NRW:Landesparteitag 2017.1/Anträge/WP006.0

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Wahlprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2017.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Wahlprogramm Antragsnummer: WP006.0
Antragsteller:

Markus von Krella

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Markus von Krella letzte Änderung: 04.03.2017 15:12:12 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Bauen und Verkehr Abstimmungsergebnis: Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details
Konkurrenzanträge: WP007.0


Antrag
Antragstitel: Gesundheitsschutz für Anwohner und Verwendung von Immoblien im Einzugsbereich von Flughäfen stärken (Kurzversion)
Antragstext:
Flugverkehr macht durch vielfältige Einwirkungen krank und schränkt die Verwendung von Privateigentum und gemieteten Objekten ein.

Das Allgemeinwohl in Form der Gesundheit der Bevölkerung ist höher zu bewerten, als die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens.

Die Piraten fordern deshalb, die Anforderungen und Regelungen aus den europäischen - anstelle der nationalen - Verordnungen und Richtlinien, für Einwendungen im Planfeststellungsverfahren anzuwenden und parallel dazu die vom Sachverständigenrat der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen zu berücksichtigen.

Antragsbegründung:
Das Allgemeinwohl in Form der Gesundheit der Bevölkerung ist höher zu bewerten, als die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens. Stand der Wissenschaft ist, dass Lärm schwere gesundheitliche Schäden verursachen kann und verursacht. Das gilt für jegliche Art von Lärm und natürlich auch und besonders für Fluglärm, der von seiner Charakteristik her dem Lärm von Vulkanen sehr ähnlich ist und daher ganz besonders für die Auslösung von Stressreaktionen sorgt.

Volkswirtschaftliche Schäden wie Minderleistung durch unzureichende Erholung, erhöhte Fehleranfälligkeit durch Konzentrationsmangel, Arbeitsausfall durch Krankheit etc. wird dabei billigend in Kauf genommen, zudem der Versichertengemeinschaft erhöhte Krankheitskosten aufgebürdet werden – abgesehen vom persönlichen Leid von Betroffenen und Familien und einer erhöhten Sterblichkeit.

Hier ist insbesondere zu kritisieren, dass die Deutsche Flugsicherung (DFS) durch die Erteilung von einer Vielzahl von Einzelfreigaben gegen geltendes Recht verstößt. Die Anzahl der Einzelfreigaben ist so groß, dass man hier von einer faktischen Dauerflugroute sprechen kann.

Auch bei Nachtflügen liegt unseres Erachtens eine schwer fahrlässige Rechtsbeugung vor: Fakt ist, dass Ausnahmegenehmigungen ohne nachvollziehbare und transparente Kriterien und Dokumentation, unseres Erachtens sogar ohne jegliche Prüfung, erteilt werden, so dass aus dem Verfahren der Ausnahmegenehmigung eine Regel geworden ist,

Es gibt keine Lärmschutzgrenzwerte, welche für Fluglärm eingehalten werden müssen. Während dies für alle anderen Lärmarten der Fall ist, gibt es bei Fluglärm keine, sondern nur Werte, welche Schutzbereiche festlegen.

Die gewählten Schwellenwerte für Aufwachreaktionen durch Fluglärm entsprechen im Fluglärmgesetz nicht dem Stand der Wissenschaft und sind deutlich zu hoch angesetzt. Diese Aufwachreaktionen müssen als Maßstab für Nachtflüge gelten und nicht irgendwelche fiktiven Durchschnittswerte, welche nicht die reale Störung wiedergeben. Es muss jedes Einzelschallereignis berücksichtigt werden, da jedes einzelne Ereignis zu Aufwachreaktionen führen kann. Die Bevölkerung wird durch die zunehmende Anzahl dieser „Einzelschallereignisse“ immer stärker belastet. Der fiktive Dauerschallpegel scheint zwar gesunken zu sein, wird durch die häufigere Belästigung in der Wahrnehmung, aber sogar übertroffen. Die Menschen sind nicht empfindlicher geworden, sondern die Belastung größer. Die Belastung setzt sich logischerweise aus Intensität und Anzahl zusammen. Ein pauschaler Wert kann hier nicht festgelegt werden ohne alle Menschen in einem betroffenen Gebiet zu untersuchen.

Die Werte der Lärmschutzzonen, die den Anspruch auf Aufwendungsersatz für passiven Schallschutz begründen, beruhen auf einem zwischenzeitlich überholten Stand der Wissenschaft. Neuere Studien weisen darauf hin, dass beispielsweise Aufwachreaktionen unterhalb der Lärmpegel, wie sie im FluLärmG für neue und wesentlich erweiterte Flughäfen gelten, eintreten können.

Links: (1) Angerland-Vergleich: http://www.flughafen-forum.de/angerlandvergleich.html (2) Vertragsverletzungsverfahren: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11426_de.htm (3) SRU-Sondergutachten: http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2012_2016/2014_SG_Fluglaerm_HD.pdf;js essionid=BD6A516B18F8DDBED4B69204691D201F.1_cid325?__blob=publicationFile (3) SRU-Sondergutachten (Kurzform): http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2012_2016/2014_03_KF_Fluglaerm.pdf?__ blob=publicationFile (4) Stellungnahme der Piraten Kaarst zur Kapazitätserweiterung des DUS: https://blog.piratenpartei-nrw.de/kaarst/2016/07/06/piraten-und-linke-aus-dem-rhein-kreis-neuss-lehnen-flughafenplaene-ab/ (5) Vergleich Wahlprogramm RLP https://www.piraten-rlp.de/wahlprogramm/umwelt-und-energie/#flugverkehrsbelastungen-minimieren (6) Ultrafeinstaub: Belastung durch den Flugverkehr (Links funktionieren nicht aus dem Pad; Experte der BIs ist Wolfgang Schwämmlein) (7) Antrag zum Luftverkehrskonzept https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-9584.pdf


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Anwohner im Einzugsbereich von Flughäfen durch Verminderung von Fluglärm und Emissionen Erhalt der Verwendung von Privateigentum und gemieteten Objekten wie Häuser und Gärten
Schlagworte: Fluglärm
Piratenpad: https://piratenpad.de/p/wpfluglaerm


Folgenden toten Link bitte ignorieren: WP007.0