RP:2010-02-21 - Protokoll LPT 2010.1

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Protokoll des Landesparteitags LMV2010.1 am 21. Februar 2010 in Neuhofen, Bürgerhaus

Im Zweifel gelten diese Originalkopien:


Inhaltsverzeichnis

Verteiler

Teilnehmer

  • Die Anwesenheitsliste liegt dem Generalsekretär vor.
  • Anzahl der stimmberechtigten Teilnehmer zu Beginn der Versammlung: 53

Beschlussprotokoll

Anlass: Landesparteitag
Datum: 21.02.10
Zeit: Von 11:30 bis 21:00
Ort: Bürgerhaus Neuhofen,

Rottstraße 1, 67141 Neuhofen

Protokollant: Jan Gretschuskin, Simon Werner

Anmerkung der Protokollanten

Die für das Protokoll verwendeten Tagesordnungspunkte orientieren sich nur grob an der Tagesordnung des Landesparteitags, um eine bessere Nachvollziehbarkeit zu erreichen, da sich die eigentliche TO merhmals änderte, und einige Themen zwischen anderen Themen behandelt wurden, die hier dann jedoch als ein TOP dargestellt werden.


Top 1: Wahl der Landesparteitagsämter

Versammlungsleiter

  • Kandidaten:
    • Frederik Stegner, Pirat aus KL
    • Johannes Bernd, Pirat aus Koblenz, Versammlungsleiter beim letzten Mal
      • Johannes gewählt

Navigator

  • Joachim (Jogi) van Hasz
    • angenommen

Protokollanten

  • Kandidaten:
    • Jan Gretschuskin
    • Simon Werner
      • beide angenommen

Wahlleiter

  • Kandidaten:
    • Frederik Stegner
      • angenommen

Wahlhelfer

  • Michael Lösch
  • Kim Julia Orth
  • Silvan Stein
  • Bodo Thiesen
    • die Wahlhelfer wurden ohne Widerspruch vom Wahlleiter ernannt


Top 2: Abstimmung Tagesordnung

Antrag: SÄA S0 bis S3 vor der Wahl abhandeln, alle anderen danach

  • angenommen

 

Antrag: Vorziehen des Tätigkeitsberichts des Landesfinanzauschusses hinter den Bericht des Vorstands.

Demnach wäre die TO wie folgt:

  • Eröffnung der Versammlung & Vorstellung Tagesordnung
  • Wahl der Landesparteitagsämter
  • Abstimmung Tagesordnung
  • Genehmigung des vorhergehenden Protokolls
  •   Tätigkeitsbericht der Vorstandsmitglieder
  • Tätigkeitsbericht des Landesfinanzsauschuss
  • Wahl der Rechnungsprüfer
  • Beschluss über Satzungsänderungsanträge zu Vorstandsposten (S0 – S3)
  • Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstands
  • Aufstellung der Kandidaten für Vorstand und Schiedsgericht
  • Vorstellung der Kandidaten für den Vorstand
  • Wahl des Vorstands
  • Beschluss über Satzungsänderungsanträge
  • Beschluss über Programmänderungsanträge
  • Vorstellung der Kandidaten für das Schiedsgericht
  • Wahl des Schiedsgerichts
  • Beschluss über sonstige Anträge an den Landesparteitag
  • Sonstiges

 

Die geänderte Tagesordnung wurde in dieser Form angenommen.


Top 3: Genehmigung des vorhergehenden Protokolls


Top 4: Tätigkeitsbericht der Vorstandsmitglieder

  • Tätigkeitsbericht von Angelo Veltens
    • Koordination des Vorstands, der Arbeits- und Regionalgruppen und Untergliederungen
    • Vor- und Nachbereitung von Vorstandsitzungen
    • Neustrukturierung des Landesverbandes
    • Aufbau von Regionalgruppen und Förderung der Gründung von Kreisverbänden
    • Kontakte zu anderen Parteien
    • Kommunikation zwischen Bund und Land nach wie vor mangelhaft
    • Pressearbeit delegiert an Ingo Sauer
    • Koordination des Wahlkampfes
    • Ausführlicher Bericht: https://wiki.piratenpartei.de/Datei:RP-Taetigkeitsbericht_2009_2010_Vorstandsvorsitzender

 

  • Tätigkeitsbericht von Thomas Fath
    • Vertretung der Mitglieder gegenüber dem LVOR
      • wurde angeboten aber quasi nicht genutzt
    • Newslettererstellung, gemeinsam mit anderen Piraten
    • Verwaltung und Verteilung von Material, später Delegation an Scamp
    • Protokollführung der Vorstandssitzungen, später Delegation an ernannten Protokollführer
    • Ausführlicher Bericht: http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Rechenschaft-Amtszeit.pdf
  • Tätigkeitsbericht von Ansgar Veltens
    • Kasse bereit für Kassenprüfungen
    • erhebliche Probleme und Schwierigkeiten mit Software
    • Steuerberater sollte Prüfungen übernehmen
    • Buchführung im Rahmen des Parteiengesetzes
    • Partei dank erheblicher Anstrengungen in der Parteienfinanzierung
    • Umstellung der Buchhaltung auf GnuCash
    • Versand von Spendenquittungen
    • Auftragsannahme (per Fax), sehr viele Einzelschritte
    • 10 Stunden für die Partei am Tag
    • Probleme mit Zahlungsmodalität
    • 2000 Euro für Jahresabschluss 2009 als Steuerberaterkosten
    • Schatzmeistertreffen hat Kriterien für neues Buchführungs- und Mitgliederverwaltungsprogramm defininiert: http://wiki.piratenpartei.de/Bundesgesch%C3%A4ftsstelle/Ausschreibung_Mitgliederverwaltung
    • Aufforderung an fähige Leute ein solches Programm umzusetzen
  • Tätigkeitsbericht von Heiko Müller
    • http://wiki.piratenpartei.de/images/3/30/10_Generalsekretaer.pdf
    • Verwaltung der Mitgliederdaten, Einpflegung 400 Neumitglieder
    • Eindeutige Zuordnung von Piraten zu einem Kreis
    • Beantwortung von Anfragen
    • organisatorische Aufgaben bei Gründungen von Untergliederungen, und Saarland und Luxemburg
    • Mitglied Presse AG - Bei Verfassung von Pressetexten geholfen
  • Tätigkeitsbericht Landesschiedsgericht
    • Klärungsanruf zur Satzung
    • Beantragung eines Aktenzeichens ohne Klageschrift wurde abgelehnt

Top 5: Bericht des Landesfinanzausschusses

  • Aufgrund von Zahlungsmodalität derzeit weniger Geld da als verplant
  • 1975€ offene Mitgliedsbeiträge
  • 9095,25€ vorhandene Mittel ohne offene Forderungen
  • 9589,00€ geplante Mittel mit Forderungen
  • Die Landesgeschäftsstelle ist noch nicht mit eingeplant, die Kosten seien vom Landesverband wohl nicht zu tragen


Top 6: Wahl der Rechnungsprüfer

  • Kandidaten:
    • Gerhard Groß, Frank Oellingrath
      • angenommen


Top 7: Beschluss über Satzungsänderungsanträge (S0-S3)

Der Antragstext der Satzungsänderungsanträge ist in Anhang C zu finden, lediglich die beschlossenen Anträge sind hier extra aufgeführt.

 

  • S0 - Relative einfache Mehrheit tilgen
    • Die missverständliche Bezeichnung: "relativ einfache Mehrheit" soll aus allen Satzungspassagen, welche nachfolgend aufgeführt sind, getilgt und durch die unmissverständliche Bezeichnung: "relative Mehrheit" ersetzt werden. Zudem wird in § 5.5 (1) das Wort „zu“ gestrichen.
    • Alte Fassung:
      • § 4.1 (3) „Der LPT beschließt mit relativer einfacher Mehrheit, falls keine weiteren Bedingungen bestehen.“
      • § 4.2 (11) „Der LVOR ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Sie entscheiden mit relativer einfacher Mehrheit der Anwesenden.“
      • § 5.2 (2) „Der LVOR schlägt einen Versammlungsleiter vor. Darüber hinaus hat die jeweilige Versammlung das Recht, alternative Versammlungsleiter vorzuschlagen. Wurden von der Versammlung eigene Versammlungsleiter vorgeschlagen, so wird zu Beginn der Sitzung der Versammlungsleiter mit relativer einfacher Mehrheit gewählt.“
      • § 5.5 (1) „Eine Versammlung kann mit relativer einfacher Mehrheit den Beschlusses über eine Vorlage auf die nächste Versammlung zu vertagen. Gegen den Willen des Antragstellers darf dies maximal einmal geschehen.“
      • § 5.6 (5) „Es entscheidet die relative einfache Mehrheit. Auf Verlangen von drei nächstniedrigeren Gliederungen wird die Urabstimmung getrennt nach Gliederungen ausgezählt. Diese getrennte Auszählung hat nur den Charakter eines Meinungsbildes.“
    • Neue Fassung
      • § 4.1 (3) "Der LPT beschließt mit relativer Mehrheit, falls keine weiteren Bedingungen bestehen.“
      • § 4.2 (11) "Der LVOR ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Sie entscheiden mit der relativen Mehrheit der Anwesenden.“
      • § 5.2 (2) „Der LVOR schlägt einen Versammlungsleiter vor. Darüber hinaus hat die jeweilige Versammlung das Recht, alternative Versammlungsleiter vorzuschlagen. Wurden von der Versammlung eigene Versammlungsleiter vorgeschlagen, so wird zu Beginn der Sitzung der Versammlungsleiter mit relativer Mehrheit gewählt.“
      • § 5.5 (1) „Eine Versammlung kann mit einer relativen Mehrheit den Beschluss über eine Vorlage auf die nächste Versammlung vertagen. Gegen den Willen des Antragstellers darf dies maximal einmal geschehen.“
      • § 5.6 (5) „Es entscheidet die relative Mehrheit. Auf Verlangen von drei nächstniedrigeren Gliederungen wird die Urabstimmung getrennt nach Gliederungen ausgezählt. Diese getrennte Auszählung hat nur den Charakter eines Meinungsbildes.“
    • Antrag mit augenscheinlicher 2/3 Mehrheit angenommen

  • S1 - Mehrheitsverhältnisse bei Satzungsänderungen
    • S1-A - 3/4 Mehrheit
      • 40 JA von 55 Anwesenden
      • Antrag ist an notwendiger 3/4 Mehrheit gescheitert
    • S1-B
      • Antrag wurde von Antragsteller zurückgenommen, Niemand hat übernommen
    • S1-B-1
      • Antrag wurde von Antragsteller zurückgenommen, Niemand hat übernommen
    • S1-B-2 - Zustimmung von 2/3 der Stimmberechtigten bei SÄA
      • § 5.7 (1) wird durch folgende Fassung ersetzt:
      • Alte Fassung:
  • „(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem LPT mit einer absoluten 2/3 Mehrheit beschlossen werden.“
      • Neue Fassung:
  • „Änderungen an der Landessatzung können nur beschlossen werden, wenn 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen.“
      • 42 Ja von 55 Anwesenden
      • Antrag mit notwendiger 3/4 Mehrheit angenommen
  • S2 - Antragsmodalitäten
    • S2-A - Fristen für Anträge
      • 20 Ja von 57 Anwesenden
      • Antrag an 2/3 Mehrheit gescheitert
    • S2-B - Hürden für Anträge
      • 4 Ja von 57 Anwesenden
      • Antrag an 2/3 Mehrheit gescheitert
    • S2-C - Fristen für Programmänderungen
      • 26 Ja von 57 Anwesenden
    • Antrag an notwendiger 3/4 Mehrheit gescheitert

  • "(2) Der Landesvorstand setzt sich aus mindestens fünf Piraten zusammen:
    • Vorstandsvorsitzender
    • Stellvertretender Vorsitzender
    • Schatzmeister
    • Generalsekretär
    • Politischer Geschäftsführer
      • Weiterhin werden folgenden Absätze (2a) und (2b) hinter Absatz (2) ergänzt:
  • "(2a) Die genaue Anzahl der Vorstandsmitglieder und weitere Ämter werden durch den LPT festgelegt. Die endgültige Anzahl der Vorstandsmitglieder muss ungerade sein.
  • (2b) Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter übernehmen die organisatorische Verantwortung über den Landesverband und vertreten die Interessen des LV gegenüber dem Bundesvorstand. Der Schatzmeister ist für alle Finanzangelegenheiten und die ordnungsgemäße Buchführung zuständig. Der Generalsekretär übernimmt die Verwaltung und Betreuung der Mitglieder. Der politische Geschäftsführer koordiniert die programmatische Entwicklung im Landesverband. Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder werden in der Geschäftsordnung des Landesvorstands näher definiert und bei Bedarf ergänzt."
      • 50 Ja von 57 Anwesenden
      • Antrag mit 2/3 Mehrheit angenommen

Top 8: Bericht der Rechnungsprüfer

  • Zwei kleine Beanstadungen
  • Empfehlung der Entlastung


Top 9: Entlastung des Vorstands

  • Der Vorstand wurde mit großer Mehrheit entlastet


Top 10: Beschluss Zusammensetzung des Vorstands

  • Antrag: Vorstand wird aus 7 Mitgliedern bestehen
    • Antrag mit großer Mehrheit angenommen
    • Ämter:
      • Landesvorsitzender
      • stellvertretender Vorsitzender
      • Schatzmeister
      • Generalsekretär
      • politischer Geschäftsführer
      • zwei Beisitzer


Top 11: Kandidaten für den Vorstand

  • Landesvorsitzender
    • Kandidaten:
      • Mario Holl (Kandidatur zurückgezogen), "Xander"
      • Anna Scherer
      • Dieter H. Weiprecht, "Dragon"
      • Stefan Friedrich Vogt
      • Simon Kissel, "scamp"
  • Stellvertretender Vorsitzender
    • Kandidaten:
      • Mario Holl, "Xander"
      • Stefan Friedrich Vogt
      • Ansgar Veltens
      • Dieter H. Weiprecht, "Dragon"
  • Generalsekretär
    • Kandidaten:
      • Heiko Müller
  • Schatzmeister
    • Kandidaten:
      • Gerhard Groß
  • Politischer Geschäftsführer
    • Kandidaten:
      • Angelo Veltens
  • Beisitzer
    • Kandidaten:
      • Maik Nauheim
      • Stefan Friedrich Vogt
      • Xander


Top 12: Festlegung des Wahlverfahrens

Wahlverfahren für die Wahl zum Vorstandsvorsitzenden:

  • pro Kandidat ein Kreuz entweder für JA oder NEIN
  • Kandidat mit meisten JA Stimmen ist gewählt, falls er mehr JA als NEIN Stimmen hat

Wahlverfahren für die Stichwahl:

  • Das Plenum hält fest, dass jeder Wählende nur eine Stimme hat und entweder Anna oder Simon ankreuzen kann.

Geändertertes Wahlverfahren für alle Wahlen außer dem Vorstandsvorsitzenden:

  • Die Wahl erfolgt mit der Abgabe nur einer Stimme. Erreicht im ersten Wahlgang ein Kandidat die einfache Mehrheit der Stimmen, so ist er gewählt. Andernfalls findet eine Stichwahl statt.


Top 13: Wahlen

  • Landesvorsitzender
    • Anna Scherer (32 ja, 19 nein, 4 Enthaltungen)
    • Dieter H.Weiprecht (14 ja, 34 nein, 7 Enthaltungen)
    • Stefan Friedrich Vogt (11 ja, 39 nein, 5 Enthaltungen)
    • Simon Kissel (31 ja, 21 nein, 3 Enthaltungen)
      • Stichwahl:
  • Anna Scherer (43)
  • Simon Kissel (13)
  • Enthaltung: (1)
      • Anna Scherer ist gewählt
  • Stellvertretender Vorsitzender
    • Mario Holl (14)
    • Stefan Friedrich Vogt (12)
    • Ansgar Veltens (16)
    • Dieter H. Weiprecht (11)
    • ungültig (3)
    • Enthaltungen (1)
      • Stichwahl: Mario Holl und Ansgar Veltens
  • Ansgar (40)
  • Mario (14)
  • Enthaltungen (2)
      • Ansgar ist gewählt
  • Generalsekretär:
    • Heiko Müller (56 ja, 0 nein, 1 Enthaltung)
  • Schatzmeister
    • Gerhard Groß (52 ja, 1 nein, 1 Enthaltung)
  • Pol. Geschäftsführer
    • Angelo Veltens (52 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung)
  • Erster Beisitzer
    • Stefan Friedrich Vogt (20)
    • Maik Nauheim (19)
    • Mario Holl (12)
    • Enthaltung (1)
    • ungültig (1)
      • Stichwahl
  • Maik (29)
  • Friedel (23)
      • Maik ist gewählt
  • Zweiter Beisitzer
    • Friedel Vogt (34)
    • Mario Holl (17)
    • Enthaltung (1)
      • Friedel Vogt wurde zum 2. Beisitzer gewählt


Top 14: Beschluss über Satzungsänderungsanträge

Der Antragstext der Satzungsänderungsanträge ist in Anhang C zu finden.

 

S4 - Beitrittsmodalitäten

  • S4 - A Rechte für Bewerber
  • S4 - B Fristen für Bewerber
    • Antrag wurde von Antragsteller zurückgenommen, Niemand hat übernommen

 

S6 – Einberufung von Gründungsversammlungen

 

S10

  • Antrag wurde von Antragsteller zurückgenommen, Niemand hat übernommen

 

S11 - Unterschrift Protokoll inkl. grammatikalischer Korrekturen

  • Antrag wurde auf nächsten LPT vertagt

 

S12 - Ämterkumulation

  • S12-A - Ämterkumulation mit Zustimmung des Parteitages
    • Antrag wurde auf nächsten LPT vertagt
  • S12-B - Ämterkumulation zwischen LV und Untergliederung
    • Antrag wurde auf nächsten LPT vertagt

 

S13 - Priorität programmatischer Anträge

  • 24 JA
  • Antrag an 2/3 Mehrheit gescheitert

 

Sämtliche Anderen, bisher nicht aufgeführten Satzungsänderungsanträge wurden auf Antrag vertagt. Dies sind:

  • Antrag S5 – Kein Parteitag vor Koalitionsverhandlungen
  • Antrag S7 – Antragsberechtigung auf Landesparteitagen
  • Antrag S8 – Öffentlichkeit von Landesvorstandssitzungen
  • Antrag S9 – Streichung des Organs „Jugendverband“


Top 15: Beschluss über Programmanträge

  • PÄA-1 Zukunft des Bildungssystems – Finanzen
    • Antrag wurde von Antragsteller zurückgezogen und von Jemandem übernommen
    • Antrag mit 21 Für- und 22 Gegenstimmen abgelehnt
  • Alle anderen Programmanträge wurden zurückgezogen und von Jemandem übernommen
  • Neue Antragsteller zieht ebenfalls zurück, niemand übernimmt

 


Top 16: Kandidaten für das Schiedsgericht

  • Christoph Löhr
  • Simon Werner
  • Matthias Neu
  • Sebastian Schweizer
  • Harald Gündling

 

Ersatzrichter:

  • Klaus Brand
  • Marc Martel


Top 17: Wahl des Schiedsgerichts

  • Christoph Löhr (50 ja, 2 nein, 0 Enthaltungen)
  • Simon Werner (52 ja, 0 nein, 0 Enthaltungen)
  • Matthias Neu (51  ja, 0 nein, 1 Enthaltungen)
  • Sebastian Schweizer (48 ja, 1 nein, 3 Enthaltungen)
  • Harald Gündling (49 ja, 1 nein, 2 Enthaltungen)
  • Ungültig: (1)

 

Ersatzrichter:

  • Klaus Brand (45 ja, 1 nein, 4 Enthaltungen)
  • Marc Martel (48 ja, 0 nein, 2 Enthaltungen)
  • Ungültig: (2)


Top 18: Beschluss über sonstige Anträge an den Landesparteitag

  • 1. Informationsfreiheit im 21. Jahrhundert - Offene Daten für mündige Bürger!
    • Inhalt des Antrags: Siehe unten, Anhang A
    • Antrag mit großer Mehrheit angenommen
  • Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

  • 3. Testlauf Liquid Feedback
    • Inhalt des Antrags:
      • Der Landesparteitag möge die testweise Einführung von Liquid Feedback beschließen und den Vorstand beauftragen, die dazu notwendigen Schritte durchzuführen oder durchführen zu lassen.
    • Antrag mit großer Mehrheit angenommen

Sonstiges / Schlussbemerkungen

Die korrekte Wiedergabe der Ereignisse auf der Versammlung durch das Protokoll wird hiermit nach bestem Wissen und Gewissen bestätigt. __________________________

Versammlungsleiter


____________________________________________________

Protokollant 1Protokollant 2


__________________________

Wahlleiter


__________________________

Vorstandsvorsitzender oder dessen Stellvertreter


Anhang A: Informationsfreiheit im 21. Jahrhundert - Offene Daten für mündige Bürger!

Der Zugang zu Wissen und Information ist die Grundlage für unsere freiheitlich-demokratische Informations- und Wissensgesellschaft. Wir PIRATEN fordern daher eine Stärkung der Informationsfreiheit und einen freien und offenen Zugang zu allen staatlichen und staatlich geförderten Informationsbeständen.

Informationsfreiheit ist Bürgerrecht!

Die alte Weisheit „Wissen ist Macht“ gilt in der Informationsgesellschaft mehr denn je. Nur wer umfänglich informiert ist, kann fundierte Entscheidungen fällen. Eine umfassende Information von Bürgern und Bürgerinnen ist auch Voraussetzung für politisches Engagement und demokratische Kontrolle der vom Volk legitimierten Macht. Jeder Bürger kann staatliche Angaben selbst überprüfen, aus neuen Blickwinkeln betrachten und neue, vorher unbekannte Zusammenhänge entdecken. Dies führt zu einer Demokratisierung der Informationskanäle und erhöht die Kontrollmöglichkeiten der Zivilgesellschaft gegenüber dem Staat. Gemäß dem Mehr-Augen-Prinzip können Angaben gemeinschaftlich besser überprüft, Entscheidungen hinterfragt und kritisiert werden. Verbesserungsvorschläge können von Allen erarbeitet werden und die besten Lösungen können umgesetzt werden. Dem Missbrauch und der Willkür Einzelner wird vorgebeugt.

Moderne Verwaltung mit offenen Daten!

Staatliches und staatlich finanziertes Wissen muss allen Bürgern zur Verfügung stehen und darf nicht länger großen Teilen der Gesellschaft vorenthalten werden. Die heutige Informationspolitik schließt wertvolle Daten in Aktenschränken oder nicht allgemein verarbeitbaren Dateiformaten ein. Bürger bekommen wichtige Informationen nur auf Nachfrage. Wir wollen das Potential der weltweiten Vernetzung ausschöpfen und fordern offene Schnittstellen zum Abruf aller Daten für jedermann.

Die modernen Informationstechnologien machen eine proaktive, zeitnahe Veröffentlichung und Verbreitung von staatlichen Informationen in offenen und strukturierten Datenformaten kostengünstig und schnell möglich. Die Piratenpartei fordert, dass alle staatlichen Stellen von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen, statt der Verbreitung dieser Informationen Steine in den Weg zu legen. Wir fordern Rohdaten in maschinenlesbaren Formaten, die eine schrankenlose Weiterverarbeitung durch Nicht-Regierungsorganisationen, Forschungseinrichtungen und interessierte Bürger zulassen. Eine Veröffentlichung von Daten in Rohform und der Zugriff über offene Schnittstellen ermöglicht vielfältige Anwendungen. Die Piratenpartei betrachtet daher die Veröffentlichung von staatlichen Informationen in offenen, strukturierten Formaten als ein wesentliches Merkmal eines demokratischen Informationszeitalters. Open-Data- und Semantic-Web-Initiativen wollen wir deshalb explizit fördern. Ebenso wollen wir den Einsatz freier Software in allen Einrichtungen des Landes forcieren. Langfristige Verträge mit Monopolisten lehnen wir ab.

Auskunftsanspruch verbessern!

Wir wollen gewährleisten, dass jeder Bürger unabhängig von der Betroffenheit und ohne den Zwang zur Begründung sein Recht durchsetzen kann, auf allen Ebenen der staatlichen Ordnung, Einsicht in die Aktenvorgänge und die den jeweiligen Stellen zur Verfügung stehenden Informationen zu nehmen. Dies gilt ebenso für schriftliches Aktenmaterial wie digitale oder andere Medien. Ausnahmeregelungen sind eng und eindeutig zu formulieren und dürfen nicht pauschal ganze Behörden oder Verwaltungsgebiete ausnehmen. Die Auskunftsstelle ist verpflichtet, zeitnah und in einer klaren Kostenregelung, Zugang in Form einer Akteneinsicht oder einer Materialkopie zu gewähren, um eine breite, effiziente Nutzung der Daten zu ermöglichen. Verweigerung des Zugangs muss schriftlich begründet werden und kann vom Antragsteller, sowie von betroffenen Dritten gerichtlich überprüft werden lassen, wobei dem Gericht zu diesem Zweck voller Zugang durch die öffentliche Stelle gewährt werden muss. Alle öffentlichen Stellen sind verpflichtet, regelmäßig sowohl Organisations- und Aufgabenbeschreibungen zu veröffentlichen, einschließlich Übersichten der Arten von Unterlagen, auf die zugegriffen werden kann, als auch einen jährlichen öffentlichen Bericht über die Handhabung des Auskunftsrechts.

Korruption erschweren!

Damit für die Rheinland-Pfälzischen Bürgerinnen und Bürger klar ersichtlich ist, wer die Politik im Land beeinflusst, fordern wir ein vollständiges Lobbyistenregister auf Landesebene, in dem alle Verbände und Vertreter aufgeführt werden, die Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse oder deren Ausgestaltung durch Verordnungen haben. In den Ministerien dürfen keine Mitarbeiter von Unternehmen dauerhaft ihre Arbeit verrichten. Lediglich in transparenten Anhörungen dürfen diese als Sachverständige angehört werden. Anhörungen zu Gesetzesinitiativen oder anderen Vorhaben der Landesregierung müssen stets öffentlich angekündigt werden und für jeden zugänglich sein. Insbesondere Verbraucherverbände, Bürgerrechts- und Menschenrechtsorganisationen müssen von Anfang an in Gesetzgebungsprozesse eingeweiht werden und Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Alle Stellungnahmen von Interessenverbänden müssen öffentlich z.B. über das Internet zugänglich gemacht werden.

Konkrete Maßnahmen für Rheinland-Pfalz:

Um die Informationsfreiheit im obigen Rahmen vollumfänglich zu gewährleisten, fordern wir Rheinland-Pfälzischen PIRATEN:

  • die Digitalisierung aller staatlichen Unterlagen, die neu erstellt werden
  • Forschungsprojekte zur Digitalisierung alter Unterlagen sowie die Erforschung von Langzeitarchivierungsstrategien
  • den freien Zugang zu allen Gesetzen und Gesetzesentwürfen, bereits in der Entstehungsphase
  • den freien Zugang zu allen Beschlüssen des Landtages und anderer politischer Gremien
  • die komplette Offenlegung des Abstimmungsverhaltens im Rheinland-Pfälzischen Landtag und seinen Ausschüssen
  • die komplette Offenlegung des Abstimmungsverhaltens der Landesregierung im Bundesrat
  • die komplette Offenlegung der Nebeneinkünfte der Landtagsabgeordneten und Minister
  • den freien Zugang zu allen finanziellen Ausgaben der Landesregierung, der Ministerien, des Landtags und seiner Fraktionen
  • den freien Zugang zu allen Messdaten, die staatlichen Institutionen vorliegen (Wetterdaten, Flugverkehrsdaten, Gewässerdaten, Katasterdaten, Luftbilder, u.v.m)
  • den freien Zugang zu allen statistischen Erhebungen, die durch die Verwaltung oder in deren Auftrag vorgenommen werden
  • das Angebot von offenen Schnittstellen zur automatischen Abfrage der bereitgehaltenen Dokumente, Daten und Informationen in standardisierten, offenen Formaten
  • die Einrichtung einer kostenlosen Beratungsstelle, die den Bürgern und Bürgerinnen offene Fragen und komplexe Sachverhalte erläutert
  • die finanzielle Förderung von Open-Data- und Semantic-Web-Initiativen und Forschung in diesem Bereich
  • die Zusammenarbeit mit Rheinland-Pfälzischen Hochschulen zur Digitalisierung, Aufbereitung und Zurverfügungstellung aller Daten in offenen Formaten
  • die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Behörde
  • das Angebot aller Ausschreibungen in einem standardisierten, maschinenlesbaren Datenformat
  • die Einführung einer Meldepflicht für alle Behörden bei Datenpannen und ein standardisiertes Verfahren zur Benachrichtigung der Betroffenen
  • die Veröffentlichung aller Verträge der Landesregierung und der Ministerien mit Unternehmen
  • die Einführung eines vollständigen Lobbyistenregisters auf Landesebene
  • eine klare Kennzeichnung, welche Passagen in Gesetzesentwürfen von wem hinzugefügt wurden
  • die umgehende Bekanntmachung von Art und Umfang aller Abhörmaßnahmen, Observationen oder Datenabfragen inklusive der Information von welcher Polizeibehörde oder welchem Geheimdienst diese auf welcher rechtlichen Grundlage durchgeführt werden, sowie die umfassende Information der Betroffenen sofort nach Ende der Maßnahme
  • die ausschließliche Verwendung quelloffener Software durch die Verwaltung

Anhang B: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Artikel 10 der Landesverfassung Rheinland-Pfalz

(1) Jedermann hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Niemand darf ihn deshalb benachteiligen. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag soll laut vorliegendem Entwurf unter anderem:

  • Inhaber vom Websites, auf denen Leser Kommentare hinterlassen können, verpflichten, diese ständig zeitnah zu kontrollieren, zu zensieren und das auch nachzuweisen. (Beispiele: Blog, Forum, Wiki, Gästebuch)
  • Sendezeiten im Internet einführen, so dass "jugendgefährdende" Inhalte nur nach bestimmten, abgestuften Uhrzeiten im Internet "gesendet" werden dürfen.
  • Provider verpflichten, ausländische Inhalte zu filtern, die sich nicht an die deutschen Jugendschutzbestimmungen halten.

Zur Umsetzung dieser Verpflichtungen wäre eine Zensur-Infrastruktur notwendig, die die "Zensursula"-Pläne bei weitem übersteigen würde. Die Einrichtung einer Zensur-"Firewall" rund um Deutschland unter dem Vorwand des Jugendschutzes lehnt die Piratenpartei Rheinland-Pfalz entscheiden ab!

Auch in China wird unter dem Deckmantel des Jugendschutzes das Internet zensiert. Zu Recht wird dies von Politikern aller demokratischen Parteien in Deutschland kritisiert. Es ist sehr erstaunlich, dass die deutschen Landesregierungen nun dem Beispiel Chinas folgen.

Absatz 2 des Artikels 10 unserer Landesverfassung (Jugendschutz und Schutz der Ehre) darf nicht dazu genutzt werden, den Sinn des Artikels 10 (Zensurverbot) in sein Gegenteil zu verkehren!

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung auf, den Staatsvertrag nicht zu unterzeichnen! Der Jugendmedienschutz ist zu überarbeiten mit dem Ziel Informationsfreiheit und damit unsere freiheitliche Demokratie zu erhalten! Dabei ist die Öffentlichkeit von Anfang an mit einzubeziehen!

Anhang C: Satzungsänderungsanträge

Antrag S0 – Relative einfache Mehrheit tilgen

Die missverständliche Bezeichnung: "relativ einfache Mehrheit" soll aus allen Satzungspassagen, welche nachfolgend aufgeführt sind, getilgt und durch die unmissverständliche Bezeichnung: "relative Mehrheit" ersetzt werden. Zudem wird in § 5.5 (1) das Wort „zu“ gestrichen.

Alte Fassung: § 4.1 (3)

„Der LPT beschließt mit relativer einfacher Mehrheit, falls keine weiteren Bedingungen bestehen.“

§ 4.2 (11)

„Der LVOR ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Sie entscheiden mit relativer einfacher Mehrheit der Anwesenden.“

§ 5.2 (2)

„Der LVOR schlägt einen Versammlungsleiter vor. Darüber hinaus hat die jeweilige Versammlung das Recht, alternative Versammlungsleiter vorzuschlagen. Wurden von der Versammlung eigene Versammlungsleiter vorgeschlagen, so wird zu Beginn der Sitzung der Versammlungsleiter mit relativer einfacher Mehrheit gewählt.“

§ 5.5 (1)

„Eine Versammlung kann mit relativer einfacher Mehrheit den Beschlusses über eine Vorlage auf die nächste Versammlung zu vertagen. Gegen den Willen des Antragstellers darf dies maximal einmal geschehen.“

§ 5.6 (5)

„Es entscheidet die relative einfache Mehrheit. Auf Verlangen von drei nächstniedrigeren Gliederungen wird die Urabstimmung getrennt nach Gliederungen ausgezählt. Diese getrennte Auszählung hat nur den Charakter eines Meinungsbildes.“

Neue Fassung: § 4.1 (3)

Der LPT beschließt mit relativer Mehrheit, falls keine weiteren Bedingungen bestehen.“

§ 4.2 (11)

„Der LVOR ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Sie entscheiden mit der relativen Mehrheit der Anwesenden.“

§ 5.2 (2)

„Der LVOR schlägt einen Versammlungsleiter vor. Darüber hinaus hat die jeweilige Versammlung das Recht, alternative Versammlungsleiter vorzuschlagen. Wurden von der Versammlung eigene Versammlungsleiter vorgeschlagen, so wird zu Beginn der Sitzung der Versammlungsleiter mit relativer Mehrheit gewählt.“

§ 5.5 (1)

„Eine Versammlung kann mit einer relativen Mehrheit den Beschluss über eine Vorlage auf die nächste Versammlung vertagen. Gegen den Willen des Antragstellers darf dies maximal einmal geschehen.“

§ 5.6 (5)

„Es entscheidet die relative Mehrheit. Auf Verlangen von drei nächstniedrigeren Gliederungen wird die Urabstimmung getrennt nach Gliederungen ausgezählt. Diese getrennte Auszählung hat nur den Charakter eines Meinungsbildes.“

Begründung: Die geforderten Mehrheiten, als wichtiges Instrument unserer Parteiarbeit, müssen eindeutig und formal korrekt bestimmt sein. „relativ einfach“ ist als Mehrheitsbestimmung jedoch nicht eindeutig und missverständlich. Eine Definition für eine "relativ einfache Mehrheit" ist weder in unserer Satzung noch in sonstigen fundierten Quellen zu finden. Eine "relative Mehrheit" ist hingegen eindeutig und allgemeingültig definiert: relative Mehrheit = mehr Ja- als Nein-Stimmen, Enthaltungen werden nicht gezählt. Auf den letzten Landesparteitagen haben wir bei Abstimmungen (ausgenommen Satzungsänderungen) und bei Wahlen des Versammlungsleiters immer nach der "relativen Mehrheit" abgestimmt und ausgezählt. Dies hat sich bewährt. Es ist also empfehlenswert, die Satzung dahingehend formal korrekt und unmissverständlich an die Gegebenheiten anzupassen. In § 5.5 (1) erfolgt zusätzlich noch eine grammatikalische Korrektur.

Anträge S1 – Mehrheitsverhältnisse bei Satzungsänderungen

Antrag S1-A – 3/4-Mehrheit

Achtung: Benötigt 3/4-Mehrheit gemäß §5.7 (3)

§ 5.7 (3) wird durch folgende Fassung ersetzt:

„Abweichend von den Abs. 1 und 2 bedarf es jeweils einer 3/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für die Änderung dieses Paragraphen.“

Alte Fassung: „Abweichend von den Abs. 1 und 2 bedarf es jeweils einer absoluten 3/4 Mehrheit für die Änderung dieses Paragraphen.“

Begründung: Eine "absolute 3/4 Mehrheit" gibt es in diesem Sinne nicht. Die 3/4 ist genau genommen eine qualifizierte Mehrheit und braucht eine eindeutige Bezugsgröße, welche hinzugefügt wurde. In der neuen Form ist die Mehrheit formal sauber und eindeutig definiert.

Antrag S1-B – Relative Mehrheit bei Satzungsänderungen

Achtung: Benötigt 3/4-Mehrheit gemäß §5.7 (3)

§5.7 (1) wird durch folgende Fassung ersetzt:

„Änderungen der Landessatzung bedürfen der mindestens doppelten Zahl an Zustimmungen wie Ablehnungen. Die weiteren Vorgaben der Wahlordnung bleiben davon unberührt.“

Alte Fassung: „Änderungen der Landessatzung können nur von einem LPT mit einer absoluten 2/3 Mehrheit beschlossen werden.“

Begründung: Bislang zählen bei Satzungsänderungsanträgen Enthaltungen als Neinstimmen. Allerdings besteht die Möglichkeit für diejenigen, die sich enthalten wollen, vor einer entsprechenden Abstimmung den Versammlungsraum zu verlassen und durch ein im Raum verbliebenes Parteimitglied eine Neuauszählung der Stimmberechtigten beantragen zu lassen. Da so bereits möglich ist, sich auch bei Satzungsänderungen zu enthalten, ändert die neue Fassung nichts an den Möglichkeiten. Sie erleichtert es lediglich denjenigen, die sich enthalten wollen, dadurch, dass sie nicht mehr den Raum verlassen müssen um sich enthalten zu dürfen. Der zweite Satz bewirkt dabei, dass weiterhin eine einfache Mehrheit für einen Beschluss notwendig ist. Das bedeutet, dass für eine Satzungsänderung mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten dafür stimmen muss und höchstens halb so viele explizit dagegen stimmen dürfen, damit ein Antrag angenommen wird.Wenn von 99 Stimmberechtigten auf einem LPT 50 dafür und 25 dagegen stimmen, wäre ein Antrag somit angenommen.

Antrag S1-B-1 – Zustimmung von 2/3 der Stimmberechtigten bei SÄA

Achtung: Benötigt 3/4-Mehrheit gemäß §5.7 (3)

§ 5.7 (1) wird durch folgende Fassung ersetzt:

„Änderungen an der Landessatzung können nur beschlossen werden, wenn 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.“

Alte Fassung: „(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem LPT mit einer absoluten 2/3 Mehrheit beschlossen werden.“

Begründung: Die intendierte absichtlich hohe Hürde ist, dass 2/3 der Anwesenden sich für eine Satzungsänderung aussprechen. Dies soll auch in der Satzung klar geregelt sein. Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Antrag S1-B-2 – Zustimmung von 2/3 der Stimmberechtigten bei SÄA

Achtung: Benötigt 3/4-Mehrheit gemäß §5.7 (3)

§ 5.7 (1) wird durch folgende Fassung ersetzt:

„Änderungen an der Landessatzung können nur beschlossen werden, wenn 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen.“

Alte Fassung: „(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem LPT mit einer absoluten 2/3 Mehrheit beschlossen werden.“

Begründung: Die intendierte absichtlich hohe Hürde ist, dass 2/3 der Anwesenden sich für eine Satzungsänderung aussprechen. Dies soll auch in der Satzung klar geregelt sein. Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Anträge S2 – Antragsmodalitäten

Antrag S2-A – Fristen für Anträge

Der Landesparteitag möge beschließen, §4.1 (5) durch folgenden Satz zu ergänzen:

„Damit über Anträge abgestimmt werden kann müssen sie mindestens zwei Wochen vor dem LPT dem LVOR vorgelegt und angemessen veröffentlicht werden. “

Alte Fassung: Anträge zum LPT sollen vorher in Arbeitsgruppen transparent diskutiert werden können. Sie sollen

mindestens 3 Wochen vor dem LPT dem LVOR vorgelegt werden.

Neue Fassung: Anträge zum LPT sollen vorher in Arbeitsgruppen transparent diskutiert werden können. Sie sollen

mindestens 3 Wochen vor dem LPT dem LVOR vorgelegt werden. Damit über Anträge abgestimmt werden kann müssen sie mindestens zwei Wochen vor dem LPT dem LVOR vorgelegt und angemessen veröffentlicht werden.

Begründung: Mit der neuen Version gäbe es für alle Anträge Fristen und es wäre auch sichergestellt, dass die

Anträge veröffentlicht werden, was bisher nicht der Fall ist. Somit bleibt den Piraten genug Zeit um

sich vor dem LPT über die Anträge zu informieren. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum es bisher

nur für Satzungsänderungsanträge Fristen gibt, die es einem ermöglichen sich vor dem Parteitag

ausführlich mit dem Antrag auseinander zu setzen. Gerade Programmänderungsanträge können sehr umfangreich sein und die Themen der Anträge könne kompliziert sein. Jeder Pirat sollte vor der Abstimmung zeit haben solche Anträge zu lesen, sich mit dem Inhalt auseinander zu setzen und den Antrag auch schon vor dem Parteitag zu diskutieren. Gerade die Piratenpartei kritisiert immer wieder andere Parteien dafür, dass sie Entscheidungen zu Themen treffen von denen sie

offensichtlich keine Ahnung haben. Wenn die Piratenpartei in diesem Punkt besser seien will als

andere Parteien, muss sie ihren Mitgliedern natürlich erst einmal die Zeit und damit die Möglichkeit

geben sich über die Themen die zur Abstimmung stehen zu informieren. Zudem gab es bisher auch bei Satzungsänderungsanträgen keine Pflicht sie vor dem Parteitag zu veröffentlichen.

Antrag S2-B – Hürden für Anträge

Der Landesparteitag möge beschließen, §4.1 (5) durch folgenden Satz zu ergänzen:

„Jeder Antrag muss von mindestens 1% der Landespiraten unterstützt werden, damit er auf dem Parteitag zugelassen wird. Dem Landesvorstand ist vor dem Beginn des Parteitages eine Liste der Unterstützer vorzulegen. “

Alte Fassung: Anträge zum LPT sollen vorher in Arbeitsgruppen transparent diskutiert werden können. Sie sollen

mindestens 3 Wochen vor dem LPT dem LVOR vorgelegt werden.

Neue Fassung: Anträge zum LPT sollen vorher in Arbeitsgruppen transparent diskutiert werden können. Sie sollen

mindestens 3 Wochen vor dem LPT dem LVOR vorgelegt werden. Jeder Antrag muss von

mindestens 1% der Landespiraten unterstützt werden, damit er auf dem Parteitag zugelassen wird.

Dem Landesvorstand ist vor dem Beginn des Parteitages eine Liste der Unterstützer vorzulegen.

Begründung: Durch eine solche Hürde verhindern wir, dass einzelne Personen den Parteitag mutwillig durch

sinnlose Anträge stören können. Zudem wird so auch verhindert, dass Anträge, die der Partei gezielt schaden sollen auf die TO kommen. Es sollte für jeden vernünftigen Antrag kein Problem sein 1% der Landespiraten (aktuell 5 Leute) als Unterstützer zu finden. Durch eine solche Hürde könnte bei steigenden Mitgliederzahl auch die Anzahl der eingereichte Anträge etwas begrenzt werden, da jeder Antrag im Voraus einen Basis in der Partei braucht.

Antrag S2-C – Fristen für Programmänderungen

Achtung: Benötigt 3/4-Mehrheit gemäß §5.7 (3)

In §5.7 (4) Satz 1 wird das Wort „Satzungsänderung“ durch „Satzungs- oder Programmänderung“ ersetzt.

Alte Fassung: „Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem LPT kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des LPTs beim LVOR eingegangen ist.“

Neue Fassung: „Über einen Antrag auf Satzungs- oder Programmänderung auf einem LPT kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des LPTs beim LVOR eingegangen ist.“

Begründung: Damit sich alle Landespiraten auf den LPT vorbereiten können, ist es wichtig, dass bereits vor dem LPT feststeht, was beschlossen werden soll.

Anträge S3 – Zusammensetzung des Landesvorstands

Antrag S3-A – Erweiterung des Landesvorstands inkl. techn. Leiter

§4.2 (2) der Landessatzung wird durch folgende Fassung ersetzt:

"(2) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus je einem

1. Vorstandsvorsitzenden

2. Stellvertretenden Vorsitzenden

3. Schatzmeister

4. Generalsekretär

5. Politischen Geschäftsführer

6. Transparenzbeauftragten

7. Technischen Leiter"

Weiterhin wird folgender Absatz (2a) hinter Absatz (2) ergänzt:

"(2a) Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter übernehmen die organisatorische Verantwortung über den Landesverband und vertreten die Interessen des LV gegenüber dem Bundesvorstand. Der Schatzmeister ist für alle Finanzangelegenheiten und die ordnungsgemäße Buchführung zuständig. Der Generalsekretär übernimmt die Verwaltung und Betreuung der Mitglieder. Der politische Geschäftsführer koordiniert die programmatische Entwicklung im Landesverband. Der Transparenzbeauftragte stellt die Protokollführung und die sach- und fristgerechte Bekanntmachung von Informationen sicher. Der technische Leiter übernimmt die Verantwortung für die IT-Systeme des Landesverbands. Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder werden in der Geschäftsordnung des Landesvorstands näher definiert und bei Bedarf ergänzt.“

Alte Fassung: (2) Dem LVOR gehören fünf Landespiraten an.

Begründung: Eine Vergrößerung des LVOR ist angesichts der zahlreichen Aufgaben die dieser zu übernehmen hat mehr als angemessen. Der Antrag weißt zudem jedem Vorstandsmitglied klare Verantwortlichkeiten zu, die durch die Geschäftsordnung ergänzt und genauer spezifiziert werden können.

Antrag S3-B – Erweiterung des Landesvorstands inkl. Pressesprecher

§4.2 (2) der Landessatzung wird durch folgende Fassung ersetzt:

"(2) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus je einem

1. Vorstandsvorsitzenden

2. Stellvertretenden Vorsitzenden

3. Schatzmeister

4. Generalsekretär

5. Politischen Geschäftsführer

6. Transparenzbeauftragten

7. Pressesprecher"

Weiterhin wird folgender Absatz (2a) hinter Absatz (2) ergänzt:

"(2a) Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter übernehmen die organisatorische Verantwortung über den Landesverband und vertreten die Interessen des LV gegenüber dem Bundesvorstand. Der Schatzmeister ist für alle Finanzangelegenheiten und die ordnungsgemäße Buchführung zuständig. Der Generalsekretär übernimmt die Verwaltung und Betreuung der Mitglieder. Der politische Geschäftsführer koordiniert die programmatische Entwicklung im Landesverband. Der Transparenzbeauftragte stellt die Protokollführung und die sach- und fristgerechte Bekanntmachung von Informationen sicher. Der Pressesprecher vermittelt

und pflegt den Kontakt zu Presse und Medien. Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder werden in der Geschäftsordnung des Landesvorstands näher definiert und bei Bedarf ergänzt.“

Alte Fassung: (2) Dem LVOR gehören fünf Landespiraten an.

Begründung: Eine Vergrößerung des LVOR ist angesichts der zahlreichen Aufgaben die dieser zu übernehmen hat mehr als angemessen. Der Antrag weißt zudem jedem Vorstandsmitglied klare Verantwortlichkeiten zu, die durch die Geschäftsordnung ergänzt und genauer spezifiziert werden können. Im Gegensatz zu Antrag S3-A wird in diesem Antrag der Pressesprecher teil des LVORs und der technische Leiter entfällt. Beide Aufgaben lassen sich prinzipiell delegieren. Der LPT soll entscheiden, welcher Posten teil des Vorstands wird.

Antrag S3-C – Flexibler Landesvorstand

§4.2 (2) der Landessatzung wird durch folgende Fassung ersetzt:

„(2) Dem LVOR gehören mindestens fünf Landespiraten an. Die genaue Anzahl wird vom LPT bestimmt. Die Anzahl muss ungerade sein.“

Alte Fassung: (2) Dem LVOR gehören fünf Landespiraten an.

Begründung: Der Landesverband ist im vergangenen Jahr explosionsartig angewachsen und die gegründeten und in der Gründung befindlichen Untergliederungen und deren Vorstände können den Landesvorstand noch nicht in ausreichendem Maß entlasten. Daher wird es zumindest kurz- bis mittelfristig notwendig sein, auch den Landesvorstand vergrößern zu können. Diese Satzungsänderung gibt dem Landesparteitag die Möglichkeit, bei Bedarf eine größere Zahl von Vorstandsmitgliedern vor der Vorstandswahl zu bestimmen ohne dass eine Vergrößerung auf sieben, neun oder noch mehr Mitglieder nur durch eine neuerliche Satzungsänderung wieder zurückgeschraubt werden könnte.

Antrag S3-D – Erweiterung mit variabler Beisitzerzahl

§4.2 (2) der Landessatzung wird durch folgende Fassung ersetzt:

„(2) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus je einem

1. Landesvorsitzenden

2. stellvertretenden Vorsitzenden

3. Schatzmeister

4. Generalsekretär

5. Schriftführer

6. technischer Leiter

7. mind. 1 Beisitzer ( Anzahl weiterer Beisitzer werden vom Parteitag festgelegt)“

Weiterhin wird folgender Absatz (2a) hinter Absatz (2) ergänzt:

„(2a) Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter vertreten den Landesverband politisch nach innen und außen. Des Weiteren vertreten der Landesvorsitzende und sein Stellvertreter die Interessen den LV gegenüber dem Bundesvorstand.

Der Schatzmeister ist für alle Finanzangelegenheiten und die ordnungsgemäße Buchführung zuständig.

Der Generalsekretär übernimmt die Verwaltung und Betreuung der Mitglieder als auch die organisatorische Verantwortung in Koordination mit dem gesamten Vorstand.

Der Schriftführer stellt die Protokollführung und die sach- und fristgerechte Bekanntmachung von Informationen und Protokollen sicher.

Der technische Leiter übernimmt die Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit der IT-Systeme des Landesverbandes. Er ermöglicht den Piraten eine barrierefreie Mitarbeit in den Kommunikationsstrukturen des Landesverbandes.“

Begründung: Eine Erweiterung des LVOR finden wir in Anbetracht des stark gestiegenen Arbeitsaufwandes für notwendig. Die Funktion des Schriftführers garantiert die zeitnahe Veröffentlichung der Protokolle und somit innerparteiliche Transparenz.

Da elektronische Kommunikationssysteme einen hohen Stellenwert in unserer Partei einnehmen sollte deren Funktion und Zugänglichkeit durch einen technischen Leiter sichergestellt werden.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Antrag S3-E – Erweiterbarer Landesvorstand

§4.2 (2) der Landessatzung wird durch folgende Fassung ersetzt:

"(2) Der Landesvorstand setzt sich aus mindestens fünf Piraten zusammen:

  • Vorstandsvorsitzender
  • Stellvertretender Vorsitzender
  • Schatzmeister
  • Generalsekretär
  • Politischen Geschäftsführer"

Weiterhin werden folgenden Absätze (2a) und (2b) hinter Absatz (2) ergänzt:

"(2a) Die genaue Anzahl der Vorstandsmitglieder und weitere Ämter werden durch den LPT festgelegt. Die endgültige Anzahl der Vorstandsmitglieder muss ungerade sein.

(2b) Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter übernehmen die organisatorische Verantwortung über den Landesverband und vertreten die Interessen des LV gegenüber dem Bundesvorstand. Der Schatzmeister ist für alle Finanzangelegenheiten und die ordnungsgemäße Buchführung zuständig. Der Generalsekretär übernimmt die Verwaltung und Betreuung der Mitglieder. Der politische Geschäftsführer koordiniert die programmatische Entwicklung im Landesverband. Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder werden in der Geschäftsordnung des Landesvorstands näher definiert und bei Bedarf ergänzt."

Begründung: Eine Erweiterung des Vorstandes ist sinnvoll und notwendig. Mit diesem Antrag wird eine Möglichkeit geschaffen die Größe des Vorstandes flexibel an die Bedürfnisse des Landesverbandes anzupassen. Sollte in der Zukunft eine zusätzliche Erweiterung notwendig sein, so genügt ein LPT-Beschluss anstatt einer Satzungsänderung.

Anträge S4 – Beitrittsmodalitäten

Antrag S4-A – Rechte für Bewerber

Der Landesparteitag möge beschließen, §2.1 (3) durch folgende Fassung zu ersetzen:

„Die für die Bewerbung zuständige Instanz kann dem Beitritt widersprechen. Der Widerspruch muss binnen 6 Wochen erfolgen und begründet werden. Über einen Widerspruch ist der Bewerber umgehend schriftlich zu informieren. Sollte die für die Bewerbung zuständige Instanz dem Beitritt widersprechen, kann der Bewerber das Landesschiedsgericht anrufen. “

Alte Fassung: Die für die Bewerbung zuständige Instanz kann dem Beitritt widersprechen. Bei Widerspruch kann das Landesschiedsgericht angerufen werden.

Begründung: Der Bewerber erhält mehr Rechte, bisher gab es keinerlei fristen und der Bewerber währe damit der Willkür der zuständigen Instanz ausgesetzt. Die zuständige Instanz könnte einfach nie über den Beitritt entscheiden und damit dem Bewerber die Möglichkeit der Klage vor dem Schiedsgericht entziehen. Zudem ist mit der neuen Fassung sicher gestellt, dass der Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seiner Bewerbung informiert wird.

Antrag S4-B – Fristen für Bewerber

Der Landesparteitag möge beschließen, in §2.1 (3) nach Satz 1 folgenden Satz zu ergänzen:

„Der Beitritt erfolgt frühestens 3 Wochen nach der Bewerbung. “

Alte Fassung: Die für die Bewerbung zuständige Instanz kann dem Beitritt widersprechen. Bei Widerspruch kann das Landesschiedsgericht angerufen werden.

Neue Fassung: Die für die Bewerbung zuständige Instanz kann dem Beitritt widersprechen. Der Beitritt erfolgt frühestens 3 Wochen nach der Bewerbung. Bei Widerspruch kann das Landesschiedsgericht angerufen werden.

Begründung: Die neue Fassung schützt die Partei besser davor, zum Beispiel auf einem Parteitag, überraschenden geentert zu werden. Bisher ist es auch einfach möglich, sich für Parteitage Stimmen zu kaufen, zum Beispiel auch um einen besseren Listenplatz zu bekommen. Die Frist von 3 Wochen ist recht lang, sie ist aber nötig, dass in der Partei über den Beitritt diskutiert werden kann oder Auffälligkeiten in der Mitgliederentwicklung entdeckt werden können.

Antrag S5 - Kein Parteitag vor Koalitionsverhandlungen

Der Landesparteitag möge beschließen, dass in §4.1 (8) die Worte „, die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen“ gestrichen werden.

Alte Fassung: Dem Landesparteitag obliegt die alleinige Beschlussfassung über politische Grundsätze, Grundsatzprogramme, Wahlprogramme, die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen und den Abschluss von Koalitionsvereinbarungen auf Landesebene.

Neue Fassung: Dem Landesparteitag obliegt die alleinige Beschlussfassung über politische Grundsätze, Grundsatzprogramme, Wahlprogramme und den Abschluss von Koalitionsvereinbarungen auf Landesebene.

Begründung: Das dafür zuständige Gremium sollte selbständig Koalitionsverhandlungen aufnehmen können. Es kann keine Koalition eingegangen werden, ohne die Zustimmung des Parteitags. Damit müssen bei der Aufnahme von Koalitionsverhandlungen automatisch die Wünsche der Basis berücksichtigt werden. Die Abhaltung von Parteitagen ist mit einem hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden, der in diesem Fall nur einem geringen Nutzten gegenüber steht. In politisch schwierigen Situation könnte auch dazu kommen, dass nach und nach mit verschieden Parteien Koalitionsverhandlungen eingegangen werden. Damit könnte zwei oder drei Parteitage nötig sein, nur um die Koalitionsgespräche aufzunehmen.

Anträge S6 – Einberufung von Gründungsversammlungen

Antrag S6-A – Einberufungfrist als Muss

Der Landesparteitag möge beschließen, dass im §4.4 (4) der Landessatzung das Wort „soll“ durch „muss“ ersetzt wird

Alte Fassung: Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie soll mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.

Neue Fassung: Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie muss mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.

Begründung: Die Formulierung „muss“ ist eindeutiger und klarer als „soll“.

Antrag S6-B-1 – Erhöhung der Frist auf 3 Wochen

In §4.4 (4) soll die Zahl „2“ durch die Zahl „3“ ersetzt werden.

Alte Fassung: §4.4 (4) Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie soll mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.

Neue Fassung: §4.4 (4) Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie soll mindestens 3 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.

Begründung: Die Vorbereitungszeit wird dadurch erhöht und die Einladungen erfolgen weniger kurzfristig.

Antrag S6-B-2 – Erhöhung der Frist auf 4 Wochen

In §4.4 (4) soll die Zahl „2“ durch die Zahl „4“ ersetzt werden.

Alte Fassung: §4.4 (4) Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie soll mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.

Neue Fassung: §4.4 (4) Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie soll mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.

Begründung: Die Vorbereitungszeit wird dadurch erhöht und die Einladungen erfolgen weniger kurzfristig.

Antrag S7 – Antragsberechtigung auf Landesparteitagen

In §4.1 (7) soll "alle Landespiraten" ersetzt werden durch "nur natürliche Personen".

Alte Fassung: §4.1 (7) Antragsberechtigt sind alle Landespiraten.

Neue Fassung: §4.4 (7) Antragsberechtigt sind nur natürliche Personen.

Begründung: Gute Ideen sind dazu da, umgesetzt zu werden.

Antrag S8 – Öffentlichkeit von Landesvorstandssitzungen

Aus §4.2 (10) soll „für alle Landespiraten“ gestrichen werden.

Alte Fassung: §4.2 (10) Über die Sitzungen ist ein dokumentenechtes Protokoll zu führen. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich für alle Landespiraten. Ausnahmen hierzu sind nur nach §5.4 zulässig.

Neue Fassung: §4.2 (10) Über die Sitzungen ist ein dokumentenechtes Protokoll zu führen. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Ausnahmen hierzu sind nur nach §5.4 zulässig.

Begründung: Mit der geänderten Formulierung sind Landesvorstandssitzungen auch explizit für Nichtpiraten zugänglich.

Antrag S9 – Streichung des Organs „Jugendverband“

Es wird beantragt, dass in §4 der Punkt "Jugendverband" gestrichen wird.

Alte Fassung: Der LV besitzt folgende Organe und Gremien:

  • Landesparteitag (LPT)
    • Landesmitgliederversammlung (LMV)
    • Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
  • Landesvorstand (LVOR)
  • Landesschiedsgericht (LSG)
  • Beschwerdeausschuss
  • Landesfinanzausschuss
  • Jugendverband
  • Arbeitsgruppen

Neue Fassung: Der LV besitzt folgende Organe und Gremien:

  • Landesparteitag (LPT)
    • Landesmitgliederversammlung (LMV)
    • Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
  • Landesvorstand (LVOR)
  • Landesschiedsgericht (LSG)
  • Beschwerdeausschuss
  • Landesfinanzausschuss
  • Arbeitsgruppen

Begründung: Der Jugendverband also die JuPis sind ein eigenständiger Verein, haben also keine direkte Verbindung in die Partei. Desweiteren gibt es nichtmal einen LV der JuPis in Rheinland-Pfalz.

Antrag S10 – Beschluss über Vertagung

In §5.5 (1) wird das Wort „relativer“ gestrichen.

Alte Fassung: §5.5 (1) Eine Versammlung kann mit relativer einfacher Mehrheit den Beschlusses über eine Vorlage auf die nächste Versammlung zu vertagen. Gegen den Willen des Antragstellers darf dies maximal einmal geschehen.

Neue Fassung: §5.5 (1) Eine Versammlung kann mit einfacher Mehrheit den Beschluss über eine Vorlage auf die nächste Versammlung vertagen. Gegen den Willen des Antragstellers darf dies maximal einmal geschehen.

Begründung: Grammatikalische Korrektur.

Antrag S11 – Unterschrift Protokoll inkl. grammatikalischer Korrekturen

§ 4.1 (9) wird durch folgende Fassung ersetzt:

„Über den Parteitag wird ein Protokoll angefertigt, das als Beschlussprotokoll, bei mündlichen Tätigkeitsberichten jedoch zur ausführlicheren Dokumentation als Verlaufsprotokoll, geführt wird . Das Protokoll wird von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem aktuell gewählten Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter unterschrieben. Über Wahlen auf dem Parteitag wird ein Wahlprotokoll angefertigt, das durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt wird.“

Alte Fassung: „Über den Parteitag wird ein Protokoll angefertigt, das als Beschlussprotokoll geführt wird und bei mündlichen Tätigkeitsberichten zur ausführlicheren Dokumentation als Verlaufsprotokoll. Das Protokoll wird von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben. Über Wahlen auf dem Parteitag wird ein Wahlprotokoll angefertigt, das durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt wird.“

Begründung: Nicht immer wird ein Vorsitzender oder sein Stellvertreter neu gewählt. Deshalb sollte "neu gewählt" durch "aktuell gewählt" ersetzt werden. Dazu weitere kleine grammatikalische Korrekturen.

Anträge S12 – Ämterkumulation

Antrag S12-A – Ämterkumulation mit Zustimmung des Parteitags

Es wird beantragt, dass in  § 2.3 (7) die Worte "des LVORs" in "des Parteitages, der den Pirat in ein weiteres Amt wählt," geändert werden.

Alte Fassung: „Eine Ämterkumulation ist auf Landesebene nicht zulässig. Auf unteren Ebenen ist die Zustimmung des LVORs notwendig.“

Neue Fassung: „Eine Ämterkumulation ist auf Landesebene nicht zulässig. Auf unteren Ebenen ist die Zustimmung des Parteitages, der den Pirat in ein weiteres Amt wählt, notwendig.“

Begründung: Sollte eine Entscheidung der Basis sein und nicht die eines Vorstandes.

Antrag S12-B – Ämterkumulation zwischen LV und Untergliederung

Es wird beantragt, dass § 2.3 (7) durch "Eine Ämterkumulation zwischen Landesebene und allen niedrigeren Ebenen ist zulässig. Es bedarf jedoch der Zustimmung des Parteitages, der den Pirat in ein weiteres Amt wählt." ersetzt wird.

Alte Fassung: „Eine Ämterkumulation ist auf Landesebene nicht zulässig. Auf unteren Ebenen ist die Zustimmung des LVORs notwendig.“

Neue Fassung: „Eine Ämterkumulation zwischen Landesebene und allen niedrigeren Ebenen ist zulässig. Es bedarf jedoch der Zustimmung des Parteitages, der den Pirat in ein weiteres Amt wählt.“

Begründung: Mit dieser Regelung kann man z.B. im Landesvorstand und im Vorstand seines Kreises bzw. Ort sein. Die Zustimmung des Parteitages schützt vor Machtanhäufung bzw. davor, dass das erste Amt verschwiegen wird.

Antrag S13 – Priorität programmatischer Anträge

Es wird beantragt in §4.1 einen Absatz (5a) nach Absatz (5) einzuführen, der lautet: "Programmatische Anträge sind grundsätzlich vor Satzungsänderungsanträgen zu behandeln."

Begründung: Wir sind als Partei eine Gruppierung, die sich um Inhalte kümmern sollte. Wenn wir uns immer nur mit uns selbst beschäftigen, geht es nur sehr langsam weiter. Daher sollten wir uns grundsätzlich erst um das Programm und erst dann um die Satzung kümmern. Das Wichtige an dem Antrag ist das Wort grundsätzlich, welches Ausnahmen zulässt.