Parteiprogramm/Änderungsanträge/Transparenz und Korruptionsbekämpfung in der Verwaltung

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei; die Idee ist von MDS

Wenn du meinst diese Idee erweitern zu können, tu es. Diskutiert ihr zu mehreren an der Idee, könnt ihr auch die Vorlage:Diskussion setzen.

Die Piratenpartei Deutschland fordert:

Hintergrund (nicht Teil des Programms)

Korruption tritt in der deutschen Verwaltung in erheblichem Umfang auf.

Nach dem Bundeslagebild 2004 des Bundeskriminalamtes ist die allgemeine öffentliche Verwaltung zu rund 75 % und damit mit großem Abstand Hauptzielbereich von Korruption. zweidrittel aller Korruptionsfälle betreffen die Vergabe öffentlicher Aufträge - vor allem Bauvorhaben.

Die novellierte Richtlinie des Bundesinnenministers zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung ist am 11.08.2004 in Kraft getreten. Sie macht den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden eingehende Vorschriften für die Korruptionsprävention.

Die Bundesländer haben über die Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) Berichte über den Stand der Korruptionsprävention angefertigt. Der Zweite Bericht vom November 1999 zeigt, dass in den Ländern viele interessante Vorkehrungen getroffen wurden, aber es scheint an einer wirklich effektiven Zusammenarbeit unter den Ländern zu mangeln. Der Dritte Umsetzungsbericht vom Oktober 2002 bringt wenig Neues über die Umsetzung, Der Vierte Umsetzungsbericht ist im Oktober 2006 erschienen.