RP:Antrag/2013.3/002/Keine Ausweispflicht bei SDMV-Akkreditierungen

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Application-certificate.svg Dieser Artikel ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei und daher gesperrt. Willst Du etwas ändern, so musst Du entweder den Verantwortlichen für diese Seite ansprechen oder gar einen Änderungsantrag auf dem nächsten Parteitag stellen.

RP:Antragsfabrik

Pictogram voting keep-light-green.svg

Dies ist ein angenommener Sonstiger Antrag für den Landesverband RLP.

Sonstiger Antrag Nr.
2013.3/002
behandelt bei
LMV2013.2
Beantragt von
Alien, Sir Thomas Marc
Kurzbeschreibung
Ausweispflicht bei Akkreditierung verstößt gegen geltendes Recht
Betrifft
SDMV-GO Punkt 4.1
Alternativ zu Antrag
-
Ergänzt Antrag
-
Vermerk
eingereicht unter Ticket #1053822
geändert mit Ticket #1061686
angenommen auf der LMV2013 am 26.05.2013 in Wachenheim mit den Modulen 1., 4. und 6.

Antrag

Punkt 4.1 Absatz 1 der Geschäftsordnung der SDMV wird von

"Eine nach Punkt 2.1 zur Akkreditierung beauftragte Person stellt einem Piraten nach Überprüfung der Stimmberechtigung und nach Vorlage des Personalausweises in einem persönlichen Treffen eine Stimmkarte aus. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Adresse in der Mitgliederdatenbank mit der Adresse auf dem Ausweis übereinstimmt."

(zur modularen Abstimmung der einzelnen Akreditierungsmöglichkeiten)
geändert in

"Eine nach Punkt 2.1 zur Akkreditierung beauftragte Person stellt einem Piraten nach Überprüfung der Stimmberechtigung eine Stimmkarte aus. Die Überprüfung der Stimmberechtigung kann erfolgen durch

  1. die freiwillige Vorlage eines Bundespersonalausweises (§1 Ausweisgesetz),
  2. die Vorlage des Zahlungsnachweises über den aktuellen Jahresmitgliedsbeitrag des zu akkreditierenden Piraten,
  3. die Vorlage einer Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, die nicht älter als 3 Monate ist,
  4. die freiwillige Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis,
  5. die Vorlage der Bankkarte des zur Beitragszahlung gemeldeten Kontos oder
  6. Legitimation durch persönliches Kennen (siehe Notariatsrecht)."

(Punkte 1-6 Modular stimmen)

Begründung

Die bisherige Form der Akkreditierung stellt eine Pflichtvorlage des BPA fest. Eine andere Form der Identifikation ist gem. GO des SDMV nicht möglich, bzw. zulässig. Bitte nehmt Punkt 6 in jedem Falle zu den Akkreditierungsmöglichkeiten hinzu, um so handeln zu dürfen.

(Diese Form der Vorlage und Bestätigung ist in Deutschland gängiges und sogar bei Firmengründungen und Immobilienkauf gültiges Recht - Notariatsrecht)

Das Ausweisgesetz im § 1 Abs. 1 definiert die Vorlagepflicht des Ausweises gegenüber Behörden.
Das Ausweisgesetz im § 20 Abs. 1 stellt die Möglichkeit sich mit dem Ausweis identifizieren zu können dem Inhaber des Ausweises frei.

Um die Akkreditierungsmöglichkeiten zu verbessern und dem bei uns Piraten herrschenden Gedanken des Pluralismus Rechnung zu tragen beantragen wir die Änderung der GO des SDMV wie oben stehend.

Bitte bedenkt dabei auch, das im Personalausweis Daten enthalten sind, die der Partei als Information nicht zustehen. Dazu gehören Infos über

  1. Familienname und Geburtsname,
  2. Vornamen,
  3. Doktorgrad,
  4. Tag und Ort der Geburt, (Steht der Partei nicht zu)
  5. Lichtbild, (Steht der Partei nicht zu, bzw. benötigt zur Identifikationsnutzung eine besondere Ausbildung, wie sie die Polizei hat.)
  6. Unterschrift,
  7. Größe, (Steht der Partei nicht zu)
  8. Farbe der Augen, (Steht der Partei nicht zu)
  9. Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland", (Steht der Partei nicht zu) (Könnte auch von den Daten im Sage abweichen)
  10. Staatsangehörigkeit, (Steht der Partei nicht zu)
  11. Seriennummer und (Steht der Partei nicht zu)
  12. Ordensname, Künstlername. (Steht der Partei nicht zu)

Daher die Vielfalt der Möglichkeiten. Wir hoffen auf Eure Zustimmung.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Niemand13 23:27, 2. Mai 2013 (CEST)
  2.  ?Volker Ackermann
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Stefan
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • §1 PAuswG verbietet das Verlangen nach Vorlage der Ausweispapiere nicht. Es regelt nur, dass die Ausweispapiere nur einer zur feststellung einer berechtigten Behörde vorgelegt werden MÜSSEN. Alle anderen können weitere Dienstleistungen von der Vorlage abhängig machen, den Betreffenden aber nicht zur Vorlage zwingen. Können dann aber die Dienstleistung ablehnen. Mein Vorschlag wäre den amtlichen Lichtbildausweis zu belassen (und nicht auf Personalausweise zu beschränken) persönliches Kennen würde ich ebenfalls akzeptieren, ein Kontoauszug oder EC-Karte wäre mir keine sichere Idendifizierung.
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Der Antrag ist sachlich falsch
    • ...
      • ...
    • ...