NRW:Landesparteitag 2016.1/Satzungsänderungsübersicht

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Satzungsänderungsübersicht

!!! Achtung !!!

Dies ist nicht die offizielle Satzung der Piratenpartei NRW.
Es Handelt sich hierbei um eine Visualisierung der aktuellen Satzung inklusive der vorgeschlagener Änderungen durch eingereichte Satzungsänderungsanträge (SÄA) zum Landesparteitag 2014.1.

Die Vorgeschlagenen SÄA werden farblich gekennzeichnet. Der original Text der Satzung ist nicht farblich hinterlegt.
Formatierungen wie Fett, Unterstrichen und Durchestrichen dienen lediglich dazu, bei kleinen Änderungen, die Unterschiede hervorzuheben.
(Text entfällt - neuer Text - alte Textpassage an neuer Stelle - alte Wörter an neuer Stelle)


Die vollstandigkeit und korrekte Anzeige der SÄA kann von der Antragskommission nicht garantiert werden.

SÄA004.0 Modul a Modul c Modul b
SÄA003.0 Modul 1 Modul 7 Modul 2 Modul 2 & 3 Modul 4 Modul 3
SÄA006.0
SÄA005.0 SÄA005.0 & SÄA006.0


Übersicht VOR Modularer Abstimmung

Konkurrierende Anträge werden )in dieser Tabelle) durch daneben stehende Felder angezeigt. Untereinander stehende Felder konkurrieren NICHT miteinander.

  • Gelbe SÄA in einer Zeile Konkurrieren miteinander
  • Rote SÄA in einer Zeile konkurrieren miteinander
  • Orange SÄA konkurrieren nur mit den DIREKT daneben stehenden gelben und roten SÄA
  • Rote und gelbe SÄA in einer Zeile konkurrieren nicht direkt miteinander sondern nur über die orangen SÄA dazwischen.
SÄA003.0 SÄA004.0 SÄA005.0 SÄA006.0


§ 6a – Der Landesparteitag

Ist SÄA004.0 Modul a
(3) Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage. Die Einladungsfrist beträgt 50 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage.
Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden.
Ist SÄA003.0 Modul 2&3 SÄA006.1 SÄA006.1
(4) Spätestens 14 Tage vor ordentlichen Parteitagen sind die Tagesordnung in aktueller Fassung
, die geplante Tagungsdauer und alle dem Vorstand eingereichten Anträge zu veröffentlichen. , die geplante Tagungsdauer und alle dem Vorstand eingereichten Satzungsänderungsanträge zu veröffentlichen. und die geplante Tagungsdauer zu veröffentlichen.
Satzungs- und Programmänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen. Satzungs- und Programmänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen. Satzungsänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen.
Anträge sind im Wortlaut zu veröffentlichen.


§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge

Ist SÄA004.0

Modul b

SÄA005.0

& SÄA006.0

SÄA003.0 Modul 1
Modul 4
Modul 1
Modul c SÄA005.0 SÄA006.0 Modul 2&3 Modul 4
Modul 3 Modul 2
Modul 7
(1a) Änderungen
  • der Landessatzung,
  • der Grundsatzprogramme,
  • des Parteiprogramms
  • der des Grundsatzprogrammes,
  • des Parteiprogramms
  • der Positionspapiere,
  • und der Wahlprogramme
  • und der des Wahlprogrammes
des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.

Dies gilt nicht für

  • die Anhänge dieser Landessatzung,
  • Positionspapiere,
  • Finanzanträge
  • und Sonstige Anträge,
  • und Positionspapiere,
  • Finanzanträge
  • und Sonstige Anträge,
  • Positionspapiere,
  • Finanzanträge
  • und Sonstige Anträge,
welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.

Die Antragsfrist für

Positionspapiere, Positionspapiere, Satzungsänderungsanträge, Positionspapiere, alle Anträge beträgt
Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt
21 Tage. 14 21 Tage. 21 Tage.
Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und
Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt
42 Tage. 21 42 Tage. 2 42 Tage. 7 42 Tage. 28 42 Tage. 21 42 Tage.
Positionspapiere, deren Löschung beantragt und in einer Versammlung (LPT) beschlossen wurde, werden gelöscht. Die Antragsfrist für die Löschung von Positionspapieren zu ordentlichen Parteitagen beträgt 21 Tage.
Das Ende der Antragsfrist muss mindestens 3 Wochen vor Ablauf an alle Mitglieder kommuniziert werden, damit eine Vorbereitung in den Arbeitskreisen erfolgen kann.


Ist SÄA003.0 Modul 1
(1b) Rechtschreibkorrekturen, Umnummerierungen und andere redaktionelle Änderungen von
  • der Landessatzung,
  • Anhängen dieser Landessatzung,
  • der Grundsatzprogramme,
  • des Parteiprogramms
  • der Wahlprogramme
  • der Positionspapiere,
  • Finanzanträgen
  • und sonstigen Anträge
(1b) Rechtschreibkorrekturen, Umnummerierungen und andere redaktionelle Änderungen von
  • der Landessatzung,
  • Anhängen dieser Landessatzung,
  • der des Grundsatzprogrammes,
  • des Parteiprogramms
  • der des Wahlprogrammes
  • der Positionspapiere,
  • Finanzanträgen
  • und sonstigen Anträge
können vom Landesvorstand oder durch eine vom Landesvorstand eingesetzt Antragskommission jederzeit auch ohne die in §8 (1) angegebenen notwendigen Beschlussmehrheiten durchgeführt werden. Die Mitglieder sollen über Änderungen informiert werden, dazu genügt die Aufnahme der Änderungen in ein Protokoll einer Landesvorstandssitzung oder eine Mail an eine landesweite Mailingliste.
Ist SÄA003.1 Modul 1
(5) Zulässige Antragsarten zum Landesparteitag sind:
  • Grundsatzprogramm-Anträge (GP) zur Änderung des Grundsatzprogramms sollen über einen längeren Zeitraum, also über eine Wahlperiode hinaus, Bestand haben und unsere langfristigen Ideale, Ziele und Absichten darstellen.
  • Wahlprogramm-Anträge (WP) zur Änderung des Wahlprogramm zur nächsten Landtagswahl.
  • Parteiprogramm-Anträge (PaP) zur Änderung des Parteiprogramm sind zur Gestaltung unseres permanenten konkreten politischen Programmes gedacht und die offiziellen politischen Aussagen der Piratenpartei NRW auch über den Wahlkampf hinaus. Dieses kann als Vorlage für die Formulierung eines Wahlprogrammes genutzt werden.
  • Positionspapiere (PP) sind nicht Bestandteil des Programmes, sondern Arbeitsthesen, die als Basis und Anregung für weitere programmatische Arbeit in den Arbeitskreisen und für Mandatsträger dienen sollen. Ziel dieser programmatischen Arbeit sind neue Programmanträge auf späteren Parteitagen.
  • Satzungsänderungsanträge (SÄA) sind Anträge zum ändern dieser Landessatzung und ihre Anhänge.
  • Finanzanträge (F) zur Verwendung des LV-Budget.
  • Sonstige Anträge (X) sind alle Anträge, die nicht zu einer der anderen Antragsarten passen.
(5) Zulässige Antragsarten zum Landesparteitag sind:
  • Grundsatzprogramm-Anträge (GP) zur Änderung des Grundsatzprogramms sollen über einen längeren Zeitraum, also über eine Wahlperiode hinaus, Bestand haben und unsere langfristigen Ideale, Ziele und Absichten darstellen.
  • Wahlprogramm-Anträge (WP) zur Änderung des Wahlprogramm zur nächsten Landtagswahl.
  • Parteiprogramm-Anträge (PaP) zur Änderung des Parteiprogramm sind zur Gestaltung unseres permanenten konkreten politischen Programmes gedacht und die offiziellen politischen Aussagen der Piratenpartei NRW auch über den Wahlkampf hinaus. Dieses kann als Vorlage für die Formulierung eines Wahlprogrammes genutzt werden.
  • Positionspapiere (PP) sind nicht Bestandteil des Programmes, sondern Arbeitsthesen, die als Basis und Anregung für weitere programmatische Arbeit in den Arbeitskreisen und für Mandatsträger dienen sollen. Ziel dieser programmatischen Arbeit sind neue Programmanträge auf späteren Parteitagen.
  • Satzungsänderungsanträge (SÄA) sind Anträge zum ändern dieser Landessatzung und ihre Anhänge.
  • Finanzanträge (F) zur Verwendung des LV-Budget.
  • Sonstige Anträge (X) sind alle Anträge, die nicht zu einer der anderen Antragsarten passen.