RP:Antrag/2014.1/019/Klage gegen das Kommunalwahlgesetz

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Application-certificate.svg Dieser Artikel ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei und daher gesperrt. Willst Du etwas ändern, so musst Du entweder den Verantwortlichen für diese Seite ansprechen oder gar einen Änderungsantrag auf dem nächsten Parteitag stellen.

RP:Antragsfabrik

Pictogram voting keep-light-green.svg

Dies ist ein angenommener Sonstiger Antrag für den Landesverband RLP.

Sonstiger Antrag Nr.
2014.1/019
behandelt bei
LMV2014.1
Beantragt von
StopSecret
Kurzbeschreibung
Beauftragung des Landesvorstandes zur Klage gegen das Kommunalwahlgesetz
Vermerk
eingereicht mit Ticket ID #10119901 am 2014-02-02
angenommen auf der LMV2014.1 am 2014-02-02 in Trier

Antrag

Die Piratenpartei kritisiert die Änderungen am Kommunalwahlrecht in Rheinland-Pfalz, die vom Landeswahlleiter im September 2013 bekannt gegeben wurden. Demnach soll bei Aufstellungsversammlungen für Kommunalwahlen erfasst werden, welchen Geschlechts die gewählten Kandidaten, die nichtgewählten Kandidaturwilligen sowie auch die Teilnehmer der Versammlung sind und es sollen statistische Daten über Geschlechterverteilungen auf Wahlunterlagen angegeben werden, um auf den Mangel von Frauen in kommunalen Räten hinzuweisen.

Die Erfassung der persönlichen Daten der Kandidaten und anwesenden Teilnehmer ist unserer Ansicht nach inakzeptabel und gefährdet die freie Wahl, da durch die Verpflichtung zur Erfassung der Anwesenden deren Parteimitgliedschaft und ihr aktives Mitwirken gegenüber dem Staat offen gelegt werden und Menschen aus Angst vor Repressionen möglicherweise nicht mehr an diesem wichtigen willensbildenden Prozess teilnehmen.

Die getroffene Regelung geht auch am Ziel vorbei, dass Geschlechter gleichmäßig in den kommunalen Räten vertreten sein sollen. Trans- und Intersexuelle Menschen werden gar nicht erst berücksichtigt. Nach unserer Auffassung muss jede Person das Recht haben, sich selbst zu definieren, ob als Frau, als Mann oder als Mensch jenseits traditioneller Geschlechterrollen. Statistische Angaben zur Geschlechterverteilung auf Wahlunterlagen halten wir für eine unrechtmäßige Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler und lehnen wir ab.

Der Landesvorstand wird daher beauftragt, eine Klage bzw. eine entsprechende Verfassungsbeschwerde gegen das rheinland-pfälzische Kommunalwahlgesetz anzustrengen. Sofern ein Rechtsgutachten erstellt wird, soll die Klage nur erfolgen, wenn eine ausreichende Aussicht auf Erfolg besteht.

Begründung

Die neueste Änderung des Kommunalwahlgesetzes schreibt vor, dass Angaben zum Geschlecht der Kandidaten auf den Stimmzetteln gemacht werden. Ebenso müssen das Geschlecht, die Adresse, das Geburtsdatum usw. der Stimmberechtigten auf Aufstellungsversammlungen erfasst und an Behörden des Landes weitergeleitet werden. All dies widerspricht der grundsätzlichen Auffassung der Piratenpartei von informationeller Selbstbestimmung. Mit einer Klage soll daher erreicht werden, dass nur die Daten der letzten Endes auf der Aufstellungsversammlung gewählten Bewerber überhaupt erfasst und an den Wahlleiter weitergegeben werden dürfen und dass auf die Erfassung und die Angabe von Geschlechtern auf Stimmzetteln gänzlich verzichtet wird.

Da bei einer solchen Klage ein erhebliches Kostenrisiko besteht, legt der Landesvorstand diese Entscheidung in die Hände der Landesmitgliederversammlung. So kostet beispielsweise alleine ein Rechtsgutachten zur Erfolgsaussicht einer solchen Klage in der Größenordnung von 2.800 - 3.700 EUR.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Argument 1
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...