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"Verschlüsselt die Republik"
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Gib NSA keine Chance.png

PRISM logo (PNG).png - PRISM ist Spionage - Ausspähung ist Verrat

Eingereichte Petitionen

wünschenswert: BRD soll gegen die USA vor der UN gegen die Menscherechtsverletzungen intervenieren.

Petition 43603 - Auswärtige Angelegenheiten - Untersuchung zu Sicherheitsbehörden vom 26.06.2013
Hauptpetent:Katharina Nocun - 1856 Unterzeichner (8.8.2013) Mitzeichnungsfrist: 22.07.2013 - 19.08.2013

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle seit 2001 bestehenden und neu zu schaffenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden und insbesondere der Geheimdienste systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht werden und die Ergebisse der Öffentlichkeit und dem Bundestag zur Verfügung gestellt werden.
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stopwatching.de
Wir fordern die Europäische Kommission auf, unverzüglich ein
Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 258 AEUV wegen Verstoßes gegen Artikel 16 AEUV (Grundrecht auf Datenschutz)
gegen den EU-Mitgliedstaat Großbritannien zu eröffnen!

Informationen zum Europäischen Vertragsverletzungsverfahren
Im Unterschied zum US-Programm „PRISM“ handelt es sich bei „Tempora“ um ein Programm der britischen Regierung. Als Mitgliedstaat der Europäischen Union ist das Vereinigte Königreich nach Artikel 4 EUV zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Lissabon-Vertrag verpflichtet. Dieser gewährt in Artikel 16 AEUV jeder Person „das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten“.
Bei Nichteinhaltung der europäischen Rechtsordnung kann ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat von der Europäischen Kommission nach Artikel 258 AEUV („Aufsichtsklage“) oder von einem Mitgliedstaat nach Artikel 259 AEUV in die Wege geleitet werden. Als Vertragsverletzung kommen sowohl Verstöße gegen das Primär- als auch Sekundärrecht einschließlich der Allgemeinen Rechtsgrundsätze der Union durch Handlungen aller nationalen Instanzen in Betracht.
Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 258 und 259 AEUV setzen zunächst ein „außergerichtliches Vorverfahren“ voraus, das nicht nur zwingende Zulassungsvoraussetzung für eine Klageerhebung beim Europäischen Gerichtshof darstellt, sondern insbesondere der weiteren Aufklärung und der klaren Umreißung des Streitgegenstandes dient. Das Vorverfahren besteht aus zwei Schritten: Im ersten wird dem Mitgliedstaat ein Mahnschreiben übermittelt, in dem sie den bisherigen Sachstand einschließlich des Vorwurfs der Vertragsverletzung schildert. Der betroffene Mitgliedstaat kann in einer vorher festgelegten Frist seinen rechtlichen Verpflichtungen im Sinne der Kommission nachkommen oder seine eigene abweichende Rechtsauffassung noch einmal bekräftigen. In einem zweiten Schritt kann die Kommission dann eine „mit Gründen versehende Stellungnahme“ abgeben. Diese fordert den betroffenen Mitgliedstaat auf, den nach Ansicht der Kommission vertragswidrigen Zustand binnen einer Frist zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.
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stopsurveillance.org
Wir, die nachfolgenden Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, fordern
unsere Regierung, unser nationales Parlament, die EU-Kommission, den Europäischen Rat und das Europäische Parlament auf:

  1. Sich gegen jede Form anlassloser und unverhältnismäßiger Überwachungsmaßnahmen auszusprechen und danach zu handeln.
  2. Das Recht auf Privatsphäre und Informationelle Selbstbestimmung zu achten und dieses sowohl auf nationaler Ebene wie auch in der EU-Datenschutz-Grundverordnung als auch der Datenschutzrichtlinie und den entsprechenden Normen für EU-Institutionen zu verankern und an erste Stelle zu rücken.
  3. In internationalen Verträgen den Schutz und die Achtung der Privatheit und entsprechende Rechtsmittel auch gegen Überwachungsmaßnahmen durch Drittstaaten zu erwirken.
  4. Zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die in der EU verarbeitet werden, nicht ohne Rechtshilfeabkommen und ausreichenden Rechtsschutz an Behörden oder Organisationen in Drittländern übermittelt werden.
  5. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und die Integrität informationstechnischer Systeme sicherzustellen.
  6. Internationale Kooperationen zwischen Strafverfolgungsbehörden, Justiz und Geheimdiensten nicht zur Umgehung innerstaatlichen Grundrechtsschutzes zu missbrauchen.
  7. Alle Verträge, Gesetze und Maßnahmen, die die Informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger des jeweils eigenen Landes und der EU betreffen, unmittelbar offenzulegen.
  8. Die Verletzung der Privatsphäre ihrer jeweiligen Bürgerinnen und Bürger durch Unternehmen, Drittstaaten oder dort ansässige Unternehmen rechtlich, wirtschaftlich und politisch zu sanktionieren.
  9. Eine individuelle Benachrichtigungspflicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger innerhalb möglichst kurzer Frist nach Durchführung jeder digitalen Einsichtnahme und Überwachungsmaßnahme einzuführen, ob durch Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste.
  10. Projekte und Technologien zum informationellen Selbstschutz und freie und quelloffene Umsetzungen aktiv zu fördern und selbst verpflichtend zu nutzen.
  11. Staatliche Überwachungspraktiken, die ohne rechtlichen Rahmen stattfinden, umgehend abzustellen.
  12. Whistleblowern, die gesellschaftlich relevante Missstände aufzeigen, angemessenen rechtlichen Schutz zu garantieren.

Erstunterzeichnende Organisationen und Verbände:
Access Now, Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur, AK Vorrat, Chaos Computer Club e.V., Creative Commons Deutschland, Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union, Deutscher Journalisten-Verband, Digitalcourage e.V., Electronic Frontier Foundation, European Digital Rights (EDRi), Digitale Gesellschaft e.V., Freelens, Free Software Foundation Europe, Greenpeace Deutschland / Greenpeace in Zentral- und Osteuropa, Happy Mutants LLC/Boingboing.net, Initiative für Netzfreiheit, netzpolitik.org, Open Knowledge Foundation Deutschland e.V., Open Rights Group, Panoptykon Poland, Privacy International, Reporter ohne Grenzen e.V., The Document Foundation, Transparency International Deutschland, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Verein für Internet-Benutzer Österreichs (VIBE!AT), webgrrls.de, Whistleblower-Netzwerk e.V., Wikimedia Deutschland e.V., Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung und ....
10.299 Einzelpersonen

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antiprism.eu
Anti PRISM - Stop Online Spying    — EU-Petition und weltweite Kampagne —

Wir sind bestürzt und entsetzt über das noch nie da gewesene Ausmaß der Überwachung von Internetbenutzerinnen und -benutzern weltweit durch PRISM und ähnliche Programme. Derartige Überwachungsmöglichkeiten, die auf jede verfügbare Information zugreifen, bedeuten eine echte Gefahr für das Menschenrecht auf freie Rede und das auf Privatsphäre und damit für die Grundfesten unserer Demokratien, vor allem, wenn sie ohne Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Wähler implementiert und exekutiert werden.

Wir spenden dem Whistleblower Edward Snowden Beifall für das, was er getan hat. Wenn ein Staat wirklich durch das Volk und für das Volk regiert wird, kann es kein Verbrechen sein, Informationen über Handlungen öffentlich zu machen, die diese Regierung im Namen des Volkes zu seinem angeblichen Schutz setzt. Eine repräsentative Demokratie beruht auf der Zustimmung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Diese Zustimmung kann nicht erfolgen, wenn die dazu notwendigen Informationen fehlen.

Wir stellen auch mit Bestürzung das Ausmaß fest, in dem die US-Regierung die Rechte europäischer Bürger und generell die aller Menschen, die US-basierte Kommunikationssysteme und Dienste verwenden, ignoriert. Wir stellen auch den Schaden für die Beziehungen zu den Verbündeten der USA, für die Souveränität dieser Staaten sowie die Konkurrenzfähigkeit ihrer Unternehmen fest.

Europa muss sich diesen Entwicklungen energisch entgegen stemmen. In Anbetracht der Situation ist es wichtig, dass die Europäische Union hier weltweit mit einem guten Beispiel voran geht, sich als Bewahrerin der digitalen Rechte und der Privatsphäre erweist, die geforderte Transparenz respektiert und eine Beschützerin und Fürsprecherin für Whistleblower wird, statt weiterhin als stille Komplizin bei der Untergrabung unserer freien Gesellschaft aufzutreten.

Wir fordern daher:

1. Politisches Asyl und Schutz für Whistleblower *)

Die US-Regierung hat schon im Fall von Bradley Manning sowie in anderen Fällen bewiesen, dass ihr Umgang mit Whistleblowern Anlass zu großer Besorgnis gibt. Die öffentliche Vorverurteilung von Edward Snowden als „Verräter“ durch eine Reihe von US-Politikern und Medien hat ein Klima geschaffen, in dem ein freies und faires Verfahren nicht sichergestellt erscheint. Im Gegenteil wird er wahrscheinlich nicht nur für seine politischen Überzeugungen zur Transparenz von Regierungen verfolgt werden, sondern es drohen auch erniedrigende und menschenunwürdige Behandlungen und Bestrafung und im schlimmsten Fall die Todesstrafe.

Wir rufen alle Regierungen Europas auf, jedwedes Ansuchen um politisches Asyl oder politischen Schutz seitens Edward Snowden sowie aller anderen zukünftigen Whistleblowern positiv und auf schnellstmöglichem Weg zu erledigen.

2. Alle Fakten offenlegen

Es ist inakzeptabel, dass geheime Überwachungsmöglichkeiten und -methoden die demokratischen Spielregeln umgehen, und so kritische und rationale Auseinandersetzungen damit verhindern, welche in einer Demokratie zur Abgrenzung von angemessenen gegenüber unangemessenen Vorgehensweisen notwendig sind.

Wir fordern das Europäische Parlament auf, gemäß Artikel 185 der Geschäftsordnung einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Ergebnisse zu folgenden Fragestellungen sind zu veröffentlichen:

  • Welches sind die wahren Möglichkeiten von PRISM?
  • Welche Datenströme und Datenquellen nutzt es?
  • Welche Verwaltungseinrichtungen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten hatten Informationen über oder Zugang zu PRISM und gleichartigen Programmen oder zu Daten aus diesen?
  • Inwiefern wurden die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die Datenschutzrichtlinie, die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation oder andere EU Gesetze verletzt?

Wir erweitern diesen Aufruf auf alle nationalen Parlamente – zu untersuchen, ob nationale Verfassungen, Gesetze zum Datenschutz oder zur Spionageabwehr verletzt wurden.

3. Europäischen Datenschutz stärken

Die derzeit in Verhandlung stehende Datenschutzgrundverordnung müssen verstärkt werden um einen breiten und weitreichenden Schutz von privaten und gewerblichen Daten zu gewährleisten. Lobbying-Anstrengungen in die Gegenrichtung müssen abgewehrt werden.

Vor allem dürfen Daten von Bürgern der Europäischen Union nicht wissentlich fremden Geheimdienstorganisationen ausgeliefert werden. Artikel 42 aus dem ersten geleakten Entwurf, welcher extraterritoriale Handlungen von Drittländern wie den USA Patriot ACT und den USA Foreign Intelligence Surveillance Act behandelte und Grenzen für den Zugriff ausländischer Gerichte auf europäische Daten setzte, muss wieder eingefügt werden. Metadaten und pseudonyme Daten müssen ebenfalls geschützt werden.

Gemäß den International Safe Harbor Privacy Principles müssen US-Firmen Benutzerinnen und Benutzer informieren, wenn sie Dritten Zugriff auf ihre Daten geben. Es scheint, dass im PRISM-Programm mitwirkende Firmen diese Bestimmungen verletzt haben. In Reaktion darauf muss die EU diese Prinzipien aufkündigen (Kommissionsbeschluss 2000/520/EC), sodass die betroffenen Firmen unter europäische Gerichtsbarkeit fallen, sofern sie diese Handlungen nicht sofort einstellen. Safe Harbor muss dann mit effektiveren Absicherungen und Regressmechanismen neu verhandelt werden oder durch ein neues, internationales Datenschutzabkommen ersetzt werden – zum Beispiel auf den Prinzipien der Allgemeinen Datenschutz-Verordnung basierend.

4. Internationales Abkommen zur Freiheit des Internets

Um sicherzustellen, dass das Internet weiterhin zur Unterstützung und Verbreitung demokratischer Grundwerte dient und nicht zur Unterdrückung demokratischer Freiheitsrechte, soll die Europäische Union ein Internationales Abkommen zur Freiheit des Internet anstreben. Darin sollte den Schutz der Vertraulichkeit von Kommunikation ebenso festgeschrieben werden wie der der Redefreiheit und des freien Zugangs zu Kommunikation im allgemeinen (und natürlich besonders im Internet) ebenso wie eine strikte Netzneutralität.

5. Software zum Schutz der Privatsphäre fördern

Als zusätzliche Möglichkeit, die Privatsphäre zu schützen, müssen Konsumentinnen und Konsumenten die Option haben, Software und Dienste zu nutzen, welche ihre Privatsphäre besonders schützen. Derartige Software soll Anonymität, starke Verschlüsselung auf dem gesamten Weg von Sender zu Empfänger, Peer-to-peer-Strukturen, dezentrale Datenspeicherung bzw. die Möglichkeit, die Benutzerdaten selbst zu hosten, von den Benutzerinnen und Benutzern einsehbaren Quellcode und andere Funktionalitäten zum Schutz der Privatsphäre zur Verfügung stellen.

Wir begrüßen die Tatsache, dass der derzeitige Vorschlag für das Horizon-2020-Forschungsrahmenprogramm das Ziel „Gewährleistung der Privatsphäre und der Freiheit im Internet“ enthält. Wir rufen die Europäsche Union dazu auf sicherzustellen, dass ein signifikant größerer Anteil der Forschungsgelder dafür verwendet wird, die Auswahl an Software und Diensten dieser Art zu fördern, anstatt für Projekte mit dem gegenteiligen Ziel, also zur Erforschung von Überwachungsmaßnahmen und Data-Mining-Technologie, und weiters sicherzustellen, dass Projekte mit dem expliziten Ziel der wahllosen und verdachtslosen Überwachung generell abgelehnt werden.

6. Ein europäisches PRISM verhindern

Wir schlagen legislative Maßnahmen vor, um ähnliche Entwicklungen in Europa vorausschauend zu verhindern.

Der direkte Zugang durch Regierungsorganisationen zu Internet-Backbones, so wie er im Projekt BLARNEY durch die NSA erfolgt sein soll, muss explizit verboten werden. Derartige Zugriffe ermöglichen den direkten Abgriff und die Speicherung aller Internetkommunikation ohne der Möglichkeit einer Kontrolle durch Dritte und kompromittieren jede Kommunikation und Privatsphäre. Eine derartige unzulässige Verletzung der Integrität der Netzwerk-Infrastruktur stellt das ganze Internet in Frage und alle seine Errungenschaften.

Wir wiederholen auch unsere Forderung nach Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung. Die Verfassungsgerichte der EU-Staaten Tschechien und Rumänien haben explizit festgestellt, dass eine derartige breite, präemptive Vorratsdatenspeicherung ohne spezifische Verdachtsmomente eine grundsätzliche Verletzung der Menschenrechte darstellt. Durch die Ansammlung derartiger großer Datenmengen ohne der Zustimmung durch ein Gericht ermöglicht die Vorratsdatenspeicherung genau jene Kompetenzüberschreitungen, wie sie derzeit unter PRISM statt findet. Das stellt am Ende die Gewaltentrennnung zwischen Exekutive und Judikatur in Frage und rüttelt damit an den Grundfesten unserer demokratischen Staaten.

– Die Unterzeichnenden –

 
 Amelia Andersdotter, MEP    (Piratpartiet)

 Mercè Marzo, Councilwoman    Alella (Pirates de Catalunya)

 Philip Pacanda, Councilman    Graz (Piratenpartei Österreichs)
 
 und 17 weitere nationale Piratenparteien


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Petition von Anke Domscheit-Berg, Fuerstenberg Havel, Deutschland
EU-Parlament und EU-Kommission: Überwachung abrüsten, Datenschutz stärken, Whistleblower schützen!

Wir Bürgerinnen und Bürger sorgen uns, weil wir Ziel von Massenüberwachungen sind und unsere Freiheitsrechte verletzt sehen. Wir fordern daher einen Untersuchungsausschuss beim EU Parlament zur Aufklärung der jüngsten Überwachungsskandale, ein Verbot der Weitergabe von europäischen Nutzerdaten an ausländische Geheimdienste sowie der gegenseitigen Bespitzelung der Bevölkerung von Mitgliedsländern, das Anstoßen eines internationalen Abkommens zur Überwachungsabrüstung und einen gesetzlich verankerten Whistleblowerschutz in Europa, um auch künftig ein Fehlerkorrektiv gegen Rechtsverletzungen zu ermöglichen.

Petition an
Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlamentes
José Manuel Durão Barroso, Präsident der Europäischen Kommission

Wir Bürgerinnen und Bürger sorgen uns, weil wir unsere Freiheitsrechte verletzt sehen und nicht in einer Kultur der Überwachung leben möchten, in der wir alle unter Generalverdacht gestellt werden. Deshalb möchten wir Sie bitten, unsere nachfolgenden Forderungen ernst zu nehmen und für Europa aber auch international eine Kehrtwende anzustoßen.

1. Transparenz schaffen: Wir fordern das EU-Parlament auf, einen Untersuchungsausschuss einzuberufen, der die Massenüberwachung europäischer Bürgerinnen und Bürger durch alle bisherigen Überwachungsprogramme wie PRISM und TEMPORA aufklärt und insbesondere transparent macht, wer davon Kenntnis hatte und welche EU Rechtsgüter dabei verletzt worden sind.

2. Datenschutz stärken: Wir fordern die Stärkung des europäischen Datenschutzes. Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung muss ein Verbot von Datenlieferungen an ausländische Geheimdienste enthalten und die gegenseitige Bespitzelung von Mitgliedsstaaten untersagen. Datenschutz muss das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verwirklichen.

3. Massenüberwachungsprogramme verbieten: Nach unserem Rechtsverständnis dürfen Menschen ohne Vorliegen eines konkreten Verdachtes und ohne richterlichen Beschluss nicht überwacht und damit unter Generalverdacht gestellt werden. Daher fordern wir Massenüberwachungsprogramme in der EU grundsätzlich zu verbieten.

4. Überwachung international abrüsten: Wir fordern das EU-Parlament und die EU-Kommission auf, ein internationales Abkommen zur Überwachungsabrüstung zu initiieren, um anlasslose Massenüberwachung überall auf der Welt einzuschränken.

5. Whistleblower gesetzlich schützen: Wir fordern die gesetzliche Schaffung einer Möglichkeit für politisches Asyl und Schutz für Whistleblower auf europäischer Ebene. Whistleblower wie Edward Snowden, über den die Weltbevölkerung erst von der Massenüberwachung durch US amerikanische und britische Geheimdienste erfahren hat, sind ein wichtiges Korrektiv bei Fehlentwicklungen in einer Demokratie und müssen vor Strafverfolgung geschützt werden. Mit freundlichen Grüßen

(46.130 Unterzeichnende der Petition)

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Petition von Juli Zeh, Deutschland
Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel: Angemessene Reaktion auf die NSA-Affäre

An: Bundeskanzlerin Angela Merkel (Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland)

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
seit Edward Snowden die Existenz des PRISM-Programms öffentlich gemacht hat, beschäftigen sich die Medien mit dem größten Abhörskandal in der Geschichte der Bundesrepublik. Wir Bürger erfahren aus der Berichterstattung, dass ausländische Nachrichtendienste ohne konkrete Verdachtsmomente unsere Telefonate und elektronische Kommunikation abschöpfen. Über die Speicherung und Auswertung von Meta-Daten werden unsere Kontakte, Freundschaften und Beziehungen erfasst. Unsere politischen Einstellungen, unsere Bewegungsprofile, ja, selbst unsere alltäglichen Stimmungslagen sind für die Sicherheitsbehörden transparent.
Damit ist der „gläserne Mensch“ endgültig Wirklichkeit geworden.
Wir können uns nicht wehren. Es gibt keine Klagemöglichkeiten, keine Akteneinsicht. Während unser Privatleben transparent gemacht wird, behaupten die Geheimdienste ein Recht auf maximale Intransparenz ihrer Methoden. Mit anderen Worten: Wir erleben einen historischen Angriff auf unseren demokratischen Rechtsstaat, nämlich die Umkehrung des Prinzips der Unschuldsvermutung hin zu einem millionenfachen Generalverdacht.
Frau Bundeskanzlerin, in Ihrer Sommer-Pressekonferenz haben Sie gesagt, Deutschland sei „kein Überwachungsstaat“. Seit den Enthüllungen von Snowden müssen wir sagen: Leider doch. Im gleichen Zusammenhang fassten Sie Ihr Vorgehen bei Aufklärung der PRISM-Affäre in einem treffenden Satz zusammen: „Ich warte da lieber.“
Aber wir wollen nicht warten. Es wächst der Eindruck, dass das Vorgehen der amerikanischen und britischen Behörden von der deutschen Regierung billigend in Kauf genommen wird. Deshalb fragen wir Sie: Ist es politisch gewollt, dass die NSA deutsche Bundesbürger in einer Weise überwacht, die den deutschen Behörden durch Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht verboten sind? Profitieren die deutschen Dienste von den Informationen der US-Behörden, und liegt darin der Grund für Ihre zögerliche Reaktion? Wie kommt es, dass BND und Verfassungsschutz das NSA-Spähprogramm XKeyScore zur Überwachung von Suchmaschinen einsetzen, wofür es keine gesetzliche Grundlage gibt? Ist die Bundesregierung dabei, den Rechtsstaat zu umgehen, statt ihn zu verteidigen?
Wir fordern Sie auf, den Menschen im Land die volle Wahrheit über die Spähangriffe zu sagen. Und wir wollen wissen, was die Bundesregierung dagegen zu unternehmen gedenkt. Das Grundgesetz verpflichtet Sie, Schaden von deutschen Bundesbürgern abzuwenden. Frau Bundeskanzlerin, wie sieht Ihre Strategie aus?
---
Juli Zeh, Ilija Trojanow, Carolin Emcke, Friedrich von Borries, Moritz Rinke, Eva Menasse, Tanja Dückers, Norbert Niemann, Sherko Fatah, Angelina Maccarone, Michael Kumpfmüller, Tilman Spengler, Steffen Kopetzky, Sten Nadolny, Markus Orths, Sasa Stanisic, Micha Brumlik, Josef Haslinger, Simon Urban, Kristof Magnusson, Andres Veiel, Feridun Zaimoglu, Ingo Schulze, Falk Richter, Hilal Sezgin, Georg M. Oswald, Ulrike Draesner, Clemens J. Setz, Ulrich Beck, Katja Lange-Müller, Ulrich Peltzer, Thomas von Steinaecker, Peter Kurzeck, Jo Lendle, Jan Christophersen, Angela Krauß, Christiane Neudecker, Kurt Drawert, Michael Augustin, Robert Menasse, Mareike Krügel, Annett Gröschner, Tanja Langer, Ron Winkler, Artur Becker, Cornelia Becker, Antje Ravic Strubel, Ulrike Steglich, Norbert Kron, Benjamin Lauterbach, Anton G. Leitner, Anke Bastrop, Annika Reich, Ditha Brickwell, Marica Bodrozic, Gisela von Wysocki, Kerstin Grether, Nora Bossong, Zora del Buono

  • 40.000 Unterschriften von Juli Zeh erreicht
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Vereinbarung von Internationale Grundsätze

Necessary and Proportionate
ist eine weltweite Initiative zur Vereinbarung von Menschenwürdigen Regeln in der Kommunikationsüberwachung
unter Führung der Electronic Frontier Foundation

Internationale Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in der Kommunikationsüberwachung

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Diese Grundsätze sind das Ergebnis einer globalen Beratung mit Gruppen der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und internationalen Experten für Recht, Politik und Technologien in der Kommunikationsüberwachung.
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Necessary and Proportionate Internationale Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in der Kommunikationsüberwachung Translation revised by Digitalcourage e.V

Endgültige Version 10. Juli 2013

Während die Technologien, welche die staatliche Kommunikationsüberwachung unterstützen, verbessert werden, vernachlässigen die Staaten sicherzustellen, dass Gesetze und Verordnungen in Bezug auf Kommunikationsüberwachung in Einklang mit internationalen Menschenrechten stehen und die Rechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit beachtet werden. Dieses Dokument versucht zu erklären, wie internationale Menschenrechte in der aktuellen digitalen Umgebung anwendbar sind, besonders vor dem Hintergrund des Wachstums und des Wandels der Technologien und Methoden der Kommunikationsüberwachung. Diese Grundsätze können zivilgesellschaftlichen Gruppen, der Wirtschaft, Staaten und anderen einen Rahmen liefern, mit dem sie bewerten können, ob aktuelle oder geplante Überwachungsgesetze oder -praktiken im Einklang mit den Menschenrechten stehen.

Diese Grundsätze sind das Ergebnis einer globalen Beratung mit Gruppen der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und internationalen Experten für Recht, Politik und Technologien in der Kommunikationsüberwachung.


Einleitung
Privatsphäre ist ein Grundrecht, das wesentlich ist für den Erhalt von demokratischen Gesellschaften. Es ist grundlegend für die menschliche Würde und verstärkt andere Rechte, wie Meinungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit, und es ist nach internationalen Menschenrechtsgesetzen anerkannt.[1]Aktivitäten, die das Recht auf Privatsphäre begrenzen, einschließlich Kommunikationsüberwachung, können nur dann als gerechtfertigt gelten, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind, sie notwendig sind, um ein legitimes Ziel zu erreichen, und sie dem Ziel, welches sie verfolgen, angemessen sind.[2]
Vor der öffentlichen Einführung des Internets schufen fest etablierte legale Grundsätze und der Kommunikationsüberwachung innewohnende logistische Hürden Grenzen für die staatliche Kommunikationsüberwachung. In gegenwärtigen Dekaden haben die logistischen Barrieren der Überwachung abgenommen und die Anwendung der gesetzlichen Grundsätze in neuen technologischen Kontexten sind unklarer geworden. Die Explosion der Inhalte digitaler Kommunikation und Information über Kommunikation, sogenannte „Verbindungsdaten“ - Informationen über die Kommunikation eines Individuums oder Nutzung elektronischer Geräte - die sinkenden Kosten der Speicherung und des Dataminings und die Bereitstellung von persönlichen Inhalten durch Drittanbieter machen staatliche Überwachung in einem beispiellosen Ausmaß möglich[3]Dabei haben Konzeptualisierungen der bestehenden Menschenrechtsgesetze nicht Schritt gehalten mit den modernen und sich verändernden Möglichkeiten der Kommunikationsüberwachung des Staates, der Fähigkeit des Staates, aus verschiedenen Überwachungstechniken gewonnene Informationen zu kombinieren und zu organisieren, oder der erhöhten Sensibilität der Informationen, die zugänglich werden.
Die Häufigkeit, mit der Staaten Zugang zu Kommunikationsinhalten und –metadaten suchen, steigt dramatisch - ohne angemessene Kontrolle.[4] Wenn Kommunikationsmetadaten aufgerufen und analysiert werden, kann damit ein Profil einer Person, einschließlich des Gesundheitszustandes, politischer und religiöser Ansichten, Verbindungen, Interaktionen und Interessen, erstellt werden. So werden genauso viele oder sogar noch mehr Details offengelegt, als aus dem Inhalt der Kommunikation erkennbar wäre.[5] Trotz des riesigen Potenzials für das Eindringen in das Leben eines Menschen und der abschreckenden Wirkung auf politische und andere Vereinigungen, weisen rechtliche und politische Instrumente oft ein niedrigeres Schutzniveau für Kommunikationsmetadaten auf und führen keine ausreichenden Beschränkungen dafür ein, wie sie später von Behörden verwendet werden, einschließlich wie sie gewonnen, geteilt und gespeichert werden.
Damit Staaten tatsächlich ihren internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf Kommunikationsüberwachung nachkommen, müssen sie den im Folgenden genannten Grundsätzen entsprechen. Diese Grundsätze gelten für die Überwachung der eigenen Bürger eines Staates, die in seinem eigenen Hoheitsgebiet ausgeführt wird, sowie der Überwachung anderer in anderen Gebieten. Die Grundsätze gelten außerdem unabhängig vom Zweck der Überwachung - Strafverfolgung, nationale Sicherheit oder sonstige behördliche Ziele. Zudem gelten sie sowohl für die Aufgabe des Staates, die Rechte des Einzelnen zu respektieren und zu erfüllen, als auch für die Verpflichtung, die Rechte des Einzelnen vor Missbrauch durch nicht-staatliche Akteure, einschließlich der Wirtschaft, zu schützen.[6] Der private Sektor trägt die gleiche Verantwortung für die Wahrung der Menschenrechte, insbesondere in Anbetracht der Schlüsselrolle, die sie bei der Konzeption, Entwicklung und Verbreitung von Technologien spielt, und damit Kommunikation ermöglicht und bereitstellt und - wo erforderlich - mit staatlichen Überwachungsmaßnahmen zusammenarbeitet. Dennoch ist der Umfang der vorliegenden Grundsätze auf die Pflichten des Staates beschränkt.


Veränderte Technologie und Definitionen
„Kommunikationsüberwachung“ umfasst heutzutage Überwachung, Abhören, Sammlung, Analyse, Nutzung, Konservierung und Aufbewahrung von, Eingriff in oder Zugang zu Informationen, welche die Kommunikation einer Person in der Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft beinhaltet, reflektiert oder sich daraus ergibt. “Kommunikation“ beinhaltet Aktivitäten, Interaktionen und Transaktionen, die über elektronische Medien übertragen werden, wie z. B. Inhalt der Kommunikation, die Identität der an der Kommunikation Beteiligten, die Standort-Tracking, einschließlich IP-Adressen, die Uhrzeit und die Dauer der Kommunikation und Kennungen von Kommunikationsgeräten, die während der Kommunikation verwendet werden.
Traditionell wurde die Invasivität der Kommunikationsüberwachung auf Basis von künstlichen und formalen Kategorien bewertet. Bestehende rechtliche Rahmenbedingungen unterscheiden zwischen „Inhalt“ oder „Nicht-Inhalt“, „Teilnehmerinformation“ oder „Metadaten“, gespeicherten Daten oder Übertragungsdaten, Daten, die zuhause gespeichert werden oder die im Besitz eines dritten Diensteanbieters sind.[7] Allerdings sind diese Unterscheidungen nicht mehr geeignet, den Grad des Eindringens der Kommunikationsüberwachung in das Privatleben von Einzelpersonen und Verbänden zu messen. Während seit Langem Einigkeit darin besteht, dass Kommunikationsinhalte per Gesetz signifikanten Schutz verdienen wegen ihrer Fähigkeit, sensible Informationen zu offenbaren, ist es nun klar, dass andere Informationen aus der Kommunikation - Metadaten und andere Formen der nicht-inhaltlichen Daten - vielleicht sogar mehr über eine Einzelperson enthüllen können, als der Inhalt selbst und verdienen daher einen gleichwertigen Schutz. Heute könnte jede dieser Informationsarten für sich allein oder gemeinsam analysiert die Identität einer Person, deren Verhalten, Verbindungen, physischen oder gesundheitlichen Zustand, Rasse, Hautfarbe, sexuelle Orientierung, nationale Herkunft oder Meinungen enthüllen, oder die Abbildung einer Person mithilfe der Standortbestimmung, ihrer Bewegungen oder Interaktionen über einen Zeitraum,[8] ermöglichen oder auch von allen Menschen an einem bestimmten Ort, zum Beispiel bei einer öffentlichen Demonstration oder anderen politischen Veranstaltung. Als Ergebnis sollten alle Informationen, welche sich aus der Kommunikation einer Person ergeben, diese beinhalten, reflektieren, oder über diese Person stattfinden, und welche nicht öffentlich verfügbar und leicht zugänglich für die allgemeine Öffentlichkeit sind, als „geschützte Informationen“ angesehen werden. Ihnen sollte dementsprechend der höchste gesetzliche Schutz gewährt werden.
Bei der Beurteilung der Invasivität der staatlichen Kommunikationsüberwachung, ist es notwendig, dass beides betrachtet wird: sowohl das Potenzial der Überwachung, geschützte Informationen offenzulegen, sowie der Zweck, zu der Staat die Information sammel.. Kommunikationsüberwachung, die voraussichtlich zur Offenlegung von geschützten Informationen führt, die eine Person dem Risiko der Ermittlung, Diskriminierung oder Verletzung der Menschenrechte aussetzen kann, wird eine ernsthafte Verletzung des Rechts des Einzelnen auf Privatsphäre darstellen und außerdem die Nutzung anderer Grundrechte untergraben, unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und politische Partizipation. Dies liegt darin begründet, dass diese Rechte erfordern, dass Menschen in der Lage sind, frei von der abschreckenden Wirkung der staatlichen Überwachung zu kommunizieren. Eine Festlegung sowohl des Charakters als auch der Einsatzmöglichkeiten der gesuchten Informationen wird somit in jedem Einzelfall notwendig.
Bei der Annahme einer neuen Technik der Kommunikationsüberwachung oder der Ausweitung des Anwendungsbereichs einer bestehenden Technik sollte der Staat sicherstellen, ob die Informationen, die wahrscheinlich beschafft werden, in den Bereich der „geschützten Informationen“ fällt, bevor er sie einholt, und sie zur Kontrolle der Justiz oder anderen demokratischen Kontrollorganen vorlegen. Wenn man bedenkt, ob eine Information, die man mithilfe von Kommunikationsüberwachung erhalten hat, auf die Ebene der „geschützten Informationen“ aufsteigt, sind sowohl die Form als auch der Umfang und die Dauer der Überwachung relevante Faktoren. Weil tiefgreifende oder systematische Überwachung die Fähigkeit hat, private Informationen weit über seine einzelnen Teile hinaus zu offenbaren, kann es Überwachung der nicht geschützten Informationen auf ein Niveau von Invasivität heben, das starken Schutz verlangt.[9]
Die Festlegung, ob der Staat die Kommunikationsüberwachung, die geschützte Informationen betrifft, durchführen darf, muss im Einklang mit den folgenden Grundsätzen stehen.


Die Grundsätze


Gesetzmäßigkeit:

Jede Beschränkung des Rechtes auf Privatsphäre muss gesetzlich vorgeschrieben sein. Der Staat darf in Abwesenheit eines bestehenden öffentlich verfügbaren Rechtsaktes, welcher den Standard der Klarheit und Genauigkeit erfüllt, und der ausreicht, um sicherzustellen, dass Einzelne eine Benachrichtigung erhalten und seine Anwendung vorhersehen können, keine Maßnahmen einführen oder durchsetzen, die das Recht auf Privatsphäre beeinträchtigen. Angesichts der Geschwindigkeit des technologischen Wandels sollten Gesetze, die das Recht auf Privatsphäre beschränken, regelmäßig durch Instrumente eines partizipativen legislativen und behördlichen Prozesses überprüft werden.

Rechtmäßiges Ziel:

Gesetze sollten nur Kommunikationsüberwachung durch spezifizierte Behörden erlauben, um ein legitimes Ziel zu erreichen, welches einem überragend wichtigen Rechtsgut, das in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist, entspricht. Es darf keine Maßnahme angewendet werden, die auf der Grundlage von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder des sonstigen Status diskriminiert.

Notwendigkeit:

Gesetze, die Kommunikationsüberwachung durch den Staat erlauben, müssen die Überwachung darauf begrenzen, was zweifellos und nachweislich notwendig ist, um das legitime Ziel zu erreichen. Kommunikationsüberwachung darf nur durchgeführt werden, wenn es das einzige Mittel zur Erreichung eines rechtmäßigen Ziels ist, oder wenn es mehrere Mittel gibt, es das Mittel ist, welches am unwahrscheinlichsten die Menschenrechte verletzt. Der Nachweis der Begründung dieser Rechtfertigung in gerichtlichen sowie in Gesetzgebungsverfahren liegt beim Staat.

Angemessenheit:

Jeder Fall der gesetzlich autorisierten Kommunikationsüberwachung muss geeignet sein, das spezifische legitime Ziel, welches festgelegt wurde, zu erfüllen.

Verhältnismäßigkeit:

Kommunikationsüberwachung sollte als hochgradig invasive / (or: eindringende) Handlung angesehen werden, die in das Recht auf Privatsphäre und die Freiheit der Meinungsäußerung eingreift und die Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft bedroht. Entscheidungen über Kommunikationsüberwachung müssen durch Abwägen der gesuchten Vorteile gegen die Schäden, die den Rechten des Einzelnen und anderen konkurrierenden Interessen zugefügt würden, getroffen werden, und sollten eine Betrachtung der Sensibilität der Informationen und der Schwere der Verletzung des Rechts auf Privatsphäre einbeziehen.

Dies erfordert insbesondere: Sollte ein Staat Zugang zu oder die Nutzung von geschützten Informationen anstreben, die durch Kommunikationsüberwachung im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung gesammelt wurden, dann muss dies auf der zuständigen, unabhängigen und unparteiischen gerichtlichen Entscheidung begründet sein, dass:

  1. es eine hohe Wahrscheinlichkeit gibt, dass ein schweres Verbrechen begangen wurde oder begangen werden wird;
  2. der Beweis eines solchen Verbrechens durch den Zugriff auf die geschützten Daten erhalten werden würde;
  3. andere verfügbare und weniger invasive Ermittlungsmethoden ausgeschöpft sind;
  4. die abgerufenen Informationen in vernünftiger Weise auf diejenigen begrenzt werden, die für die mutmaßliche Straftat relevant sind, und jede weitere gesammelte Information sofort vernichtet oder zurückgegeben wird; und
  5. Informationen nur von der festgelegten Behörde abgerufen und nur für den Zweck, für den die Genehmigung erteilt wurde, verwendet werden.

Wenn der Staat mit Kommunikationsüberwachung Zugang zu geschützten Informationen zu einem Zweck erlangen will, der eine Person nicht der Strafverfolgung, Ermittlung, Diskriminierung oder Verletzung der Menschenrechte aussetzt, muss der Staat einer unabhängigen, unparteiischen und zuständigen Behörde Folgendes nachweisen:

  1. andere verfügbare und weniger invasive Ermittlungsmethoden wurden in Betracht gezogen;
  2. die abgerufenen Informationen werden in vernünftiger Weise auf die relevanten begrenzt und jede zusätzlich gesammelte Information wird sofort vernichtet oder dem betroffenen Individuum zurückgegeben; und
  3. Informationen werden nur von der festgelegten Behörde abgerufen und nur für den Zweck verwendet, für den die Genehmigung erteilt wurde.

Zuständige gerichtliche Behörden:

Bestimmungen in Bezug auf die Kommunikationsüberwachung müssen von zuständigen gerichtlichen Behörden, die unparteiisch und unabhängig sind, festgelegt werden. Die Behörde muss:

  1. getrennt sein von der Behörde, welche die Kommunikationsüberwachung durchführt,
  2. vertraut sein mit den relevanten Themen und fähig sein, eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kommunikationsüberwachung, die benutzte Technologie und Menschenrechte zu treffen, und
  3. über entsprechende Ressourcen verfügen, um die ihr übertragenen Aufgaben auszuführen.

Rechtsstaatliches Verfahren:

Ein rechtsstaatliches Verfahren verlangt, dass Staaten die Menschenrechte jedes Einzelnen respektieren und garantieren, indem sie rechtmäßige Prozesse versichern, die jegliche Beeinträchtigung der Menschenrechte ordnungsgemäß und gesetzlich spezifiziert regeln, die konsistent durchgeführt werden, und die der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sind. Insbesondere bei der Bestimmung seiner oder ihrer Menschenrechte hat jeder das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist von einem unabhängigen, zuständigen und unparteiischen rechtmäßig gegründeten Gericht,[10] außer in Notfällen, wenn für Menschenleben Gefahr in Verzug ist. In solchen Fällen, muss innerhalb einer vernünftigen und realisierbaren Frist eine rückwirkende Autorisierung eingeholt werden. Lediglich das Risiko der Flucht oder Zerstörung von Beweismitteln soll niemals als ausreichend für eine rückwirkende Autorisierung angesehen werden.

Benachrichtigung des Nutzers:

Personen sollten über die Entscheidung der Autorisierung einer Kommunikationsüberwachung informiert werden. Es sollten ausreichend Zeit und Informationen zur Verfügung gestellt werden, so dass die Person die Entscheidung anfechten kann. Des Weiteren sollte sie Zugang zu dem Material bekommen, welches für den Antrag der Autorisierung vorgelegt wurde. Eine Verzögerung der Benachrichtigung ist nur unter folgenden Bedingungen gerechtfertigt:

  1. Die Benachrichtigung würde den ​​Zweck, für den die Überwachung genehmigt ist, ernsthaft gefährden oder es besteht eine unmittelbare Gefahr für Menschenleben, oder
  2. Die Erlaubnis einer Verzögerung der Benachrichtigung wird durch die zuständige Justizbehörde zum Zeitpunkt der Genehmigung der Überwachung erteilt; und
  3. Die betroffene Person wird benachrichtigt, sobald die Gefahr aufgehoben ist, oder innerhalb einer vernünftigen realisierbaren Frist, je nachdem, welches zuerst zutrifft, aber in jeden Fall zu dem Zeitpunkt zu dem die Kommunikationsüberwachung abgeschlossen ist. Die Verpflichtung zur Benachrichtigung liegt beim Staat, aber in dem Fall, dass der Staat dem nicht nachkommt, sollten Kommunikationsdiensteanbieter die Freiheit haben, Personen über die Kommunikationsüberwachung freiwillig oder auf Anfrage zu benachrichtigen.

Transparenz:

Staaten sollten bezüglich der Nutzung und des Umfangs der Techniken und Befugnisse der Kommunikationsüberwachung transparent sein. Sie sollten mindestens die gesammelten Informationen über die Anzahl der genehmigten und abgelehnten Anfragen, eine Aufschlüsselung der Anfragen nach Dienstanbieter und nach Ermittlungsart und -zweck veröffentlichen. Staaten sollten Personen genügend Informationen liefern, um zu gewährleisten, dass sie den Umfang, die Art und Anwendung der Gesetze, welche die Kommunikationsüberwachung erlauben, zu verstehen. Staaten sollten Diensteanbieter befähigen, die von ihnen angewendeten Prozesse zu veröffentlichen, wenn sie staatliche Kommunikationsüberwachung bearbeiten, an diesen Prozessen festzuhalten und Berichte der staatlichen Kommunikationsüberwachung zu veröffentlichen.

Öffentliche Aufsicht:

Staaten sollten unabhängige Aufsichtsmechanismen schaffen, die Transparenz und Verantwortung der Kommunikationsüberwachung gewährleisten.[11] Aufsichtsmechanismen sollten die Befugnis haben, auf alle potenziell relevanten Informationen über staatliche Maßnahmen, wenn notwendig auch auf geheime oder als Verschlusssachen gekennzeichnete Informationen zuzugreifen; zu beurteilen, ob der Staat seine rechtmäßigen Fähigkeiten legitim nutzt; zu beurteilen, ob der Staat die Informationen über den Einsatz und den Umfang der Techniken und Befugnisse der Kommunikationsüberwachung transparent und genau veröffentlicht hat; und regelmäßige Berichte und andere für die Kommunikationsüberwachung relevante Informationen zu veröffentlichen. Unabhängige Kontrollmechanismen sollten in Ergänzung zur Aufsicht geschaffen werden, die bereits über einen anderen Teil der Regierung zur Verfügung steht.

Integrität der Kommunikation und der Systeme:

Um die Integrität, Sicherheit und Privatsphäre der Kommunikationssysteme zu gewährleisten, und in Anerkennung der Tatsache, dass Abstriche bei der Sicherheit für staatliche Zwecke fast immer die Sicherheit im Allgemeinen infrage stellen, sollten Staaten die Dienstleister oder Hardware- oder Softwarehändler nicht zwingen, Überwachungs- oder Beobachtungsfunktionen in ihre Systeme einzubauen oder bestimmte Informationen lediglich für Zwecke der staatlichen Überwachung zu sammeln oder zu speichern. A priori Vorratsdatenspeicherung oder Sammlung sollte nie von Dienstleistern gefordert werden. Personen haben das Recht, sich anonym zu äußern; Staaten sollten daher auf die zwingende Identifizierung der Nutzer als Voraussetzung für die Leistungserbringung verzichten.[12]

Schutzmaßnahmen für die internationale Zusammenarbeit:

Als Reaktion auf die Veränderungen der Informationsflüsse und Kommunikationstechnologien und -dienstleistungen, kann es notwendig sein, dass Staaten Hilfe von einem ausländischen Dienstleister anfordern. Dementsprechend sollten die gemeinsamen Rechtshilfeverträge und andere Vereinbarungen, die von den Staaten eingegangen wurden, sicherstellen, dass in Fällen, in denen die Gesetze mehr als eines Staates für die Kommunikationsüberwachung angewendet werden können, derjenige verfügbare Standard mit dem höheren Schutzniveau für den Einzelnen angewendet wird. Wo Staaten Unterstützung für Zwecke der Strafverfolgung suchen, sollte der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit angewendet werden. Staaten dürfen gemeinsame Rechtshilfeprozesse und ausländische Anfragen nach geschützten Informationen nicht nutzen, um inländische gesetzliche Beschränkungen der Kommunikationsüberwachung zu umgehen. Gemeinsame Rechtshilfeprozesse und andere Vereinbarungen sollten klar dokumentiert werden, öffentlich zugänglich sein und dem Schutz des fairen Verfahrens unterliegen.

Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßigen Zugang:

Die Staaten sollten Gesetze erlassen, welche illegale Kommunikationsüberwachung durch öffentliche oder private Akteure kriminalisieren. Die Gesetze sollten ausreichende und erhebliche zivil-und strafrechtliche Sanktionen, Schutz für Whistleblower und Wege für die Wiedergutmachung von Betroffenen enthalten. Die Gesetze sollten vorsehen, dass alle Informationen, welche in einer Weise gesammelt wurden, die mit diesen Grundsätzen unvereinbar ist, in einem Verfahren als Beweise unzulässig sind, genauso wie Beweise, die von solchen Informationen abgeleitet sind. Die Staaten sollten außerdem Gesetze erlassen mit der Maßgabe, dass das Material zerstört oder der Person zurückgegeben werden muss, nachdem das durch Kommunikationsüberwachung gesammelte Material, zu dem Zweck genutzt wurde, zu welchem es bereitgestellt wurde.

Unterzeichner

 7iber     (Amman, Jordan)
 Access     (International)
 Acción EsLaRed     (Venezuela)
 ActiveWatch - - Media Monitoring Agency     (Romania)
 Africa Platform for Social Protection - APSP     (Africa)
 AGEIA Densi     (Argentina)
 Agentura.ru     (Russia)
 Aktion Freiheit statt Angst     (Germany)
 Alfa-Redi     (LAC)
 All India Peoples Science Network     (India)
 Alternatif Bilişim Derneği (Alternatif Bilişim) - Turkey     (Turkey)
 Alternative Law Forum     (India)
 Arab Digital Expression Foundation     (Egypt)
 Article 19     (International)
 ASL19     (Canada/Iran)
 Asociación Civil por la Igualdad y la Justicia - ACIJ     (Argentina)
 Asociación Colombiana de Usuarios de Internet     (Colombia)
 Asociación de Internautas Spain     (Spain)
 Asociación Paraguaya De Derecho Informático Y Tecnológico - APADIT     (Paraguay)
 Asociación por los Derechos Civiles - ADC     (Argentina)
 Aspiration     (United States)
 Associação Brasileira de Centros de inclusão Digital – ABCID     (Brasil)
 Associació Pangea Coordinadora Comunicació per a la Cooperació     (Spain)
 Association for Freedom of Thought and Expression – AFTE     (Egypt)
 Association for Progressive Communications - APC     (International)
 Association for Proper Internet Governance     (Switzerland)
 Association for Technology and Internet - APTI     (Romania)
 Association of Community Internet Center – APWKomitel     (Indonesia)
 Australia Privacy Foundation - APF     (Australia)
 Bahrain Center for Human Rights     (Bahrain)
 Bangladesh NGOs Network for Radio and Communication – BNNRC     (Bangladesh)
 BC Freedom of Information & Privacy Association (BC FIPA)     (Canada)
 Benetech     (USA/Global)
 Berlin Forum on Global Politics (BFoGP)     (Germany)
 Big Brother Watch     (United Kingdom)
 Bits of Freedom     (Netherlands)
 Bolo Bhi     (Pakistan)
 Brasilian Institute for Consumer Defense - IDEC     (Brasil)
 British Columbia Civil Liberties Association - BCCLA     (Canada)
 Bytes for All     (Pakistan)
 Cairo Institute for Human Rights Studies     (Egypt)
 Casa de Derechos de Quilmes     (Argentina)
 Center for Digital Democracy     (United States)
 Center for Internet & Society India     (India)
 Center of Media Justice     (United States)
 Centre for Community Informatics Research, Development and Training     (Canada)
 Centro de Estudios en Libertad de Expresión y Acceso a la Información - CELE     (Argentina)
 Centro de Tecnologia e Sociedade (CTS) da FGV     (Brasil)
 Centrum Cyfrowe Projekt: Polska     (Poland)
 Citizen Lab     (Canada)
 Citizens Network Watchdog Poland     (Poland)
 Collaboration on International ICT Policy in total East and South Africa (CIPESA)     (Uganda / Africa )
 Colnodo     (Colombia)
 Comisión Colombiana de Juristas     (Colombia)
 Comité Cerezo México     (México)
 Consumer Korea     (South Korea)
 Consumers International     (International)
 ContingenteMx     (México)
 datapanik.org     (Belgium)
 DAWN Network     (International)
 Delhi Science Forum     (India)
 Digital Courage     (Germany)
 Digital Rights Foundation     (Pakistan)
 Digitterra     (International)
 DiploFoundation     (International)
 Electronic Frontier Finland - EFFI     (Finland)
 Electronic Frontier Foundation - EFF     (International)
 Electronic Frontiers Australia - EFA     (Australia)
 Electronic Frontiers Italy - ALCEI     (Italy - Europe)
 Electronic Privacy Information Center - EPIC     (United States)
 European Digital Rights - EDRI     (Europe)
 European Information Society Institute - EISi     (Slovakia)
 Fight for the Future     (United States)
 Foro Ciudadano de Participación por la Justicia y los Derechos Humanos - FOCO     (Argentina)
 Foundation for Community Educational Media - FCEM     (Thailand)
 Foundation for Information Policy Research – FIPR     (United Kingdom)
 Free Network Foundation     (United States)
 Free Press     (United States)
 Free Press Unlimited     (Netherlands)
 Free Software Foundation Europe     (Europe)
 Free Software Movement of India     (India)
 Freedom Against Censorship Thailand (FACT)     (Thailand )
 Freedom of the Press Foundation     (United States)
 Fundación Ambio     (Costa Rica)
 Fundación Andina para la Observación y el Estudio de Medios     (Ecuador)
 Fundación Karisma     (Colombia)
 Fundación Redes y Desarrollo - FUNREDES     (República Dominicana - El Caribe)
 Fundación Vía Libre     (Argentina)
 Global Voices Advocacy     (International)
 Grupo de Software Libre de Cúcuta     (Cúcuta, Norte de Santander, Colombia)
 Gulf Center for Human Rights     (Arab Gulf region)
 Helsinki Foundation for Human Rights, Warsaw - HFHR     (Poland)
 Hiperderecho     (Peru)
 Human Rights Data Analysis Group     (International)
 Human Rights Watch - HRW     (International)
 ICT Consumers Association of Kenya - ICAK     (Kenya)
 Independent Journalism Center from Moldova     (Republic of Moldova)
 Index on Censorship     (United Kingdom)
 Initiative for Freedom of Expression     (Turkey)
 Institute des Technologies de l'Information et de la Communication Pour le Developpement - INTIC4DEV     (Africa)
 Instituto Baiano de Direito Processual Penal - IBADPP     (Brasil/Bahia)
 Instituto Bem Estar Brasil     (Brasil)
 Instituto NUPEF     (Brasil)
 International Civil Liberties Monitoring Group     (Canada)
 International Media Support - IMS     (International)
 International Modern Media Institute     (Iceland / International)    
 Internet Governance Project, Syracuse University School of Information Studies     (United States)
 Internet Society Palestine     (Palestine)
 InternetNZ     (New Zealand)
 Internews     (United States)
 IP Justice     (United States)
 Iraqi Network for Social Media     (Iraq)
 Iriarte & Asociados     (Peru)
 ISOC Board of Trustees     (International)
 IT for Change     (India)
 Iuridicum Remedium, o.s.     (Czech Republic)
 Jonction     (Mauritania, Senegal, Tanzania)
 Jordan Open Source Association     (Jordan)
 Journaliste en danger (JED)     (Démocratique du Congo / Africa)
 Kenya ICT Action Network - KICTANet     (Kenya)
 Kenyan Ethical and Legal Issues Network     (Kenya)
 La Quadrature du Net     (France/Europe)
 Latin American Network of Surveillance, Technology and Society Studies – LAVITS     (Latin America)
 Liberty     (United Kingdom)
 Liga Uruguaya de Defensa del Consumidor     (Uruguay)
 Liga voor Mensenrechten vzw     (Belgium)
 May First / People Link     (United States/international)
 Media Action Grassroots Network - MAG-Net     (United States)
 Media Rights Agenda - MRA     (Ikeja, Lagos)
 MOGiS e.V. - A Voice for Victims     (Germany)
 Movimento Mega     (Brasil)
 Nawaat     (Tunisia)
 New York Chapter of the Internet Society     (United States)
 Oneworld: Platform for Southeast Europe – OWPSEE     (Western Balkans)
 Open Internet Tools Project - Open ITP     (United States)
 Open Knowledge Foundation     (United Kingdom)
 Open Media and Information Companies Initiative – Open MIC     (United States)
 Open Net Korea     (South Korea)
 Open Rights Group     (United Kingdom)
 Openmedia.ca     (Canada)
 Pacific Freedom Forum     (Pacific Region)
 Pakistan Press Foundation - PPF     (Pakistan)
 Palestinian Center for Development & Media Freedoms - MADA     (Palestine)
 Panoptykon Foundation     (Poland)
 Partners for Democratic Change Serbia     (Serbia)
 People Who     (International)
 Privacy & Access Council of Canada     (Canada)
 Privacy Activism     (United States)
 Privacy International     (International)
 PROTEGE QV     (Cameroon/ Africa)
 Public Association "Journalists"     (Kyrgyzstan)
 RedPaTodos     (Colombia)
 Reporters Without Borders - RSF     (International)
 Samuelson-Glushko Canadian Internet Policy and Public Interest Clinic - CIPPIC     (Canada)
 SHARE Conference | SHARE Defense     (Balkan Region)
 Social Media Exchange     (Lebanon)
 Society for Knowledge Commons     (India)
 Software Freedom Law Centre     (India)
 Southeast Asian Press Alliance     (South East Asia)
 Statewatch     (United Kingdom)
 Sulá Batsú     (Costa Rica)
 Surveillance Studies Centre     (Ontario, Canada)
 Surveillance Studies Network     (International)
 TagMeNot     Taiwan Association for Human Rights     (Taiwan)
 TechLiberty     (New Zealand)
 TEDIC     (Paraguay)
 Thai Netizen Network     (Thailand)
 The New Renaissance Network     (Sweden)
 TransMediar-Pimentalab [at] Universidade Federal de São Paulo     (Brazil)
 University of Campinas - Research Group CTeMe (Knowledge, Technology and Market)     (Brasil)
 University of São Paulo's Research Group on Access to Information Policies (GPoPAI-USP)     (Brasil)
 VIBE!AT     (Austria)
 Voices for Interactive Choice and Empowerment     (Bangladesh)
 West African Journalists Association     (West Africa)
 WITNESS     (International)
 Zwiebelfreunde e.V.     (Germany)

[1]Universal Declaration of Human Rights Article 12, United Nations Convention on Migrant Workers Article 14, UN Convention of the Protection of the Child Article 16, International Covenant on Civil and Political Rights, International Covenant on Civil and Political Rights Article 17; regional conventions including Article 10 of the African Charter on the Rights and Welfare of the Child, Article 11 of the American Convention on Human Rights, Article 4 of the African Union Principles on Freedom of Expression, Article 5 of the American Declaration of the Rights and Duties of Man, Article 21 of the Arab Charter on Human Rights, and Article 8 of the European Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms; Johannesburg Principles on National Security, Free Expression and Access to Information, Camden Principles on Freedom of Expression and Equality.

[2]Universal Declaration of Human Rights Article 29; General Comment No. 27, Adopted by The Human Rights Committee Under Article 40, Paragraph 4, Of The International Covenant On Civil And Political Rights, CCPR/C/21/Rev.1/Add.9, November 2, 1999; see also Martin Scheinin, "Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of human rights and fundamental freedoms while countering terrorism," 2009, A/HRC/17/34.

[3]Communications metadata may include information about our identities (subscriber information, device information), interactions (origins and destinations of communications, especially those showing websites visited, books and other materials read, people interacted with, friends, family, acquaintances, searches conducted, resources used), and location (places and times, proximities to others); in sum, metadata provides a window into nearly every action in modern life, our mental states, interests, intentions, and our innermost thoughts.

[4]For example, in the United Kingdom alone, there are now approximately 500,000 requests for communications metadata every year, currently under a self-authorising regime for law enforcement agencies who are able to authorise their own requests for access to information held by service providers. Meanwhile, data provided by Google’s Transparency reports shows that requests for user data from the U.S. alone rose from 8888 in 2010 to 12,271 in 2011. In Korea, there were about 6 million subscriber/poster information requests every year and about 30 million requests for other forms of communications metadata every year in 2011-2012, almost of all of which were granted and executed. 2012 data available at http://www.kcc.go.kr/user.do?mode=view&page=A02060400&dc=K02060400&boardId=1030&cp=1&boardSeq=35586

[5]See as examples, a review of Sandy Petland’s work, ‘Reality Mining’, in MIT’s Technology Review, 2008, available at http://www2.technologyreview.com/article/409598/tr10-reality-mining/ and also see Alberto Escudero-Pascual and Gus Hosein, ‘Questioning lawful access to traffic data’, Communications of the ACM, Volume 47 Issue 3, March 2004, pages 77 - 82.

[6]Report of the UN Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression, Frank La Rue, May 16 2011, available at http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/docs/17session/a.hrc.17.27_en.pdf

[7]"People disclose the phone numbers that they dial or text to their cellular providers, the URLS that they visit and the e-mail addresses with which they correspond to their Internet service providers, and the books, groceries and medications they purchase to online retailers . . . I would not assume that all information voluntarily disclosed to some member of the public for a limited purpose is, for that reason alone, disentitled to Fourth Amendment protection." United States v. Jones, 565 U.S. ___, 132 S. Ct. 945, 957 (2012) (Sotomayor, J., concurring).

[8]"Short-term monitoring of a person’s movements on public streets accords with expectations of privacy" but "the use of longer term GPS monitoring in investigations of most offenses impinges on expectations of privacy." United States v. Jones, 565 U.S., 132 S. Ct. 945, 964 (2012) (Alito, J. concurring).

[9]"Prolonged surveillance reveals types of information not revealed by short-term surveillance, such as what a person does repeatedly, what he does not do, and what he does ensemble. These types of information can each reveal more about a person than does any individual trip viewed in isolation. Repeated visits to a church, a gym, a bar, or a bookie tell a story not told by any single visit, as does one's not visiting any of these places over the course of a month. The sequence of a person's movements can reveal still more; a single trip to a gynecologist's office tells little about a woman, but that trip followed a few weeks later by a visit to a baby supply store tells a different story.* A person who knows all of another's travels can deduce whether he is a weekly church goer, a heavy drinker, a regular at the gym, an unfaithful husband, an outpatient receiving medical treatment, an associate of particular individuals or political groups – and not just one such fact about a person, but all such facts." U.S. v. Maynard, 615 F.3d 544 (U.S., D.C. Circ., C.A.)p. 562; U.S. v. Jones, 565 U.S. __, (2012), Alito, J., concurring. "Moreover, public information can fall within the scope of private life where it is systematically collected and stored in files held by the authorities. That is all the truer where such information concerns a person's distant past…In the Court's opinion, such information, when systematically collected and stored in a file held by agents of the State, falls within the scope of 'private life' for the purposes of Article 8(1) of the Convention." (Rotaru v. Romania, [2000] ECHR 28341/95, paras. 43-44.

[10]The term "due process" can be used interchangeably with "procedural fairness" and "natural justice", and is well articulated in the European Convention for Human Rights Article 6(1) and Article 8 of the American Convention on Human Rights.

[11]The UK Interception of Communications Commissioner is an example of such an independent oversight mechanism. The ICO publishes a report that includes some aggregate data but it does not provide sufficient data to scrutinise the types of requests, the extent of each access request, the purpose of the requests, and the scrutiny applied to them. See http://www.iocco-uk.info/sections.asp?sectionID=2&type=top.

[12]Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression, Frank La Rue, 16 May 2011, A/HRC/17/27, para 84.