SH:AG Struktur/LQFBDS

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Gesetzliche Anforderungen

Hier bitte einfügen, was konkret am LQFB in momentaner Umsetztung gegen das Gesetz verstößt, und was gegen Datenschutzanforderungen, die über dem Gesetz liegen, verstößt.

  1. § x.y.z Gesetz ABC, Absatz 3 wird nicht erfüllt (Beispiel)

Wünsche für Verbesserungen

  1. Der Nutzer muss auswählen können, ob sein Pseudonym für andere Benutzer sichtbar und downloadbar ist oder nur "ein Pirat" angezeigt wird. (Begründung: Pseudonympflicht ist Klarnamenpflicht in klein und für den Betrieb von LQFB nicht erforderlich. Was das Transparenzargument angeht, muss nur transparent sein, was jemand als Vorstand oder Abgeordneter im Namen anderer tut. Die persönliche politische Wahlentscheidung oder Abstimmung muss geheim bleiben - wenn man sie nicht freiwillig öffentlich macht).
  2. Der Nutzer muss auswählen können, ob sein Abstimmungsverhalten länger als bis zum Ablauf des Tages nach dem Ende der jeweiligen LQFB-Abstimmung personenbezogen gespeichert bleibt. (Begründung: Eine längere Aufbewahrung ist für die Bereitstellung von LQFB nicht erforderlich.)
  3. Der Download eines Datenbankdumps darf nicht angeboten werden.
  4. Nicht angemeldeten Benutzern dürfen nur Daten angezeigt werden, die keine Verbindung zu einem Benutzer haben. Die Autoren der Initiativen werden nicht angezeigt.

Anmerkung: Damit bauen wir einen nicht nachvollziehbaren, nicht überprüfbaren Wahlcomputer! Wenn das allen klar ist und das gewünscht ist, ist das ok (naja, akzeptabel IMO). Silbär 00:04, 11. Jul. 2012 (CEST)

Anmerkung: 1-3 halte ich für OK. Die Nachprüfbarkeit ist entgegen Timos Auffassung nicht vollständig aufgehoben, da die Daten vorhanden sind. Daher kann grundsätzlich eine Prüfung - ggf. eine öffentliche - erfolgen. Für diesen Fall wäre mE die Einschränkung der Anonymität akzeptabel. Bei einer anständigen Auswertung würde ohnehin nur die NutzerID ersichtlich, nicht unmittelbar der dahinterstehende Nutzer.

4 halte ich für bedenklich, wobei ich maßgeblich auf Satz 2 achte. Wenn die Autoren nur für Nichtmitglieder nicht erkennbar sein sollen, halte ich das aus Sicht der Nutzbarkeit gerade noch für akzeptabel. Aus Sicht der Transparenz der Partei für inakzeptabel. Denn wer eine Initiative startet, der versucht Meinungen aktiv und (mehr oder weniger) verbindlich zu setzen. Wenn wir bei anderen Organisationen kritisieren, dass die Meinungsmacher / Richtungsgeber nicht für Außenstehende erkennbar sind, dann sollten wir das bei uns nicht ebenso handhaben. Damit wird ohne Frage das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Piraten eingeschränkt, der eine Initiative starten möchte. Das halte ich aus den o.g. Gründen aber für gerechtfertigt. Es ist ihm auch ohne weiteres möglich, die Initiative von einem anderen Piraten einbringen zu lassen. Im Übrigen ist der Schutz seiner Identität auch nur schwach, da man wohl davon ausgehen kann, dass auch Journalisten und andere Organisationen Kontakt zu Piraten haben, über den sie die Identität ermitteln können.

Eine vollständige - also auch für Piraten - Verdeckung der Identität halte ich für ebenso vollständig inakzeptabel. Der Hintergrund des Einbringenden ist durchaus für eine Initiative von Bedeutung, weil man erst darüber unter Umständen Verknüpfungen erkennen kann.

Malte S. 08:30, 12. Jul. 2012 (CEST)