NRW:Oberhausen/Piratenbüro/GO

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Piratenbüro

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Geschäftsordnung (GO) klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten der Büropiraten.
  2. Sie gilt mit Zweidrittelmehrheit als angenommen. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen.
  3. Änderungen an der GO bedürfen der Zweidrittelmehrheit einer Kreismitgliederversammlung (KMV).
  4. Einfache Mehrheit bedeutet, dass die Anzahl der "Ja"-Stimmen die der "Nein"-Stimmen übersteigen muss.
  5. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass es mindestens doppelt so viele "Ja"- wie "Nein"-Stimmen abgegeben wurden.
  6. Sofern nicht anders beschrieben wird bei Anträgen eine Annahme durch einfache Mehrheit erreicht.

§ 2 Aufgaben, Rechte und Pflichten der Büropiraten

  1. Das Piratenbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der Mitgliederverwaltung sowie als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit, wie sie in §7 dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt ist.

§ 3 Büropiraten

  1. Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach §2 betraut sind, heißen Büropirat.
  2. Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
  3. Jeder Büropirat muss ein volljähriger und geschäftsfähiger stimmberechtigtes Mitglied sein.
  4. Büropiraten werden auf einer KMV gewählt und durch den Landesvorstand NRW beauftragt.
  5. Jeder Büropirat ist gegenüber der KMV über seine geleistete Arbeit Auskunftspflicht.
    1. Die Auskunftspflicht erfüllt er durch die Veröffentlichung eines schriftlichen Quartalsberichts zum Ende des jeweiligen Kalenderquartals und einem Abschlussbericht zum Ende der Beauftragung.
    2. Die Veröffentlichung hat im Piratenwiki auf der entsprechende Seite des Piratenbüros und auf der Oberhausener Mailingliste zu erfolgen.

§ 4 Wahl des/der Büropiraten

  1. Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.
  2. Gewählt ist, wer bei einer Akzeptanzwahl mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint.
  3. Das durch die GO der KMV festgelegte Wahlverfahren wird auch zur Wahl der Büropiraten angewendet.
  4. Eine Mitgliederversammlung zur Wahl eines Büropiraten ist einzuberufen, wenn die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden können oder das Amt des Büropiraten nach § 5 beendet ist.

§ 5 Ende der Amtszeit

  1. Die Amtszeit endet nach 12 Monaten und wird kommissarisch bis zur Neuwahl fortgeführt.
  2. Weiterhin endet die Amtszeit:
- durch Rücktritt,
- durch einen Widerspruch zu den in § 3 festgelegten Bedingungen,
- vorzeitig, durch Abwahl mit einer 2/3 Mehrheit oder eine Neuwahl bei einer Kreismitgliederversammlung.

§ 6 Datenschutz

  1. Jeder Büropirat muss zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzverpflichtung der Piratenpartei Deutschland unterzeichnen und sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform verhalten.

§ 7 Aufgaben des/der Büropiraten

1. Jeder Büropirat hat das Recht die Mitgliederdaten der virtuellen Kreisverbandes, von der er gewählt wurde, einzusehen.
2. Jeder Büropirat hat das Recht die Mitglieder der Region, von der er gewählt wurde in Textform nach §126b BGB zu kontaktieren, sofern dies zur Wahrnehmung im Rahmen seiner Beauftragung als Büropirat notwendig ist..
3. Die Freigabe einer Pressemitteilung kann wie folgt erfolgen:

- durch zwei Büropiraten
- durch einen Büropiraten und einen hierzu durch eine KMV legitimierte Person

4. Den gewählten Büropiraten können durch die Mitgliederversammlung folgende Aufgaben zugewiesen werden.

a) Pressesprecher
Der Pressesprecher hat die Aufgabe Pressemitteilungen gemäß dieser GO zu veröffentlichen.
Er ist zu Aussagen im Rahmen der außerparteilichen Kommunikation berechtigt und trifft diese auf Grundlage beschlossener beziehungsweise erarbeiteter Positionen.
Er hat die Aufgabe, Presseanfragen entgegen zunehmen und gegebenenfalls direkt zu beantworten oder einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.
b) Verwaltungspirat
Verwaltungspiraten haben die Aufgabe, bei Mitgliederversammlungen in Oberhausen die Akkreditierung durchzuführen.
Er hat die Aufgabe, mindestens 42 Tage vor dem regulären Ende seiner Amtszeit zur Mitgliederversammlung für die Neu- oder Wiederwahl des Piratenbüros einzuladen. Der Termin für diese Mitgliederversammlung :ist innerhalb des Zeitraums zwischen 21 Tagen vor und 14 Tagen nach dem Ende der Amtszeit nach § 4 Nummer 1 des Büropiraten festzulegen.

5. Sofern keine bestimmten Aufgaben durch die KMV zugewiesen werden, werden die Aufgaben gleichberechtigt durch alle Büropiraten ausgeführt.
6. Sofern ein Büropirat seinen Aufgaben nicht nachkommen kann, übernehmen die anderen Büropiraten dessen Aufgaben.