NRW:Landesparteitag 2016.1/Anträge/SÄA003.1

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2016.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Satzungsänderungsantrag Antragsnummer: SÄA003.1
Antragsteller:

Pakki

Einreichungsdatum: Geänderter Antrag
Einreichdatum bei der Versammlungsleitung erfragen bzw. den Zeitstempel bei letzte Änderung beachten.
Autor: Pakki letzte Änderung: 22.03.2016 11:20:53 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Parteiinternes Abstimmungsergebnis: Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details
Konkurrenzanträge: SÄA004.0 - SÄA005.0 - SÄA005.1 - SÄA006.0
Dies ist eine, auf Basis von §8 Absatz 4, geänderte Version von Antrag:
Die Änderungen gegenüber dem Original Antrag sind mindestens folgendermaßen hervorgehoben: neuer Text = unterstrichen; entfallener Text = durchgestrichen)
SÄA003.0


Antrag
Antragstitel: Modularer Satzungsänderungsantrag bzgl. Fristen, Parteiprogramm und Positionspapiere
Antragstext:
Der LPT möge folgenden modularen Satzungsänderungsantrag für §8 Satz 1a und 1b beschließen.

ALT

§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge

(1a) Änderungen
  • der Landessatzung,
  • der Grundsatzprogramme,
  • des Parteiprogramms
  • und der Wahlprogramme

des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für

  • die Anhänge dieser Landessatzung,
  • Positionspapiere,
  • Finanzanträge
  • und Sonstige Anträge,

welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 42 Tage."

(1b) Rechtschreibkorrekturen, Umnummerierungen und andere redaktionelle Änderungen von
  • der Landessatzung,
  • Anhängen dieser Landessatzung,
  • der Grundsatzprogramme,
  • des Parteiprogramms
  • der Wahlprogramme
  • der Positionspapiere,
  • Finanzanträgen
  • und sonstigen Anträge

können vom Landesvorstand oder durch eine vom Landesvorstand eingesetzt Antragskommission jederzeit auch ohne die in §8 (1) angegebenen notwendigen Beschlussmehrheiten durchgeführt werden. Die Mitglieder sollen über Änderungen informiert werden, dazu genügt die Aufnahme der Änderungen in ein Protokoll einer Landesvorstandssitzung oder eine Mail an eine landesweite Mailingliste.


NEU

MODUL 1

Löschung des Begriffs Parteiprogramm

§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
(1a) Änderungen
  • der Landessatzung,
  • des Grundsatzprogramms,
  • und des Wahlprogramms

des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.

(1b) Rechtschreibkorrekturen, Umnummerierungen und andere redaktionelle Änderungen von der Landessatzung,
  • Anhängen dieser Landessatzung,
  • des Grundsatzprogramms,
  • des Wahlprogramms
  • der Positionspapiere,
  • Finanzanträgen
  • und sonstigen Anträge

können vom Landesvorstand oder durch eine vom Landesvorstand eingesetzt Antragskommission jederzeit auch ohne die in §8 (1) angegebenen notwendigen Beschlussmehrheiten durchgeführt werden. Die Mitglieder sollen über Änderungen informiert werden, dazu genügt die Aufnahme der Änderungen in ein Protokoll einer Landesvorstandssitzung oder eine Mail an eine landesweite Mailingliste.

Zusätzlich wird in §8 (5) folgender Passus gestrichen:

  • Parteiprogramm-Anträge (PaP) zur Änderung des Parteiprogramm sind zur Gestaltung unseres permanenten konkreten politischen Programmes gedacht und die offiziellen politischen Aussagen der Piratenpartei NRW auch über den Wahlkampf hinaus. Dieses kann als Vorlage für die Formulierung eines Wahlprogrammes genutzt werden.


Begründung: Der Begriff "Parteiprogramm" wird aus der Satzung genommen. Mit diesem Antrag legen wir uns darauf fest, dass wir ein Grundsatzprogramm und ein Wahlprogramm haben. Die Verwirrung bezüglich Wahl- und Parteiprogramm wird beseitigt.

MODUL 2

Verkürzung der Antragsfristen (21 Tage)

Klausel: falls MODUL 1 angenommen wurde, entfällt der Begriff "Parteiprogramm". Falls MODUL 1 nicht angenommen wurde, bleibt die alte Formulierung.

§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
(1a) Änderungen
  • der Landessatzung,
  • der Grundsatzprogramme,
  • des Parteiprogramms
  • und der Wahlprogramme
des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
  • die Anhänge dieser Landessatzung,
  • und Positionspapiere,
welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für alle Anträge beträgt 21 Tage.

In §6a Absatz (4) wird folgender Satz gelöscht: "Satzungs- und Programmänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen."

Für sonstige Anträge und Finanzanträge gelten keine Fristen.

MODUL 3

Verkürzung der Antragsfristen (28 Tage)

Klausel: falls MODUL 1 angenommen wurde, entfällt der Begriff "Parteiprogramm". Falls MODUL 1 nicht angenommen wurde, bleibt die alte Formulierung.

§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
(1a) Änderungen
  • der Landessatzung,
  • der Grundsatzprogramme,
  • des Parteiprogramms
  • und der Wahlprogramme
des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
  • die Anhänge dieser Landessatzung,
  • und Positionspapiere,
welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentlichen Parteitagen beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 28 Tage.

In §6a Absatz (4) wird folgender Satz gelöscht: "Satzungs- und Programmänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen."

Für sonstige Anträge und Finanzanträge gelten keine Fristen.

MODUL 4

Positionspapiere mit 2/3-Mehrheit

Klausel: falls MODUL 1 angenommen wurde, entfällt der Begriff "Parteiprogramm". Falls MODUL 1 nicht angenommen wurde, bleibt die alte Formulierung. Neue Positionspapiere werden zukünftig an geeigneter Stelle veröffentlicht.

§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge

(1a) Änderungen

  • der Landessatzung,
  • der Grundsatzprogramme,
  • des Parteiprogramms,
  • der Positionspapiere,
  • und der Wahlprogramme

des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für

  • die Anhänge dieser Landessatzung,
  • Finanzanträge
  • und Sonstige Anträge,

welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.

Begründung: Bei einer Legitimation von Positionspapieren durch eine 2/3-Mehrheit würde die Bedeutung dieser enorm angehoben und diese hätten damit eine Gleichstellung zu Programmpunkten.

MODUL 5

Löschung aller bisherigen Positionspapiere

Bei Annahme von MODUL 4 möge die Versammlung die Löschung aller vor diesem Landesparteitag beschlossenen Positionspapiere beschließen. Hinweis: Dieses Modul benötigt nur eine einfache Mehrheit.

MODUL 6

Parteiprogramm wird Positionspapiere

Bestehende Punkte des Parteiprogramms sowie neue Parteiprogrammanträge, die bis einschliesslich des LPT16.1 angenommen werden, als Positionspapiere festlegen.

Bei Annahme des MODUL 1 und des MODUL 4 werden alle Punkte des bisherigen Parteiprogramms zu Positionspapieren erklärt.

MODUL 7

Löschung von Positionspapieren

Bei Annahme von MODUL 4 möge die Versammlung beschliessen, folgende Sätze an geeigneter Stelle §8 (1a) in die Satzung einzufügen anzuhängen:



Positionspapiere, deren Löschung beantragt und in einer Versammlung (LPT) beschlossen wurde, werden gelöscht. Die Antragsfrist für die Löschung von Positionspapieren zu ordentlichen Parteitagen beträgt 21 Tage.

Antragsbegründung:
Die Begründungen befinden sich jeweils unterhalb der modularen Antragstexte.


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Mit diesem modularen Antrag legen wir uns darauf fest, dass wir ein Grundsatzprogramm und ein Wahlprogramm haben. Modular: Fristen werden gekürzt. Ebenfalls modular: Positionspapiere durch 2/3-Mehrheit abstimmen
Schlagworte: Wahlprogramm, Grundsatzprogramm, Positionspapiere, Antragsfristen
Piratenpad: https://wp2017-nrw.piratenpad.de/Satzungsaenderung-Fristen
Satzungsänderungsübersicht:

(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden)
Text entfällt - neuer Text - alte Textpassage an neuer Stelle - alte Wörter an neuer Stelle - Rechtschreibkorrektur

§ 6a – Der Landesparteitag
Ist SÄA004.0 Modul a
(3) Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage. Die Einladungsfrist beträgt 50 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage.
Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden.
Ist SÄA003.0 Modul 2&3 SÄA006.1 SÄA006.1
(4) Spätestens 14 Tage vor ordentlichen Parteitagen sind die Tagesordnung in aktueller Fassung
, die geplante Tagungsdauer und alle dem Vorstand eingereichten Anträge zu veröffentlichen. , die geplante Tagungsdauer und alle dem Vorstand eingereichten Satzungsänderungsanträge zu veröffentlichen. und die geplante Tagungsdauer zu veröffentlichen.
Satzungs- und Programmänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen. Satzungs- und Programmänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen. Satzungsänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen.
Anträge sind im Wortlaut zu veröffentlichen.


§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge

Ist SÄA004.0

Modul b

SÄA005.0

& SÄA006.0

SÄA003.0 Modul 1
Modul 4
Modul 1
Modul c SÄA005.0 SÄA006.0 Modul 2&3 Modul 4
Modul 3 Modul 2
Modul 7
(1a) Änderungen
  • der Landessatzung,
  • der Grundsatzprogramme,
  • des Parteiprogramms
  • der des Grundsatzprogrammes,
  • des Parteiprogramms
  • der Positionspapiere,
  • und der Wahlprogramme
  • und der des Wahlprogrammes
des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.

Dies gilt nicht für

  • die Anhänge dieser Landessatzung,
  • Positionspapiere,
  • Finanzanträge
  • und Sonstige Anträge,
  • und Positionspapiere,
  • Finanzanträge
  • und Sonstige Anträge,
  • Positionspapiere,
  • Finanzanträge
  • und Sonstige Anträge,
welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.

Die Antragsfrist für

Positionspapiere, Positionspapiere, Satzungsänderungsanträge, Positionspapiere, alle Anträge beträgt
Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt
21 Tage. 14 21 Tage. 21 Tage.
Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und
Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt
42 Tage. 21 42 Tage. 2 42 Tage. 7 42 Tage. 28 42 Tage. 21 42 Tage.
Positionspapiere, deren Löschung beantragt und in einer Versammlung (LPT) beschlossen wurde, werden gelöscht. Die Antragsfrist für die Löschung von Positionspapieren zu ordentlichen Parteitagen beträgt 21 Tage.
Das Ende der Antragsfrist muss mindestens 3 Wochen vor Ablauf an alle Mitglieder kommuniziert werden, damit eine Vorbereitung in den Arbeitskreisen erfolgen kann.


Ist SÄA003.0 Modul 1
(1b) Rechtschreibkorrekturen, Umnummerierungen und andere redaktionelle Änderungen von
  • der Landessatzung,
  • Anhängen dieser Landessatzung,
  • der Grundsatzprogramme,
  • des Parteiprogramms
  • der Wahlprogramme
  • der Positionspapiere,
  • Finanzanträgen
  • und sonstigen Anträge
(1b) Rechtschreibkorrekturen, Umnummerierungen und andere redaktionelle Änderungen von
  • der Landessatzung,
  • Anhängen dieser Landessatzung,
  • der des Grundsatzprogrammes,
  • des Parteiprogramms
  • der des Wahlprogrammes
  • der Positionspapiere,
  • Finanzanträgen
  • und sonstigen Anträge
können vom Landesvorstand oder durch eine vom Landesvorstand eingesetzt Antragskommission jederzeit auch ohne die in §8 (1) angegebenen notwendigen Beschlussmehrheiten durchgeführt werden. Die Mitglieder sollen über Änderungen informiert werden, dazu genügt die Aufnahme der Änderungen in ein Protokoll einer Landesvorstandssitzung oder eine Mail an eine landesweite Mailingliste.
Ist SÄA003.1 Modul 1
(5) Zulässige Antragsarten zum Landesparteitag sind:
  • Grundsatzprogramm-Anträge (GP) zur Änderung des Grundsatzprogramms sollen über einen längeren Zeitraum, also über eine Wahlperiode hinaus, Bestand haben und unsere langfristigen Ideale, Ziele und Absichten darstellen.
  • Wahlprogramm-Anträge (WP) zur Änderung des Wahlprogramm zur nächsten Landtagswahl.
  • Parteiprogramm-Anträge (PaP) zur Änderung des Parteiprogramm sind zur Gestaltung unseres permanenten konkreten politischen Programmes gedacht und die offiziellen politischen Aussagen der Piratenpartei NRW auch über den Wahlkampf hinaus. Dieses kann als Vorlage für die Formulierung eines Wahlprogrammes genutzt werden.
  • Positionspapiere (PP) sind nicht Bestandteil des Programmes, sondern Arbeitsthesen, die als Basis und Anregung für weitere programmatische Arbeit in den Arbeitskreisen und für Mandatsträger dienen sollen. Ziel dieser programmatischen Arbeit sind neue Programmanträge auf späteren Parteitagen.
  • Satzungsänderungsanträge (SÄA) sind Anträge zum ändern dieser Landessatzung und ihre Anhänge.
  • Finanzanträge (F) zur Verwendung des LV-Budget.
  • Sonstige Anträge (X) sind alle Anträge, die nicht zu einer der anderen Antragsarten passen.
(5) Zulässige Antragsarten zum Landesparteitag sind:
  • Grundsatzprogramm-Anträge (GP) zur Änderung des Grundsatzprogramms sollen über einen längeren Zeitraum, also über eine Wahlperiode hinaus, Bestand haben und unsere langfristigen Ideale, Ziele und Absichten darstellen.
  • Wahlprogramm-Anträge (WP) zur Änderung des Wahlprogramm zur nächsten Landtagswahl.
  • Parteiprogramm-Anträge (PaP) zur Änderung des Parteiprogramm sind zur Gestaltung unseres permanenten konkreten politischen Programmes gedacht und die offiziellen politischen Aussagen der Piratenpartei NRW auch über den Wahlkampf hinaus. Dieses kann als Vorlage für die Formulierung eines Wahlprogrammes genutzt werden.
  • Positionspapiere (PP) sind nicht Bestandteil des Programmes, sondern Arbeitsthesen, die als Basis und Anregung für weitere programmatische Arbeit in den Arbeitskreisen und für Mandatsträger dienen sollen. Ziel dieser programmatischen Arbeit sind neue Programmanträge auf späteren Parteitagen.
  • Satzungsänderungsanträge (SÄA) sind Anträge zum ändern dieser Landessatzung und ihre Anhänge.
  • Finanzanträge (F) zur Verwendung des LV-Budget.
  • Sonstige Anträge (X) sind alle Anträge, die nicht zu einer der anderen Antragsarten passen.
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden !


Diskussion

Modul 2

  1. Durch die Änderung entfällt die Definition welche Mehrheiten für die Annahme von Finanz und sonstige Anträge benötigt werden. --MacGyver1977 (Diskussion) 10:59, 20. Mär. 2016 (CET)

Modul 3

  1. Durch die Änderung entfällt die Definition welche Mehrheiten für die Annahme von Finanz und sonstige Anträge benötigt werden. --MacGyver1977 (Diskussion) 10:59, 20. Mär. 2016 (CET)

Folgenden toten Link bitte ignorieren: SÄA003.0

Folgenden toten Link bitte ignorieren: SÄA004.0, SÄA005.0, SÄA005.1, SÄA006.0