NRW Diskussion:Vorstand/Geschäftsordnung

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Enthaltungen werden nicht mitgezählt (faktisch Ja Stimme)

"faktisch Ja Stimme" halte ich für falsch. Wenn Enthaltungen nicht mitgezählt werden, sollen sie faktisch als "nicht anwesend" gewertet werden. Beispiel: 2 Ja/3 Nein/2 Enthaltungen -> wäre bei "faktisch Ja" angenommen, bei "nicht anwesend" immer noch abgelehnt. Es darf in jedem Fall nur eine Mehrheit der (echten) Ja-Stimmen zu einer Annahme eines Antrages führen --Nesges 10:50, 5. Mai 2010 (CEST)

Enthaltungen sind NEIN-Stimmen

Nur bei ausreichender Zustimmung (also Mehrheit der JA-Stimmen) innerhalb des LVOR wird einem Antrag zugestimmt. Ablehnung wird durch NEIN ausgedrückt. Jedoch wird ein Antrag nicht bei ausreichender Ablehnung (also Mehrheit der NEIN-Stimmen) abgelehnt, sondern schlicht schon bei nicht ausreichender Zustimmung, die sich auch durch Enthaltungen ergeben kann. Enthaltungen sind also unbedingt wie NEIN-Stimmen zu werten.

Dies wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass der Status quo zunächst grundsätzlich beizubehalten ist, es sei denn, er soll geändert werden. Die Absicht den Status quo zu ändern bedarf der Zustimmung – und die Zustimmung ergibt sich allein und ausschließlich aus der Mehrheit der JA-Stimmen.

Schwierig wird die Situation jedoch bei einer Mehrheit der Enthaltungen zu einem Antrag. Ein solcher Antrag muss zunächst als abgelehnt gelten (und das ist, wie oben ausgeführt, richtig so). Doch lässt sich auch schließen, dass der LVOR zu einem solchen Antrag eigentlich gar keine Entscheidung treffen konnte (aus verschiedensten Gründen). Hier sollte, über die eigentliche Initiative hinaus, eine Lösung gefunden werden, wie mit Anträgen zu verfahren ist, bei denen sich der LVOR mehrheitlich einer Entscheidung enthält. Zu diesem Zweck bitte ich die Anregung „Nicht-Annahme bei mehrheitlicher Enthaltung führt zu Vertagung oder Neuvorlage an anderer Stelle“ zu berücksichtigen (oder eine Variante dazu einzustellen). --Hatch 17:25, 5. Mai 2010 (CEST)

Enthaltungen sind ENTHALTUNGEN

...und eben weder Ja noch Nein.

Gibt es mehr Ja- als Nein-Stimmen, ist ein Antrag angenommen. Ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, muss die Anzahl der Ja-Stimmen doppelt so hoch sein wie die der Nein-Stimmen.

Eine hohe Anzahl von Enthaltungen braucht nicht weiteren Diskussionsbedarf zu bedeuten. Vielleicht ist einigen die Frage auch nur egal. Bei Diskussionsbedarf kann ein Anwesender ohne Weiteres eine Verlängerung der Diskussion, eine Vertagung oder Befassung der LMV mit dem Thema oder anderes beantragen. ☠ Danebod 15:03, 9. Mai 2010 (CEST)