2007-04-27 - Pressemitteilung zur Online-Durchsuchung
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| Pressemitteilung | |
| Thema: | Online-Durchsuchung |
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| Gliederung: | Bund |
| verschickt am | 27.04.2007 |
Grundrechte per „Dienstvorschrift“ außer Kraft gesetzt
Online-Durchsuchungen von Computern werden von den Nachrichtendiensten des Bundes bereits seit 2005 durchgeführt. Dies räumte die Bundesregierung am gestrigen Mittwoch in einer Sitzung des Innenausschusses ein. Die Rechtsgrundlage dieser delikaten Art der Überwachung bildet eine Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily.
Dass Überwachungsorgane der Regierung die Grundrechte ihrer Bürger per „Dienstvorschrift“ außer Kraft setzen können, ist geradezu empörend. Deshalb fordert die Piratenpartei Deutschland den sofortigen Stopp der heimlichen Online-Durchsuchungen. Sie äußert Entsetzen darüber, dass im Innenministerium einer Dienstanweisung ein höherer Stellenwert eingeräumt wird als den Grundrechten der Bürger. Des weiteren fordert die Piratenpartei Deutschland die Vernichtung aller durch diese Verfassungsbrüche gewonnenen Informationen und eine Offenlegung des Umfangs der durchgeführten Durchsuchungen.
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Simon Lange
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Bei der Bundestagswahl im September 2009 erreichte die Piratenpartei aus dem Stand 2,0 Prozent bzw. 847.870 Stimmen. Im Vergleich zur Europawahl im Juni 2009 (0,9 Prozent, 229.464 Stimmen) konnten die Piraten die Zahl ihrer Stimmen sogar fast vervierfachen. Die Piratenpartei hat mittlerweile über 11.000 Mitglieder.
Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)
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