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Ordnungsmaßnahmen

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Inhaltsverzeichnis

Ordnungsmaßnahmen

Ordnungsmaßnahmen nach Abschnitt A, §6 Absatz 1 der Satzung:

Der Satz lautet wie folgt:

(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland

Aus Abschnitt A, §6 Absatz 1, der Satzung

Verwarnung

Wurde am 05. Juni 2008 gegen ein Mitglied nach Vorstandsbeschluss verhängt. [1]

Verweis

Wurde noch nicht verhängt.

Enthebung vom Parteiamt

Wurde noch nicht verhängt.

Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden

Wurde noch nicht verhängt.

Parteiausschluss

Wurde noch nicht verhängt.

Verweise

  1. 2008-06-05_-_Vorstandssitzung#TOP_4.1:_Revisionismusdebatte: Wortlaut
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