SH:LPT2014.2/Anträge/S006 - Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2014.2.

Antrag Nummer S006 an den Landesparteitag 2014.2.
Beantragt von
Old elf
Titel 
Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§ 6

Antragstext

Es wird beantragt, §6 um einen 2ten Absatz zu ergänzen:

Die Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages für mindestens sechs Monate gilt als schwer parteischädigendes Verhalten und hat den unverzüglichen Ausschluß aus der Partei zur Folge.



Begründung

Die Idee stammt aus einer Diskurs-Diskussion und sollte jedenfalls mehr Klarheit über unsere internen Verhältnisse zur Folge haben. Vergleichbare Regelungen sollen alle anderen Parteien haben und ich finde das auch ziemlich sinnvoll. Nach meiner Erinnerung zahlt eta die Hälfte der "Mitglieder" keinen Beitrag und sind auch nicht stimmberechtigt. Sie weiterhin anzuführen ist (Selbst-)Täuschung.

Ergänzung aus der weiteren Diskussion: Die aktuelle Regelung zum Ausschluß bei Nichtzahlung ist eine "kann"-Regelung, die offenbar bisher nicht wirklich genutzt wurde. Die Betroffenen werden im sonstigen Leben Mahnungen auch innerhalb von 7 bis 10 Tagen (!) bezahlen müssen. Unsere Regelung erfordert 12 Monate Rückstand und dann 2 Mahnläufe. Jeder Mahnlauf verursacht vermutlich rd 500-1000 Euro Kosten an Porto, Papier und Arbeit. Im Verhältnis zum Kassenstand ist das viel Geld und im Verhältnis bräsiger Nichtzahler zu engagierten Mitgliedern absurd.

Im echten Leben ist man auch ohne Mahnung in Verzug. Wir machen einfach viel zu viel Gewese um Leute, die ein elementares Element einer Mitgliedschaft ignorieren (warum auch immer) und die sich am Ende weit überwiegend vermutlich als Mitglieder dieser 1%-Partei ohne Muckser werden streichen lassen.

Wer das nicht glaubt, sollte den Vorstand fragen, warum das nicht einfach mit den 50 größten Rückständen getestet wurde.

Sofern man denn der Meinung wäre, die vorgeschlagene Regelung wäre ungültig, wäre es immer noch sinnvoll es drauf ankommen zu lassen. Mit den voraussichtlich sehr wenigen, die da dann noch ernsthaft meckern, kann man sich ja immer noch anders einigen, hat aber in der Zwischenzeit nen Haufen Geld und Mühe mit den Karteileichen gespart.


Diskussion
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