| | Dieser Artikel überschneidet sich mit E-Petitionen. Bitte hilf mit, beide zu vereinigen oder diese von-/gegeneinander abzugrenzen. |
Gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.". In Deutschland kann man im wesentlichen zwischen drei Arten von
Petitionen unterscheiden:
Die ersten beiden müssen vom
Petitionsausschuss entgegengenommen und bearbeitet werden. Bei offiziellen Petitionen können nur Einzelpersonen, nicht jedoch Firmen, Parteien oder Vereine unterschreiben. Letztere sind nicht mehr als gesammelte Meinungsäußerungen ohne rechtliche Wirkung. Haben jedoch den Vorteil einfacher durchführbar zu sein und sich somit sehr schnell über das Netz verbreiten.
Inhaltsverzeichnis |
Die hier aufgeführten Petitionen befassen sich mit Kernthemen der Piratenpartei. Dass eine Petition hier aufgeführt ist, bedeutet nicht, dass deren Inhalt zwangsläufig von der Piratenpartei unterstützt wird. Vielmehr dient diese Seite dazu, jedem die Einflussnahme auf Gesetzgebungsverfahren zu erleichtern und von seinem Petitionsrecht Gebrauch zu machen, wo immer man es für richtig hält.
Alle aktuellen Petitionen: - DEUTSCHER BUNDESTAG – Petitionsausschuss
Fett sind Petitionen mit mehr als 50.000 Unterzeichnern.
| Thema | Erstellt am: | Mitzeichnungsende: | Vermerk |
|---|---|---|---|
| Urheberrecht - Offenlegung der Verhandlungen zum Anti-Piraterieabkommen (ACTA) | 2010-03-09 | 2010-06-03 | |
| Datenschutz - Keine flächendeckenden Aufnahmen ("Streetview") ohne vorherige Erlaubnis | 2010-03-06 | 2010-05-11 | |
| Deutscher Bundestag - Verbot von Probeabstimmungen und Fraktionszwang | 2010-05-31 | 2010-07-23 | |
| Verhaltensregeln der Mitglieder des Deutschen Bundestages - Keine zeitgleiche Mitgliedschaft in einem Landes-, Kreis- oder Stadtparlament | 2010-05-25 | 2010-07-20 |
Es besteht die Möglichkeit, auch offline E-Petitionen mit Unterschriftenlisten zu unterstützen (durch Unterschriftensammlung auf Infoständen zum Beispiel). Es gibt keine offiziellen Vorlagen, die vom Bundestag zur Verfügung gestellt werden. Laut Auskunft des Bundestages kann jeder Formulare für Unterstützerlisten für die E-Petitionen selbst erstellen. Vollständige Anschrift und jeweils eigenhändige Unterschrift sind nötig, sonst ist keine Form vorgeschrieben.
Die Unterstützung per Post ist auch nach Ablauf der Mitzeichnungsfrist bis zum Ablauf der parlamentarischen Prüfung möglich.
Prinzipiell kann man natürlich nicht nur mitstimmen sondern auch eigene Petitionen einbringen. Das ist prinzipiell die Möglichkeit eines jeden Bürgers, ist aber unterstützt durch eine politische Gruppe sicherlich wirksamer. Das sollte dann aber wohl überlegt sein, um nicht für jede Lappalie eine Petititon einzureichen.
--Sven423 11:26, 27. Jan. 2010 (CET)