SH:LPT2011.3/Sonstige Anträge

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Sonstige Anträge

Hier werden "sonstige Anträge" für den LPT2011.3 von Schleswig-Holstein gesammelt.


Beteiligung am "Bündnis für Mehr Demokratie in Schleswig-Holstein"

Antragsteller: Darkstar

Antrag:
Der Landesverband Schleswig-Holstein des Vereins Mehr Demokratie e.V. startet zwei Volksbegehren. Dazu wird ein "Bündnis für Mehr Demokratie in Schleswig-Holstein" aufgebaut, zu dem unser Landesverband eingeladen wurde.

Mit Volksbegehren No. 1 soll die Landesregierung aufgefordert werden, eine Gesetzesinitiative zur Einführung bundesweiter Volksbegehren und Volksentscheiden in den Bundesrat einzubringen. Mit Volksbegehren No. 2 sollen die Regelungen der Bürgerbegehren in den Kommunen verbessert werden. Siehe dazu http://sh.mehr-demokratie.de/5856.html

Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Landesverband an dem Bündnis teilnimmt, die Kampagne des Vereins Mehr Demokratie e.V. unterstützt und sich aktiv an der Unterschriftensammlung beteiligt.

Begründung:
Die Teilnahme an diesem Bündnis sollte für uns selbstverständlich sein, das ergibt sich aus unserem Bundesprogramm und dem Antrag WP 02.01.01 zu unserem Wahlprogramm.

Textvorschlag für die Bundesratsinitiave, sowie der geplanten Änderungen an Gemeinde- und Kreisordnung sind auf Wunsch bei Darkstar bzw. der Landes-AG zu diesem Thema erhältlich.


Zur Diskussion

Grundsätzliche Haltung der Piraten im "Bündnis für Mehr Demokratie in Schleswig-Holstein"

Antragsteller: MCS

Antrag:
Gegenüber dem Bündnis und dem Verein "Mehr Demokratie e.V." soll -wenn immer möglich- geäußert werden, dass es in der Piratenpartei eine lebhafte Diskussion zum Thema -direkte Demokratie und Volksentscheide- gab, und dass die Piratenpartei, bzw. einzelne Mitglieder, die Einhaltung und Erfüllung der Grundrechte generell für wichtiger hält, als die unbedingte Durchsetzung von Ergebnissen aus Volksentscheiden.

Begründung:
Das Thema ist sehr komplex und eine ausführliche Begründung würde den Rahmen sprengen. ich weiß auch, dass sich sehr viele Piraten, aus unterschiedlichsten Lagern, sehr für "Direktdemokratie" begeistern können und ich mit meiner vorsichtigen Haltung wahrscheinlich einen Wunden Punkt treffe.

Als Haupt- und grundsätzliche Begründung will ich folgenden Satz aus dem Bundes-Parteiprogramm zitieren: "Im Gegensatz zur Bevormundung ist es die Aufgabe des Staates, die Grundrechte des Einzelnen zu achten und zu wahren und ihn vor Grundrechtseinschränkungen, auch gegenüber der Mehrheit, zu schützen." An diesem Satz sieht man, dass offenbar irgendwo eine komplexe Diskussion stattgefunden hat. Vielleicht auch unter dem Einfluss der "Minarettverbot" Debatte in der sich manche "rechtsgerichtete" Menschen (und auch manche Piraten) vehement für Direktdemokratie als Mittel zur Durchsetzung des "deutschen Volksmehrheitswillens" stark machten.

Und im (Bundes) Antragsportal ist immer noch folgender Antrag zu finden: http://wiki.piratenpartei.de/Antragsportal/Antr%C3%A4ge_BPT2011.1/PA051 Dieser hatte im Liquidizer hohe Zustimmung, zielt aber ganz offensichtlich darauf ab, eine Direktdemokratie ohne "Einschränkung der Themen" zu befürworten, was heißen würde: Auch über diskriminierende und grundrechts-tangierende Themen könnte abgestimmt werden. Auch als Antwort dazu sehe ich meinen Antrag.

Die Piratenpartei als Bürgerrechtspartei sollte diese Themen intensiver diskutieren als andere. Die Grundrechte sind zu wichtig um sie mit einem "Über Grundrechtsthemen wird halt nicht abgestimmt" zu einer zweitrangigen Nebensache zu degradieren. Es sollte eine Gewichtung vorgenommen werden: Grundrechte stehen für die Piraten an erster Stelle, die Piraten setzen sich aktiv für sie ein, das ist das Ziel ihrer Politik, danach kommt alles andere. Genau diese Gewichtung wird auch durch den oben genannten Satz im Bundesprogramm schon vorgenommen und sollte dann meiner Meinung nach auch konkret im politischen Tagesgeschäft gelebt werden.

Ganz nebenbei sehe ich es auch problematisch, wenn in einer Gewaltenteilung ein Element, in diesem Falle die gesetzgebende Legislative, einseitig "aufgewertet" wird durch "Volksgesetzgebung" und nur die Repräsentanten in der Legislative teilweise entmachtet werden, nicht aber die Repräsentanten in den anderen zwei Gewalten. Soll es als Ausgleich, auch als Gegengewicht zu manchmal fragwürdigen Entscheidungen von z.B. Richtern und Polizeibeamten, auch eine "Bürgerjustiz" und eine "Volksexekutive" geben?

Ich weiß, das sind unbequeme Fragestellungen, aber so etwas sollte man meiner Meinung nach diskutieren wenn man nicht oberflächliche Politik betreiben will.


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Leichte Sprache

Antragsteller: Jörg-Stefan

Antrag: Der Landesvorstand wird aufgefordert das Informationen auch in leichter Sprache erhältlich sind.

Leichte Sprache ist eine Sprache für Personen mit Lernschwierigkeiten. Dies ist unter mehreren Teilen eines Ganzen mit Zielen der Piratenpartei vereinbar. Zum Beispiel Durchsicht und Erreichbarkeit für jeden. Zwei gute Seiten sind http://www.hurraki.de/wiki/index.php und http://de.wikipedia.org/wiki/Leichte_Sprache

Dieser Artikel ist in Leichte Sprache geschrieben, wie auch meine weiteren.


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Alternativantrag
Antragsteller: Ventor

Antrag: Der Landesvorstand wird aufgefordert, ein Unterteam im Teampresse ins Leben zu rufen, dass sich ausschließlich mit nicht gängigen Sprachen (Leichte Sprache u. Blindenschrift) beschäftigt und dazu Publikationen für den Wahlkampf entwickelt.

Um mehrere Personsonenkreise anzusprechen, die nicht mit den gäningen Medien umgehen können, ist eine enweiterung der Publikation durch ein Team notwendig.


Humanistischer Beauftragter

Antragsteller: Jörg-Stefan

Antrag: Humanistischer Beauftragter

Der Landes-Vor-Stand möge beschließen, das die Stelle eines Humanistischen Beauftragten eingerichtet wird. Dies könnte erreicht werden, indem auf die Stelle eines Beauftragten ohne besondere Aufgaben verzichtet wird. Ein bessserer Begriff wäre meiner Meinung nach Beauftragte Person für Mit-Ein-Ander.


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Antrag zur Ein-Stellung von Liquid Feedback in Schleswig- Holstein

Antragsteller: Jörg-Stefan

Antrag: Antrag zur Ein-Stellung von Liquid Feedback in Schleswig- Holstein

Diesen Antrag stelle ich da hier seit sehr langer Zeit überhaupt keine Anträge mehr gestellt werden. Daher ist unter diesen Voraus-Setzungen ein weiterer Betrieb nicht Sinn-Voll.


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Antrag zur Weiterführung von Liquid Feedback auf Berliner IT und zu Berliner Nutzungsbedingungen

Antragsteller: Torge

Antrag: Antrag zur Weiterführung von Liquid Feedback auf Berliner IT und zu Berliner Nutzungsbedingungen

Liquid Feedback soll auf Berliner IT und zu Berliner Nutzungsbedingungen weiter geführt werden.

Begründung:

Wir müssen uns entscheiden wie es mit LF weitergeht. Wenn wir das auf Berliner IT und zu Berliner Nutzungsbedingungen weiterführen, dann haben wir keine rechtliche Verantwortung und keine Kosten der IT. Falls wir es irgendwann doch brauchen ist die Instanz noch da und muss nicht neu aufgezogen werden. Das Einzige was wir machen müssen ist die Mitgliederverwaltung. Hintergrund ist folgende Email:

Hallo,

ich schreibe euch als Landesvorstände bzw. Ansprechpartner für die LiquidFeedback-Instanzen an, die wir als Berliner Landesverband für euch auf lqpp.de betreiben.

Wahrscheinlich habt ihr ja schon von der inzwischen geschlossenen Sicherheitslücke in LF gehört, die es in der Vergangenheit erlaubt hätte, Accounts zu übernehmen. Ich würde gerne mit euch klären, wie wir jetzt vorgehen, um die Integrität eurer Instanzen sicherzustellen. Bei dieser Gelegenheit will ich außerdem gleich die Umstellung auf neue Nutzungsbedingungen mit abhandeln.

Zur Sicherheitslücke: In der Nacht vom 16. auf den 17. Mai würde eine Lücke entdeckt, durch die ein Angreifer einen Account mithilfe der Passwortrücksetzfunktion hätte übernehmen können. Nach Entdeckung wurde unser Server, auf dem auch eure Instanzen betrieben werden, sofort heruntergefahren und innerhalb weniger Stunden ein Sicherheitsupdate eingespielt, dass die Lücke schließt.

Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in der Vergangenheit Accounts übernommen wurden. Daher wurde für die Bundes- und die Berliner Instanz folgendes Vorgehen beschlossen: Jeder Teilnehmer wird innerhalb einer Frist angeschrieben und gebeten zu bestätigen, dass er Zugriff auf seinen Account hat. Accounts, deren Besitzer dies nach Ablauf der Frist nicht bestätigt haben, werden gesperrt.

Das erscheint uns - abgesehen von einem kompletten Reset - der einzige sichere Weg, die Integrität des Systems zu gewährleisten. Diese Möglichkeit steht auch euch zur Verfügung.

Zu den Nutzungsbedingungen: Für die Berliner Instanz wurden vor einer Weile neue Nutzungsbedingungen (einschließlich Datenschutzerklärung) beschlossen, die vollständig und rechtssicher sind. Der Plan ist es nun, für jede von uns auf dem Server betriebene Landesinstanz einen von zwei Wegen zu gehen:

  • Wir sind der Betreiber des Systems; dann läuft es, da wir die

Verantwortung dafür übernehmen, unter unseren Nutzungsbedingungen und entsprechenden Konfigurationsoptionen.

  • Ihr seid der Betreiber des Systems, und wir administrieren es in eurem

Auftrag; dann könnt ihr eigene Nutzungsbedingungen wählen, tragt aber auch die rechtliche Verantwortung.

In wohl jedem Fall ist eine Umstellung der Nutzungsbedingungen erforderlich. Wieder abgesehen von einem kompletten Reset gibt es dazu prinzipiell zwei Möglichkeiten. Eine ist ein Prozess, in dem jeder Teilnehmer innerhalb einer gewissen Zeitspanne die neuen Nutzungsbedingungen im System akzeptieren kann oder nach Ablauf automatisch gesperrt wird (diesen Prozess haben wir in Berlin bereits zweimal durchlaufen). Falls jedoch der weiter oben beschriebene Prozess durchlaufen wird, um sicherzustellen, dass keine Accounts kompromittiert sind, würde es sich natürlich anbieten, die Umstellung der Nutzungsbedingungen gleich mit bestätigen zu lassen.

Bitte lasst mich wissen, welches weitere Vorgehen ihr für eure jeweilige Landesinstanz für sinnvoll haltet.

viele Grüße,

Simon



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Das BGE – keine Sozialromantik, sondern die Fortschreibung der sozialen Marktwirtschaft

Antragsteller:Ute

Antrag:
Der Landesverband Schleswig-Holstein spricht sich grundsätzlich für die Einführung eines BGEs aus und wird sich dafür einsetzen, in diesem Bereich zu einer bundeseinheitlichen Aussage (nächster programmatischer Bundesparteitag) zu gelangen.

Darüber hinaus wird der Landesverband Schleswig-Holstein auch dieses Thema bereits in seinem Landeswahlkampf 2012 lancieren, um neue Diskussionsforen mit den Bürgern zu eröffnen. Wir Piraten werden den Beweis antreten, daß wir durchaus sozialpolitische und wirtschaftliche Kompentenzen vorweisen können und in der Lage sind, einen dringend im Land erforderlichen Paradigmenwechsel voranzutreiben.

Begründung:

  • Unser Sozialsystem funktioniert nicht mehr und es bedarf einer komplett neuen Lösung.
  • Die Entkoppelung von Arbeit und Einkommen ist zwingend notwendig, da immer weniger Arbeitsplätze, z.B. durch Automatisierung, zur Verfügung stehen.
  • Ein BGE sorgt dafür, dass niemand mehr bedürftig ist und keine Zuwendungen vom Staat braucht.
  • Ein BGE ist sofort finanzierbar. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sagte in einem Interview mit "Die Welt" im Januar 2010: "Die Sozialleistungen der öffentlichen Hand inklusive der gesetzlichen Sozialversicherungen belaufen sich heute auf rund eine Billion Euro im Jahr. Geteilt durch 80 Millionen Einwohner, sind es etwa 12 500 Euro pro Person." Das bedeutet, wir brauchen uns jetzt nichtin der Diskussion über finanzielle Details verlieren.
  • Dieses neue Sozialmodell wird die Freiheit des Einzelnen stärken, ihm Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erlauben und für Chancengleichheit sorgen.


Hintergrund:
Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 (sog. "Hartz IV") sind mit Wirkung ab dem 1. Januar 2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe und die bisherige Sozialhilfe im neu geschaffenen Sozialgesetzbuch (SGB II) in Form einer einheitlichen Grundsicherung für Erwerbsfähige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zusammengeführt worden, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die Feststellung erfolgt über aufwändige Bedürftigkeitsprüfungen seitens der eigens hierfür geschaffenen Arbeitsgemeinschaften, die den Bundesagenturen für Arbeit und somit dem BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) unterstellt sind.

In diesem Zusammenhang hat am 20.10.2009 der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes entschieden, dass "die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen."

Art 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Art 20: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Wie bekannt ist, wurde der Gesetzgeber aufgefordert, inbesondere bei den Regelleistungen für Kinder nachzubessern.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgenden Erwägungen zu Grunde:
"Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art 20 Abs. 1 GG sollen jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zusichern, die für eine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muß eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen anzupassen hat. " (Quelle: BVerfG 09.02.2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, Pressemitteilung Nr. 5/ 2010)

Gemäß Auskunft des damaligen Klägers vor dem BVerfG Thomas Kalley, erhalten ca. 20 Millionen Menschen Transferleistungen des Staates, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten können. Es sind Arbeitslose aus ALG I und II, Teilnehmer in Arbeitsmaßnahmen, betroffene Familienangehörige, Arbeitsunfähige sowie Aufstocker.

Dem Sozialbericht 2009 der Bundesregierung, der alle vier Jahre veröffentlicht wird, ist zu entnehmen, daß jeder dritte Euro des BIPs (Bundesinlandsprodukt: Summe aller in Deutschland erwirtschafteten Güter und Dienstleistungen) für Sozialleistungen ausgegeben wird. Die Summe betrug ca. 754 Milliarden Euro. Von dieser Summe werden Arbeitslosengeld, Renten, Kurzarbeit, Leistungen für Familien, Elterngeld, Weiterbildungskosten, Vereinsunterstützungen etc. bezahlt. Auf die Ausgaben für Hartz-IV entfallen ca. 40 Mrd. Euro, von denen ein Drittel der reinen Verwaltung zugeordnet werden kann.

Zum Begriff "Empfänger von Transferleistungen" gehören im weitesten Sinne auch Politiker und Beamte. Die Einkommen der Menschen, die in der Verwaltung beschäftigt sind, produzieren (gewünschte oder unerwünschte, sinnvolle oder unsinnige) Dienstleistungen, die durch diese Transferleistungen erst möglich werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine reale aus Nachfrage erzeugte und gewünschte Wertschöpfung.(Produktionsbetriebe)

Um eine moderne Volkswirtschaft bedienen zu können, bedarf es auch keiner "Arbeit" mehr, sondern Einkommen. "Wir können uns nicht alle gegenseitig die Haare schneiden", stellte schon vor einigen Jahren der damalige bayrische Innenminister Beckstein fest. Eine moderne Industriegesellschaft lebt von globaler Arbeitsteilung, Produktivitätssteigerungen durch internationale Technologiestandards und zunehmender Automatisierung, die die menschliche Arbeitskraft mehr und mehr ersetzen wird. (Entkoppelung von Arbeit und Einkommen)

Das gesamte System des Sozialstaates ist bereits schon jetzt ein allerdings völlig zersplitterter Teil eines "Grundeinkommens durch Transferzahlungen". Teilweise werden Zahlungen aus der sogenannten Renten"versicherung" bereits schon heute aus normalen Haushaltsmitteln bedient. Auch andere Zahlungen des Staates sind Transferzahlungen. Was anderes sind Steuererleichtungen für Familien oder Kindergeld etc. als eine Grundsicherung aus Transferzahlungen.

Unternehmen, die staatliche Zahlungen (Subventionen) für Forschung und Entwicklung, Schaffung und Erhaltung von Arbeitplätzen, Kurzarbeitergeld, verbilligte Energie (Aluminiumwerke) erhalten, bekommen eine Art Grundsicherung, die die Existenz ihres Unternehmens sichern. Agrarbetriebe erhalten Subventionen, um sie am Leben zu erhalten.

Lediglich im Bereich einer bedingungslosen Grundsicherung für den Bürger sieht man eine Gefährdung des Staates und des Sozialsystems, indem man den Bürgern eine Hängemattenmentalität und permanenten Mißbrauch unterstellt.

Mit der heiligen Kuh "Arbeitsplatz" werden Politiker erpresst, Konzerne subventioniert, Menschen als Verbrauchsmaterial benutzt. Der "Arbeiter" als Diener des Kommerz und der Finanzwirtschaft.

Das BGE fördert hingegen demokratische Strukturen, vermindert den Einfluß von Großkonzernen und verbessert die Einkommenssituation eines jeden Bürgers. Die direkt an den Bürger gezahlten Summen fördern die Binnennachfrage und führen direkt zu weniger Abhängigkeit vom Gewinnstreben der Industrie durch künstlich heruntersubventionierte Arbeitslöhne für den Export.

Der Arbeitnehmer wird wieder zum Verhandlungspartner des Arbeitgebers. Es sorgt für eine gerechtere Bezahlung und ermöglicht auch neue Wege in die Selbständigkeit, ohne auf den Ermessenspielraum eines Amtes angewiesen zu sein.

Ohne eine materielle Absicherung wird unsere Gesellschaft auch geistig verarmen. Menschen, die von Existenzangst gequält werden, sind nicht mehr kreativ. Eine betriebswirtschaftliche Bewertung von Kunst und Kultur gibt es nicht. Bildungspolitiker, die glauben, daß teure Eliteuniversitäten auch die zukünftigen Eliten des Landes produzieren, bewegen sich im vorletzten Jahrhundert. Durch ein BGE wird die Chancengleichheit wieder hergestellt. Das derzeitige System vererbt Armut. Ein Bildungsgutschein und ein warmes Mittagessen dürften kaum ausreichen, um verborgene Potentiale nachkommender Generationen zu aktivieren.

Bedürftigkeit implementiert ein Bedürfnis.
Das Bedürfnis eines jeden Bürgers ist eine bedingungslose Grundsicherung, um überhaupt am gesellschaftlichen, politischen und kulturellem Leben teilnehmen zu können.

Somit erfüllen die Piraten die Forderung des BVerfG, indem sie die Veränderungen in der Gesellschaft erkennen und als einzige Partei auch darauf reagieren.

Die Piraten sehen sich als Wächter des Grundgesetzes und werden ihre ganze Kraft dafür einsetzen, daß diese dort verankerten Artikel auch im Sinne der Bürger dieses Landes real umgesetzt werden können.


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Landesmitgliederversammlung zur Aufstellung der Listen- und Direktkandidaten

Antragsteller: Henry

Antrag:
Der Landesparteitag möge beschließen, die Aufstellung der Listen- und Direktkandidaten zur Landtagswahl 2012 auf einer Landesmitgliederversammlung am 03.07.2011 durchzuführen.

Begründung:
Wir haben zwei Alternativen:

  • Wir wählen heute einen Vorstand und warten dessen Konstituierung ab
    • Dann lädt der neue Vorstand zu einem ordnungsgemäßen LPT ein, auf dem die Wahlen stattfinden
    • Frühester Termin dann auf Grund der einzuhaltenden Fristen: am Ende der Sommerferien (13.08.)
  • Wir beschließen für die Wahlen so schnell wie möglich eine LMV durchzuführen, nicht einen Parteitag
    • Der LPT kann heute beschließen, die Einladungsfrist zu verkürzen (eigentlich ist laut Satzung gar keine vorgegeben)
    • Die Wahlen könnten noch vor (am 03.07.) oder am Beginn der Sommerferien (10.07.) stattfinden
    • Wir können bereits während der Sommerferien mit dem Sammeln von UU beginnen

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