Ordnungsmaßnahmen
Aus Piratenwiki
| | Dieser Artikel ist veraltet. Es wird geprüft, ob er gelöscht oder aber aktualisiert wird. Du kannst den Artikel aber auch auf den neuesten Stand bringen oder archivieren. |
Inhaltsverzeichnis |
Ordnungsmaßnahmen
Ordnungsmaßnahmen nach Abschnitt A, §6 Absatz 1 der Satzung:
Der Satz lautet wie folgt:
(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland
Verwarnung
Wurde am 05. Juni 2008 gegen ein Mitglied nach Vorstandsbeschluss verhängt. [1]
Verweis
Wurde noch nicht verhängt.
Enthebung vom Parteiamt
Wurde noch nicht verhängt.
Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden
Wurde noch nicht verhängt.
Parteiausschluss
Wurde noch nicht verhängt.
