SH:Kiel/Vorstand/Geschäftsordnung

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Aufgabenverteilung

Vorsitzender - Sven Krumbeck

  1. Vertretung des Kreisverbandes nach innen und außen
  2. Leitung und Organisation der Vorstandssitzungen
  3. Koordination der Arbeit des Vorstands und Überprüfung der Ergebnisse
  4. Kontakt zum Landesvorstand und zu anderen Kreisverbänden
  5. Verwaltung und Pflege von Kontakten zu anderen Organisationen, Verbänden und Parteien
  6. Pflege der offiziellen Dokumente

Stellvertretender Vorsitzender - Andreas Heinrich

  1. Vertretung des Vorsitzenden und Unterstützung seiner Aufgabenbereiche
  2. Neupiratenbeauftragter
  3. Organisation des Wahlkampfes (Ämter, Behörden und Wahlleitung)

Schatzmeister - Metin Dere

  1. Verwaltung der Konten des Kreisverbands und Organisation der Finanzen (Virtuelles Konto beim LV)
  2. Erstellung eines Rechenschaftsberichts ab dem Kreisparteitag 2013.2
  3. Kontakt zum Landesschatzmeister (und ggf. Bundesschatzmeister) und Umsetzung seiner Weisungen (soweit diese für eine funktionierende Zusammenarbeit erforderlich und im Interesse des Kreisverbandes sind)
  4. Spendenwesen
  5. Die Verpflichtung zur Einhaltung finanzrechtlicher Vorschriften hat Vorrang vor allen innerparteilichen Weisungen.
  6. Mahnwesen: verbleibt beim Landesvorstand
  7. Verwaltung der Mitglieder


1.Beisitzer - Marcel Schmidt

  1. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  2. Kontakt zu den Pressepiraten
  3. Kommunaler Beauftrager

2. Beisitzer - Bastian Grundmann

  1. Ansprechpartner für das Team SH-IT und technische Unterstützung für Mitglieder #des Kreisverbandes in Fragen der "Piraten-IT"
  2. Pflege von KV Homepage und KV Wiki, Technik


Interne Kommunikation

E-Mail

Jedes Vorstandsmitglied hat ein Recht auf die Einrichtung eines E-Mail-Kontos innerhalb der technischen Infrastruktur der Partei. Dieses Konto ist über eine auf den Aufgabenbereich bezogene Adresse erreichbar. Jedes Vorstandsmitglied verpflichtet sich zur aktiven Teilnahme an der E-Mail-==Liste für interne Vorstandskommunikation.== Die vorstandsinterne Kommunikation per E-Mail hat bei sensiblen oder personenbezogenen Inhalten elektronisch unterschrieben verschlüsselt zu erfolgen.

Abwesenheit / Nichtereichbarkeit

Bei einer Abwesenheit von voraussichtlich mehr als 3 Tagen, hat das Vorstandsmitglied die Pflicht dies auf der Vorstandsliste mitzuteilen oder auf einer Vorstandssitzung anzukündigen. Eine Verlängerung der Abwesenheit ist nach Möglichkeit auf dieselbe Weise mitzuteilen. VorstandsitzungenForm Solange nicht per Satzung geregelt, wird angestrebt mindestens einmal im Monat eine Vorstandssitzung stattfinden zu lassen. Abweichend davon können mindestens 2 Vorstandsmitglieder Vorstandsitzungen einberufen.

Vorstandsitzungen

Form

  1. Solange nicht per Satzung geregelt, wird angestrebt mindestens einmal im Monat eine Vorstandssitzung stattfinden zu lassen.
  2. Abweichend davon können mindestens 2 Vorstandsmitglieder Vorstandsitzungen einberufen.

Einladung

Der Vorsitzende des Vorstands lädt zu Vorstandssitzungen ein, leitet und organisiert diese. Sollte ihm dies nicht möglich sein, so wird diese Aufgabe an seinen Stellvertreter oder ein anderes Vorstandsmitglied übertragen. Zu Vorstandssitzungen wird mit einer Frist von mindestens 7 Tagen per E-Mail an alle Vorstandsmitglieder und an die Kreismailingliste eingeladen. Alternativ kann der Termin für die nächste Vorstandssitzung auf einer Vorstandssitzung vereinbart werden. In diesem Fall gilt die Einladung als verschickt, wenn das Protokoll veröffentlicht wird. Diese Frist kann aufgehoben werden, wenn mehr als 50% der Vorstandsmitglieder zustimmen. Die Einladung enthält mindestens den Termin, Ort und eine vorläufige Tagesordnung. Jedes Vorstandsmitglied ist angehalten, die Zu- oder Absage zu seiner Anwesenheit auf der Vorstandssitzung möglichst schriftlich - E-Mail gilt als schriftlich - an das einladende Vorstandsmitglied zu richten. Fehlt eine konkrete Zu- oder Absage wird dies als Zusage gewertet.

Beschlussfähigkeit

regelt die Satzung

Anträge

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind:

  1. Die Mitglieder des Bundesvorstandes der Piratenpartei
  2. Die Mitglieder des Landesvorstandes Schleswig-Holstein der Piratenpartei
  3. Die Mitglieder des Kreisvorstandes Kiel der Piratenpartei
  4. Die Mitglieder des Kreisverbandes Kiel der Piratenpartei

Über Anträge muss innerhalb von 3 Monaten entschieden werden. Geschieht dies nicht, wird der jeweilige Antrag dem nächsten Kreisparteitag oder Kreismitgliederversammlung zur Entscheidung vorgelegt.

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Jedes Mitglied der Piratenpartei kann den Sitzungen des Kreisvorstandes beiwohnen, Gäste sind zugelassen, sofern der anwesende Kreisvorstand nicht durch einfache Mehrheit etwas anderes beschliesst. Ein Teil der Sitzung wird nichtöffentlich abgehalten, wenn es um juristische Anliegen, um auf Personen oder Organisationen bezogene Daten und Thematiken oder vertrauliche Inhalte geht.

Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die absolute Mehrheit aller stimmberechtigten Vorstandsmitglieder. Nichtanwesenheit wird als Enthaltung gewertet, außer ein abwesendes Vorstandsmitglied hat im Vorfeld sein Votum per signierter E-Mail auf der internen Mailingliste des Vorstands bekanntgegeben. Die Änderung der Geschäftsordnung erfordert eine 2/3 Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.

Beschlüsse

Beschlüsse des Vorstandes werden entweder auf Vorstandssitzungen oder im Umflaufverfahren per E-Mail gefasst. Im Umlaufverfahren gilt eine Frist von 72 Stunden. Falls sich ein oder mehrere Vorstandsmitglieder innerhalb dieser Frist nicht äußern, werden diese als Enthaltnung(en) gewertet. Die Umlaufbeschlüsse werden im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung vermerkt.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss anwesende Vorstandsmitglieder benennen, die Rechtzeitigkeit der Einladung bestätigen, Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden durch den Leiter der Sitzung ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird dem Vorstand vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Wird das Protokoll im Piratenpad von allen Sitzungsteilnehmern unter der Leitung des Protokollführers gemeinsam gestaltet, kann es direkt nach Ende der Sitzung genehmigt werden und an geeigneter Stelle veröffentlicht werden. Das Protokoll wird vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter zeitnah nach der Genehmigung veröffentlicht.

Sonstiges

Gelder: Ausgaben über 50,-€ bedürfen eines Beschlusses des Vorstandes mit einfacher Mehrheit. Die Hausbank wird von diesem 50 Euro Beschluß freigestellt.

Aufnahme von Mitgliedern in den Kreisverband

Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch Umlaufbeschluss. Der Vorstand entscheidet über Beitragsermäßigungen. Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 21.01.2014 in Kraft.