RP:Antrag/2012.2/008-ZA17/BeruflicheWeiterbildung

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein angenommener Wahlprogrammantrag für den Landesverband RLP.

Wahlprogrammantrag Nr.
2012.2/008-ZA17
behandelt bei
LMV2013.1
Beantragt von
anonym
Kurzbeschreibung
Kostenlose Bildung für alle.
Betrifft
Bildung -> Erwachsenenbildung -> Berufliche Aus- und Weiterbildung
Ergänzt Antrag
RP:Antrag/2012.2/008/Bildung
Vermerk
eingereicht mit Ticket #1019805 am 2012-10-16
unbedingte Behandlung mit Ticket #1031363 am 2013-01-07
angenommen auf der LMV2013.1
Antrag ist verarbeitet

Antrag

Es wird beantragt, dass im Wahlprogramm der folgende Satz im Programmpunkt Bildung -> Erwachsenenbildung -> Berufliche Aus- und Weiterbildung

“Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz will den Ausbau des BAföG zur beruflichen Weiterbildung herbeiführen.“

vollständig durch den nachstehend Text ersetzt wird:

„Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz will die Einführung einer Beihilferegelung für Fort-/Aus- und Weiterbildungen für Lernende, zur Abschaffung von finanziellen Hürden herbeiführen.

Mittels Verifizierung von Instituten und Lernmodulen soll jedem Lernenden die Möglichkeit geschaffen werden, sich unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten aus-/ fort- und weiterzubilden.

Für verifizierte Lernmodule bekommt der Lernende eine finanzielle Beihilfe. Die Höhe der Beihilfe wird so gestaltet, dass verifizierte Module zu 100% erstattet werden.

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz will auch den Ausbau des BAföG/BGE zur beruflichen Weiterbildung herbeiführen.“

Begründung

Anmerkung: Dieser Antrag setzt voraus, dass RP:Antrag/2012.2/008/Bildung (Grundsätze piratiger Bildung) angenommen wurde.

Zweifellos sind die Kosten für beispielsweise einen Meisterlehrgang, eine Fortbildung zum Handelsfachwirt etc. nicht unerheblich und stellen für viele Betroffene eine große Hürde zur Bildung dar.

Der Umstand, dass sich Menschen beispielsweise zu einer Laufbahn in einem handwerklichen Beruf entscheiden, kann in der Folge nicht zwingend die Bereitschaft der Betroffenen voraussetzen, neben dem sehr fordernden Einsatz an Zeit und Energie für ihren Vollzeitberuf und das erfolgreiche Bewältigen einer Fortbildung noch zusätzlich die Kosten für letztere in hohem Maße selbst zu tragen. Es ist daher geboten, dass Menschen die arbeiten in den Genuss von kostenloser Bildung kommen.

Wir fordern ein kostenfreies Studium. Ein Bachelorabsolvent zahlt ebenso keine Studiengebühren wie der Student, der sich auch noch für einen weiterbildenden Master entscheidet.

Die Ausbildung und die Weiterbildung bspw. vom Gesellen zum Meister sollte für den Lernenden ebenso kostenfrei sein.

Die Erstattung der Kurskosten durch Beihilfe würde dazu führen, dass sich Menschen eine Weiterbildung unabhängig von Ihren Finanzen leisten könnten. Ein Meister bspw. wird meist neben einer Anstellung erworben und es hat sicher gute Gründe, dass das so ist. Der Lernende muss evtl. sich selbst und ggf. Angehörige versorgen, das darf jedoch nicht zum Nachteil werden.

Die zu tragenden Kosten für eine Weiterbildung sollten nicht bestimmen wer sich weiterbildet.

Für eine Beihilfe wäre es nur notwendig die vorhandenen Lehrgänge und Institute zu verifizieren und mittels den bekannten Kostenangeboten einen gewogenen Durchschnitt zu ermitteln, der die Höchstgrenze der Beihilfe beziffert. Dies kann durch das Kultusministerium erledigt und fortgeschrieben werden pro Beruf/Ausbildungen/Weiterbildung.

Jede Maßnahme wird anhand der bisherigen Kosten, die bei der Verifizierung zu Ermitteln sind, durch eine Höchstgrenze an Beihilfe gedeckelt. So soll vermieden werden, dass windige Anbieter später angebliche Luxusausbildungen anbieten, die jeden Rahmen an Kostenübernahme sprengen würden.

Zunächst sollten alle bekannten Ausbildungsgänge jeweils mit Ihren Förderungsbeträgen als Beihilfe gesetzt werden. Und entsprechend zukünftiger Entwicklungen (neue Wege sollten ausprobiert und gefördert werden) ist die Verifizierung fortzuschreiben.

Die Erstattung (entsprechend den Modulen) könnte über das Finanzamt erfolgen, indem der Lernende den Nachweis der rechtlich verbindlichen Anmeldung für das entsprechende Modul belegt und direkt an das Institut seitens der Behörde gezahlt würde.

Die Beihilfe ist zu zahlen, wenn Kurs und Institut der Verifizierung entsprechen.

Ziel des Bafög ist es ja im Kern, das Menschen unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung absolvieren und den Lebensunterhalt so gesichert bekommen, daher ist es kein Widerspruch zum Beihilfemodell und eine sinnvolle Ergänzung.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Sebastian Degenhardt
  2. seven of nine
  3. Marie
  4. Guru
  5. Knalltüte 12:44, 16. Okt. 2012 (CEST)
  6. LOBO1.0
  7. Falsenegative 16:19, 16. Okt. 2012 (CEST)
  8. Marco Campe 17:31, 16. Okt. 2012 (CEST)
  9. Walter
  10. Gernot
  11. Volker Ackermann
  12. ...
  13. ...
  14. ...
  15. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

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  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Der Text ist schon etwas umständlich zu lesen. ;) Knalltüte 12:46, 16. Okt. 2012 (CEST)
  • Argument 1
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