NRW:Landesparteitag 2015.1/Satzungsänderungsübersicht/18 2

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Ist SÄA016 SÄA011 & SÄA011.2
(2) Der Landesschatzmeister verwaltet alle virtuellen Kreisverbände und beschlossenen Budgets auf Finanzkonten. (2) Der Landesschatzmeister verwaltet alle virtuellen Kreisverbände und beschlossenen Budgets auf jeweils gesonderten Buchhaltungskonten (2) Der Landesschatzmeister verwaltet alle virtuellen Kreisverbände und beschlossene Finanzanträge auf Budgets virtueller Kreisverbände.
(3) Die Buchführung und die Verwaltung von Bankkonten haben unter Berücksichtigung des Datenschutzes möglichst transparent zu erfolgen. Der aktuelle Kontostand aller Bankkonten soll regelmäßig veröffentlicht werden. Mitglieder des Landesverbandes können über den Kontostand eines nicht personenbezogenen Finanzkontos jederzeit Auskunft verlangen. (3) Die Buchführung und die Verwaltung von Bankkonten haben unter Berücksichtigung des Datenschutzes möglichst transparent zu erfolgen. Der aktuelle Kontostand aller Bankkonten soll regelmäßig veröffentlicht werden. Mitglieder des Landesverbandes können über den Kontostand eines nicht personenbezogenen Finanzkontos des Budgets eines virtuellen Kreisverbandes jederzeit Auskunft verlangen.