NRW:Landesparteitag 2016.1/Anträge/SÄA005.0

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2016.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Satzungsänderungsantrag Antragsnummer: SÄA005.0
Antragsteller:

Rony

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Rony letzte Änderung: 20.03.2016 14:37:21 UTC von MacGyver1977
Abstimmungsergebnis: Pictogram voting delete.svg Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details
Konkurrenzanträge: SÄA003.0 - SÄA004.0 - SÄA006.0 - SÄA005.1


Antrag
Antragstitel: Friständerung für Programmanträge auf zwei Tage
Antragstext:
Der LPT möge folgenden Satzungsänderungsantrag für §8 Satz 1a beschließen.

§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge

(1a) Änderungen

  • der Landessatzung,
  • der Grundsatzprogramme,
  • des Parteiprogramms
  • und der Wahlprogramme

des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für

  • die Anhänge dieser Landessatzung,
  • Positionspapiere,
  • Finanzanträge
  • und Sonstige Anträge,

welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für Positionspapiere, Satzungsänderungsanträge, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 2 Tage."

Antragsbegründung:
Die Zeit der prall gefüllten Antragsbücher ist vorbei - die Realität hat uns gezeigt, dass eine Vorbereitung auf Anträge findet immer kurz vor, oder direkt auf einem LPT statt.

Auch sind viele Menschen bei einer langen Antragsfrist noch nicht emotional darauf eingestellt, Anträge zu formulieren ;)

Lasst uns die Vorbereitung zu den Parteitagen dynamischer gestalten.


Wir wollen Politik verändern... Wir verändern Politik!


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Die Antragsfrist für Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 2 Tage.
Satzungsänderungsübersicht:

(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden)
Text entfällt - neuer Text - alte Textpassage an neuer Stelle - alte Wörter an neuer Stelle - Rechtschreibkorrektur

§ 6a – Der Landesparteitag
Ist SÄA004.0 Modul a
(3) Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage. Die Einladungsfrist beträgt 50 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage.
Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden.
Ist SÄA003.0 Modul 2&3 SÄA006.1 SÄA006.1
(4) Spätestens 14 Tage vor ordentlichen Parteitagen sind die Tagesordnung in aktueller Fassung
, die geplante Tagungsdauer und alle dem Vorstand eingereichten Anträge zu veröffentlichen. , die geplante Tagungsdauer und alle dem Vorstand eingereichten Satzungsänderungsanträge zu veröffentlichen. und die geplante Tagungsdauer zu veröffentlichen.
Satzungs- und Programmänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen. Satzungs- und Programmänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen. Satzungsänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen.
Anträge sind im Wortlaut zu veröffentlichen.


§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge

Ist SÄA004.0

Modul b

SÄA005.0

& SÄA006.0

SÄA003.0 Modul 1
Modul 4
Modul 1
Modul c SÄA005.0 SÄA006.0 Modul 2&3 Modul 4
Modul 3 Modul 2
Modul 7
(1a) Änderungen
  • der Landessatzung,
  • der Grundsatzprogramme,
  • des Parteiprogramms
  • der des Grundsatzprogrammes,
  • des Parteiprogramms
  • der Positionspapiere,
  • und der Wahlprogramme
  • und der des Wahlprogrammes
des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.

Dies gilt nicht für

  • die Anhänge dieser Landessatzung,
  • Positionspapiere,
  • Finanzanträge
  • und Sonstige Anträge,
  • und Positionspapiere,
  • Finanzanträge
  • und Sonstige Anträge,
  • Positionspapiere,
  • Finanzanträge
  • und Sonstige Anträge,
welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.

Die Antragsfrist für

Positionspapiere, Positionspapiere, Satzungsänderungsanträge, Positionspapiere, alle Anträge beträgt
Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt
21 Tage. 14 21 Tage. 21 Tage.
Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und
Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt
42 Tage. 21 42 Tage. 2 42 Tage. 7 42 Tage. 28 42 Tage. 21 42 Tage.
Positionspapiere, deren Löschung beantragt und in einer Versammlung (LPT) beschlossen wurde, werden gelöscht. Die Antragsfrist für die Löschung von Positionspapieren zu ordentlichen Parteitagen beträgt 21 Tage.
Das Ende der Antragsfrist muss mindestens 3 Wochen vor Ablauf an alle Mitglieder kommuniziert werden, damit eine Vorbereitung in den Arbeitskreisen erfolgen kann.


Ist SÄA003.0 Modul 1
(1b) Rechtschreibkorrekturen, Umnummerierungen und andere redaktionelle Änderungen von
  • der Landessatzung,
  • Anhängen dieser Landessatzung,
  • der Grundsatzprogramme,
  • des Parteiprogramms
  • der Wahlprogramme
  • der Positionspapiere,
  • Finanzanträgen
  • und sonstigen Anträge
(1b) Rechtschreibkorrekturen, Umnummerierungen und andere redaktionelle Änderungen von
  • der Landessatzung,
  • Anhängen dieser Landessatzung,
  • der des Grundsatzprogrammes,
  • des Parteiprogramms
  • der des Wahlprogrammes
  • der Positionspapiere,
  • Finanzanträgen
  • und sonstigen Anträge
können vom Landesvorstand oder durch eine vom Landesvorstand eingesetzt Antragskommission jederzeit auch ohne die in §8 (1) angegebenen notwendigen Beschlussmehrheiten durchgeführt werden. Die Mitglieder sollen über Änderungen informiert werden, dazu genügt die Aufnahme der Änderungen in ein Protokoll einer Landesvorstandssitzung oder eine Mail an eine landesweite Mailingliste.
Ist SÄA003.1 Modul 1
(5) Zulässige Antragsarten zum Landesparteitag sind:
  • Grundsatzprogramm-Anträge (GP) zur Änderung des Grundsatzprogramms sollen über einen längeren Zeitraum, also über eine Wahlperiode hinaus, Bestand haben und unsere langfristigen Ideale, Ziele und Absichten darstellen.
  • Wahlprogramm-Anträge (WP) zur Änderung des Wahlprogramm zur nächsten Landtagswahl.
  • Parteiprogramm-Anträge (PaP) zur Änderung des Parteiprogramm sind zur Gestaltung unseres permanenten konkreten politischen Programmes gedacht und die offiziellen politischen Aussagen der Piratenpartei NRW auch über den Wahlkampf hinaus. Dieses kann als Vorlage für die Formulierung eines Wahlprogrammes genutzt werden.
  • Positionspapiere (PP) sind nicht Bestandteil des Programmes, sondern Arbeitsthesen, die als Basis und Anregung für weitere programmatische Arbeit in den Arbeitskreisen und für Mandatsträger dienen sollen. Ziel dieser programmatischen Arbeit sind neue Programmanträge auf späteren Parteitagen.
  • Satzungsänderungsanträge (SÄA) sind Anträge zum ändern dieser Landessatzung und ihre Anhänge.
  • Finanzanträge (F) zur Verwendung des LV-Budget.
  • Sonstige Anträge (X) sind alle Anträge, die nicht zu einer der anderen Antragsarten passen.
(5) Zulässige Antragsarten zum Landesparteitag sind:
  • Grundsatzprogramm-Anträge (GP) zur Änderung des Grundsatzprogramms sollen über einen längeren Zeitraum, also über eine Wahlperiode hinaus, Bestand haben und unsere langfristigen Ideale, Ziele und Absichten darstellen.
  • Wahlprogramm-Anträge (WP) zur Änderung des Wahlprogramm zur nächsten Landtagswahl.
  • Parteiprogramm-Anträge (PaP) zur Änderung des Parteiprogramm sind zur Gestaltung unseres permanenten konkreten politischen Programmes gedacht und die offiziellen politischen Aussagen der Piratenpartei NRW auch über den Wahlkampf hinaus. Dieses kann als Vorlage für die Formulierung eines Wahlprogrammes genutzt werden.
  • Positionspapiere (PP) sind nicht Bestandteil des Programmes, sondern Arbeitsthesen, die als Basis und Anregung für weitere programmatische Arbeit in den Arbeitskreisen und für Mandatsträger dienen sollen. Ziel dieser programmatischen Arbeit sind neue Programmanträge auf späteren Parteitagen.
  • Satzungsänderungsanträge (SÄA) sind Anträge zum ändern dieser Landessatzung und ihre Anhänge.
  • Finanzanträge (F) zur Verwendung des LV-Budget.
  • Sonstige Anträge (X) sind alle Anträge, die nicht zu einer der anderen Antragsarten passen.
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden !


Diskussion
Ein Antragsfrist von 2 Tagen ist für mich als gefühlt einziges Mitglied der Antragskommission ein schlechter Witz. Wie sollen den bitte schön die Anträge ins Wiki kommen, geprüft und Formatierungen korrigiert werden ? Ganz zu schweigen davon das danach noch alles gelesen werden muss um festzulegen welcher Antrag mit welchem konkurriert inkl. der daraus folgenden Tagesordnung. Von der nötige Visualisierung für den Beamer mal ganz abgesehen. Ganz nebenbei muss die Einladfungsfrist für einen LPT kürzer sein muss als die Antragsfrist für Satzungs- und Programmänderungsanträge da diese nach §6a (4) mit der Einladung im Wortlaut zu veröffneltichen sind. Außerdem müssen alle Anträge (nach §6a (4)) 14 Tage vor einem LPT veröffentlichen werden. Einer Antragsfrist von <= 14 Tagen ist somit nicht möglich.--MacGyver1977 (Diskussion) 13:25, 9. Feb. 2016 (CET)

Folgenden toten Link bitte ignorieren: SÄA003.0, SÄA004.0, SÄA006.0, SÄA005.1