NRW:Landesparteitag 2016.1/Anträge/PP002.1
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Positionspapier | Antragsnummer: | PP002.1 |
Antragsteller: |
Orangebay |
Einreichungsdatum: | Geänderter Antrag Einreichdatum bei der Versammlungsleitung erfragen bzw. den Zeitstempel bei letzte Änderung beachten. |
Autor: | Orangebay | letzte Änderung: | 28.04.2016 17:35:15 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Inneres und Justiz | Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Dies ist eine, auf Basis von §8 Absatz 4, geänderte Version von Antrag: Die Änderungen gegenüber dem Original Antrag sind mindestens folgendermaßen hervorgehoben: neuer Text = unterstrichen; entfallener Text = |
PP002.0 |
Antrag | |
Antragstitel: | Videoüberwachung Grenzen setzen – Besondere Eigenschaften kontrollieren und dokumentieren |
Antragstext: | |
Zum Schutz der Grund- und Freiheitsrechte der Menschen in Deutschland sollen technische Eigenschaften von Videoüberwachungsanlagen kontrolliert und eingeschränkt werden können.
Videoüberwachung in öffentlichen zugänglichen Bereichen soll grundsätzlich genehmigungspflichtig werden. Alle Eigenschaften der Anlage sind im Genehmigungsverfahren zu dokumentieren und transparent zu machen.
| |
Antragsbegründung: | |
Die Menschen in Deutschland haben das Recht und die Freiheit, sich auf Straßen und Plätzen, in öffentlich zugänglichen Bereichen in- und ausserhalb von Gebäuden, frei und unbeobachtet aufzuhalten und zu bewegen. Videoüberwachung schränkt diese Freiheit ein. Daher muss mit deutlichen Hinweisen auf Kameraüberwachte Bereiche hingewiesen werden. Videoüberwachung mit besonders grundrechtsverletzenden technischen Eigenschaften wie Gesichtserkennung und -Identifikation sowie insbesondere das Tracking von Personen soll nicht eingesetzt werden dürfen.
Durch die technologische Entwicklung hat sich die Leistungsfähigkeit von Videoüberwachungskameras und Videoüberwachungsanlagen massiv gesteigert. Während in vergangenen Jahrzehnten die Bildauflösung bedingt durch analoge Technik immer gleich geblieben ist, hat sich durch die Digitalisierung diese Grenze erledigt. Hochauflösende Videokameras mit Gesichtserkennung sind schon für wenige hundert Euro zu bekommen. In Verbindung mit vernetzter Installation von Kameras, Fernauswertung und Gesichtsidentifikation ist so die Verfolgung von Personen möglich.
Da der Mensch vor der Kamera derartige Eigenschaften nicht erkennen kann, sind die bereits vorgeschriebenen Hinweisschilder mindestens mit entsprechenden Angaben zu ergänzen |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Videoüberwachung mit besonders grundrechtsverletzenden technischen Eigenschaften wie Tracking und Gesichtsidentifikation soll in öffentlich zugänglichen Bereichen nicht eingesetzt werden dürfen, andere Eigenschaften sollen besonders gekennzeichnet sein. | ||
Schlagworte: | Videoüberwachung, Grundrechte, Freiheit, Informationelle Selbstbestimmung, Videokamera, Tracking, Gesichtserkennung |