SH:LPT2014.2/Anträge/P004 - Abschaffung der Abschiebungshaft

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Dies ist ein Antrag zur Änderung des (Grundsatz-)Programms an den Landesparteitag 2014.2.

Antrag Nummer P004 an den Landesparteitag 2014.2.
Beantragt von
Winderprobt [Hauke Bruhns]
Titel 
Abschaffung der Abschiebungshaft
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
4. Inneres und Justiz - Neueinfügung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

»Die Piratenpartei fordert die sofortige Abschaffung der Abschiebungshaft (Vorbereitungs- und Sicherungshaft) für Ausländer. Die aktuelle Rechtssprechungen des Europäischen Gerichtshofes schließt ein Unterbringung von Abzuschiebenden in Einrichtungen des regulären Strafvollzuges aus. Wir lehnen auch eine alternative Unterbringung von Ausländern / Drittstaatlern in speziellen Abschiebungshaftanstalten prinzipiell ab. Darüber hinaus fordert die Piratenpartei eine Rückkehr zur tatsächlichen Egalität, mit einer humanen Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik sowie einer gelebte Umsetzung der Menschenrechte der Vereinten Nationen - vor allem der Rechte auf Freiheit, Eigentum und Sicherheit der Person sowie Reisefreiheit. Nachgeordnete Schutz- und Grundrechte, Abkommen und nationale Rechtsvorschriften haben sich diesen Grundsätzen unterzuordnen.«



Begründung

In einem Rechtsstaat wird der Staatsbürger vor willkürlichem Freiheitsentzug geschützt. Daher stellt der Freiheitsentzug in Deutschland das größtmögliche Strafmaß und die größtmögliche Einschränkung der persönlichen Freiheit dar, das die Gesellschaft gegenüber einem ihrer Mitmenschen verhängen kann. In der Regel geht dem Freiheitsentzug eine Straftat voraus. Die Abschiebungshaft bildet hier eine Ausnahme: sie inhaftiert Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und denen somit jederzeit eine behördliche Abschiebung droht. Somit dient die Abschiebungshaft ausschließlich dem Ziel, die Betroffenen jederzeit für die Abschiebung zur Verfügung zu halten.

Der Entzug der Freiheit gemäß unseres Grundgesetzes ist nur dann gerechtfertigt, wenn das (besondere) öffentliche Interessen, wie beispielsweise die Verhinderung oder Ahndung einer Straftat, berührt ist. Diese Gefahr geht von prinzipiell Ausreisepflichtigen in der Regel nicht aus. Darüber hinaus gibt es weitere humanitäre Aspekte, die Abschiebungshaft abzulehnen. Die meisten Menschen in Abschiebungshaft sind traumatisiert. Viele von ihnen waren schon in ihrem Heimatland oder auf der Flucht inhaftiert. Dort haben sie häufig furchtbare Dinge erlebt, manche wurden gefoltert. Durch die erneute Gefängnissituation in Deutschland werden sie retraumatisiet. Erschwerend kommt hinzu, dass in den Abschiebungsgefängnissen auch besonders schutzbedürftige Menschen, wie zum Beispiel Minderjährige, inhaftiert werden. Immer wieder gibt es Häftlinge, die dem Druck der Inhaftierung nicht standhalten und in den Haftanstalten wegen mangelnder oder fehlender psychologischer Betreuung nicht aufgefangen werden können. Daher ist die Forderung nach einer sofortigen Abschaffung der Abschiebehaft nicht nur unter menschenrechtlichen Gesichtpunkten unabdingbar, sondern auch folgerichtig.


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