Angelegenheiten, die Landespolitik betreffen beteiligt werden. Durch den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit; besonders relevant ist das, wenn Bundesgesetze Auswirkungen auf die Länder haben. Obwohl es sich hierbei um Gesetzgebung handelt, sind es nicht die Landesparlamente, sondern die Landesregierungen, die über gesetzgeberische Entscheidungen im Bundesrat entscheiden. Sie unterliegen hierbei bestenfalls einer politischen Kontrolle, können sich aber jederzeit auch gegen den klaren politischen Willen ihrer eigenen Parlamente wenden. Nach der überwiegenden Auffassung ergibt sich diese Unabhängigkeit aus der originären Mitgliedschaft der Landesregierungen im Bundestag aus Art. 51 Abs. 1 GG. 

Die Mitwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes sollte jedoch bei dem Landesgesetzgeber liegen, welcher die Vertreter im Bundesrat ernennt. Hierzu ist voraussichtlich eine Grundgesetzänderung erforderlich.

Darüber hinaus ist die Mitwirkung der Länder bei Staatsverträgen des Bundes, Art. 32 Abs. 2 GG, zu stärken. Derzeit wird aufgrund des Linderauer Abkommens von 1957 zwischen Bund und Ländern den Ländern die Möglichkeit eines Vetos eingeräumt. Auch hier sind es allerdings die Landesregierungen und nicht die Parlamente, welche dann als Gesetzgeber - durch Ablehnung oder Zustimmung - auftreten. Deshalb ist auch auf eine Änderung der Bund-Länder-Beziehungen bei Staatsverträgen, welche die Gesetzgebungskompetenz der Länder berühren, hinzuwirken, um den Landesparlamenten ein Mitspracherecht zukommen zu lassen.



Begründung



Diskussion
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