Prism/Gegenaktionen

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Hier ist Mitarbeit ausdrücklich Erwünscht! - Zur Einhaltung der Seitenstruktur, bitte die umfangreicheren Beiträge zuerst auf der Diskussionsseite posten!
Ein freundlicher Regenbogen, für ein böses Spiel mit den Grundrechten!

Hauptseite
Prism Spionage
PRISM Dokumente
Spionagedokumente

Gegenaktionen
Gegen Schnüffler

Gegenmaßnamen
Spion Abwehr
Anti Material
Anti PRISM Flyer
Spionagebeispiele
MAD
Snowden
böse? </Ironie>
Bürgereingaben
Petitionen
Spionagebeispiele
MAD
Rechtsmittel gegen Spionage
Recht vs. Spionage
Gegenmaßnamen
Sicherheitsvorlagen
Gegenaktionen
Schlüsselanfrage
Gegenaktionen
Schlüsselantworten

"Verschlüsselt die Republik"
Tango-weather-clear.svg Dieser Artikel dürfte die meisten Piraten im Moment brennend interessieren.

Wenn du anderer Meinung bist, so diskutiere dies bitte auf der Diskussionsseite, bevor du diesen Baustein entfernst.

Gib NSA keine Chance.png


PRISM logo (PNG).png - PRISM ist Spionage - Ausspähung ist Verrat

Im Bewusstsein der Gefahr, die ein solches Gesetz in sich birgt, nämlich die Demokratie mit der Begründung, sie zu verteidigen, zu untergraben oder sogar zu zerstören, bekräftigt der Gerichtshof, dass die Vertragsstaaten nicht im Namen des Kampfes gegen Spionage und Terrorismus zu jedweder Maßnahme greifen dürfen, die ihnen geeignet erscheint.
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)

Kampange: Klagemauer -- Wailing Wall -- File a lawsuit Wall

Staatsanwältschaften wegen Anfangsverdacht in Bewegung versetzen

Gem. NDR - internationalen Telekommunikationsunternehmen British Telecom, Verizon und Vodafone auch die Netzwerkbetreiber Level 3, Global Crossing (inzwischen von Level 3 gekauft), Interoute und Viatel als Schlüsselpartner der GCHQ.

Level 3 betreibt in Deutschland Datencenter in Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München. Fall für Anfangsverdacht Staatsanwalt
Global Crossing -- Knotenpunkt des Atlantic Crossing-1 (Glasfaserkabels) liegt in Westerland auf Sylt. Fall für Anfangsverdacht Staatsanwalt
Interoute, betreibt über Europa verteilt ein Netz mit 102 sogenannten Points of Presence, also Netzwerk-Verbindungspunkten, 15 liegen in deutschen Städten. WO?? Fall für Anfangsverdacht Staatsanwalt

Es gibt den dringenden Verdacht, dass ausländischen Geheimdienste und die mit ihnen kooperierenden deutschen Sicherheits-„Behörden“ und fie oben aufgeführten Telekommunikationsunternehmen durch verdachtsunabhängige allumfassende Kommunikationsüberwachung

gegen das Fernmeldegeheimnis des Grundgesetzes,
gegen den vom Bundesverfassungsgericht in jahrzehntelanger kontinuierlicher Rechtsprechung geschaffenen Schutz der Privat- und Intimsphäre der Bundesbürger,
gegen das Menschenrecht auf informationelle Selbstbestimmung,
gegen das Recht auf Vertraulichkeit und auf die Integrität informationstechnischer Systeme verstoßen.

Und es geht um die begründete Vermutung, dass

gegen das vom Gesetzgeber geschaffene deutsche Datenschutzrecht,
gegen – sonst immer so hoch gehaltene – Betriebsgeheimnisse (Stichwort: Industriespionage),
gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuches (u.a. § 201 StGB also der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 202 StGB der Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 a StGB das unbefugte Ausspähen von Daten, § 202b StGB das unbefugte Abfangen von Daten und § 202c StGB das Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten)verstoßen wird.

Anzeigen erstatten

„Im Bewusstsein der Gefahr, die ein solches Gesetz in sich birgt, nämlich die Demokratie mit der Begründung, sie zu verteidigen, zu untergraben oder sogar zu zerstören, bekräftigt der Gerichtshof, dass die Vertragsstaaten nicht im Namen des Kampfes gegen Spionage und Terrorismus zu jedweder Maßnahme greifen dürfen, die ihnen geeignet erscheint.“

StGB § __83 Nr.1
StGB § __99 Nr.1
StGB § __202a Verletzung des Briefgeheimnisses, Ausspähen von Daten,
StGB § __206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
StGB § __353b Straftaten im Amt

Richtlinie 2002/58/EG Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation Artikel 5 Vertraulichkeit der Kommunikation

Eingereichte Klagen

  1. 2013-06-26 - europe-v-facebook.org hat Anzeigen gegen europäische Tochterunternehmen von Facebook, Apple, Microsoft, Skype und Yahoo eingebracht
  2. 2013-08-05 - Wolfgang Dudda hat eine der ersten Klagen für die Piraten eingereicht

„Für Access Provider und die Netzbetreiber gelten das Telekommunikationsgeheimnis und das Bundesdatenschutzgesetz. Sie dürfen weder die eigentliche Kommunikation noch Metadaten abgreifen, so lange ihnen dies nicht ausdrücklich gesetzlich gestattet ist.
Wir haben kein Gesetz gefunden, das die direkte Weitergabe von Kommunikations- und Metadaten an ausländische Geheimdienste in Deutschland erlaubt.“
www.lawblog.de

Anmerkung: Ein erster Baustein für eine Klagemauer gegen Schnüffelei! Bravo!+1!
Die Unerschrockenen sollten sich zusammentun, um der Freiheit der Bürger und die Sicherheit des Staates zu retten.

Anfragen stellen


Notiz

AntiPrismTempora