NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/SÄA031

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2014.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Satzungsänderungsantrag Antragsnummer: SÄA031
Antragsteller:

Arndt Heuvel, Till Neuhaus, Daniel Neumann, Patrick Schiffer

Einreichungsdatum: 21.02.2014 21:11:38

via RT-Nr.: 102098Symbol OK.svgfristgerecht 

Autor: MacGyver1977 letzte Änderung: 27.06.2016 12:10:15 UTC von MacGyver1977
Abstimmungsergebnis: Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details
Konkurrenzanträge: SÄA018


Antrag
Antragstitel: Antrag für eine SMV-NRW
Antragstext:
Der Landesverband der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen möge folgende

Satzungsergänzungen beschließen:


MODUL 1 (Grundmodul "verbindliche Stellungnahmen, Positionspapiere, Anfragen von Fraktionen und Programm")

§ 6a Der Landesparteitag (Ergänzungsantrag)

(8) Der Landesparteitag tagt daneben online und nach den Prinzipien von Liquid Democracy als Ständige Mitgliederversammlung (im folgenden "SMV" genannt). Jeder Pirat im Landesverband Nordrhein-Westfalen hat das Recht, an der SMV teilzunehmen. Die Stimmberechtigung in der SMV richtet sich nach § 4 Absatz 4 der Bundessatzung.

(9) Die SMV kann Stellungnahmen, Positionspapiere, Anfragen von Fraktionen sowie Anträge zu Programmen verbindlich beschließen. Sie kann Anträge zur Satzung, zur Finanzordnung, zur Schiedsgerichtsordnung, zur Auflösung sowie zur Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) nicht verbindlich beschließen, insoweit kann die SMV nur Empfehlungen abgeben.

(10) Der Landesparteitag beschließt die erste Geschäftsordnung der SMV, in der auch die Konstituierung der SMV geregelt ist. Nach der Konstituierung kann auch die SMV über ihre Geschäftsordnung entscheiden.

(11) Geheime Abstimmungen und Wahlen finden im Rahmen der SMV nicht statt. Alles weitere regelt die Geschäftsordnung zur SMV.

§ 6b Der Landesvorstand

(7) j) Systembetrieb SMV gemäß §6a.


MODUL 2 (Variante mit Satzung und Inkrafttreten Vorbehalt für §6a(9))

§6a Der Landesparteitag

(9) Die SMV kann Stellungnahmen, Positionspapiere, Anfragen von Fraktionen sowie Anträge zu Programmen, zur Satzung, zur Finanzordnung, zur Schiedsgerichtsordnung, zur Auflösung sowie zur Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) verbindlich beschließen. Bei Satzungs-, Finanzordnungs-, Schiedgerichtsordnungs-, Auflösungsanträgen und Anträgen zur Verschmelzung mit anderen Parteien kann der Vorstand innerhalb der ersten 7 Tage nach Abstimmungsende durch einen schriftlich begründeten Beschluss das Inkrafttreten eines Antrags auf das Ende des nächsten Landesparteitag der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen verschieben.


MODUL 3 (All-Incl. Variante ohne Vorbehalt für §6a(9))

§6a Der Landesparteitag

(9) Die SMV kann Stellungnahmen, Positionspapiere, Anfragen von Fraktionen sowie Anträge zu Programmen, zur Satzung, zur Finanzordnung, zur Schiedsgerichtsordnung, zur Auflösung sowie zur Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) verbindlich beschließen.

Antragsbegründung:
Modul 1 ist quasi der Hauptantrag, wird dieser angelehnt entfallen Modul 2 und 3.

Modul 2 und 3 sind dann konkurrierend.

Einen Entwurf zur Geschäftsordnung wird es auch noch geben. Der hat aber noch Zeit, da dass ja keine Satzungsänderung ist.


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Antrag für eine SMV-NRW
Schlagworte: SMV
Satzungsänderungsübersicht:

(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden)
Text entfällt - neuer Text - alte Textpassage an neuer Stelle - alte Wörter an neuer Stelle - Rechtschreibkorrektur

§6a - Der Landesparteitag
Ist SÄA031
Modul 1 Modul 2 Modul 3

(8) Der Landesparteitag tagt daneben online und nach den Prinzipien von Liquid Democracy als Ständige Mitgliederversammlung (im folgenden "SMV" genannt). Jeder Pirat im Landesverband Nordrhein-Westfalen hat das Recht, an der SMV teilzunehmen. Die Stimmberechtigung in der SMV richtet sich nach § 4 Absatz 4 der Bundessatzung.

(9) Die SMV kann Stellungnahmen, Positionspapiere, Anfragen von Fraktionen sowie Anträge zu Programmen verbindlich beschließen. Sie kann Anträge zur Satzung, zur Finanzordnung, zur Schiedsgerichtsordnung, zur Auflösung sowie zur Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) nicht verbindlich beschließen, insoweit kann die SMV nur Empfehlungen abgeben. (9) Die SMV kann Stellungnahmen, Positionspapiere, Anfragen von Fraktionen sowie Anträge zu Programmen, zur Satzung, zur Finanzordnung, zur Schiedsgerichtsordnung, zur Auflösung sowie zur Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) verbindlich beschließen. Bei Satzungs-, Finanzordnungs-, Schiedgerichtsordnungs-, Auflösungsanträgen und Anträgen zur Verschmelzung mit anderen Parteien kann der Vorstand innerhalb der ersten 7 Tage nach Abstimmungsende durch einen schriftlich begründeten Beschluss das Inkrafttreten eines Antrags auf das Ende des nächsten Landesparteitag der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen verschieben. (9) Die SMV kann Stellungnahmen, Positionspapiere, Anfragen von Fraktionen sowie Anträge zu Programmen, zur Satzung, zur Finanzordnung, zur Schiedsgerichtsordnung, zur Auflösung sowie zur Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) verbindlich beschließen.
(10) Der Landesparteitag beschließt die erste Geschäftsordnung der SMV, in der auch die Konstituierung der SMV geregelt ist. Nach der Konstituierung kann auch die SMV über ihre Geschäftsordnung entscheiden.

(11) Geheime Abstimmungen und Wahlen finden im Rahmen der SMV nicht statt. Alles weitere regelt die Geschäftsordnung zur SMV.

§6b - Der Landesvorstand

Ist SÄA031 SÄA013

(7) Der Landesvorstand gibt sich unter Beachtung von Absatz 13 eine Geschäftsordnung. Sie umfasst unter anderem Regelungen zu

a) Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung,
b) Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder,
c) Dokumentation der Sitzungen,
d) virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen,
e) Form und Umfang des Tätigkeitsberichts,
f) Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes,
g) Beschlussfähigkeit,
h) Einladungsverfahren zur Vorstandssitzung,
i) Turnus der Vorstandssitzungen.

(7) Der Landesvorstand gibt sich unter Beachtung von Absatz 13 und Anhang C eine Geschäftsordnung. Sie umfasst unter anderem Regelungen zu

a) Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung,
b) Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder,
c) Dokumentation der Sitzungen,
d) virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen,
e) Form und Umfang des Tätigkeitsberichts,
f) Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes,
g) Beschlussfähigkeit,
h) Einladungsverfahren zur Vorstandssitzung,
i) Turnus der Vorstandssitzungen.
j) Systembetrieb SMV gemäß §6a.
j) Systembetrieb SMV gemäß §6a.
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden !


Diskussion
Angenommen auf dem LPT: Modul 1 -- MacGyver1977 18:19, 5. Apr. 2014 (CEST)

Folgenden toten Link bitte ignorieren: SÄA018,