NRW:Landesparteitag 2016.1/Anträge/PP002.1

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Positionspapier-Antrag für den Landesparteitag NRW 2016.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Positionspapier Antragsnummer: PP002.1
Antragsteller:

Orangebay

Einreichungsdatum: Geänderter Antrag
Einreichdatum bei der Versammlungsleitung erfragen bzw. den Zeitstempel bei letzte Änderung beachten.
Autor: Orangebay letzte Änderung: 28.04.2016 17:35:15 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Inneres und Justiz Abstimmungsergebnis: Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details
Dies ist eine, auf Basis von §8 Absatz 4, geänderte Version von Antrag:
Die Änderungen gegenüber dem Original Antrag sind mindestens folgendermaßen hervorgehoben: neuer Text = unterstrichen; entfallener Text = durchgestrichen)
PP002.0


Antrag
Antragstitel: Videoüberwachung Grenzen setzen – Besondere Eigenschaften kontrollieren und dokumentieren
Antragstext:
Zum Schutz der Grund- und Freiheitsrechte der Menschen in Deutschland sollen technische Eigenschaften von Videoüberwachungsanlagen kontrolliert und eingeschränkt werden können.

Videoüberwachung in öffentlichen zugänglichen Bereichen soll grundsätzlich genehmigungspflichtig werden. Alle Eigenschaften der Anlage sind im Genehmigungsverfahren zu dokumentieren und transparent zu machen.

Für die Verwendung in öffentlichen zugänglichen Bereichen nicht genehmigt werden sollen Videoüberwachungsanlagen mit:

  • besonders hoher Bildauflösung (HiRes)
  • softwaregestützter Bildauswertung (Gesichtserkennung, Tracking, usw.)
  • Fernbeobachtung und Fernauswertung

Hinweisschilder und -Tafeln zu Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Bereichen sollen zudem über die technischen Eigenschaften, die Aufzeichnung und die Dauer der Speicherung informieren.

Antragsbegründung:
Die Menschen in Deutschland haben das Recht und die Freiheit, sich auf Straßen und Plätzen, in öffentlich zugänglichen Bereichen in- und ausserhalb von Gebäuden, frei und unbeobachtet aufzuhalten und zu bewegen. Videoüberwachung schränkt diese Freiheit ein. Daher muss mit deutlichen Hinweisen auf Kameraüberwachte Bereiche hingewiesen werden. Videoüberwachung mit besonders grundrechtsverletzenden technischen Eigenschaften wie Gesichtserkennung und -Identifikation sowie insbesondere das Tracking von Personen soll nicht eingesetzt werden dürfen.

Durch die technologische Entwicklung hat sich die Leistungsfähigkeit von Videoüberwachungskameras und Videoüberwachungsanlagen massiv gesteigert. Während in vergangenen Jahrzehnten die Bildauflösung bedingt durch analoge Technik immer gleich geblieben ist, hat sich durch die Digitalisierung diese Grenze erledigt. Hochauflösende Videokameras mit Gesichtserkennung sind schon für wenige hundert Euro zu bekommen. In Verbindung mit vernetzter Installation von Kameras, Fernauswertung und Gesichtsidentifikation ist so die Verfolgung von Personen möglich. Da der Mensch vor der Kamera derartige Eigenschaften nicht erkennen kann, sind die bereits vorgeschriebenen Hinweisschilder mindestens mit entsprechenden Angaben zu ergänzen versehen.


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Videoüberwachung mit besonders grundrechtsverletzenden technischen Eigenschaften wie Tracking und Gesichtsidentifikation soll in öffentlich zugänglichen Bereichen nicht eingesetzt werden dürfen, andere Eigenschaften sollen besonders gekennzeichnet sein.
Schlagworte: Videoüberwachung, Grundrechte, Freiheit, Informationelle Selbstbestimmung, Videokamera, Tracking, Gesichtserkennung


Folgenden toten Link bitte ignorieren: PP002.0