Parteiprogramm/Änderungsanträge/Transparenz und Korruptionsbekämpfung durch Hinweisgeber

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Effiziente Korruptionsprävention in Unternehmen und Behörden erfordert den Schutz des „ethischen Dissidenten“ oder uneigennützigen Hinweisgebers. Daher fordert die Piratenpartei Deutschland:

Hintergrund

Der Begriff Whistleblowing hat – aus den USA kommend – inzwischen auch Einzug in Europa gehalten. In Deutschland kommt der Begriff des "Hinweisgebers" allerdings sehr zögerlich auf. Nur bei uns hat der Whistleblower das Stigma des Denunzianten.

Dabei bedeutet, dass Beschäftigte sich aus uneigennützigen Motiven gegen in ihrem Arbeitsumfeld beobachtete Fälle von

  • Korruption oder
  • ungesetzlichen, unlauteren oder ethisch zweifelhaften Praktiken

wenden und Hinweise geben.

Dieter Deiseroth – Richter am Bundesverwaltungsgericht und in Deutschland einer der besten Kenner der Materie – bezeichnet Whistleblower deshalb sehr treffend als ‚ethische Dissidenten’.

Wer Hinweise auf Mängel in seinem Arbeitsumfeld gibt, bekommt häufig Schwierigkeiten mit Kollegen und oder Vorgesetzten, die vom Mobbing bis zur Entlassung führen können.

Gerichtsurteile zu Whistleblowing betreffen deshalb fast immer arbeitsrechtliche Fragen. Es geht zum Beispiel um die Entlassung wegen der Rüge schwerer Verstöße gegen Regelungen des Güterkraftverkehrs in einer Spedition, um Verstöße gegen Strahlenschutz-Vorschriften in einer Kernforschungsanlage oder um den Wiederverkauf von zurückgenommenem Hackfleisch.

Fast immer haben die Gerichte gefordert, dass zunächst alle internen Möglichkeiten zur Abstellung eines Mangels genutzt werden, also „der Dienstweg eingehalten wird“. Das aber erscheint einem Hinweisgeber häufig nicht zumutbar, weil die Unternehmens-und Behördenkultur nicht ausreichend Kritik und Offenheit „auf dem Dienstweg“ gewährleistet und schützt.