SH:LPT2013.1/Anträge/XA0302 Verbindliche Obergrenzen von Klassenstärken (Klassenteiler)
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.1.
Es wird beantragt an geeigneter Stelle einzufügen:
Eine Klassenstärke von 25 Schülerinnen und Schülern pro Klasse sollte an allen Schulen grundsätzlich nicht mehr überschritten werden dürfen. Bei Integrationsklassen sollte die verbindliche Obergrenze bei 19 Schülerinnen und Schülern liegen.
Durch das Integrieren der Förderschüler und die Einführung der Gemeinschaftsschulen stoßen die Lehrer an ihre Grenzen und können sich immer weniger um den einzelnen Schüler kümmern. Da das Leistungsvermögen der Schülerschaft immer weiter auseinanderklafft, wird es trotz aller Differenzierungsmaßnahmen immer schwieriger, in großen Klassen von über 30 Schülerinnen und Schülern allen gerecht zu werden und sie ihren Fähigkeiten entsprechend zu fördern. Anmerkung: Sollte es wieder möglich sein, Wahlanträge zu schreiben und zu beschließen, so soll dieser Antrag als Wahlprogrammantrag behandelt werden.
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