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HSG:Karlsruhe

Aus Piratenwiki

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Die Hochschulgruppe in Karlsruhe wurde am 16.07.2009 gegründet (Gründungsprotokoll) und am 10.08. von dem AStA offiziell anerkannt.

Inhaltsverzeichnis

Aktuelles

Aus Mangel an Interesse ist die Piraten-Hochschulgruppe am KIT (ehem. Uni Karlsruhe) seit WS 2010/11 nicht aktiv und ist vom AstA nicht mehr anerkannt.

(April 2011): Derzeit ist eine Neugründung geplant, bitte an Franziska wenden.

Vorstand

Derzeit gibt es keinen Vorstand

Kontakt

Die HSG Karlsruhe hat ein Mailingliste: piratenhsg@lists.geekig.de, eintragen kannst du dich hier: Mailingliste HSG Karlsruhe.

Satzung

Die auf der ersten Gründungsversammlung vom 16.07.2009 festgelegte Satzung ist hier einzusehen: Satzung (PDF)

Ziele und Forderungen

  • Diese Hochschulgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die digitale PiratenBewegung zu unterstützen und an Hochschulen bekannt zu machen.
  • Datenschutz und Datensparsamkeit muss sowohl für Studenten als auch für Hochschulangestellte gewährleistet sein. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist von zentraler Bedeutung.
  • Hochschulpolitik und Entscheidungen der Hochschulleitung müssen transparent sein.
  • Bildung muss für jeden Menschen frei und fair zugänglich sein.
  • Öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse müssen frei zugänglich sein.

Aufnahme

Einen Aufnahmeantrag kannst Du an den Vorstand stellen. Ein vorläufiges Muster dazu findest Du hier: Aufnahmeantrag. Diesen kannst Du dann beim Vorstand einreichen. Dabei gilt folgendes zu beachten:

  • Mindesten 50% der Mitglieder müssen am der Universität Karlsruhe (TH) immatrikuliert sein
  • Mindestens 75% der Mitglieder müssen an einer der Karlsruher Hochschulen sein (Universität Karlsruhe, Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft, Pädagogische Hochschule Karlsruhe, Saatliche Akadedemie der Bildenden Künste Karlsruhe, Saatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe, Hochschule für Musik Karlsruhe)
  • Höchstens 10% der Mitglieder waren noch nie an einer dieser Hochschulen immatrikuliert

Einem Aufnahmeantrag kann daher nur stattgegeben werden, wenn diese Vorgaben des UStA erfüllt bleiben.

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