Protokolle Stammtisch Deggendorf/2013-01-09 - Protokoll vom Stammtisch Deggendorf

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Deggendorfer Piratenstammtisch am 09.01.2013

Ort: Irlbacher Bierstüberl, Deggendorf - Zeit: 19:00 Uhr Protokoll: fLOh

Anwesend (13 Personen):


Vorstellung der Tagesordnungspunkte

Vorstellungsrunde

Wird ausgelassen

Kreisverbandsgründung

Otto liest E-Mail von Willi vor. Willi möchte für kein Amt im Kreisverband zu diesem Zeitpunkt kandidieren. Sibylle fragt nach, ob und wie sie zum KV Bayerwald wechseln könne. Überlegt es sich.

Anträge von Herbert werden behandelt:

Antrag 1: "Änderung der Begriffe zwei Beisitzer in der Satzung in ein politischer Geschäftsführer und ein Generalsekretär. Begründung: Alle übergeordneten Satzungen haben an der Stelle 4 und 5 also nach 1. Vorsitzenden, dem Stellvertreter und Kassierer die Begriffe politischer Geschäftsführer und Generalsekretär erste weitere Vorstandmitglieder über diese 5 Kernfunktionen hinaus werden als Beisitzer bezeichnet das gilt für alle übergeordneten Satzungen = Niederbayern, Bayern und Bundesverband. Die einzelnen Aufgaben dieser 5 Kernvorstandfunktionen sind dort ausführlich beschrieben und sollten somit auch in Kreisverband Bayerwald so wieder gefunden werden . Eine feste Zuordnung der Aufgaben der „bisher Beisitzer“ wird durch die klare Aufgabenverteilung der übergeordneten Organisationen damit definiert und jedes Vorstandmitglied unseres Kreisverbandes hat damit einen klaren Ansprechpartner in den anderen Orgas. Wenn Beisitzer gewünscht werden so könnten diese in den Funktionen 6 + 7 in der Satzung verankert werden wie auch in den anderen Piratensatzungen."

Diskussion und Abstimmung:

Abstimmung: Dafür: 3 Dagegen: 10

konkrete Abstimmung über Bezeichnungen: "Beisitzer": Dafür: 9 Dagegen: 1 Enthaltungen: 2


Antrag 2: "Änderung der Satzungspunkte Ordnungsmaßnahmen

bisher Ordnungsmaßnahmen Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in den übergeordneten Gliederungen getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Bezirksebene.

Neu Ordnungsmaßnahmen / Ausschluss (1) Verstößt ein Pirat vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden:

Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland.

(2) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen bis auf den Ausschluss werden vom Kreisvorstand angeordnet. Den Antrag auf Ausschluss stellt der Kreisvorstand bei, nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Kreisvorstand ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.

(3) Die Mitgliedschaft ruht im Falle eines Ausschlusses bis zum Abschluss eines möglichen Berufungsverfahrens.

(4) Die parlamentarischen Gruppen der Piratenpartei Deutschland sind gehalten, einen rechtskräftig ausgeschlossenen oder einen ausgetretenen Piraten aus ihrer Gruppe auszuschließen. (5)

Begründung

Der Satzungspunkt „Ordnungsmaßnahmen verweist heute auf die übergeordnete Satzung das wäre die des Bezirksverbands Niederbayern dort wird man verwiesen auf Bayern und dort auf die Bundessatzung die sehr umfangreich ist . Da ein werdendes Mitglied ggf. die Struktur nicht kennt und diese selbst für einen langjährigen Piraten nur schwer ausfindig zu machen ist, wird beantragt den Punkt in unserer Satzung ausführlicher zu behandeln, da jedes Mitglied ein Recht darauf hat Maßnahmen die gegen seine Person verhängt werden können sofort und deutlich zu erkennen. Ferner regelt die Bundessatzung unter diesem Punkt auch Dinge die ein Mitglied nicht betrifft. ( Maßnahme gegen untergeordnete Orgas) Darüber hinaus nimmt sich der Bundesvorstand das Recht heraus ,Mitglieder ohne den Kreisvorstand mit diesen Maßnahmen zu belegen da es sich um Mitglieder unseres Kreisverbandes handelt darf der Bundesvorstand hier nicht ohne Mitspracherecht des Kreisverband aktiv werden. Sollten tatsächlich Verstöße zuerst dem Bundes,Landes oder Bezirksverband bekannt werden so haben diese den Kreisverband unverzüglich zu informieren und den Kreisverband mit in die Entscheidungen einzubinden . Der Fall A & A hat deutlich aufgezeigt das zumindest unser Bezirksverband nicht in der Lage war korrekt zu handeln und sich dieser Vorstand hinter der schwammigen Regelung des Bundesverbandes versteckt hat, aus diesem Grund sollten Ordnungsmaßnahmen mit Ausnahme des Ausschlusses vom Kreisverband selbst definiert werden können. Der Ausschluss selbst hat derartig schwerwiegende rechtliche Auswirkung das die Entscheidung hierüber weiterhin beim Schiedsgericht verbleiben sollte, jedoch muss der Antrag ebenfalls vom Kreisverband ausgehen können."

Diskussion und Abstimmung: In der Diskussion wird angebracht, dass die Übernahme der Ordnungsmaßnahmen in die KV-Satzung eine Änderung nötwendig machen würden, sobald dieser Passus in der Satzung des Bundesverbandes geändert würde. Kompromissvorschlag: Passus wird bei auf Papier ausgedruckter Satzung beigefügt. Online soll unter dem entsprechenden Punkt in der Satzung auf den zugehörigen Passus in der Bundessatzung verlinkt werden.

Abstimmung: Dafür: 2 Dagegen: 7 Enthaltungen: 4

Abstimmung "Verlinkung auf Bundessatzung an geeigneter Stelle": einstimmig angenommen


Antrag 3: "Aussetzung der Stimmberechtigung laut Satzung zur Kreisverbandsgründung am 20.01.2013

Begründung Laut Satzung dürfen bei Abstimmungen nur Piraten abstimmen die dieser Orga angehören ( z.B. Niederbayern) und ihren Beitrag gezahlt haben. Bei der Gründung des Kreisverbandes der aus den Stammtischen Deggendorf – Regen- Freyung Grafenau besteht handelt es sich eine Neugründung, vergleichbar mit einer Gründungssitzung eines Vereins, es ist mit Neuinteressenten zu rechnen genauso wie mit Piraten aus anderen Stammtischen die sich in Zukunft in den neuen Kreisverband einbringen möchten ( unsere Satzung lässt dies ausdrücklich zu und dies ist auch erwünscht ) diese wären somit noch nicht stimmberechtigt. Auf Grund des frühen Termins der Gründung ist es auch nicht möglich alle Anwesenden dahin gehend zu prüfen ob diese Ihren Beitrag gezahlt haben, erschwerend kommt hinzu das wir vermutlich keine Aussage über eine Beitragszahlung von Piraten erhalten die nicht zu den aufgeführten Stammtischen gehören. Um eine erfolgreichen Kreisverbandsgründung nicht im Weg zu stehen beantrage ich deshalb: Alle anwesende Teilnehmer der Gründungsversammlung am 20.01. für stimmberechtigt zu erklären unabhängig von Mitgliedschaft oder Beitragzahlung, dies Regelung gilt ausschließlich für diese Veranstaltung wie das auch bei Vereinsgründungen in anderen Bereichen gehandhabt wird . Die Wahlleitung soll dies zu Beginn der Gründungsversammlung den Teilnehmern mitteilen und ggf. ablehnende Stimmen zu prüfen."

Diskussion und Abstimmung:

Otto führt Aussage von Bim an, dass diese Regelung so nicht möglich sei. Weitere Diskussionsbeiträge.

Abstimmung: Dafür: 1 Dagegen: 10 Enthaltung: 2


Offene Diskussion

Offene Diskussion u. A. über - Öffentlichkeitsarbeit (Presse) - Art und Weise sowie Schwerpunktsetzung bei der Vermittlung von Themen - "Sony Patent" und Relevanz für Piraten, auch als Teil des großen Ganzen - Otto schlägt Dankesschreiben an Frapirat von den Stammtischen vor. Idee stößt auf Zustimmung und soll umgesetzt werden. - Die anwesenden Piraten werden für die Wahlparty in Regen am Sonntag, den 20.01.13, eingeladen (findet nach der Kreisverbandsgründung und der Aufstellungsversammlung SR-REG BT-Direktkandidat statt) - kurze Diskussion zum Frankfurter Kollegium


Nächster Stammtisch

regulär: 23.01.2012

STAMMTISCH

Ort: voraussichtl. Schober Otto