NRW:Landesparteitag 2015.1/Satzungsänderungsübersicht/6b 1

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Ist SÄA004 SÄA006
(1) Dem Landesvorstand gehören neun Mitglieder des Landesverbandes an:
Ein Vorsitzender,
(1) Dem Landesvorstand gehören neun fünf Mitglieder des Landesverbandes an:
Ein Zwei Vorsitzender,
zwei stellvertretende Vorsitzende,
ein bis zwei stellvertretende Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende,
der politische Geschäftsführer,
der Landesschatzmeister,
der Generalsekretär und
ein Landesschatzmeister,
ein politische Geschäftsführer und
ein Generalsekretär
drei Beisitzer.
bis zu drei Beisitzer.
drei Beisitzer.