NRW:Landesparteitag 2015.1/Satzungsänderungsübersicht/21 2

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

edit

SÄA010 & SÄA010.2 Ist SÄA009 & SÄA009.2
(2) Jede Organisationseinheit unterhält eine Internetpräsenz nach Anhang D und veröffentlicht dort, in der Regel binnen 7 Tagen, insbesondere (2) Jede Organisationseinheit unterhält eine Internetpräsenz nach Anhang D und veröffentlicht dort, in der Regel binnen 7 Werktagen, insbesondere
a) die Mitglieder dieser Organisationseinheit (mit Pseudonym oder Klarname),
b) eine E-Mail-Adresse, über welche die Organisationseinheit direkt (z.B. über eine Mailingliste oder Request-Tracker Ticketsystem) oder indirekt (z.B. über einen Koordinator) erreicht werden kann,
c) die Termine der Treffen sowie deren Ort,
d) das Entscheidungsmodell sowie
e) Protokolle der Treffen.
a) die Mitglieder dieser Organisationseinheit (mit Pseudonym oder Klarname),
b) eine E-Mail-Adresse, über welche die Organisationseinheit direkt (z.B. über eine Mailingliste oder Request-Tracker) oder indirekt (z.B. über einen Koordinator) erreicht werden kann,
c) die Termine der Treffen sowie deren Ort,
d) das Entscheidungsmodell sowie
e) Protokolle der Treffen.