2010-02-20 - Protokoll Vorstand Hamburg

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Vorstandssitzung 20.2.10 Beginn: 14.05 Uhr Ende: 18.45 Uhr Ort: juli/ Schulterblatt 114/ 20357 Hamburg

Anwesende Vorstandsmitglieder: Ralf Hauke, Michael Vogel, Paul Meyer-Dunker, Christian Bucher, Robert Macholdt, Desiree Huthmacher Gäste: Andreas Gerhold, Claudius Holler Protokoll: via Livepad erstellt, Paul und Desi haben protokolliert. Protokoll wird im Vorstandsblog, auf der Hamburger Aktivenliste und im Wiki veröffentlicht.

Beschlüsse werden pro Protokoll durchnummeriert, Vorstandssitzungen werden mit Datum angegeben. _________________________________________________________________________

Top 1: Geschäftsordnung Laut Satzung muss sich der Vorstand eine Geschäftsordnung geben.

§1 Allgemeines 1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, dieser Geschäftsordnung sowie den Beschlüssen des Landesparteitages. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. 2. Der Vorstand stellt einen Geschäftsverteilungsplan auf. Der Geschäftsverteilungsplan legt den Geschäftsbereich eines jeden Vorstandsmitglieds fest. 3. Jedes Vorstandsmitglied leitet seinen Geschäftsbereich selbständg in eigener Verantwortung. Ein Vorstandsmitglied ist zu Handlungen - ausgenommen bei Gefahr in Verzug - nur innerhalb seines Geschäftsbereichs berechtigt. Ein Vorstandsmitglied darf Maßnahmen, die den Geschäftsbereich eines anderen Vorstandsmitglieds berühren, nur vornehmen, nachdem das zuständige Vorstandsmitglied zur Beratung und Beschlussfassung zugezogen worden ist. Maßnahmen, die für die rechtliche oder wirtschaftliche Lage des Landesverbandes oder der Stellung der Partei in der Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung sind oder sein können, müssen den übrigen Vorstandsmitgliedern unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vorstandsmitgliedern werden in Vorstandssitzungen erörtert und ggf. entsprechend § 4 Abs. 1 ausgeräumt. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, und bei Gefahr im Verzug verpflichtet, seine abweichende Auffassung der Mitgliederversammlung vorzutragen.

§2 Verträge und Haushalt 1. Das Zeichnungsrecht wird von zwei Vorstandsmitgliedern kollektiv ausgeübt (4-Augen-Prinzip). Jedes rechtsverbindliche Dokument des Hamburger Landesverbandes der Piratenpartei Deutschland muss von mindestens zwei gewählten Mitgliedern des Vorstandes unterzeichnet werden. Das Zeichnungsrecht endet mit der Wahl eines neuen Vorstandes. 2. Alle Maßnahmen, die für den Landesverband wirtschaftlich eine Belastung von mehr als 300,00 € im Einzelfall zur Folge haben oder der Abschluss von Verträgen bedürfen der Zustimmung durch den Vorstand. 3. Für Transaktionen auf dem Girokonto gilt die kollektive Ausübung und die Beschränkung des Gesamtwertes nicht, da entsprechende Transaktionen an einen Kontobevollmächtigten im Voraus durch den Vorstand zu beauftragen sind.

§ 3 Aufgabenverteilung der Vorstandsmitglieder

1. Vorsitzender Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, sowie gegenüber dem Bundesverband und den anderen Landesverbänden, die Einberufung von Mitgliederversammlungen, die Vorbereitung von Wahlen, sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Er vertritt den Landesverband nach außen.

2. Stellvertretender Vorsitzender Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden und kann von diesem mit Aufgaben seines Aufgabenbereichs betraut werden.

3. Schatzmeister Der Schatzmeister ist zuständig für alle Finanzangelegenheiten des Landesverbandes. Ihm obliegt insbesondere die Kontoführung, die Buchführung und Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge (einschliesslich Mahnwesen) und das Spendenwesen. Der Schatzmeister ist für die Verwaltung und ggf. Lagerung aller materiellen Vermögensgegenstände verantwortlich. Darüber hinaus hat er alle ihm übergebenen wichtigen Dokumente und Unterlagen (z.B. Protokolle des LPT, Beschlüsse der Organe, Verträge) zu archivieren. Er ist im besonderen Maße an finanzrechtliche Vorschriften und Gesetze sowie die jeweils gültige Finanzordnung des Bundes gebunden. Er ist zur Zusammenarbeit mit dem Bundesschatzmeister verpflichtet und soll dessen Weisungen folgen, soweit dies im Interesse der Bundespartei und des Landesverbandes ist. Er arbeitet darüber hinaus eng mit dem für die Mitgliederverwaltung zuständigen Vorstandsmitglied zusammen. Der Schatzmeister informiert die Basis mindestens alle 4 Wochen über den aktuellen Kontostand.

4. Beisitzer in der Funktion des Generalsekretärs laut allgemeinem Sprachgebrauch innerhalb der Piratenpartei Deutschland Der Beisitzer sorgt für die interne Organisation des Mitgliederverzeichnisses. Er ist Ansprechpartner für Mitglieder des Landesverbands Hamburg

5. Beisitzer für politische Geschäftsführung laut allgemeinem Sprachgebrauch innerhalb der Piratenpartei Deutschland Dem politischen Geschäftsführer obliegt die Aufgabe, die programmatische Entwicklung des Landesverbands zu fördern und voranzutreiben.

6. Beisitzer für Vernetzung Der Beisitzer ist für die bundesweite Vernetzung zuständig.

7. Beisitzer für piratigen Support Der Beisitzer für piratigen Support unterstützt den Vorstand, indem er kurzfristig Aufgaben übernimmt, die entweder nicht in dieser Geschäftsordnung geregelt sind oder wenn andere Vorstandsmitglieder seine Mithilfe benötigen. Außerdem ist er Ansprechpartner für die Infrastruktur AG Presse.

8. Jedes Vorstandsmitglied hat innerhalb des Vorstandes einen Stellvertreter zu benennen, welcher bei Abwesenheit die Aufgaben übernimmt.

§4 Entscheidungsfindung 1. Der Vorstand beschließt gemäß § 8b, Abs. 6 Landessatzung mit einfacher Mehrheit. 2. Entscheidungen des Vorstandes werden grundsätzlich in schriftlicher Form dokumentiert und sind, sofern nicht als Verschlusssache erklärt, schnellstmöglich auf der üblicherweise von der Partei verwendeten Plattform zu veröffentlichen. 3. Entscheidungen können vom Vorstand grundsätzlich auf Vorstandssitzungen oder im Umlaufverfahren getroffen werden. 3a. Die Beschlussfähigkeit auf einer Vorstandssitzung ist gegeben, sobald mehr als 50% des Vorstandes anwesend sind. 3b. Eine Entscheidung im Umlaufverfahren gilt als bestätigt, sobald alle Vorstandsmitglieder abgestimmt haben, oder mindestens 50% der Stimmen des Gesamtvorstandes ein einheitliches Abstimmverhalten aufzeigen. Sollte keines der beiden Ereignisse eintreten, so sind nach 7 Tagen nicht abgegebene Stimmen als Enthaltung zu werten.

§5 Anträge 1. Jedes Mitglied des Landesverbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Ob Anträge von anderen Stellen angenommen werden, entscheidet der Vorstand fallabhängig. 2. Jeder Antrag benötigt einen Antragsteller, einen vollständigen Antragstext und eine Begründung. Der Name des Antragstellers muss dem Vorstand bekannt sein, kann bei Veröffentlichung aber anonymisiert werden. 3. Anträge können per Mail an vorstand(at)piratenpartei-hamburg.de oder über die Webseite im dafür vorgesehen Bereich eingereicht werden. 4. Anträge müssen vor Beschluss veröffentlicht werden. 5. Sollte kein expliziter Bedarf einer Vorstandssitzung aus dem Antrag hervorgehen, oder von einem Mitglied des Landesverbande gewünscht sein, kann eine Entscheidung im Umlaufverfahren getroffen werden.

§6 Vorstandssitzungen 1. Vorstandssitzungen finden bei Bedarf statt. 2. Der Vorsitzende ist berechtigt und auf Verlangen eines Vorstandsmitglieds verpflichtet, Vorstandssitzungen einzuberufen. 3. Vorstandssitzungen sind ebenfalls nach §8b Abs. 5 einzuberufen. 4. Die Ladungsfrist für Vorstandssitzungen beträgt 2 Kalendertage. 5. Vorstandssitzungen finden grundsätzlich offen statt. Hamburger Piraten haben Rederecht. Gästen kann dieses auf Antrag gewährt werden. 6. Von jeder einberufenen Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und zeitnah veröffentlicht.

§7 Tätigkeitsbericht 1. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Landesparteitag vorzustellen. 2. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung und der angehängten Geschäftsverteilung zugewiesenen Aufgaben und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten. 3. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen. 4. Mindestens einmal monatlich berichtet der Vorstand über aktuelle Tätigkeiten auf der üblicherweise von der Partei verwendeten Plattform.

§8 Verwaltung der Mitgliederdaten 1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle. Der Landesverband Hamburg führt parallel dazu eine eigene Verwaltung. 2. Die Zuständigkeit zur Verwaltung, Pflege und Aktualisierung der Mitgliederdaten wird in der Geschäftsverteilung definiert, obliegt aber der Verantwortung des Schatzmeisters. 3. Mindestens drei Vorstandsmitglieder haben direkten Zugriff auf die Mitgliederdaten. 4. Durch Beschluss des Vorstands erhalten Dritte Zugriff auf die Mitgliederdaten. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und muss entsprechend protokolliert werden.

§9 Datenschutz 1. Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Unterlagen und Daten an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben. 2. Eine Weitergabe von zu schützenden Daten (insbesondere Mitgliederdaten) an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen. 3. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass zu schützende Daten (insbesondere Mitgliederdaten) durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Kryptographie jederzeit vor versehentlicher Veröffentlichung geschützt sind. 4. Jede Person, die Zugriff auf zu schützende Daten erhält, hat im Voraus eine Datenschutzerklärung zu unterzeichnen.

§10 Inkrafttreten und Gültigkeit 1. Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Beschluss durch den Vorstand in Kraft. 2. Diese Geschäftsordnung ist gültig bis eine neue Geschäftsordnung durch den Vorstand auf einer ordnungsgemäß angekündigten Vorstandssitzung beschlossen wird. 3. Die Geschäftsordnung muss zeitnah veröffentlicht werden.

Abstimmung: Dafür: Ralf,Christian, Michael, Robert, Paul, Desi Die Geschäftsordnung ist einstimmig angenommen.

Auftrag an AG Technik: Geschäftsordnung als Unterpunkt auf Webpage einfügen. _________________________________________________________________________ Top 2: Bestätigung Infrastruktur- AGs


AG Technik

zu bestätigende Mitglieder: Robert Macholdt, Michael Vogel, Gunnar Thöle, Nils Hasenbanck

Dafür: Ralf,Christian, Michael, Paul, Desi

Enthaltung: Robert

AG Presse

Alexander Stielau, Anne Alter, Sebastian Hecht, Andreas Gerhold, Michael Vogel, Volker Thönnes

Meinungsbild: Antrag auf nächste Sitzung vertagen:

Dafür: Ralf, Robert, Desi

Dagegen: Christian, Paul

Enthaltung: Michael


Antrag: Bestätigung der Pressemitglieder auf dieser Vorstandssitzung

Dafür: Christian und Paul

Alternativantrag: Bestätigung auf die nächste Sitzung vertagen

Dafür: Robert, Ralf, Desi

Enthaltung zu beiden Anträgen: Michael

Die Bestätigung der AG Presse wird somit auf die nächste Vorstandssitzung vertagt.

_________________________________________________________________________ Top 3: Über Presse AG reden. Wird vorgezogen. Gespräch im Themenfeld Top 1 §3 Aufgabenverteilung.

_________________________________________________________________________ Top 4a:LiquidFeedback Wer bekommt die Schlüssel? Michael macht sich erstmal schlau, wie die Berliner die Tokens verteilt haben. Christian kümmert darum, dass er die verschlüsselten Schlüssel empfangen kann.

Top 4b: Piraten- Sextant Michael erkundigt sich in NDS.

_________________________________________________________________________ Top 5: Gestellter Antrag wegen Aaron an den BuVor Redebedarf und Beschluss ob weitere Maßnahmen bezüglich Aaron eingeleitet werden sollen.

Dagegen: Paul, Michael, Robert, Ralf, Christian Enthaltung: Desi

_________________________________________________________________________ Top 6: Sonstiges a.Vorstandsblog Was ist das überhaupt und wer darf bloggen?

Bloggen dürfen nur Vorstandsmitglieder, worüber ist ihnen freigestellt, solange es den Grundsätzen der Partei und unserer Satzung nicht widerspricht.

Wie ist die Hierachie auf der Webpage generell?

Gast

registrierter User

Artikelersteller

Redakteur

Admin

daneben gibt es noch: Freigabe für Kalender und Freigabe für den Vorstandsblog


Aufträge an AG Technik:

allen Vorstandsmitgliedern Blogrechte vergeben

Swanhild und Nils Blogrechte entziehen

Rechtereview an den Vorstand


b. Neue Webpage Claudius wird vom Vorstand beauftragt das Grundgerüst der Webpage zu bauen, dabei Wünsche der Basis und dem Vorstand zu ermitteln. Dies teilt er Designern und der AG Technik mit. Er dient generell als Ansprechpartner zu Fragen zur Struktur der neuen Webpage. Fragen zum Design an AG Werbemittel stellen. Alle anderen Fragen werden der AG Technik gestellt.

c. Bericht von Christian über den Besuch bei "Mehr Demokratie" Christian pflegt den Kontakt und lädt Ansprechpartner zum Stammtisch ein. Schön wäre ein Vortrag zur Vorstellung der Organisation.

d. Hilfe für NRW AG Technik baut das Spendenbanner für NRW auf unserer Webpage ein. Auftrag wird erteilt.

e. ELENA- Flyer- Bestellung Robert kümmert sich um das Verteilen an NDS und HB und dient als Ansprechpartner.

f. Flyerbestellung Claudius fragt in HH bei Druckereien an, da Flyer- Alarm unpiratig ist und wir eine Firma finden wollen, die mir mit guten Gewissen beauftragen können.

g. Paul meldet für den 13.3. bis 19.3. Urlaub an Fridtjof vertritt in dieser Zeit Paul. Er tut sich explizit die Bundesvorstandstelkos an und berichtet dem Vorstand zeitnah.

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Nachtrag zu Top 2: Bis zur endgültigen Entscheidung über die AG Presse übernehmen die Mitglieder dieser die anfallende Pressearbeit. Per Umlaufverfahren auf der Vorstandsliste haben Christian, Robert, Paul und Desi diesen Antrag beschlossen.