NRW:Landesparteitag 2017.1/Anträge/WP005.0

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche


Informationen der Antragskommission
Tango-dialog-warning.svg Bei Problemen
mit der Anzeige
hilft es manchmal
Purge (?) zu drücken.
!
!
!
!
!
!
Dies ist ein Wahlprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2017.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
!
!
!
!
!
!

Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Wahlprogramm Antragsnummer: WP005.0
Antragsteller:

Programmkommission

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: MacGyver1977 letzte Änderung: 03.02.2017 22:34:28 UTC von MacGyver1977
Abstimmungsergebnis: Pictogram voting oppose.svgZurückgezogen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Überarbeitete Anträge des LPT 16.3
Antragstext:
Folgende Punkte sollen die entsprechenden Punkte im Wahlprogramm ersetzten:

2.4.4 Energiearmut

Mit der Armut kommt die Energiearmut. So wurden in 2014 bei 352.000 Haushalten in der Bundesrepublik die Versorgung mit Strom oder Gas abgestellt wobei rund 1/3 der Abschaltungen in NRW erfolgte. Die meisten davon im Ruhrgebiet. Konkret heißt dass frieren, nicht mehr warm duschen können und kein Internet, TV und Radio.
Daher wollen wir ein Umsteuern, ressortübegreifend und auf vielen Ebenen. Diese Forderungen sind an das Dossier der Verbraucherzentrale NRW "Energiearmut bekämpfen - Daseinsvorsorge sichern" mit seinen Kernforderungen angelehnt.
Den Begriff Energiearmut verbindlich definieren
Es sollte eine Definition z.B. wie in Großbritannien erfolgen: "Dort gilt ein Haushalt als energiearm, wenn er mehr als zehn Prozent seines Einkommens für den Kauf von Energie aufwenden muss, um im Hauptwohnraum 21 Grad Celsius und in den übrigen Räumen 18 Grad Celsius zu gewährleisten."
Ferner ist Energiearmut als Teil des Armut und Reichtumsberichtes aufzunehmen.
Sozial gerechte Energiewende gestalten
Die ungerechte Verteilung der Kosten der Energiewende muss verändert werden. Dass sich Energieintensive Unternehmen auf Kosten der Einzelabnehmer von der EEG Umlage befreien lassen können muss überdacht werden. Nur so können die tatsächlich sinkenden Strompreise an der Strombörse auch für den Verbraucher spürbar werden.
Es sollte gefördert werden, Energie zu sparen. Derzeit werden über Grundgebühren und Staffeltarife hohe Verbräuche begünstigt. Stattdessen sollten Energieeinsparungen honoriert und hohe Verbräuche nicht mit sinkenden Kosten honoriert werden.
Auch ist eine _Abwrackprämie_ für verbrauchsintensive Geräte zu überdenken um auch ärmeren Menschen Zugang zu energiesparenden Geräten zu ermöglichen.
Bei der energetischen Sanierung von Gebäuden sind oft die Bewohner durch hohe Mietsteigerungen, die nicht durch die Einsparungen der Energiekosten aufgefangen werden die Leidtragenden. Es gilt daher die notwendigen Sanierungen auch als gesamtgesellschaftliche Forderung zu verstehen. Wir wollen daher eine Drittelung der Kosten in Mieter, Vermieter und öffentlicher Zuschuss, wobei die auf den Mieter umzulegenden Kosten die Höhe der tatsächlich erreichten Energieeinsparung nicht überschreiten dürfen. Ein nachträgliches Anpassen an steigende Energiepreise ist zu diskutieren. Auf Bundesebene im Bundesrat wollen wir darauf hinwirken, dass die Kriterien der KfW Förderung gelockert werden und damit mehr Sanierer in den Genuss der Kredite kommen können.
In diesem Zusammenhang ist die Ermittlung der Energieeinsparungen schärfer zu hinterfragen und bei fehlerhaften Aussagen zu sanktionieren. Die Berufsbezeichnung Energieberater ist nicht definiert und geschützt. Wir setzten uns für Standards ein, eine geregelte Ausbildung und Zertifizierung. Wer dann als Energieberater eine Prognose zu Maßnahmen mit den dadurch zu realisierenden Einsparungen erstellt soll bei fehlerhaften Aussagen haftbar gemacht werden können.
Ein weiterer Aspekt der Energiearmut ist die Mobilität (Treibstoff).
Energiesperren vermeiden
Die einer Sperrung vorhergehenden Maßnahmen (z.B. Mahnungen) sollen zunächst zu präventiven Maßnahmen wie Beratungen führen. Hier soll bereits in den Schreiben Ansprechpartner mit Adresse und Telefonnummer von Sozialbehörde, Verbraucherzentrale, etc. vermerkt sein.
Den automatischen Austausch von Daten zwischen Energieversorger und Behörde sehen wir aus Datenschutzrechtlichen Gründen hingegen kritisch.
Es sollen bei gescheiterten präventiven Maßnahmen und somit anstehenden Sperrungen Verhältnismäßigkeit und mildere Mittel geprüft und angewendet werden. Notwendig ist u.A. barrierefreie Texte in einfacher Sprache, damit der säumige Zahler überhaupt die Folgen erkennen kann.
Auch sollten Abschlagszahlungen oder Prepaid-Systeme möglich sein und verstärkt zum Einsatz kommen.
Gebühren und Nebenforderungen eindämmen
Bei Betroffenen führen Mahn- und Bearbeitungsgebühren, Sperrgebühren, Entsperrung, Verzugszinsen, etc. zu einer Verschärfung ihrer finanziellen Situation und letztlich zu einer Schuldenspirale, aus der der Betroffene nur schwer herausfindet.
Die Entgeltpraxis einiger Energieunternehmen ist zudem nicht immer transparent. So können sich bis zu 13 zusätzliche Kostenkomponenten ansammeln.
Daher wollen wir eine transparente, vergleichbare Gebührenordnung, in der unberechtigte Gebühren unterbunden werden. Diese muss für den Verbraucher in verständlicher Sprache verfasst und barrierefrei lesbar sein.
Tarifwechsel zum günstigeren Anbieter erleichtern
Oft führen Bonitätsprüfungen (z.B. Schufa) der Energieunternehmen dazu dass den Stromkunden nur der meist teuerere Tarif in der „Grundversorgung“ des lokalen Anbieters bleibt, selbst wenn sie noch nie eine Energierechnung säumig blieben. Diese Praxis erschwert die finanzielle Situation der Betroffenen unnötig. Gleichzeitig sind die Margen bei den Grundversorgungstarifen die höchsten in der Branche. Dieser Widerspruch, muss aufgelöst werden.
Dazu bedarf es größerer Transparenz der Preisgestaltung und die Auswahl an Alternativen. Ein automatisches einstufen in die Grundversorgung soll unterbunden werden.
Grundversorgung als Daseinsvorsorge
Die Versorgung von Bürgern mit Energie als am Gemeinwohl orientierter Dienstleistung ist Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge und zur Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz zwingend erforderlich. Diese Mindestversorgung muss daher entsprechend dem Sozialstaatsprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes über staatliche Leistungen und Hilfen sichergestellt sein.
Sowohl die Regelbedarfe gemäß Sozialgesetzbuch II und XII, als auch die BAföG-Sätze müssen dringend angepasst werden. Das gilt gleichermaßen für die damit im Zusammenhang stehenden Energieträger.
Einige Komponenten gehen nur in Zusammenarbeit mit Bundesinstitutionen. Hier wollen wir darauf hinwirken, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für entsprechende Initiativen einsetzt.
Dazu zählt auch, dass endlich die EU-Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt aus dem Jahr 2009, Artikel 3, Absatz 7, in Deutschland umgesetzt wird:
"Jeder Mitgliedstaat soll ein Konzept des schutzwürdigen Kunden definieren und dafür Sorge tragen, dass für diese Kundengruppen ein angemessener Schutz in Bezug auf Energiearmut und Energiesperren besteht."

2.5.3 Den Beruf der Hebamme zukunftssicher erhalten

Uns ist der Erhalt der Wahlfreiheit des Geburtsortes für Frauen und der Erhalt der Versorgung mit Hebammenhilfe wichtig. Jede Frau muss einen Anspruch auf 1:1-Betreuung durch eine Hebamme haben, ob zuhause, im Geburtshaus oder in der Klinik.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die wohnortnahe, flächendeckende Versorgung der Frauen durch freiberufliche Hebammen sichergestellt wird und deren Arbeit auch zukünftig in Deutschland erhalten wird, sowie die Hebammenleistungen entsprechend der hohen Verantwortung des Berufes angemessen bezahlt werden.
Wir wollen die Verpflichtung der Kliniken, der angestellten Hebamme Art und Umfang der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung mitzuteilen, die Einrichtung eines steuerfinanzierten Fonds für Haftpflichthärtefälle für außerklinische und klinische Geburtshilfe, die Verkürzung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre und die Festlegung einer Haftungsobergrenze, so dass z.B. Inflationsrisiken über die Zeit der Verjährungsfrist ausgeglichen sind.
Wir setzen uns für den Erhalt der wohnortnahen, flächendeckenden und niedrigschwelligen geburtshilflichen Versorgung und Verbesserung der Versorgung von Müttern und Neugeborenen ein.
Außerdem unterstützen wir das Bestreben, die Ausbildung von Hebammen in Deuschland zu akademisieren, um den Berufsabschluss international vergleichbar zu machen und die Hebammenwissenschaft als Forschungsfeld voranzutreiben.

2.6.8 e-Health

Im Gesundheitssystem ist das Spannungsfeld zwischen Sinnhaftigkeit, die Notwendigkeit von Datenaustausch und Vernetzung und dem notwendigen Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte, sowie der ärztlichen Schweigepflicht äußerst sensibel.
Wir wollen bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens die konsequente Umsetzung zugunsten der Patienten und nicht der Gesundheitswirtschaft.
Ein Austausch von Krankendaten zwischen behandelnden Ärzten ist oft im Interesse des Patienten, da Fehlbehandlungen und Fehlmedikamentierungen verhindert werden können.
Auch moderne Behandlungsverfahren sind auf den Datenaustausch angewiesen, wenn z.B. ein Arzt einen OP-Roboter in einem anderen Raum, Gebäude oder Ort bedient.
Wir begrüßen diese technischen Möglichkeiten, die den Patienten zugute kommen.
Bei diesem sinnvollen, notwendigen und sich ausweitenden Datenaustausch setzten wir uns für den konsequenten Einsatz von geeigneter Ende zu Ende Verschlüsselungssoftware und wo möglich Anonymisierung der Daten, sofern eine Weitergabe notwendig wird. Personenbezogener Datenaustausch und Datenweitergabe von Patientendaten darf nicht aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen.

2.6.8 Medienkompetenz - nicht stofflich gebundene Abhängigkeiten

Wir wollen eine Verbesserung und einen Ausbau der ambulanten und stationären Therapieplätze im Bereich Psychiatrie/psychologische Psychotherapie für nicht stoffgebundenen Abhängigkeiten, sowie die Anerkennung dieser Störung im Sinne des ICD (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme).

5.1.10 Ausbau von Familientoiletten

Junge Familien stehen regelmäßig vor der Frage, ob es richtig ist, wenn die Mutter ihren Sohn mit auf die Damentoilette oder der Vater seine Tochter mit auf die Herrentoilette nimmt. Für Väter mit Kleinkindern besteht oft gar keine Möglichkeit das Kind zu wickeln, da Wickeltische, wenn sie nicht in der Behindertentoilette angebracht sind, im Regelfall auf der Damentoilette vorzufinden sind.
Wir möchten den Ausbau von Familientoiletten fördern. In einem ersten Schritt sollten öffentliche Einrichtungen, die neu- oder umgebaut werden mit Familientoiletten ausgestattet werden. Darüber hinaus sollen bei Neubaumaßnahmen wie Einkaufszentren u. ä. entsprechende Einrichtungen vorgesehen werden.

6.1 Handelsabkommen CETA, TTIP und TISA

Wir befürworten freie und faire Handelsbeziehungen zwischen gleichberechtigten Partnern. Jetzt sollen jedoch neue Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) und mit den USA (TTIP) geschlossen werden. Ebenfalls in Verhandlung befindet sich das globale Dienstleistungsabkommen TISA, welches in Bereiche wie Bildung, Banken, u.s.w. vordringt und diese zu Handelswaren machen möchte.
Diese Abkommen werden nicht transparent verhandelt und die Zivilgesellschaft nur mangelhaft beteiligt. Zudem sollen die Verträge unter direkter Beteiligung von Unternehmen, mit mangelnder Kontrolle durch die Öffentlichkeit und unter Umgehung der Parlamente verändert werden können.
Wichtige Details der Verträge sind in Anhänge (Annexe) geregelt. Diese dürfen auch nach Ratifizierung vom "Gemeinsamen Ausschuss" geändert werden. Dieser "Gemeinsame Ausschuss" unterliegt keiner Parlamentarischen Kontrolle, ist nicht demokratisch legitimiert und ist somit dem Primat der Politik entzogen.
Es sollen Schiedsgerichte eingerichtet werden, die die Anforderungen an einen unparteiischen Gerichtshof nicht erfüllen. Dort soll Unternehmen ein einseitiges Klagerecht gegen Staaten ermöglicht werden, welches über den Schutz von Investitionen weit hinausgeht.
Durch den starken gewünschten Wettbewerb und Wettbewerbsregeln wird eine bereits heute durch Beihliferegularien erschwerte Rekommunalisierung weiter erschwert.
Des weiteren wird ein zukunftsweisendes Urheberrecht, z.B. durch den Verbot der Umgehung von DRM-Systemen, erschwert.
Zuletzt werden Standards für Arbeitsnormen und Arbeitnehmerrechte ausgehöhlt, vielfach nicht klar definiert, sondern nur gegenseitig anerkannt. Das löst eine Abwärtsspirale bei Standards aus.
Diese Eingriffe durchdringen allen Bereiche und beeinflussen die Handlungsfähigkeit der Landesregierung und lassen teilweise eine übergroße Sensibilität bei Gesetzesvorlagen erwarten.
Nicht zuletzt aus diesen genannten Gründen setzen wir uns für eine Ablehnung von CETA, TTIP und TISA ein.
Nach unserer Auffassung muss Freihandel folgenden Grundsätzen folgen und unsere Werte als Solidar- und Wertegemeinschaft widerspiegeln und ins Zentrum rücken:
  • Menschenrechte,
  • Bürgerrechte,
  • Verbraucherschutz,
  • Arbeitnehmerrechte,
  • Umweltschutz,
  • Datenschutz,
  • Schutz von Persönlichkeitsrechten
  • soziale Gerechtigkeit,
  • Transparenz,
  • Vorsorgeprinzip,
  • Nachhaltigkeit,
  • entwicklungspolitische Kohärenz,
  • geeignet sein um Vertreibung aus der Heimat nicht zu verstärken
In weiten Bereichen soll gelten:
  • Regional vor Global.
  • Güter und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge müssen jederzeit Rekommunalisierbar sein.
  • Güter und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge müssen vorrangig den Menschen dienen und sind keine Spekulationsobjekte.
  • Das gilt für Einrichtungen der Bildung, Wasserversorgung, Elektrizitätsversorgung, Gasversorgung, Krankenversicherungen, Internet, Feuerwehr, Polizei,
  • Schiedsgerichte in ihrer heutigen Form sind grundsätzlich auszuschließen.
  • Klagerecht muss immer allseitig möglich sein, sich an rechtsstaatliche Prinzipien halten und finanzierbar sein.
  • Kapitalflucht und Steuerflucht sind in den Abkommen einzudämmen. Es gilt: Da wo Umsatz gemacht wird sind auch Steuern zu entrichten.

6.4 NRW braucht proaktive Integrationspolitik

Die Integration von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund ist eine der zurzeit größten Aufgaben für Gesellschaft und Politik. Sie ist aber auch eine Chance dem demografischen Wandel entgegen zu wirken und durch eine wachsende Bevölkerung die Rahmenbedingungen für die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zu setzen. Integration ist aber auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe die nur gelingen kann wenn die Politik die Fehler der Vergangenheit vermeidet und es gelingt die positiven Faktoren der Zuwanderung in den Vordergrund zu stellen.
Der zentrale Faktor hierbei ist es sowohl der Aufnahmegesellschaft, als auch den neu zugewanderten Menschen eine positive Perspektive zu bieten. Menschen die hier in NRW ihren neuen Lebensmittelpunkt haben, müssen rechtlich und tatsächlich gleichgestellt werden. Dazu gehören selbstverständlich eine menschenwürdige Unterbringung, vollumfängliche, gesellschaftliche Teilhabe und gleichgestellte Versorgung aller.
Wir wollen eine Abkehr von der Politik der Abschreckung und der Abwehr von Zuwanderung und Flucht. Die bisherige Ausrichtung der Landespolitik hat viel zu lange Menschen in prekäre und aussichtslose Lagen gezwungen.
Wir sehen Integration als eine Querschnittaufgabe, die alle Bereiche von Politik und Leben berühren wird. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden setzen wir uns für die Einrichtung eines vollwertigen Integrationsministeriums ein, das alle nötigen Maßnahmen plant, koordiniert und umsetzt.

6.4.1 Integration durch Sprache

Verständnis und Verständigung zwischen Menschen kann nur dann zustande kommen wenn man sich versteht. Wir wollen mit der Sprachförderung bereits in den Landesaufnahmeeinrichtungen beginnen. Und das unabhängig von Bleibeperspektive und Herkunft. Um das bewältigen zu können muss umgehen ein Programm zur Gewinnung von Lehramt-Studierenden und pensionierten Lehrern aufgelegt werden. Selbstverständlich muss diesen Helfen jederzeit der Zugang zu den Unterkünften gewährt werden. Die bereits vorhandenen Angebote im Bereich der digitalen Flüchtlingshilfe müssen zügig und konsequent weiter ausgebaut werden und in den Unterkünften die Möglichkeiten geschaffen werden diese zu nutzen.
Regelschulen sollen dazu angehalten werden auch mehrsprachige Klassen einzurichten. Dabei muss es selbstverständlich sein, dass auch Kinder mit deutscher Muttersprache an diesen Kursen teilnehmen können. Denn erst über das Erlernen der Sprache schafft man Verständnis für die Lebenswelt des Gegenübers. Selbstverständlich muss das Land den Kommunen die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung stellen.
Integration ist nicht eine primäre Aufgabe der Kommunen, sondern des ganzen Landes.

6.4.2 Konsequent gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit

In den letzten Jahren hat Menschen- und Demokratiefeindlichkeit auch in NRW einen erschreckenden Zuwachs erfahren. Seit 2014 hat sich die Zahl der Fremdenfeindlichen Straftaten verachtfacht. Und in all dieser Zeit wurde diese Entwicklung von Polizei, Politik und Justiz unterschätzt oder gar verharmlost. Fälle wie der rassistisch motivierte Brandanschlag von Altena zeigen hierbei die Schwachstellen der Sicherheitsbehörden auf. Wir wollen, dass damit Schluss sein muss. Kein Fußbreit den Rassisten und Menschenfeinden. Wir setzen uns für mehr politische Bildung für alle Menschen in NRW ein. Es ist Aufgabe der Schulen und Weiterbildungseinrichtungen in NRW interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln um so ein Klima des Miteinanders zu stärken und einen offenen und toleranten Wertekonsens zu stärken.
  • Wir wollen umgehend ein Antidiskrimierungsgesetz in NRW auf den Weg bringen.
  • Wir setzten und dafür ein, den NRW Verfassungsschutz auf Schwachstellen hinsichtlich der Abwehr von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus zu überprüfen.
  • Wir wollen sofort eine Sensibilisierungskampagne für die Situation von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund starten.

6.4.3 Gemeinsam gegen Rassismus

Rassismus und kulturell begründete Diskriminierung sind nach wie vor ein gravierendes Problem, das dem friedlichen Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft im Wege steht. Gewalt und Einschüchterung aufgrund der Herkunft, Religion oder Kultur sind in jedem Fall inakzeptabel.
Darum muss Rassismus und Ausländerfeindlichkeit in jeder Form entschieden bekämpft werden. Dabei gilt es, das Augenmerk nicht nur auf den rechten Rand der Gesellschaft zu legen, sondern Vorurteilen und Intoleranz auch in der Mitte der Gesellschaft beim Alltagsrassismus, latent antisemitischen Stereotypen, der um sich greifenden Islamfeindlichkeit sowie anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenzutreten.
Wir möchten Kampagnen und Initiativen unterstützen, die sich zum Ziel gesetzt haben, das Verständnis zwischen verschiedenen Kulturen und Weltanschauungen zu verbessern, Vorurteile abzubauen und das Miteinander zu fördern. Ebenso solche, die rechtsextremen Aktivitäten entgegentreten und Menschen dabei helfen wollen, sich aus einschlägigen Kreisen zu lösen.

6.4.4 Umfassender Schutz für Frauen, Kinder, Jugendliche und LSBTTI-Geflüchtete

2016 waren 35% der Geflüchteten unter 18 und 33% weiblich. Gerade Frauen und Mädchen waren auf der Flucht besonders traumatisierenden Umständen ausgeliefert. Die Vorkommnisse in den NRW Landesunterkünften in Burbach und Olpe zeigen, dass NRW nur mangelhaft auf diese besonders schutzbedürftigen Menschen vorbereitet ist.
Es muss endlichen einen effektiven Schutzplan für Frauen, Kinder und besonders schutzbedürftige Gruppen in den Unterkünften in NRW geschaffen und dieser konsequent umgesetzt werden
  • Wir streben an, Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen die speziell für diese Gruppen geeignet sind.
  • Wir wollen einen Landesfinanzplan für Frauenhäuser erstellen.
  • Wir wollen gesonderte Unterkünfte und besondere Betreuung für Menschen die Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind.
  • Wir setzten uns dafür ein, auf der Stelle die Istanbul-Konventionen zu ratifizieren und die Normen unverzüglich umzusetzen.
  • Wir wollen, dass in den Unterkünften nur noch Menschen eingesetzt werden, die für diese sensiblen Aufgaben qualifiziert sind. Dazu kommen regelmäßige Fortbildungen und Schulungen. Sollte ein Vertragspartner nachgewiesener Maßen gegen diese Regeln verstoßen muss das Vertragsverhältnis umgehend beendet werden.

6.4.5 Gleichberechtigte Gesundheitsvorsorge

Die WHO definiert Gesundheit als „körperliches, geistige und soziales Wohlbefinden“. Sie bildet die Basis für eine aktive und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft und ist somit die Voraussetzung für gelingende Integration.
  • Wir streben eine adäquate Gesundheitsversorgung für alle Menschen in NRW an.
  • Wir wollen die Einführung einer kommunalen Gesundheitskarte und die Förderung dieser durch das Land.
  • Wir wollen die Informationen über den Zugang zu Gesundheitsleistungen zu verbessern.

6.4.6 Mehr Wohnraum für alle und dezentrale Unterbringung von Geflüchteten

In den letzten Jahrzehnten wurde der soziale Wohnungsbau durch die Landespolitik schmählich vernachlässigt. Überall fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Nicht nur vor dem Hintergrund der zugewanderten Menschen, sondern auch für die einheimische Bevölkerung muss hier so schnell wie möglich Abhilfe geschaffen werden. Eine wesentliche Voraussetzung für gelingende Integration ist es nämlich, dass sowohl die Aufnahmegesellschaft, als auch die Geflüchteten eine sichere Wohnsituation erfahren. Nur in den Quartieren und bei einer dezentralen Unterbringung kommt es zu einer echten Begegnung zwischen den Menschen. :In diesen Quartieren muss das Engagement von Integrationslotsen und interkultureller Nachbarschafts- und Elternarbeit gefördert werden.
  • Wir setzten uns für die Bereitstellung von geeigneten Wohnbauflächen zum Verkehrswert für mietpreisgebundenen Wohnraum aus dem Bestand des Bau- und Liegenschaftsbetriebs des Landes NRW ein.
  • Wir wollen, dass eine dezentrale Unterbringung von Geflüchteten jederzeit einer zentralen vorzuziehen ist.
  • Wir streben an, Maßnahmen zur Information und Bewerbung vorhandener Förderungsmöglichkeiten des Landes im Zusammenwirken mit der NRW.Bank und den Partnern der Wohnungsbauoffensiven auszuweiten.

6.4.7 Radikalisierung und Straftaten vorbeugen

Die wesentlichen Regeln unseres Zusammenlebens gelten verbindlich für alle Menschen. Dass das so ist sieht man auch daran, dass die Quote der Straffälligen unter den Geflüchteten nicht höher ist als bei anderen Gesellschaftsschichten. Dennoch kam es immer wieder zu Anwerbungsversuchen durch salafistische und andere radikalislamische Organisationen im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften. Dieser Entwicklung muss dringend und konsequent vorgebeugt werden.
  • Wir wollen das Programm „Wegweiser“ strukturell vom Verfassungsschutz lösen und unabhängig gestalten.
  • Wir setzten uns dafür ein, zivilgesellschaftliche Organisation die sich zum Teil schon seit Jahrzentren mit Deradikalisierung beschäftigen zu stärken.
  • Wir streben eine personelle Stärkung der Schulsozialarbeit an.
  • Wir wollen die Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft um Islamfeindlichkeit und verfassungsfeindlichem Salafismus den Nährboden zu entziehen.

6.4.8 Integration durch Sport – Teamgeist stärken

Sport leistet einen wichtigen Beitrag für das gemeinschaftliche Zusammenleben vor Ort und bringt Menschen zusammen. Sportvereine und –verbände wirken im ehrenamtlichen Bereich vielerorts bereits jetzt als Integrationsmotoren. Nicht umsonst hat der Landessportbund NRW das Handlungskonzept „Von der Willkommenskultur zur Integration“ aufgelegt. Ehrenamtliches Engagement in Sportvereinen kann hiermit auch einen wichtigen Beitrag zum Spracherwerb leisten, indem niedrigschwellige Sprachanlässe geboten werden. Darüber hinaus trägt Bewegung in Gemeinschaft zu einer positiven Erfahrung bei und somit auch zu einem Aufbau des Selbstwertgefühls.
  • Wir wollen die Stärkung von Multiplikatoren mit Migrationshintergrund und eine Zielgruppen spezifische Ansprache.
  • Wir streben an, Vereine bei der Durchführung von Spielfesten, oder Sprachförderkursen stärker zu unterstützen.
  • Wir setzten uns dafür ein, zielgruppenspezifische Sportangebote für Geflüchtete sowie spezielle Angebote für Mädchen und Frauen zu fördern.
  • Wir wollen Qualifizierungsmaßnahmen für Geflüchtete und Vereinsmitgliedern zu Übungsleitern, Sporthelfern und Schiedsrichtern fördern.
  • Wir setzten und dafür ein, kurzfristig ein Unterbringungskonzept zu entwickeln, dass bei der Unterbringung von Geflüchteten nicht auf Sporteinrichtungen zurückgreifen muss.

6.4.9 Schulpolitik durch Integration und Inklusion

Bildung ist für eine gelungene Integration ein zentraler Baustein. Hierbei muss für alle Kinder und Jugendliche rechtzeitig eine adäquate schulische Förderung sichergestellt werden. Dazu braucht es genügend Lehrer, die auch im Umgang mit kultureller Vielfalt und der besonderen Lebenslage geflüchteter Kinder und Jugendlicher geschult sind. Darüber hinaus bedarf es einem Ausbau von Schulsozialarbeit und Schulpsychologie. Die allgemeine Schulpflicht für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus, gilt schon lange in NRW. Deshalb müssen alle Geflüchteten ein Bildungsangebot mit dem Ziel eines Abschlusses und/oder einer Ausbildung erhalten.
  • Wir wollen umgehend auf den erhöhten Lehrerbedarf reagieren und die Personalbedarfe an Schulden regelmäßig prüfen um proaktiv Handeln zu können.
  • Wir setzen uns dafür ein, das Fortbildungsangebot „Deutsch als Zweitsprache“, das auch Inhalte über Wertvorstellungen erhält, schrittweise auszubauen.
  • Wir wollen gemeinsam mit den Kommunen eine Lösung für die Schaffung weiterer Lernräume zu finden.

6.4.10 Bildung endet nicht mit 18

Eine ebenso große Herausforderung für das Bildungssystem sind die zu uns kommenden Geflüchteten, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Schätzungsweise sind davon 81% wiederum unter 35 Jahre alt. Diesen Menschen muss der geeignete Zugang zu Bildung eröffnet werden. Dabei ist der Stand der Vorbildung sehr unterschiedlich und reicht von Menschen ohne Schulabschluss, bis zu Absolventen von Universitäten. Hier muss sowohl an Alphabetisierung, als auch an der Anerkennung existierender Berufsabschlüsse gearbeitet werden.
  • Wir wollen Bildungsangebote für junge Erwachsene weiter ausbauen und fördern.
  • Wir setzen uns dafür ein, die kommunalen Integrationszentren als wichtige Schnittstelle für weitere Bildungsplanung strukturell zu stärken
  • Wir wollen geeignete Rahmenbedingungen für junge Erwachsene schaffen um ihnen einen Schulabschluss, eine Ausbildung oder auch das Studium an einer Hochschule zu ermöglichen

6.4.11 Hochschulen zu Orten der Integration machen

Gerade die Hochschulen in NRW haben vielfältige Erfahrungen mit dem Thema Integration. Studierende aus der ganzen Welt kommen nach NRW um ein Studium an einer Hochschule aufzunehmen. Zudem bestehen an vielen Hochschulen bereits jetzt unter den Beschäftigten und Studierenden Strukturen zur hauptberuflichen und ehrenamtlichen Integrationsarbeit. Ohne eine gemeinsame Strategie wird es aber nicht gelingen die vielen vor Ort existierenden Aktivitäten zu bündeln und zu einem integrativen Gesamtkonzept zu bündeln.
  • Wir wollen die, aus Mitteln des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierte, Fördermaßnahme „Integra“ des deutschern Akademischen Austauschdienst nutzen um die Studierfähigkeit von Geflüchteten herzustellen und ihnen den Einstieg in die Hochschulen zu ermöglichen
  • Wir setzen und dafür ein, die Beschränkungen bei studienvorbereitenden Deutschkursen aufzuheben
  • Wir wollen an allen Hochschulen Ansprechpartner für die Integration von Geflüchteten zu benennen.
  • Wir wollen die Hochschulen durch auskömmliche Grundfinanzierung bei der Bewältigung der genannten Herausforderungen zu helfen

6.4.12 Direkter Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt

Für eine langfristige Integration ist auch der Zugang zum Arbeitsmarkt ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg. An einigen Stellen, wie zum Beispiel beim Handwerk, gibt es bereits vorbildliche Initiativen. Aber das Land NRW hat es bisher versäumt einen frühzeitigen und breiten Zugang zum Arbeitsmarkt zu schaffen. So wird an der komplizierten und teuren Vorrangsprüfung festgehalten, die Geflüchteten den Zugang zum Arbeitsmarkt unnötig erschwert. Diese Zugangshürden sind nicht nur diskriminierend, sondern in Zeiten des Fachkräftemangels eine verantwortungslose Verschwendung von Potential. Diese Abwartepolitik hat verheerende Folgen sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft als Ganzes. Zudem führt eine Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt nicht nur zu einer Bekämpfung des Fachkräftemangels, sondern setzt auch positive Konjunkturimpulse, wie auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung 2015 bestätigt hat.
  • Wir wollen ein Ende der Vorrangsprüfung
  • Wir wollen die Anerkennung von nicht-zertifizierten Kompetenz durch eine Möglichkeit zur Abgabe von Arbeitsproben zu erleichtern
  • Wir wollen gemeinsam mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramme zu schaffen die zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt geeignet sind

7.2 Mehr Qualität bei Betriebsprüfungen durch Finanzämter

Laut Betriebsprüfungsstatistik des Bundesfinanzministeriums von 2012 wurden 2,3% der Betriebe, durch 13.721 Betriebsprüfer geprüft. Dies bedeutet das die ca. 8,6 Millionen deutschen Unternehmen nur alle 43 Jahre geprüft werden. Jeder Betriebsprüfer hat ein Mehrergebnis von rund 1,43 Millionen Euro erzielt was insgesamt Mehreinnahmen für den Staat von 19 Milliarden Euro entspricht.
In NRW als größtem Bundesland gibt es die meisten Unternehmen, durch eine Erhöhung der Anzahl von qualifizierten Betriebsprüfern, sind erhebliche Mehreinnahmen für NRW zu erwarten.
Wir wollen, dass durch die Finanzämter mehr Betriebsprüfungen bei steuerlich relevanten Unternehmen durchgeführt werden. Gegebenenfalls müssen mehr qualifizierte Betriebsprüfer eingestellt werden.

8.1 Abschaffung aller Sperrklauseln

Sperrklauseln entwerten die Stimme der Wähler, welche in einer repräsentativen Demokratie das höchste Gut sind. Jede Stimme zählt und muss den Willen der Bürger repräsentieren. Daher streben wir die Abschaffung aller Sperrklauseln auf allen politischen Ebenen an.

8.10 Für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz Polizei stärken, Justiz entlasten!

Seit der Föderalismusreform 2006 haben die Bundesländer die Möglichkeit, ein eigenes Versammlungsgesetz zu erlassen, welches das Bundesversammlungsgesetz ablöst. Wir wollen diese Möglichkeit nutzen, um die freie Ausübung der demokratischen Rechte und die Sicherheit der Polizei in NRW zu stärken sowie die Justiz zu entlasten.
Sitzblockaden und Verstöße gegen das Vermummungsverbot stellen einen Großteil der im Zusammenhang mit Demonstrationen festgestellten Straftaten dar. Straftaten zwingen die Polizei zum Handeln, unabhängig davon, wie schwerwiegend diese sind (Legalitätsprinzip). Nachdem Vorbild anderer Versammlungsgesetze kann hier die Polizei und Justiz dadurch entlastet werden, dass Verstöße gegen das Vermummungsverbot und die Teilnahme an Sitzblockaden künftig als Ordnungswidrigkeit gewertet werden (Opportunitätsprinzip).


Sitzblockaden stellen bis ins bürgerliche Spektrum hinein ein legitimes Mittel des Gegenprotests insbesondere gegen rechte Aufmärsche und Versammlungen dar. Friedliche Blockaden müssen möglich sein, ohne sich strafbar zu machen. Die Teilnahme an Blockaden soll daher zukünftig keine Straftat darstellen, sondern legal möglich sein.
Auch der Schutz der eigenen Identität, soweit er nicht zur Durchführung von Straftaten dient, muss gewahrt werden.

8.11 Mobiltelefonortung

Wir setzten uns für eine strikte Einschränkung von Funkzellenabfragen ein. Eine Funkzellenabfrage soll weiterhin einem konsequente Richtervorbehalt unterliegen. Nach einer solchen Maßnahme sind alle betroffenen Menschen zu informieren und in barrierefreier, verständlicher Sprache über den Sachverhalt, den Hintergrund und die rechtlichen Möglichkeiten, auch zur Löschung zu informieren.
Alle erfassten Daten müssen nach 6 Wochen, jedoch spätestens nach Abschluss des Verfahrens gelöscht werden. Eine Verknüpfung und Speicherung im Zusammenhang mit anderen Datenbänken, z.B. Fanerfassungen aller Art werden untersagt.
Für Stille SMS, Mobiltelefonortung und andere Überwachungsmaßnahmen wollen wir zudem zuvor genannten Einschränkungen die Einführung des Richtervorbehalts.

8.12 Staatstrojaner

Wir streben ein vollständiges Verbot von Staatstrojanern und aller unter diesem Begriff und zu den gleichen Zielen entwickelter Werkzeugen an.

8.13 Predictive Policing

Predictive Policing bezeichnet eine Möglichkeit Verbrechen anhand von Statistiken und anderen Informationen vor deren Eintreten vorherzusagen. Diese Methoden weisen ein nicht zu vernachlässigendes Fehlerrisiko auf und eine Aussage zu den Erfolgen ist derzeit noch schwer.
Grundlage für die Statistiken und anderen Informationsquellen sind Daten, die zuvor gesammelt wurden. Das steht nach unserer Auffassung im Widerspruch zu unserer Forderung zur Datensparsamkeit. Wir sehen daher diese Art der Polizeiarbeit kritisch.
Wir setzten uns dafür ein, dass die Datenschutzbeauftragte des Landes die stattfindenden Programme überwacht und regelmäßig öffentlich über die Programme berichtet.

8.14 Automatische Kennzeichenerfassung

Wir setzten uns für eine strikte Einschränkung von automatischer Kennzeichenerfassung und ähnlichen Technologie ein, die zur Erfassung von Standortdaten von Fahrzeugen dienen.
Dazu zählen z.B. auch die in automatischen Notrufsystemen integrierten SIM Karten.

8.15 Selbstauskunft vereinfachen

Wir setzten uns dafür ein, die Auskunftsansprüche zu den eigenen Daten zu stärken und den Zugang z.B. über eine Onlineplattform zu vereinfachen. Die Beantragung und der Erhalt der Auskunft soll grundsätzlich kostenlos sein.

9.1.10 Grundlagenforschung für zukunftsfähige Verschlüsselungsverfahren massiv fördern

Die Hardwareentwicklung schreitet unaufhaltsam fort. Um die Datensicherheit in Zukunft gewährleisten zu können, benötigen wir neue und leistungsfähigere Verschlüsselungsverfahren, die der Rechenleistung neuer Architekturen und Technologien wie TPUs (Tensor-Processing-Units) und Quantencomputern standhalten. NRW besitzt bereits hervorragende und international anerkannte Institute, an denen zu neuen innovativen Verschlüsselungsverfahren geforscht wird. Daher setzen wir uns für eine massive Förderung der Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Verschlüsselungsverfahren und insbesondere der Postquantenkryptografie ein.

9.1.11 Forschungscluster Transformationsforschung einrichten und fördern

Die aktuell in den Ökonomischen Wissenschaften vorherrschenden Modelle der sogenannten Neoklassik reichen nicht aus, um den global heraufziehenden Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Sie hängen zu sehr am Wachstumsparadigma. Speziell der Bereich der Hochschulforschung ist aufgefordert, intensiv an neuen Formen des Wirtschaftens zu forschen. Dazu müssen die entsprechenden Mittel bereit gestellt und die Rahmenbedingungen geschaffen werden. Wir wollen daher umfassende Anstrengungen in der Transformationsforschung, in der Erforschung transformativer Prozesse und der Erarbeitung neuer Wirtschaftsmodelle, die den globalen Anforderungen an Ressourcenschonung, Recycling, Umweltschutz und Nachhaltigkeit genügen.

11.2 Freiheit des Internets erhalten

Das Internet ist ein wichtiges Mittel, das den Menschen die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Wir setzen uns dafür ein, den freien Zugang zum Internet und seinen Inhalten auch weiterhin zu gewährleisten. Beschränkungen sowohl auf Anbieterseite (zum Beispiel Internetsperren) als auch auf Anwenderseite (zum Beispiel Three Strikes) müssen auch auf Landesebene verhindert werden.

11.3 Medienkonzentration

Wir treten für Meinungsvielfalt und gegen Monopolbildung im Mediensektor ein. Wer im Printbereich lokal eine Meinungsmacht innehat, soll nicht gleichzeitig auch den lokal vorherrschenden Privatsender betreiben dürfen. So wird einer gleichgeschalteten Propaganda von marktbeherrschenden Unternehmen vorgebeugt und eine Vielfalt der Perspektiven und Meinungen in den Medien gesichert.
Da es Zeitungsverlagen nicht noch leichter gemacht werden soll, die Kontrolle privater TV-Anbieter zu übernehmen oder Informations- und Meinungskartellen zu bilden, lehnen wir die Novellierung des Landesmediengesetzes und einen Rundfunkstaatsvertrag mit dem Ziel, die Konzentration der Medienunternehmen weiter zu erhöhen ab.

11.4 Medienpädagogik – Förderung der „sekundären Lesefähigkeit“ (Digital Literacy)

11.4.1 Digitale Lernmittelfreiheit

Wir wollen digitale Lernmittelfreiheit für Schüler und Studierende.

11.4.2 Umgang mit IT und dem Internet

Um allen Menschen die Möglichkeiten der digitalen Gesellschaft zu eröffnen, wollen wir schon in den Schulen den Umgang mit digitaler Technologie systematisch fördern. Das Erlernen mindestens einer höheren Programmiersprache sowie Grundkenntnisse in Datenbanken, Suchmaschinen, HTML und der Internet-Infrastruktur soll für jeden Schüler selbstverständlicher Teil der Lernziele sein.

11.4.3 Abbau von Hürden

Die Entwicklung von Fähigkeiten zur Recherche im Netz und die Kompetenz, sich ein eigenständiges, persönliches Netzwerk von Kontakten in sozialen Netzwerken zu erarbeiten, sehen wir als zentrale Ziele der schulischen Erziehung und Bildung. Deshalb wollen wir die Nutzung digitaler Medien in der Schule, im Unterricht sowie in den unterrichtsfreien Zeiten, fördern, statt sie, wie bisher, durch Verbot von Mobiltelefonen einzuschränken. Ebenso sollte der kreative Einsatz von Internetquellen bei Facharbeiten, Hausarbeiten etc. gefördert werden, statt diesen als Täuschungsversuch zu ächten.

11.5.3 Programmvielfalt und Spartenkanäle

Die digitalen Spartenkanäle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind ein Element der notwendigen Programmvielfalt. Sie ermöglichen die Erprobung neuer Programmideen und unterstützen, auch mit Programmwiederholungen, individuelle Sehgewohnheiten der Zuschauer und damit die Grundversorgung. Sofern die digitalen Kanäle weiter ohne besondere Mehrkosten betrieben werden können, soll die vorhandene Anzahl nicht eingeschränkt werden.

11.5.4&5 Parteipolitische Einflussnahme auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten minimieren

Wir lehnen eine parteipolitische Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab. Laut Verfassung soll dieser unabhängig und staatsfern sein.
Wir wollen Parteienvertreter in den Rundfunkräten, welche zur Gewährleistung der Programmvielfalt berufen sind, abschaffen. Insbesondere muss eine sachfremde Einflussnahme auf die Personalpolitik öffentlich-rechtlicher Sender über einen, durch Parteien instrumentalisierten, Verwaltungsrat ausgeschlossen werden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender sind staatsferne Körperschaften. Sie werden durch einen Verwaltungsrat gesteuert, der überwiegend mit Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, wie Kirchen, Gewerkschaften oder Verbänden, besetzt ist.

11.5.6 Überparteiliche Intendanten

Gleichzeitig muss ausgeschlossen werden, dass Rundfunkintendanten von Vertretern politischer Parteien oder unter deren Einflussnahme gewählt werden. Die Unabhängigkeit bei der Wahl der Intendanten ist zu gewährleisten.

11.5.7 Öffentliche Kontrolle der Rundfunkräte

Die Rundfunkräte bestimmen über die Verteilung öffentlicher Gelder und steuern die öffentlich-rechtlichen Medien. Daher müssen sie sich auch einer öffentlichen Kontrolle stellen. Die Rundfunkräte sollen künftig in öffentlichen Sitzungen tagen, was derzeit per Gesetz nicht der Fall ist. Für uns gibt es keinen guten Grund, warum solche Sitzungen nicht beobachtet werden sollten. Wir setzten uns für die Transparenz der Entscheidungen von Rundfunkräten ein.

11.5.8 Institutionelle Interessenvertretung der Netzgemeinde im Rundfunkrat

Die Rundfunkräte sind neben Parteivertretern überwiegend mit Vertretern gesellschaftlicher Gruppen, wie Kirche, Gewerkschaften oder Sportbund, besetzt. Die Nutzer der sogenannten „Neuen Medien“, die sich technisch mit dem Rundfunk überschneiden, sind mittlerweile eine relevante gesellschaftliche Gruppe geworden. Deshalb sollten sie auch in den Rundfunkräten berücksichtigt werden. Wir streben die Entsendung eines Interessenvertreters der Internetbenutzer in die Rundfunkräte an. Als Interessenvertretung ist der Chaos Computer Club e.V. (CCC) prädestiniert. Der CCC hat sich eine langfristige Kompetenz im Spannungsfeld zwischen Gesellschaft und IT erworben und stellt einen verlässlichen Vertreter der Internetnutzer dar.

11.5.9 Verfügbarkeit von Medieninhalten

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten produzieren TV- und Radio-Angebote sowie interaktive Medieninhalte, die von der Allgemeinheit bezahlt werden. Das Internet ermöglicht eine nachhaltige Archivierung und Publikation dieser Inhalte, dennoch stehen jene in der Praxis nur für eine begrenzte Zeit zur Verfügung.
Wir wollen daher, dass Produktionen, die von der Allgemeinheit finanziert wurden, auch permanent der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.
Zu diesem Zweck setzen wir uns für eine Rücknahme der im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingeführten Depublikation öffentlich-rechtlicher Medieninhalte im Internet ein. Darüber hinaus sollen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Inhalte unter freier Lizenz zur Verfügung stellen.

11.5.10 Gebührenfinanzierung

Die 2013 eingeführte Haushaltspauschale sehen wir als eine Lösung für die frühere durch die GEZ praktizierte Verletzung der Privatsphäre zahlreicher Rundfunkteilnehmer.
Gleichzeitig lehnen wir eine Gebührenerhebung auf Zweitwohnsitze, Geschäftsbetriebe sowie außerhalb des Haushalts benutzte Computer oder Mobilfunkgeräte ab. Eine derartige Gebührenerhebung bedeutet eine illegitime Doppelbelastung zusätzlich zur Haushaltspauschale.
Wir sprechen uns darüber hinaus für eine Beibehaltung der Gebührenbefreiung für Studenten, ALG-II-Empfänger und Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen aus. Insbesondere bei Studenten soll die Einschränkung fallen, die derzeit lediglich BAföG-Empfänger zur Gebührenbefreiung berechtigt.

11.6 Urheberrecht

11.6.1 Reform des Urheberrechts

Wir werden im Landtag, über den Einfluss durch den Bundesrat, eine Reform des Urheberrechts einleiten. Diese Reform soll in der Hinsicht in das bestehende Urheberrecht eingreifen, als dass es sich dem digitalen Wandel nicht mehr verschließt, Missverständnisse und Missstände ausräumt und das in Schieflage geratene Gleichgewicht zwischen Urhebern, Rechteverwertern und der Allgemeinheit zugunsten der Kulturschaffenden und Verbraucher wiederherstellt.
11.6.2 Geltungsbereich und Zeitraum
Für diese Reform sollen die im Urheberrecht verankerten Zugeständnisse an die Allgemeinheit, die Urheberrechtsschranken, deutlich ausgeweitet werden.
Ferner soll die Geltungsdauer des Urheberrechts herabgesenkt werden. Die derzeitige Dauer von 70 Jahren bis nach dem Tod des Urhebers führt den Sinn des Urheberrechts, nämlich den Urheber zu schützen, ad absurdum.
Die Dauer des Urheberrechts soll höchstens bis 10 Jahre nach dem Tod des Urhebers gelten. Für Filme soll das Urheberrecht maximal 50 Jahre nach Veröffentlichung gelten - für Software maximal 20 Jahre nach Veröffentlichung.
11.6.3 Zugang und Verfügbarkeit
Der digitale Wandel erfordert eine völlige Neubewertung der von Konzernen propagierten „Medienpiraterie“.
Ein digital verfügbares Kulturgut wird durch kopieren oder Teilen niemandem genommen, es stellt vielmehr eine Bereicherung für andere Menschen dar. Während früher der Freund eine Schallplatte auf Kassette überspielte und so die Musik einem Freund zugänglich machte, ist der damals zeitraubende Vorgang heute in Sekundenschnelle über das Internet möglich. Das Prinzip ist das gleiche.
Die hohen Zahlen, die häufig von Medienvertretern genannt werden, was Kopien und damit verbundene Verluste angeht, sind bisher noch von keiner uns bekannten unabhängigen Institution oder Studie bestätigt worden.
11.6.4 Kern-Merkmale
Im Interesse der Allgemeinheit an einem möglichst freien Zugang zu Bildung und Kultur sowie im Interesse der Urheber an einer gestärkten Position gegenüber den Rechteverwertern, soll unsere Urheberrechtsreform aus dem Bundesprogramm, zu Ungunsten der derzeit unverhältnismäßig bevorteilten Rechteverwerter, folgende Kern-Merkmale beinhalten:
Das Recht auf Privatkopie und die Erstellung von Remixes und Mashups soll erleichtert werden, Kopierschutzmaßnahmen komplett untersagt und Tauschbörsen legalisiert werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine möglichst freie Verbreitung und ein freier Umgang mit Kultur zu deren Verbreitung beitragen und sich positiv auf die Entwicklung des Kulturgütermarktes auswirken.
11.6.5 Trennung von kommerziell und privat
Wir streben die strikte juristische Trennung zwischen kommerzieller Verwertung und nicht kommerzieller Verwertung an.
Dabei soll nicht kommerzielle Verwertung grundsätzlich frei von Urheberrechtsabgaben und den Folgen von Urheberrechtsverstößen erfolgen können.
11.6.6 Abmahnindustrie eindämmen
Diese Maßnahme soll nicht zuletzt die sich ausweitende Abmahnindustrie, deren Mahnungen sich häufig gegen Privatpersonen richten eindämmen.
11.6.7 Lehrmittel
Im Bildungskontext soll die Mediennutzung frei von Urheberrechtsabgaben erfolgen können. Bildung ist ein viel zu wichtiges Gut, um es unnötig vielen Einschränkungen zu unterwerfen. Bildung ist Motor für Wissen, Wirtschaft, Innovation und Kreativität, und unentbehrlich für die Weiterentwicklung einer Gesellschaft sowie der souveränen Teilhabe ihrer Mitglieder an dieser.
Des Weiteren sollen in diesem Bereich zusätzlich neue Geschäftsmodelle auf der Basis von freien Lizenzen angeregt werden.
Ferner sollen insbesondere Lehrende und Referenten mit einer Reform aus der rechtlichen Grauzone geholt werden.
11.6.9 Stärkung der Urheber
Neben diesen Zugeständnissen an die Allgemeinheit sollen die Rechte der Urheber gegenüber den Verwertern gestärkt werden. So sollen Urhebern Zweitverwertungsrechte eingeräumt werden, Rechte bei Nichtausübung schneller zurückfallen und unbekannte Nutzungsarten nicht pauschal eingeräumt werden können.
Es soll die Vergabe ausschließlicher Nutzungsrechte auf maximal 25 Jahre beschränkt werden und diese Rechte anschließend zurück an die Urheber fallen.
Zudem soll ausgeschlossen werden, dass sich Verleger zusätzlich Anteile an den Vergütungen der Urheber sichern können.

11.6.8 Was öffentlich bezahlt ist, steht öffentlich zur Verfügung

Von öffentlichen Geldern finanzierte oder mitfinanzierte Forschungsergebnisse, Kulturgüter oder andere dem Urheberrecht unterworfene Inhalte oder Produkte sollen der Öffentlichkeit kostenlos und unter freien Lizenzen zur Verfügung stehen.
Das stärkt den Wissens- und Kulturstandort Deutschland: -Wissen verdoppelt sich, wenn man es teilt.- (Siehe auch Verfügbarkeit von Medieninhalten und Open Access)

11.6.10 Förderung von GEMA Alternativen wie C3S

Wir wollen eine Wahlmöglichkeit für Kunstschaffende, wenn es um die Rechtevertretung geht. Wir halten daher die Cultural Commons Collecting Society SCE mbH (C3S SCE) für eine Unternehmung, die zumindest in gleicher Weise Förderung und Unterstützung erhalten soll wie die GEMA.
Um den Start zu erleichtern wollen wir prüfen, in welcher Weise das Land weitere Anschubförderungen unterstützen kann.
Mit Ihrem Sitz in Düsseldorf haben wir als Land NRW ein besonderes Interesse, eine solchen Gesellschaft zu fördern, und mit Ihr Künstler, Kreative und Unternehmen in deren Branchen anzuziehen in unser Bundesland zu locken.

11.6.11 Panoramafreiheit

Die Panoramafreiheit ist zu gewährleisten. Um das weiterhin sicherzustellen, wollen wir uns auf allen Ebenen dafür einsetzen.
Ferner Setzen wir uns dafür ein, vorhandene Einschränkungen in Innenräumen, bei Texten und 3D Kunstwerken zu überprüfen und wo sinnvoll abzuschaffen.

11.6.12 Bundesratsinitiativen

An vielen Stellen ist das Landesrecht im Bezug auf das Urheberrecht eingeschränkt und es sind Änderungen auf Bundesebene notwendig. Hier wollen wir über Initiativen im Bundesrat eine entsprechende Umsetzung erzielen.

12.14 Ausbildung auch im späteren Lebensalter ermöglichen

Der technische Fortschritt und gesellschaftliche Wandel machen immer mehr Berufsbilder überflüssig, lassen aber auch immer mehr und neue Berufsbilder entstehen. Dazu kommt, mit einem immer späteren Renteneintrittsalter, ein immer längerer Verbleib im Arbeitsleben, der oft zwar nicht sinnvoll ist, aber zur Zeit eher noch weiter nach hinten verschoben wird. Das führt dazu, dass fast alle Menschen in ihrem Erwerbsleben nicht nur ihre Arbeitsstellen, sondern auch komplette Berufsbilder wechseln. Vielfach ist dieser Wechsel der Berufsbilder und der Quereinstieg in neue Berufe nur sehr wenig unterstützt, bzw. geregelt. Das hat zur Folge, dass im neuen Berufsfeld erst bei Ausübung des Berufes Qualifikationen erworben werden, die besser zu Beginn der Tätigkeit vorhanden gewesen wären. Die Idee von der einmaligen Ausbildung, dem Abschluss und der anschließenden 45-jährigen Ausübung eines Berufes entspricht somit nicht mehr der Lebenswirklichkeit in NRW.
Wir setzen uns daher dafür ein, Menschen, die ihr Berufsfeld ändern wollen, bestmöglich zu unterstützen. Dafür sind Ergänzungsqualifikationen ein guter Weg. Aber auch komplette Neuqualifikationen werden, oft im späteren Lebensalter, immer wahrscheinlicher. Um diese berufliche Qualifikation und Anpassung zu unterstützen, bedarf es mehr staatlicher Hilfe. Dazu muss es auch bereits vor Verlust des Arbeitsplatzes möglich sein, sich neu zu qualifizieren, ohne die ökonomische Lebensgrundlage zu gefährden. Zur Finanzierung dieser Weiterbildung soll auch die Wirtschaft herangezogen werden können.

12.15 Lebenslanges Lernen stärken

Erwachsenenbildung ist für das digitale Zeitalter unerlässlich. Berufsbilder ändern sich heute und in Zukunft grundlegend. Viele klassische Berufe wird es in einigen Jahren nicht mehr geben. Um diesen Menschen weiterhin Teilhabe am Arbeitsleben und an der Gesellschaft zu ermöglichen ist ein lebenslanges lernen notwendig.
Insbesondere die Fortbildung im Bereich der Anwendung digitaler Inhalte und Umgang mit digitalen Infrastrukturen wird in Zukunft immer wichtiger.
Daher setzten wir uns für eine Stärkung der Volkshochschulen und anderer Erwachsenenbildungseinrichtungen ein. Auch die Unternehmen sollen stärker in die Verantwortung genommen werden.

12.16 Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Gute Rahmenbedingungen für Unterricht, Bildung und Erziehung an den Schulen sind notwendig, um eine gute Bildung für die Kinder und Jugendlichen im Land zu ermöglichen. Hierzu zählen auch die Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer, gleichermaßen für verbeamtete wie auch für angestellte Kolleginnen und Kollegen. Die Besoldung von Beamten und die Bezahlung von angestellten Lehrern und Lehrerinnen weisen vielfältige Unterschiede auf. Dies führt dazu, dass Tätigkeiten desselben Inhalts, je nach Art des Beschäftigungsverhältnisses, mit bis zu 500 Euro und teilweise größerem Unterschied bezahlt werden.
Wir setzen uns dafür ein, in Gesetzgebungen wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den angestellten Lehrkräften faire Einkommensmöglichkeiten zu bieten. Entsprechend dem, in der Landesverfassung von NRW, festgeschriebenen Grundsatz, muss für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung die gleiche Vergütung gezahlt werden.
Noch immer werden Kollegen und Kolleginnen an den Grundschulen schlechter bezahlt als Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen. Durch die Umstellung des Staatsexamenstudiums auf Bachelor- und Masterstudiengänge ist die Ausbildung der Lehramtstudiengänge gleichwertig.
Daher setzen wir uns für die finanzielle Gleichstellung der Grundschullehrkräfte mit den Lehrkräften weiterführender Schulen ein.
Noch immer kommt es dazu, dass Vertretungslehrer Verträge erhalten, die vor den Sommerferien auslaufen und nach den Sommerferien neu geschlossen werden. Dadurch sind diese Lehrkräfte während der Sommerferien arbeitslos.
Wir wollen für alle Vertretungslehrer Verträge, die sie nicht zwingen, während der Ferien Arbeitslosengeld zu beantragen.

12.17 Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr auflösen!

Die 2008 zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) und der Bundeswehr getroffenen Kooperationsvereinbarung räumt der Bundeswehr exklusive Rechte in der Bildungslandschaft in NRW ein. Er sieht vor, dass Jugendoffiziere der Bundeswehr Schülerinnen und Schüler in sicherheitspolitischen Fragen aufklären. Dafür übernehmen Jugendoffiziere die Gestaltung von Unterrichtsstunden, um die Schüler über Militärpolitik zu informieren. Zudem werden Jugendoffiziere in die Ausbildung von Lehramtanwärter/innen eingebunden. Klassen werden zu Studienfahrten oder zum "Tag der offenen Tür" in Kasernen eingeladen. Lehrerinnen und Lehrer haben außerdem die Möglichkeit, an Seminaren zur Sicherheitspolitik der Bundeswehr teilzunehmen. http://www.bundeswehr-monitoring.de/fileadmin/user_upload/media/Vereinbarung_BW-NRW-Schulen-2012.pdf
Die aufgrund massiver Kritik in 2012 neu eingefügte Aussage, auch Friedensaktivist/innen könnten eingeladen werden, ändert an der grundsätzlichen Kritik nichts. Nach wie vor ist die vorrangige Aussage des MSW, dass die Landesregierung die Einladung von Jugendoffizieren in den Unterricht begrüßt.
Wir setzten uns dafür ein, die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) des Landes NRW und dem Wehrbereichskommando ll der Bundeswehr aufzulösen.

14.5 Überwachung von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche haben das Recht, frei und ungezwungen aufzuwachsen. Der Schutz der Privatheit sollte vor Kindern und Jugendlichen nicht halt machen. Sie sollten nicht schon in jungen Jahren an Überwachung gewöhnt werden. Daher setzten wir uns für das Verbot von Kameras in öffentliche Gebäuden und Plätzen wie Schulen, Kindergärten, Spielplätze usw an denen sich überwiegend Kinder und Jugendliche aufhalten ein.

14.6 Privatheitsschutz muss Standard werden

Der Schutz der Privatheit ist die Grundlage für informationelle Selbstbestimmung in der Informationsgesellschaft. Die immer intensivere Digitalisierung der Alltagsprozesse in allen Lebensbereichen und die umfassende Vernetzung führen zu einem nicht mehr überschaubaren Kontrollverlust über die eigenen Daten. Wir wollen den Schutz der Privatheit von Anfang an mitdenken und stärken. Dazu wollen wir datensparsame und privatheitsschonende Technologien fördern und die vorhandenen, oft überwachungsintensiven Verfahren reduzieren.

14.7 Flächendeckende Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung

Die Versorgung mit eigenen Brunnen ist für die Haushalte extrem teuer. Das so gewonnene Wasser muss regelmäßig getestet und gefiltert werden. Die Kosten für die Leerung und Wartung der Abwasserkammersysteme sind darüber hinaus zusätzlich teuer. Viele bisher nicht angeschlossenen Haushalte wollen an das Netz angeschlossen werden, aber die Versorger scheuen die Kosten für die Leitungsverlegung.
Daher setzten wir uns dafür ein, das alle Haushalte in NRW an die öffentliche Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung der zuständigen Versorgungsunternehmen und Kläranlagen angeschlossen werden.

15.1 Nachhaltigkeit als Leitbild der gesellschaftlichen Entwicklung

Nachhaltigkeit ist unser Prinzip. Da die Vielfalt der Ideen und deren Umsetzung eine Voraussetzung für Innovation und Anwendung darstellt, sind die Bürger nicht nur Verursacher, sondern auch Entscheider und Antriebsmotor für Veränderungen. Wir setzen auf die Entwicklung nachhaltiger Strukturen durch eine Politik der Förderung von Möglichkeiten und Ideen. Damit wird im Sinne des Bürgers und künftiger Generationen eine offene Entwicklung ermöglicht, die als Ziel ein Leben der Menschen in Einklang von Natur, Lebensraum, Technik und Arbeit hat und dadurch eine gute Lebensqualität sichert.
Die Formulierung von verbindlichen Zielen innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens lehnen wir ab. Erfolgreiche Umweltpolitik muss sich ständig am Möglichen und Erwünschten messen und Impulse für die Zukunft geben.
Wir wissen, dass unser aller Leben von einer intakten Natur abhängt. Aus diesem Grund müssen in einer zukunftsfähigen Gesellschaft Ressourcen so genutzt werden, dass sie auch für nachfolgende Generationen zur Verfügung stehen. Hierzu sind ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang und eine faire Verteilung der Ressourcen erforderlich. Deshalb fördern wir Entwicklungen für eine zukunftsfähige Gesellschaft, die Ressourcen auch in der Verantwortung für unsere Nachfahren nutzt. Bei erneuerbaren Ressourcen müssen dafür Verbrauch und Regeneration im Gleichgewicht sein.
Bei nicht nachwachsenden Ressourcen wird die Einführung einer möglichst regionalen Kreislaufwirtschaft angestrebt. Dazu ist es notwendig, den ganzen Weg eines Produktes zu betrachten, vorhandene umweltschonende Technologien bevorzugt zu nutzen sowie die Entwicklung und den Einsatz neuer Technologien verantwortungsvoll voranzutreiben. Technologien, die unabsehbare und nicht zu verantwortende Folgen haben, lehnen wir ab.
NRW ist in besonderer Weise von der Energiewende betroffen, da sich zum Einen eine Urananreicherungsanlage für Brennelemente für Kernkraftwerke, zum Anderen einer der größten Braunkohlentagebaue mit den zugehörigen Kraftwerken befinden.

15.2 Erforschung und Einsatz neuer Technologien

Die technologische Entwicklung bietet neue Möglichkeiten, auch ohne oder mit geringem Verzicht auf Mobilität, Komfort und Konsumgüter nachhaltig zu leben. Wir wollen die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung und die Erforschung ressourcenschonender Technologien fördern, die eine nachhaltige Gesellschaft stützen. Dies beinhaltet ausdrücklich eine Reform des Patentrechts.
Die Forschungsergebnisse, vor allem aus öffentlich finanzierten Programmen, sind auf ihre Bedeutung hin zu prüfen und der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Wir setzen uns für eine gesellschaftliche Entwicklungen ein, die Gemeinnutz vor Eigennutz stellen. Die allgemeine Aufklärung der Bevölkerung und der freie Zugang zu Wissen und Forschungsergebnissen müssen gefördert werden, um den Bürgern zu ermöglichen, auf solider Basis in nachhaltige Projekte zu investieren und neue Technologien einzusetzen. Der Wissenstransfer über Nationalgrenzen muss gefördert werden, da der Nutzen für die nationale Wirtschaft nicht der alleinige Zweck der Forschung ist.
Das Land NRW hat durch seine Hochschul- und Forschungslandschaft eine gute Ausgangsposition, um Zukunftstechnologien in die industrielle Entwicklung zu überführen. Daher ist insbesondere deren Nutzung auf Landesebene zur Erhöhung der Effizienz ein notwendiger Schritt zur Modernisierung der vorhandenen Strukturen und des Transfers.

15.3 Natur

Wir sehen einen Schwerpunkt unserer Naturpolitik in der freien Entfaltung der Arten in großen zusammenhängenden naturnahen Gebieten. Es darf kein Primat der wirtschaftlichen Nutzung mehr geben, sondern diese steht in Abwägung mit weiteren gesellschaftlichen Zielen wie Nachhaltigkeit und Biodiversität. Diese müssen deutlich mehr als bisher in Nutzung von Fläche und anderen Naturressourcen sowie die Gesellschaftsentwicklung einfließen. Wir wollen Ewigkeitsnutzen statt Ewigkeitsschäden.
  • Das Land muss einen ausreichend großen Anteil seiner Flächen in Wildnis umwandeln. Eingriffe und Maßnahmen dort dürfen nur dem Zweck der Stärkung der Biodiversität dienen. Privaten Grundbesitzern müssen wirtschaftliche Anreize zur Beteiligung an solchen Projekten geboten werden.
  • Wir wollen die weitere Vernetzung kleiner und zerstreut liegender wertvoller Naturgebiete mit einer Pflege, die der Verbesserung der Biodiversität dient. Größere zusammenhängende Naturgebiete mit hoher Biotopvariation und Übergängen zwischen offenem Land und Wäldern, trockenen und feuchten Gebieten werden eingebunden. Daher steben wir mehr finanzielle Mittel für den Bau von Grünbrücken an.
  • Wasserschutzgebiete sollen ebenfalls der Biodiversität dienen. Der Einrichtung offener Flächen ist der Vorzug gegenüber weiterer Aufforstung zu geben. Bei nährstoffbelasteten Arealen müssen überschüssige Nährstoffe entfernt werden.
  • Oberflächengewässer und ihre Randzonen sollen vermehrt, aber nicht ausschließlich, der Natur dienen. Renaturierung zur Wiederherstellung ihrer freien Dynamik ist ein wichtiges Ziel. In solche Maßnahmen müssen Land- und Forstwirtschaft und Freizeitaktivitäten integriert werden. In hochwassergefährdeten Gebieten werden deutlich mehr potenzielle Überschwemmungsgebiete zum Abfedern von Hochwasserereignissen eingerichtet. Das ist gleichzeitig eine günstige und wirksame Klimafolgenanpassung. Mehr Offenland und Bruchwälder verbessern zudem die Hydrogeologie.
  • Das Land stellt weitere Mittel zur Verfügung, damit es selbst oder entsprechende Stiftungen weiteren Grund und Boden zur Erreichung von Naturschutz- und Biodiversitätszielen aufkaufen kann.
  • Natürlich einwandernde Arten vervollständigen die Ökosysteme und stärken die Biodiversität im Klimawandel. Sie werden deshalb geschützt und bekommen ihren Platz in unserer Natur. Das gilt auch für große Fleischfresser wie Seeadler, Wölfe und Goldschakale.
  • Bei der Allgemeinbildung in Schulen und speziellen fachlichen Ausbildungen, die mit Natur und ihrer Nutzung zu tun haben, wird mehr Wert auf Biodiversität und Naturschutz gelegt. Dazu gehört auch, dass Menschen in Freizeit und Tourismus Naturerlebnisse haben können. Kontakt zur Natur und Wissen über ihre Zusammenhänge helfen, dem Verständnis für einen Naturschutz, der kein Selbstzweck ist, sondern unsere Lebensgrundlagen sichert.

15.4 Jagd

Die Jägerschaft mit ihrer Hegeverpflichtung leistet ihren Beitrag zu Naturschutz, Biodiversität und Bildung. Die Landesgesetzgebung muss die nachhaltige Jagd als eine legitime Nutzung biologischer Ressourcen anerkennen.
Des Weiteren setzen wir unsfür die Rücknahme des kontraproduktiven Verbotes der Jagdhundeausbildung an der lebenden Ente ein.
Zusätzlich wollen wir den anerkannten Jagdverbänden ein Verbandsklagerecht einräumen.

15.5 Wasser

Wir streben eine flächendeckende Trink- und Abwasserversorgung durch die entsprechenden Versorgungsunternehmen an.
In NRW werden ca 6.000 private Brunnen auf Kosten der Eigentümer gesundheitsüberwacht. Die Daten liegen in den kommunalen Gesundheitsämtern und sind weder dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) noch der Öffentlichkeit zugänglich. Wir wollen, diese Daten anonymisiert zentral und in offenem Format im LANUV zugänglich machen und den Eigentümern entsprechend Kosten ersetzen. Dies dient dem besseren Überblick über die tatsächliche Belastung des Wassers.
Menschliches Abwasser enthält Nährstoffe. Phosphor und Stickstoff müssen vermehrt zurückgewonnen werden, um sie als Dünger wieder einzusetzen. Das erhöht die Qualität des abgeleiteten Abwassers und vermindert den Nährstoffeintrag in unsere Oberflächengewässer.
Wir setzen uns für die Ermäßigung der Schmutzwassergebühr in allen Kommunen NRWs ein. Häufig wird nicht die gesamte bezogene Wassermenge als Abwasser dem Kanal zugeführt; z. B. werden Garten-, Sportanlagen und landwirtschaftlich genutzte Flächen bewässert, von denen eine Kanalableitung nicht möglich ist, Vieh wird getränkt, oder es entstehen Wasserverluste in Gewerbebetrieben bei der Produktion oder durch Verdampfung, u. s. w.. Diese nicht eingeleiteten Wassermengen sollen auf Antrag und bei Vorlage entsprechender Nachweise abgesetzt werden können.

15.6 Energiewende

NRW als Bundesland mit der höchsten Energieproduktion wie auch dem höchsten Verbrauch hinkt in der Energiewende hinterher. NRW muss daher eine selbständige Energiewendepolitik einführen um Klimaschutzziele zu erreichen, technologische Entwicklung zu fördern, zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen und sichere, preisgünstige, nachhaltige und saubere Energieversorgung zu gewährleisten. Trotz der derzeitigen Sabotage auf Bundesebene, soll NRW statt dessen zum Vorreiter der Energiewende werden.
Die Energiewende ist regional und lokal. Deshalb gehört eine verbesserte Bürgerbeteiligung auch auf finanzieller Ebene zu dieser selbständigen Energiewende. Dadurch bleibt die Wertschöpfung in den Regionen und die Akzeptanz verbessert sich. Das Land muss Maßnahmen in dieser Richtung durchführen.
  • Forschung zu Energiespeichern, deren Entwicklung und Einrichtung müssen weit stärker als bisher stattfinden. So sollen Bergwerke als Energiespeicher genutzt werden können. Um die Volatilität der Erneuerbaren Energieträger besser auszugleichen brauchen wir Energiespeicher. Als Speicher eignen sich Pumpspeicherkraftwerke in besonderer Weise. Die Verfahren sind bekannt und funktionieren. Da NRW über eine Vielzahl an zum Teil sehr tiefen Bergwerken verfügt, wollen wir die Möglichkeit der Installation von unterirdischen Pumpspeicherkraftwerken auf Ihre Machbarkeit und Umsetzungsrahmenbedingungen prüfen lassen.
  • Der Ausbau elektrischer Verteilnetze darf sich nicht auf Hochspannung-Gleichstrom-Übertragung über große Entfernungen beschränken. Gleichzeitig müssen mit derselben Priorität die Mittel- und Niederspannungs-Wechselstromnetze ertüchtigt werden.
  • Bei der notwendigen Einrichtung elektrischer Verteilnetze mit Informationsübertragung zum besseren Ausgleich zwischen Produktion und Verbrauch (Smart Grids) sind Datenschutz und IT-Sicherheit streng zu beachten.
  • Wir wollen Förderprogramme und Informationsportale bekannter machen. Die bereits vorhandenen Informationen zur Energiewende, Einsparmöglichkeiten und deren Fördermöglichkeiten (z.B. zur Wärmedämmung), aber auch deren rechtliche Rahmenbedingungen müssen in der Breite der Bevölkerung ankommen. Es soll dem Bürger generell leichter gemacht werden zu erkennen, wie er selber zu einer gelungenen Energiewende beitragen kann. Förderprogramme sollen leichter auffindbar sein und über das Internet beantragt werden können. Wo nötig muss es von Verwaltungsseite eine Koordination der zuständigen Bereiche geben, um dem Bürger die Handhabung zu erleichtern.
  • Wir unterstützen Bestrebungen, Kapital aus fossilen Energiefirmen abzuziehen (Dekarbonisierng). Das Land muss dieses Deinvestment auf allen Ebenen unterstützen. Es muss selbst deinvestieren und den kommunalen Körperschaften und deren Stadtwerken dabei helfen.
  • Es darf keine Genehmigungen, Neuerrichtungen und Inbetriebnahmen von Stein- und Braunkohlekraftwerken geben. Dadurch werden nicht nur weitere Belastungen im Land vermieden, sondern auch Steinkohleimporte unterbunden, die in den Förderländern Ewigkeitsschäden verursachen.

15.6.1 Virtuelle Kraftwerke fördern

NRW ist durch seine Besiedlungsdichte in besonderer Weise geeignet, dass hier virtuelle Kraftwerke betrieben werden. Dabei werden kleine Erzeugungseinheiten über entsprechende Software verbunden um je nach möglicher Erzeugungskapazität und Verbrauchsprognose die richtige Verschaltung vorzunehmen um möglichst lokal und regional versorgen zu können. Dadurch lässt sich der anderenfalls notwendige Netzausbau insbesondere in den übergeordneten Verteilnetzen der Mittel- und Hochspannung in einem bezahlbaren Rahmen halten. Für diese Aufgabe werden auch weiterhin große Energieunternehmen benötigt, da nur sie über die nötigen überregionalen Strukturen verfügen.

15.7 Klima

Das Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet auch das Land zu Maßnahmen, den Anstieg der Durchschnittstemperatur der Troposphäre deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und gleichzeitig Anstrengungen zu unternehmen, den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dieses Niveau zu begrenzen, um dadurch die Risiken und Auswirkungen der Klimaänderungen erheblich zu verringern. Wir setzen sich für die Erreichung dieses Zieles ein.
Der derzeitige Widerspruch zwischen dem Ziel Klimaschutzland Nr. 1 zu werden aber gleichzeitig an Braunkohlenindustrie festzuhalten muss aufgelöst werden und auf eine andere Basis gestellt werden, auch im Interesse der Energieunternehmen. Dazu soll ein "Fahrplan-NRW" für einen schrittweisen Ausstieg aus den jeweils schädlichsten Energieträgern erarbeitet werden. Er soll zum Einen die Umweltbilanz berücksichtigen, zum Anderen aber auch den zunehmenden Bedarf an elektrischer Energie, vornehmlich durch die Elektrifizierung vieler heute noch fossiler Lebensbereiche (z.B. auch Verkehr) berücksichtigen. Dieser Fahrplan soll eine Bewertung vornehmen, wieviele Arbeitsplätze mittelbar und unmittelbar betroffen sind um auf geeignete Weise Landesmaßnahmen (z.B. Bildungsprogramme) ableiten zu können und Folgen wie Arbeitslosigkeit entgegensteuern zu können. Dem Land NRW kommt in besonderer Weise die Aufgabe zu, Energieunternehmen bei dem Wandel von CO2 intensiven Erzeugern hin zu emissionsarmen Unternehmen zu begleiten und die Rahmenbedingungen für zukünftige Geschäftsfelder mit zu gestalten.
Die im Landesklimaschutzgesetz und -Plan formulierten Maßnahmen haben nur empfehlenden Charakter. Sie müssen verpflichtende Gesetzeskraft bekommen und durchgesetzt werden.
Die Wirkungen der Maßnahmen aus dem Klimaschutzplan müssen beobachtet, der Plan selber laufend nach Gegebenheiten und Notwendigkeiten aktualisiert werden.
Neben der Entfossilisierung in Energieproduktion und Verkehr müssen Kohlenstoffsenken geschaffen werden. Daher setzten wir und für die Wiederherstellung umgebrochenen Grünlandes, Wiedervernässung trockengelegter und Bewahrung bestehender Feuchtgebiete ein. Diese muss das Land auf eigenen geeigneten Flächen durchführen und privaten Landbesitzern entsprechende Anreize bieten. Das dient auch der Biodiversität.
Auch Wälder sind Kohlenstoffsenken. In der Forstpolitik wollen wir verstärkten Anbau von Mischwäldern, die Klimaschutz, Klimaanpassung und Biodiversität stärken.
Die Nutzung von Bioenergie muss nachhaltig sein. Eine "Konkurrenz zwischen Teller und Tank" sowie Flächenverbrauch durch Monokulturen sind zu vermeiden. Primär soll genutzt werden, was ohnehin anfällt. NRW als Forschungs- und Entwicklungsstandort ist auch im Bereich der Biomasse attraktiv, da wir sowohl über Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, als auch über eine starke Chemie und Energiewirtschaft verfügen und sich damit eine einmalige Gemeinschaft von Akteuren auf kleinem Raum befindet. Hier gilt es geeignete Plattformen zur Vernetzung und die entsprechenden Rahmenbedingungen bereitzustellen um Biomasse der nächsten Generation "Made in NRW" noch besser zu fördern um die Energiewende auf viele Säulen stellen zu können um Volatilitäten in der Erzeugung ausgleichen zu können.
Die Nutzung von Biokohle (Terra preta) in Landwirtschaft und Gartenbau schafft eine Kohlenstoffsenke, die gleichzeitig die Böden verbessert. Das Land muss Forschung, Entwicklung und Einsatz fördern.

15.8 Fracking

Die Gewinnung fossiler Rohstoffe durch Hydraulic Frackturing ist eine Hochrisikotechnologie, die mit unabsehbaren Ewigkeitsschäden, hohen Kosten, starken Umweltbelastungen, hohem Energie-, Wasser- und Flächenverbrauch und massiven Bedrohungen unserer Wasservorkommen durch Einsatz wasserkritischer Chemikalien verbunden ist. Das so gewonnene Gas hat einen mindestens so schlechten Kohlendioxid-Fußbdruck wie Braunkohle. Zusätzlich entweichen große Methanmengen in die Atmosphäre. Methan ist ein wesenlich stärkeres Treibhausgas als Kohlendioxid. Deshalb lehnen wir Fracking nach fossilen Rohstoffen konsequent ab. Das gilt auch für Versuche der Gasgewinnung durch das Anbohren bisher unberührter Kohleflöze.
Wegen der Änderungen in Bergrecht, Wasserrecht und Umweltverträglichkeitsprüfung auf Bundesebene im Sommer 2016, die auf ein Fracking-Ermöglichungsgesetz hinauslaufen, müssen auf Landesebene alle gesetzgeberischen Möglichkeiten für ein Frackingverbot eingesetzt werden. Die im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Formulierungen reichen nicht, weil sie jederzeit durch ein Zielabweichungsverfahren aufgehoben werden können. Daher setzten wir uns dafür ein, die Aufnahme eines Verbots von Fracking nach fossilen Rohstoffen zusätzlich sowohl in das Landeswassergesetz als auch das Landesnaturschutzgesetz. Die Unteren Wasserbehörden müssen gestärkt, technikbezogene Frackingmaßnahmen ausdrücklich verboten werden.
Das Land darf keine neuen Aufsuchungserlaubnisse für Fracking nach fossilen Rohstoffen erteilen, abgelaufene Aufsuchungserlaubnisse werden nicht verlängert, bereits erteilte werden eingezogen. Betriebspläne werden nicht zugelassen.
Das Land muss sich zusätzlich auf Bundesebene konsequent für ein vollständiges Verbot des Frackings nach fossilen Rohstoffen einsetzen.
Der Mülltourismus mit dem Verklappen von Bohrschlämmen mit Schwermetallen, radioaktiven Isotopen, giftiger Frackingchemie und weiteren bergbaulichen Abfällen aus anderen Bundesländern nach NRW muss eingestellt werden.

15.9 Bergbau

Das atavistische Bundesberggesetz ist ein obrigkeitsstaatliches Durchsetzungs- und Genehmigungsrecht, das keinen rechtsstaatlichen Ausgleich unterschiedlicher Interessen vorsieht, sondern einseitig der Ausnutzung von Ressourcen dient und demokratische Grundrechte systematisch außer Kraft setzt. Wir wollen, das Bundesberggesetz durch ein Bundesumweltgesetzbuch mit dreidimensionaler Raumplanung zu ersetzen. Dafür muss das Land sich auf Bundesebene einsetzen.
Wir setzen uns dafür ein, dass das Land auf Bundesebene ein Braunkohleausstiegsgesetz durchsetzt. Der Braunkohleabbau ist bis spätestens 2025 zu befristen. Um einen Strukturbruch zu vermeiden, muss die Planung des sozialverträglichen Übergangs sofort beginnen. Der unvermeidliche Strukturwandel muss aktiv, schöpferisch und vorausschauend gestaltet werden.
Die Arbeit der Schlichtungsstellen für Bergbaugeschädigte in NRW muss verbessert werden. Die derzeitige Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW ist keine behördliche Schlichtungsstelle, sondern eine unternehmensfinanzierte private Anrufungsstelle der RWE. Wir wollen die Einrichtung einer zentralen Schlichtungsstelle, die Geschädigte des Braunkohle- und Salzabbaus sowie der Kavernen für die nationale Energiereserve mit den Geschädigten aus dem Steinkohlebergbau gleichstellt.
Für alle Schäden, auch Ewigkeitsschäden, gilt das Verursacherprinzip. Die Schädiger müssen ausreichende Rückstellungen bilden und diese sicher anlegen. Eine Stiftungslösung analog zur RAG-Stiftung ist zu prüfen.
Die 30jährige Verjährungsfrist ist bei Schäden aus dem Salzbergbau zu kurz, da auslaufende Bodenbewegungen dort erst nach 150 Jahren beendet sind. Sie muss dementsprechend angepasst werden.
Markscheider müssen zukünftig als neutrale Gutachter agieren. Sie erstellen Risswerke als Urkunden öffentlichen Glaubens, ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit von Bergbaubetreibern muss gewährleistet sein.
Wir setzen uns für die Umkehr der Beweislast bei Bergschadensverdachtsfällen ein.

15.10 Nuklearpolitik

Wir wollen den sofortigen Ausstieg aus der Stromproduktion durch Kernspaltung. Für NRW bedeutet das die sofortige Stillegung der Urananreicherungsanlage in Gronau.
Solange die im Atomgesetz vorgeschriebene ordnungsgemäße Endlagerung nicht stattfinden kann, müssen alle Anlagen in Verbindung mit Stromerzeugung aus Kernspaltung, die Abfälle produzieren, als illegal angesehen werden. Betriebsgenehmigungen müssen zurückgezogen, Stilllegungsverfügungen erlassen werden.
Transporte nuklearen Materials aus und für die Stromerzeugung sind einzustellen. Das Nuklearmaterial wird in den derzeitigen Zwischenlagern verbleiben, bis die im Atomgesetz vorgeschriebene ordnungsgemäße Endlagerung möglich ist.
Die geplanten Atommülltransporte von Jülich nach Ahaus und weiter in die USA dürfen nicht stattfinden. In Jülich ist ein neues Zwischenlager zu errichten, das den Sicherheitsanforderungen an Bodenverflüssigungen bei Erdstößen und den Vorgaben zur Sicherheit bei Flugzeugabstürzen aus dem Brunsbüttel-Urteil genügt. Andere Zwischenlager sind entsprechend zu ertüchtigen.
Die Betreiber müssen für alle Anlagen im Zusammenhang mit Stromproduktion durch Kernspaltung sofort vollumfängliche Haftpflichtversicherungen ohne Bürgschaften durch Bund oder Länder abschließen. Die Gefahrenstoff-Sicherheitsauflagen müssen für alle diese Anlagen gelten. Die Betreiber übernehmen vollständig alle Entsorgungs-, Stilllegungs- und Rückbaukosten. Dazu müssen die Betreiber die nötigen Rückstellungen bilden und diese sicher anlegen. Ob die aktuell diskutierte Stiftungslösung ausreicht, ist zu prüfen.

15.11.4 Registrierungspflicht für Freigängerkatzen

Wir setzen uns für eine flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen ab dem 5. Monat in NRW ein, um die wachsenden Katzenpopulationen einzudämmen.

16.3 Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters

Lobbygruppen, Denkfabriken, Kommunikationsberater und PR-Agenturen spielen eine immer größere Rolle in Politik und Öffentlichkeit.
Um ein Mindestmaß an Transparenz zu erreichen, setzen wir uns für die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters auf allen parlamentarischen Ebenen und im exekutiven Bereich für die Landesregierung, inklusive aller Ministerien, sowie der NRW Bank ein.

16.4 Verbot aller durch ÖPP finanzierten Projekte

Bei Öffentlich-Private Partnerschaften Projekten (ÖPP Projekten) handelt es sich heutzutage um Miet - oder Pachtverhältnisse, hierdurch verlieren die öffentlichen Auftraggeber und damit die Bürger Ihre Eigentumsrechte.
Hinzu kommen noch die Haftungsrisiken bei einer Pleite des ÖPP Projekt Betreibers, hierfür müssen dann die öffentlichen Auftraggeber haften, da Sie durch Gesetze dazu verpflichtet sind die entsprechenden Leistungen bereit zu stellen, z.B.: Feuerwache, Autobahnen, usw. Durch ÖPP Projekte wird das Vermögen der öffentlichen Haushalte, bzw. das Vermögen der Bürger, an die ÖPP Betreiber übertragen, welche dafür auch noch um Gewinn und höhere Finanzierungskosten, gesteigerte Ausgaben verursachen.
Wir wollen ein Verbot aller ÖPP Projekten.

16.5 Sicherung des Bankensystems

Reine Geschäftsbanken dienen den Bürgern und der Finanzierung der Realwirtschaft, sowie den öffentlichen Haushalte, was der Volkswirtschaft und damit der Gemeinschaft dienen. Investmentbanken dienen nur der Spekulation und haben keinen Volkswirtschaftlichen Nutzen für die Gemeinschaft, von daher sollten Sie von der Realwirtschaft entkoppelt werden.
Zur Sicherung des Bankensystems, streben wir daher eine Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken an, wodurch vermieden wird, das Probleme bei den Investmentbanken Einfluss auf die Realwirtschaft haben.

Durch eine Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken gibt es kein Problem mehr mit dem „Too big to fail“ was in 2008 zur, für den Steuerzahler teuren und Nutzlosen, Bankenrettung führte.

16.6 Reform der Schuldenbremse

Wir stehen für eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der öffentlichen Haushalte, von daher halten wir die Einschränkung, durch die sogenannte Schuldenbremse für nicht sinnvoll. Die öffentlichen Haushalte sind für die Daseinsvorsorge aller Menschen zuständig, womit sich eine rein Betriebswirtschaftliche Sichtweise aus ethischen Gründen nicht angebracht ist. Nur die Öffentlichen Haushalte sorgen für die Finanzierung von Bildung, Infrastruktur und anderen Investitionen und diese sollten nicht durch künstliche Bremsen eingeschränkt werden. Allerdings sind Wir für eine öffentliche Kontrolle der Ausgaben durch die Bürger, dies sollte durch entsprechende Bürgerhaushalte erfolgen, die gewährleisten dass keine Prestigeprojekte für Einzelinteressen finanziert werden müssen.

16.7 Wirtschaft stärken und Bürokratie abbauen

16.7.1 Wir wollen für eine ganz neue Wirtschaftspolitik.

Die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben ist ein wesentlicher Aspekt der Freiheit und persönlichen Entfaltung. Entscheidend hierfür ist der umfassende Zugang zu notwendigen Infrastrukturen für alle. Alle wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl und dem Einzelnen. Eigentum verpflichtet zum verantwortungsvollen Umgang mit Mensch und Umwelt. Wirtschaftliche Fehlentwicklungen gefährden die Freiheit des Einzelnen und der Gemeinschaft.
Eine Vielzahl von Studien gehen davon aus, dass viele Arbeitsplätze (30-90% in den kommenden 30 Jahren, je nach Studie), auch in höher qualifizierten Bereichen zukünftig von Maschinen, Algorithmen, oder anderer EDV unterstützter Technologien und deren Vernetzung übernommen werden. Dabei ist nicht davon auszugehen, dass Arbeitsplätze in gleicher Anzahl oder auch nur in annähernd gleicher Qualifikation neu entstehen werden.

Es gilt folglich den Menschen bereits jetzt die Chancen und Perspektiven aufzuzeigen, Mut zur Veränderung und zur Weiterbildung zu machen, um Ängsten und zerstörerischen Entwicklungen schon jetzt entgegenzuwirken.

Industrie 4.0 stellt nur den Anfang des Weges zur digitalen Wirtschaft und letztlich zur digitalen Gesellschaft dar.
Die beschriebenen Entwicklungen setzen eine völlig neue Wirtschaftspolitik auf allen Ebenen und Bereichsübergreifend voraus.
Gleichzeitig sind die Vereinbarungen aus dem Übereinkommen von Paris mit der derzeitigen Wirtschaftspolitik nicht vereinbar.
Wir wollen den Wandel von der noch in Teilen vorhandenen, ressourcenintensiven und zum Teil für Mensch und Umwelt ungesunden Industriegesellschaft in eine Wissens-, Kreativ-, Dienstleistungs- und insbesondere post-industrielle Gesellschaft aktiv gestalten.
Dabei möchten wir die Stärken und die Innovationskraft der heimischen Unternehmen in NRW nutzen und fördern um dieses Ziel zu erreichen um gleichzeitig gute Arbeitsplätze für die Menschen zu erhalten und zu schaffen.
Dazu ist es erforderlich, dass kleine und mittelständische Unternehmen der Einstieg in die digitale Welt erleichtert wird.

Ein Bestandteil ist die Einführung von durchgängigem e-Government, das Unternehmen an den Schnittstellen zu Behörden entlastet indem alle Anträge, Anfragen, Datenübermittlungen digital erfolgen. Eine Nutzerfreundliche Verschlüsselungstechnik ist dazu einzusetzen.

Ein weiterer Bestandteil ist die Forderung von Freier Software. Das reduziert zum Einen die Kosten für Lizenzen und stärkt zum Anderen lokale Softwareunternehmen und Startups, die solche Software schreiben oder individuellen Bedürfnissen anpassen.
Zur Förderung gehört auch, dass Unternehmen überall in NRW Zugang zu schnellem Internet erhalten (siehe Digitale Gesellschaft)
Vor allen Dingen muss der Wandel weg von der Abhängigkeit der heute existierenden Automobilindustrie gelingen um die notwendige Verkehrswende zu ermöglichen (siehe Bauen, Wohnen und Verkehr).

Das hat im Wesentlichen zwei Gründe:

  • Der Straßenverkehr nimmt stetig zu. Dabei steigt der Flächenverbrauch, die Zeit, die jeder Verkehrsteilnehmer im Verkehr verbringt, und die Gefahren durch den Straßenverkehr. In vielen Gebieten sprechen Fachleute längst von einem Verkehrsinfarkt.
  • Der zunehmende Verkehr ist aus Gründen der Umweltverträglichkeit abzulehnen. Das bleibt auch dann so, wenn alle Fahrzeuge elektrifiziert sind, da allein der Ressourcenverbrauch eine nachhaltige Wirtschaft ausschließt.

16.7.2 Crowdfunding

Es sollen die Möglichkeiten von Crowdfunding für regionale Startups geschaffen werden. Das kann z.B. durch Regionale oder Landesweite Börsen, auch Internetbörsen geschehen, die das Land als Plattform bereitstellt, bei denen Unternehmen ihre Ideen vorstellen können.
Zum Anderen können aber auch Unternehmen teilnehmen, die spezielle Bedarfe haben und derzeit ein Angebot alleine nicht finanzieren können. Das ist zum Teil bereits heute eine Stärke unseres Mittelstands. Die Vernetzung der Marktteilnehmer wird aber noch einmal viel wichtiger.
Dabei kann Crowdfunding nicht nur Filmemachern in Bocklemünd einen Film finanzieren, sondern auch den entscheidenden Impuls für neue Software, Apps oder Produkte liefern.

16.7.3 Förderung von StartUps im Digitalsektor durch Verbesserung der Wirtschaftskultur

Die Digitalbranche ist international die Wachstumsbranche Nr. 1. Dabei macht es keinen Sinn, das Silicon Valley einfach zu kopieren. Vielmehr müssen Anstrengungen unternommen werden, die generellen Rahmenbedingungen für das Entstehen neuer Ideen zu verbessern. NRW braucht eine Wirtschaftskultur, die die Gründung von StartUps ermöglicht.
Daher setzen wir uns für eine fundierte Innovationspolitik, die Bereitstellung von Risikokapital und die Verschlankung behördlicher Genehmigungsverfahren sowie die Vernetzung mittelständischer Unternehmen mit Hacker- und Makerspaces ein.

16.7.4 Firmengründungen vereinfachen – Bürokratie abbauen - Wagniskapital bereitstellen

Nach Auskunft des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) wird es bis zum Jahr 2050 eine Million weniger Selbständige geben als heute. Damit wird der Wirtschaftsstandort Deutschland, der durch eine große Anzahl von kleinen und mittleren Betrieben geprägt ist, gefährdet.
Wir wollen Firmengründungen radikal vereinfachen.
Zum einen gilt es, überbordende Bürokratie abzubauen und auf der anderen Seite ist es unabdingbar, deutlich einfacher Risikokapital bereitzustellen. Die kontinuierliche Optimierung der Finanzierungs-, Förder- und Beratungsangebote ist sicher zu stellen. Nur so schaffen wir eine Vielzahl von Neugründungen innovativer Unternehmen, stärken das Rückgrat unserer Wirtschaft und garantieren die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts NRW.

16.7.5 Dienstleistungssektor fördern, Strukturwandel im öffentlichen Sektor durch Digitalisierung

Wir steben einen Strukturwandel im öffentlichen Sektor an, der insbesondere auf Effizienzgewinne durch Digitalisierung setzt. Dies kann einen Schub an Produktivitätswachstum auslösen. Notwendig dazu ist allerdings, die Digitalisierung von NRW deutlich voran zu treiben.

16.7.6 Qualifikationsoffensive in der beruflichen Fort- und Weiterbildung starten

Wir wollen eine effizientere Zusammenarbeit von Wirtschafts- und Bildungspolitik mit dem Ziel, eine in Beschäftigung mündende Qualifikationsoffensive in der beruflichen Fort- und Weiterbildung zu starten. Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei auf die digitale Revolution und die sich dadurch wandelnden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu richten sowie auf den Übergang in die Erwerbsarbeit oder den Erhalt der Erwerbsfähigkeit oder die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie.

16.7.7 Abschaffung des Kammerzwangs

Wir treten für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in einer Industrie- und Handels-, Landwirtschafts- oder Handwerkskammer ein. Eine freiwillige Mitgliedschaft bleibt von diesem Ziel unberührt. Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern sind von diesem Ziel nicht erfasst.

16.7.8 Attraktivere Rahmenbedingungen für das produzierende Gewerbe schaffen, den Mittelstand fördern

Gerade die mittelständischen Unternehmen spielen neben der Großindustrie eine zunehmend wichtigere Rolle für die Bruttowertschöpfung in NRW. Daher wollen wir eine fundierte Innovationspolitik, die Bereitstellung von Risikokapital und die Verschlankung behördlicher Genehmigungsverfahren, u.a. durch Digitalisierung von Verwaltungsprozessen.

16.7.9 Für liberale Ladenschlussgesetze

Die liberalen Ladenöffnungszeitregelungen in NRW, nach denen die Ladeninhaber an sechs Tagen in der Woche, außer sonntags, frei entscheiden können wann ihre Läden geöffnet haben, sehen wir als einen richtigen Schritt in Richtung Freiheit und Eigenverantwortung. Wir gehen jedoch einen Schritt weiter.
Auch sonntags sollen die Ladenöffnungszeiten freigegeben werden. Der sogenannte Schutz des Sonntags ist ursprünglich religiös motiviert. Ob der Staat die Sonntagsruhe festschreiben muss, ist nach unserer Sichtweise fraglich. Wir setzten uns daher ein, auch den Sonntag für Gewerbetreibende frei zu geben.

16.7.10 Folgen des BGE

Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens wird eine fundamentale Veränderung am Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft nach sich ziehen. Arbeitnehmer haben es nicht mehr nötig schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen.
Das setzt Arbeitgeber unter Druck gute Arbeitsplätze bereitzustellen und vor allem attraktiv für die Menschen zu sein. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass die Motivation, Effizienz und Effektivität der Mitarbeiter stark zunehmen wird. Das und die notwendigen Veränderungen in den Betrieben werden einen wirtschaftlichen Aufschwung zur Folge haben.
Insbesondere der Niedriglohnsektor und soziale Berufe werden einer großen Herausforderung gegenüberstehen. Das ist gut so, denn es ist nicht einzusehen, dass für eine Arbeit, deren Ergebnis alle gerne in Anspruch nehmen, gleichzeitig aber niemand bereit ist sie angemessen zu vergüten.
Durch den Wegfall von Sanktionen beim ALG II werden sich die Arbeitsverhältnisse stark verändern, die heute überhaupt nur existieren, weil Menschen dazu gezwungen werden.

16.7.11 Mittelstand stärken – Fachkräftemangel beseitigen - Duale Ausbildung fördern

Gerade bei kleinen und mittleren Betrieben macht sich der Fachkräftemangel zusehends bemerkbar. Viele Betriebe währen in der Lage diesem Mangel durch Ausbildung von jungen Menschen entgegengetreten. Dabei fehlt es nicht an der nötigen Anzahl von Bewerbern. Ein Großteil der Jugendlichen mit Hauptschul- oder Realschulabschluss ist mittlerweile schlicht nicht mehr ausbildungsfähig. Die Bildungspolitik der letzten Jahrzehnte hat hier parteiübergreifend totalversagt. Es kann jedoch nicht die Lösung sein, diese Menschen nicht mehr am Erwerbsleben teilhaben zu lassen. Gerade die mittelständische Industrie und Handwerk sind aufgerufen und haben auch ein elementares Interesse daran, diese Jugendlichen in ihren Betrieben zu ertüchtigen und auszubilden. Fachlich ist der Mittelstand dazu in der Lage, Finanziell ist das allerdings für die Unternehmen so nicht darstellbar und bedarf Unterstützung von außen. Dabei sollte das Verursacherprinzip gelten, sprich: Die Politik hat versagt, die Politik sollte die benötigten finanziellen Mittel bereitstellen.
Wir schlagen folgendes Modell vor:
Nicht ausbildungsfähige Jugendliche sollen von der Wirtschaft eingestellt werden, die Ausbildungskosten übernimmt vollständig das Land. Bei erfolgreicher abgeschlossener Ausbildung gibt es dann noch eine Bonuszahlung für das Unternehmen, bei nicht erreichter Ausbildung ein finanzieller Abzug. So werden die nötigen Anreize für eine nachhaltige Ausbildung aller jungen Menschen gegeben. Wahrscheinlich wird vom politischen Marktbegleiter wieder reflexartig argumentiert, dass dieser Vorschlag angesichts knapper Kassen nicht realisiert werden kann. Dabei sollte dann von den Akteuren bedacht werden, dass in jedem Fall gilt: Drei Jahre Ausbildungsvergütung plus Bonuszahlung sind volkswirtschaftlich gesehen deutlich preiswerter als 50 Jahre Hartz-IV Alimentierung.

16.7.12 Wirtschaftsförderung durch Open Data

Durch Open Data (siehe Open Access) erhalten Start Ups barrierefreien Zugang zu den öffentlich zugänglichen und nicht durch Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte geschützte Rohdaten von Behörden und Verwaltungen. Die dadurch entstehenden Möglichkeiten erlauben erstmals in der Geschichte eine Vielzahl von Ideen kreativ zu realisieren und für die Gesellschaft einen Mehrwert und Nutzen zu erwirken, ohne gleichzeitig Mehrkosten zu erzeugen.
Antragsbegründung:
Es handelt sich um (hoffentlich) alle auf dem LPT 16.3 angenommen Anträge in Überarbeiteter Version. (Wording und Rechtschreibprüfung)

Die Nummerierungen in den Überschriften sind nicht Teil des Antrages sondern dienen nur zur besseren Wiederfindung der Punkte im Wahlprogramm.


Zusätzliche Angaben