Newsbrief Überwachungsgesetze 2011-08-17

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Herzlich willkommen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen wie Quellenangaben und weiterführende Informationen zu unserem Newsbrief über die Verlängerung der "Anti-Terror-Gesetze", der von engagierten Freiwilligen verteilt wurde.

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(Piraten, die verteilen möchten, schauen bitte hier)

Text

Bundesregierung verlängert und erweitert Überwachungsgesetze 18.8.2011

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, die so genannten "Anti-Terror-Gesetze" erneut zu verlängern und dabei auszuweiten. Diese Gesetze erlauben sowohl dem Bundeskriminalamt als auch den Geheimdiensten, zahlreiche Daten über Bürger zu erfassen. Die Geheimdienste dürfen beispielsweise ausdrücklich Kontostände und -bewegungen abfragen sowie Informationen darüber, wer wann mit wem telefoniert hat.

Nach der beschlossenen Änderung sollen die Geheimdienste zudem die Möglichkeit erhalten, Daten direkt aus zentralen Datenbanken für Flugbuchungen und Bankkonten abzurufen. Dies erleichtert deutlich den Zugang zu den Daten. Bürgerrechtler kritisieren, dass ein Missbrauch der Befugnisse dadurch noch einfacher und unauffälliger wird. Die von der FDP als Erfolg gefeierten Verbesserungen beim Schutz der Bürgerrechte beschränken sich auf Details: Die gesammelten Daten sollen "nur" noch 10 (statt 15) Jahre lang gespeichert werden, nur einige kaum genutzte Befugnisse werden gestrichen. Der für den Datenabruf nötige Verdacht muss nun zwar etwas gründlicher belegt werden, doch es hat sich gezeigt, dass solche Vorgaben in der Praxis oft bedeutungslos sind.

In der Vergangenheit ist es wiederholt zu Missbräuchen von Überwachungsbefugnissen gekommen. Der bekannteste Fall ist hierbei der Handydatenskandal von Dresden. Dabei hat die Polizei während einer Demonstration über eine Million Datensätze z. B. über geführte Gespräche, versendete Kurznachrichten (SMS) und Positionen gesammelt. Bürger, die sich an dem Tag mit ihrem Handy in der Stadt aufhielten, wurden überwacht – sowohl Teilnehmer der Demonstration als auch Unbeteiligte.

Dieser Fall ist nur einer von vielen, die zeigen, wie derartige Befugnisse missbraucht werden, um in die Privatsphäre von unschuldigen Bürgern einzudringen. Durch die Angst vor solchen Maßnahmen werden Bürger auch abgeschreckt, auf Demonstrationen ihre Meinung kundzutun. Diese Befugnisse schädigen somit unsere Demokratie. Die Piratenpartei setzt sich für den Schutz und die Stärkung von Privatsphäre und Bürgerrechten ein und lehnt die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze daher entschieden ab.

Die Gesetze wurden 2001 von der rot-grünen Bundesregierung mit den Stimmen der CDU/CSU beschlossen. Sie wurden 2007 von der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD verlängert und verschärft. Die schwarz-gelbe Koalition aus CDU/CSU und FDP plant nun nicht nur eine abermalige Verlängerung, sondern auch eine weitere Verschärfung.

Eventuell fragen Sie sich, was Sie gegen dieses Vorhaben unternehmen können. Bisher hat sich "nur" die Regierung auf eine Verlängerung und Erweiterung der Gesetze geeinigt – der Bundestag muss aber noch darüber beschließen. Sie können also Ihrem Bundestagsabgeordneten schreiben und ihn bitten, das Gesetz abzulehnen. Wenn sich genug Menschen beschweren, denken sogar die Politiker unserer Regierung ein zweites Mal darüber nach, ob sie das Vorhaben einfach abnicken wollen. Und wenn Sie möchten, dass Privatsphäre, Freiheit und Bürgerrechte in der Politik wirklich beachtet werden, überlegen Sie sich doch, bei der nächsten Wahl Ihr Kreuz bei der Piratenpartei zu machen.

Quellenangaben und weiterführende Informationen über das Thema und die Piratenpartei finden Sie im Internet unter http://piraten.in/antiterror

Quellenangaben

Artikel über die erneute Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze

Gesetzestexte

Artikel zum Dresdner Datenskandal

Artikel zur Einführung 2001 und Verlängerung/Verschärfung 2007

Weiterführende Informationen


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